Nach Werkstatt Kapitaler Motorschaden
Ich hab mein MB E350 v6 OM642 in die Werkstatt gegeben da der Öl kühler undicht war. Nach der Reparatur paar Monate und 2000km später fing das Auto an sehr viel Öl zu verbrauchen und Kühlwasser. Ich fuhr in die Werkstatt und der meinte Turboschaden. Turbinenrad hat axial spiel und da war ein bisschen zu großer Öl Fleck. Ich selbst hab den Turbolader abgeschraubt und hab gesehen es waren Kühlwasser und Öl Flecken über den V wo der Öl kühler sitzt also war der Mechaniker schuld weil dieser nicht fest war. Dieser hat es abgestritten. Nach zwei Tagen hab ich ihn das Auto hingestellt er solle den Turbolader erneut was er nach 1 MONAT tat !! Nach dem er fertig war, machte er mich aufmerksam auf ein lautes klackern was sehr laut ist im Motor was garantiert davor nicht war! Es hat sich angehört als wäre etwas in der kurbelwelle Defekt oder pleuellager schaden. Was soll ich jetzt tun? Ich hab ihn das Auto hingestellt ohne jegliche weitere Probleme, nur der Turbo hatte axial spiel und wir hatten den auch vor Ort gestarteten. Nun, wenn man den starten hört man dieses sehr laute klackern
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22 Antworten
Es kommt leider sehr häufig vor das nach dem wechseln des Ölkühlers ein Lagerschaden Auftritt der Grund das unter dem Ölkühler direkt die Kanäle sitzen die das Öl zu den Hauptlagern der Kurbelwelle führen.
Kommt hier Schmutz herein gibt es einen Lagerschaden.
Das lässt sich vermeiden wenn man sehr sauber und sorgfältig Arbeitet das dauert aber dann auch und kostet entsprechend.
Du hast dir anscheinend die falsche Werkstatt ausgesucht machen kannst du nur zu einem Rechtsanwalt gehen und dich beraten lassen.
Ob er Chancen sieht.
Wie gesagt der Schaden kommt bei schlampigem Wechsel häufig vor.
Da sind sie nicht der einzige dem so etwas passiert, nachzuweisen dass die Werkstatt den Fehler und damit den Schaden verursacht hat fast unmöglich. Dem Rechtsanwalt Geld geben ist auch keine gute Vorgehensweise, der erzählt ihnen nur was sie hören wollen und rechnete ab. Ich würde versuchen mit der Werkstatt vernünftig zu reden.
Zitat:
@bauerjan schrieb am 12. Dezember 2022 um 17:33:41 Uhr:
Da sind sie nicht der einzige dem so etwas passiert, nachzuweisen dass die Werkstatt den Fehler und damit den Schaden verursacht hat fast unmöglich. Dem Rechtsanwalt Geld geben ist auch keine gute Vorgehensweise, der erzählt ihnen nur was sie hören wollen und rechnete ab. Ich würde versuchen mit der Werkstatt vernünftig zu reden.
Gelesen was er geschrieben hat? Auch verstanden??
Die Werkstatt ist VÖLLIG Beratungsresistent und sieht ihren Fehler nicht ein.
Noch ein mal mit denen reden wir wenig sinn haben.
Ob Anwalt/ Gutachter etc. sinn machen dafür müssten erst einmal diese Punkte:
Frage ist jetzt wie alt ist das Auto, Lauflaufleistung??
Was für eine Werkstatt?
Rechtschutz Versicherung?
Geklärt werden.
MfG Günter
Hallo Günther,
Das Auto ist von 2013 Nov.
Laufleistung 172.000km
Freiewerkstatt
Rechtsschutz vorhanden
Werkstatt in der Innung? Schiedsstelle
Hilft jetzt auch nicht… aber manche Autos schaffen es nichtmal über die Probefahrt… andere halten eben ein bisschen, bis der Schaden Auftritt… auf deutsch Pech gehabt.
OT: Deshalb meide ich die freien Bastelbuden wie der Teufel das Weihwasser... lieber paar € mehr bezahlen und in eine MB Werkstatt bringen. Machen die da keine Fehler, selbstverständlich... hatte aber noch NIE Ärger dass sie nicht zu Ihren Fehlern stehen. So meine Erfahrung die letzten 15J.
Schwierig wird es, wenn freie Werkstätten ihr eigenes Können überschätzen ("das bekommen wir hin..."). Als Kunde kann man das oft schwer beurteilen und letztlich kann man ja nur als Kunde die Entscheidung treffen, wo man mit was hingehen will. Und oft ist es ja so, dass man den Wagen abgibt und noch nicht genau weiß, was auf einen zukommt. Ich persönlich breche nur ungern nach der Diagnose ab und holt den Wagen da weg, weil ich der Werkstatt die Lösung nicht zutraue. Dann brauche ich mich da nämlich nicht wieder blicken zu lassen. Und die Anzahl fähiger Werkstätten ist zumindest in meiner Region überschaubar.
Ich habe viele, viele sehr gute Erfahrungen mit freien Werkstätten gehabt und es sind auch Leute darunter, die Sachen können, die Vertragswerkstätten aus verschiedenen Gründen so nicht machen würden (also den Auftrag nicht annehmen).
