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Nachberechnung Altteil durch Werkstatt

Audi A3 8L
Themenstarteram 4. September 2013 um 14:36

Guten Tag zusammen,

ich habe mich soeben hier neu registriert, aufgrund einer Empfehlung meines KVZ Versicherers.

Nun direkt zu meinem "Problem" (bereits hier merke ich an, Automobile sind überhaupt nicht mein Thema, daher bitte ich um Verzeihung für falsche Fachbegriffe und dergleichen :) )

Mein guter alter Audi war vor etwas mehr als einem Monat in der Werkstatt. Bei meinem Reparaturauftrag und auch dem vorherigen angefragten KVA, ging es um eine Fehleranalyse der etwas unruhigen Lenkung und einiger kleinerer Dinge drumherum. Die Werkstatt, flott wie immer, berichtete schon am nächsten Tag über ein defektes Lenkgetriebe und auszutauschende Servoschläuche (sofern die Dinger so heissen). Dieser KVA wurde mir telefonisch mitgeteilt und belief sich auf um die 1000 € Brutto.

Ich gab die Reparatur in Auftrag. Die Werkstatt hat die zu erneuernden Teile bestellt, eingebaut, getestet und mir den Wagen, mitsamt der Rechnung übergeben.

Auf der Rechnung gab es zwar den Vermerk "AT" (Altteil), aber ich wurde weder telefonisch noch bei der Übergabe über irgendwelche Altteil-Pfände aufmerksam gemacht.

Nun, nach über einem Monat, wird mir durch die Werkstatt eine Rechnung kredenzt, welche sich über weitere 400,- € netto beläuft. Mit der Begründung, sowohl telefonisch, als auch auf der neuen Rechnung, das der Lieferant mein Altteil wegen Korrosion nicht zurückgenommen habe. Nun müsse man mir dieses nicht auszutauschende Altteil in Rechnung stellen.

Ich wurde zu keinem Zeitpunkt darüber aufgeklärt, das es sowas wie Pfand, Altteil, Austausch oder ähnliches gibt. Ich wurde ebenso wenig darüber in Kenntnis gesetzt, das es irgendeine ver"steckte" oder verdeckte Kostenstelle gibt, welche in diesem Sondefall, der nicht Zurücknahme, in Kraft tritt.

Ich habe, so sehe ich es zumindest, meine Pflicht (nach Recherchen über Altteil, Pfand usw.) erfüllt, indem ich meiner Werkstatt das Altteil überlassen habe. Ich bin der Ansicht, das die Werkstatt ihre Rechnung geltend machen könnte, wenn man mir bei Übergabe meines Wagens, mitgeteilt hätte, das mein Altteil nicht eintauschbar wäre und die Rechnung mir gegenüber höher ausfällt. Des Weiteren, so sieht es meine Meinung zumindest, ist eine Rechnungsstellung ohne Informationsfluss an den Kunden, über einen Monat nach Beendigung der Reparatur nichtig (ich werde hier nicht unrechtens schreiben, da dies in meinen Augen zu überzogen wirkt).

Ich bitte um Infos, Ideen, Anregungen, Fragen durch die Community. Habe ich hier einen Denkfehler und bin am Zuge die neue Forderung zu zahlen? Sollte ich mir Rechtsbeistand nehmen?

Vielen dank für jeden Post :)

Grüße

Christian

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 11. September 2013 um 11:21

Ja joebleifuss, das habe ich mittlerweile auch herausgefunden. Allerdings find ich, das es ein Unding ist, seinem Kunden nicht vorher über evtl aufkommende Zusatzkosten oder ähnliches zu informieren.

Und daher bin ich etwas angesäuert und werde dieser Werkstatt keinen Besuch mehr abstatten :D

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Wenn da nicht die Rede von war, würde ich das nicht bezahlen. Über sowas hätte man schon beim Voranschlag reden müssen. "Du, wenn die das Austauschteil nicht annehmen, dann kostet das..."

Aber davon war ja nie die Rede. Und jetzt einfach so eine Rechnung über 400€ nachzusenden ist frech.

Würde da erstmal Widerpruch einlegen. Wenn die dann weiter stressen evtl. über Anwalt nachdenken...

Was ist denn das für eine Dumme Altteilfirma!?

Das Altteil ist defekt! Deswegen wurde es auch umgetauscht :rolleyes:

Wenn es nicht defekt gewesen wäre, hätte man ja auch kein Austauschteil bei diesen Heinis geordert.

 

Bei meinem A3 wurde zB der Katalysator getauscht um 1400,-

Der alte hatte ein eingeschweisstes Flexrohr, Kateinsatz war entfernt und der Halter war abgerissen.

Aber es wurde anstandslos genommen da Altteile eben meist defekt sind ;)

 

Nie und nimmer würde ich denen die 400,- zahlen!

Das ist Geldeschneiderei.

Man müsste dir zumindest die Gelegenheit geben ein Ersatzteil zu besorgen.

Funktionsfähige Altteile können zB auf Ebay um 70,- geshcossen werden.

Also schnell mal 330 gespart.

Aber wie gesagt: Die solln sich ihr Teil in den A.... stecken!

Mir riecht das extrem nach Abzockmasche!