Aber eine war auch darunter, die es nicht geschafft hat, meinen Youngtimer-BMW nach dem Wechsel der Kühlflüssigkeit korrekt zu entlüften, weil dazu die Zusatzwasserpumpe elektronisch aktiviert werden muss. Das hat zu abenteuerlichen Situationen im Berufsverkehr geführt (Überhitzung, Abschleppen) und letztlich zu einer defekten ZKD geführt. Das war dann auch das Ende des Fahrzeugs und meiner Beziehung zu dieser freien Werkstatt.
Zur Zeit kommen meine MB nur zum Vertragshändler oder einer auf MB spezialisierten freien Werkstatt.
Wenn Rechtsschutz vorhanden, dann dort nachfragen wie die Situation beurteilt wird. Beim OM642 ist der Lagerschaden nach dem Ölkühlertausch kein Einzelfall.
Zitat:
@alxs schrieb am 14. Dezember 2022 um 12:12:15 Uhr:
Wenn Rechtsschutz vorhanden, dann dort nachfragen wie die Situation beurteilt wird. Beim OM642 ist der Lagerschaden nach dem Ölkühlertausch kein Einzelfall.
Und die Ursache dafür, ist immer unsauberes arbeiten!
Nur das Beweisen, die Werkstatt in Regress nehmen und / oder Geld bekommen ist eine schwierige Aufgabe.
Der Anwalt wird schon sagen klagen, weil davon lebt er und er ist der in der Geschichte der auf jeden fall sein Geld bekommt ..!
Andererseits, noch einmal etwas in dieser unfähigen Werkstatt machen lassen??
Mit einem Anwalt sprechen, bzw. mit der Rechtschutzversicherung bezüglich der Kostenübernahme .., schauen was der RA sagt, dann noch einmal mit der Werkstatt sprechen und diese ggf. mit der Aussage des Anwaltes konfrontieren. Bei dem Gespräch unbedingt einen Zeugen mitnehmen und das Gespräch danach sofort Protokolieren!
Und dann kommt es halt darauf an wie die Werkstatt reagiert, sie will es selber Reparieren, sie kommt für den Schaden auf oder es geht nur über den Klageweg.
Das musst du dann entscheiden, wie weit du gehen möchtest.
Etwas dumm ist natürlich, das du den Turbolader selber abgebaut hast ..! Auch dabei kann Schmutz in die Hauptölleitung gelangen! Wenn bekannt wird das du da selber dran rum geschraubt hast, dann kannst du dir alles weitere SPAREN, dann sagt die Werkstatt, dein Verschulden!
Wieviel Kilometer bist du nach der Rep. gefahren, bis du den Turbo abgebaut hast? Und wieviel Kilometer nach Demontage des Turbos begann der Motor zu klappern?
MfG Günter
Zitat:
@Miami6363 schrieb am 10. Dezember 2022 um 19:16:24 Uhr:
Nach der Reparatur paar Monate und 2000km später fing das Auto an sehr viel Öl zu verbrauchen und Kühlwasser.
(...)
Laufleistung 172.000km
Einen Lagerschaden durch mangelhafte Reparatur (Fahrlässigkeit) nach 2000km zu beweisen, ist kaum möglich. Man könnte das betroffene Lager untersuchen lassen, aber dabei wird hauptsächliche der Ist-Zustand dokumentiert. Kein Gutachter wird sich so weit aus dem Fenster lehnen und anhand einer defekten Lagerschale die Abdichtung des Ölkühlers als ursächlich benennen. Bei 172tkm ist ein Motorschaden außerdem nicht ungewöhnlich.
Die Rechtschutz zahlt nur bei Aussicht auf Erfolg und davon ist hier leider nicht viel zu sehen. Wenn du auch noch eine Selbstbeteiligung hast, würde ich es sein lassen und unter Lehrgeld verbuchen.
Du könntest höchstens versuchen, die Werkstatt mit einer Mängelrüge per Einschreiben zurück an den Verhandlungstisch zu holen. Aber mehr Energie würde ich nicht investieren.
@Monochromatic Der Lagerschaden entstand als er mir das Auto übergeben hat und nicht nach 2000km. Bin seit dem nicht ein einzigen KM gefahren. Rechnung und Zeugen hab ich ebenfalls.
Könnte man aus dem ersten Beitrag oben aber anders verstehen.
Ich hatte es so verstanden, dass der Turboladerschaden (und damit alle Folgeschäden) durch eine mangelhafte Ölkühlerabdichtung entstanden sein soll.
Mit einem Turboladerschaden bei 172tkm ist immer zu rechnen. 2000km nach der Ölkühlerabdichtung wirst du keinen Zusammenhang nachweisen können. Für ein Beweissicherungsgutachten ist es nach den letzten Arbeiten auch schon zu spät.
Du stellst einer Werkstatt ein Auto mit demontiertem Turbolader hin. Kannst du beweisen, dass der vermutete (!) Kurbelwellenlagerschaden vorher nicht vorhanden war? Kannst du beweisen, dass bei deinen Demontagearbeiten kein Schaden entstanden sein könnte?
Welche Leistungen hast du beim zweiten Werkstattbesuch nachweislich vereinbart? Neuen (?) Turbolader montieren oder Ursache finden? Wurden die Einbauvorschriften eingehalten? Ladeluftkühler neu, Ölleitungen neu, Ölkanäle reinigen....
Welche Beweise hast du überhaupt? Welche Rechnungen gibt es?