Themenstarteram 5. September 2013 um 16:48

Bisher war diese Firma überaus Ehrlich. Ich habe in meinem Freundeskreis einen Auto-Schrauber, der hat immer so ein bissel gegenkontrolliert. (Hab halt in der Werkstatt Sachen machen lassen, die er nicht wollte)

Ich nehme an, das die Werkstatt sich auf den Abschnitt beziehen wird, welcher Sinngemäß lautet:

Ist der Kunde nicht in der Lage, das Altteil zurückzugeben (aufgrund von fehlen oder Zerstörung) hat er die vollen Kosten zu tragen. Diesen Fakt würde ich, wie oben ja schon geschrieben, auch einsehen. Aber ist mir diese "Zerstörung" viel zu spät gemeldet worden. Tatsache ist, man hätte mir bei Übergabe und/oder Analyse des Fehlers bereits Bescheid geben müssen.

Ich werde noch heut einen Brief verfassen, das ich nicht gewillt bin, die Rechnung zu zahlen und zusammen mit der Rechnung zur Entlastung meinerselbst, zurücksenden.

Hallo,

ist die Frage was da genau passiert ist und wer da Mist gebaut hat.

Ein normal ausgebautes defektes Lenkgetriebe würde sicher zurück genommen werden, vielleicht war aber auch nur die Werkstatt schlampig und hat alles mit der Flex ausgebaut. Da könnte ich mich schon vorstellen, dass das Altteil nicht zurückgenommen wird. Sollte man mal nachfragen.

Schöne Grüße

Thomas

Zitat:

Original geschrieben von amirin

Ich nehme an, das die Werkstatt sich auf den Abschnitt beziehen wird, welcher Sinngemäß lautet:

Ist der Kunde nicht in der Lage, das Altteil zurückzugeben (aufgrund von fehlen oder Zerstörung) hat er die vollen Kosten zu tragen.

Ich habe doch richtig verstanden, dass die Werkstatt dein Altteil ausgebaut hat, sie hat es begutachtet und in Zahlung genommen und in der ersten Rechnung aufgeführt, oder? Somit ist dieser Vorgang abgschlossen, du als Kunde bist als Nicht-Fachmann natürlich nicht in der Lage zu bewerten welchen Wert ein Alteil hat, dieses hat die Werkstatt für dich im Auftrag getan. Ob die Werkstatt dann das Altteil loswerden kann oder nicht, ist nicht deine Sache.

Ein Nachforderung, weil sie eine falsche Bewertung des Altteils gemacht haben ist meiner Ansicht nach nicht zulässig. Auch hast du ja keine Ahnung was in der Zwischenzeit mit dem Altteil geschehen ist und ob das dir vorgezeigte auch aus deinem Fahrzeug stammt.

Anders liegt der Fall, wenn sie in ihren AGB oder auf der Rechnung einen Vermerk haben das sie Altteile nur in Kommission verrechnen. Du bist dann leider verpflichtet den Betrag zu bezahlen, da die AGB Geschäftsgrundlage sind (und du sie hättest lesen müssen).

Beste Grüße

Alex

Themenstarteram 9. September 2013 um 10:18

Ich habe mittlerweile durch einen befreundeten Werkstattleiter herausfinden können, das meine Werkstatt sich leider im gesetzlichen Recht bewegt.

Jedoch ist es nicht üblich, das Werkstätte solche Dinge auf den Kunden abwiegeln, sondern vielmehr auf Kulanz die Kosten selbst tragen. Da ein glücklicher Kunde immer wieder kommt. Durch diesen Fall (egal ob nun bei mir persönlich oder bei anderen), wird der Kunde nur stark abgeschreckt und wird sich in Zukunft 3-mal überlegen, ob er diese Werkstatt erneut aufsuchen wird.

Kurzum:

Ich habe nun ein Altteil aus einem Schrott / Unfallfahrzeug für 50 € besorgt, dieses ist baugleich mit dem Altteil meines Audis (in dem Fall aus einem altem Seat). Dieses Teil wird durch meine Werkstatt angenommen und zur Verrechnung mit dem Lieferanten versendet. Mein Kostenanteil sinkt dadurch von rund 400€ exkl. Steuer auf 50 € inkl. Steuer.

Ich bin dennoch bedient und werde fortan meine KFZ Werkstatt wechseln.

Vielen Dank für eure Hilfe und eure Infos :)

Zitat:

Original geschrieben von amirin

Ich bin dennoch bedient und werde fortan meine KFZ Werkstatt wechseln.

Genau so ist es richtig. Eine Unverschämtheit, was da gelaufen ist.

Dein "verrostetes" Lenkgetriebe hätten die dir ja zurückgeben müssen.

Hätte mich interessiert ob es wirklich so defekt war.

Themenstarteram 10. September 2013 um 7:31

Noch habe ich das "neue" Altteil nicht zu meiner Entlastung zurückgegeben. Ich habe die Werkstatt darüber informiert, das ich zur Beschaffung ein bis zwei Wochen brauchen werde.

Die Werkstatt war damit einverstanden. Mal sehen ob ich mir mein Altteil zurückgeben lass.

am 11. September 2013 um 7:19

Es ist leider so wie es die Werkstatt gemacht hat vollkommen richtig und im Vorraus sehr kullant.

Normalerweise sollte man dem Kunden das Pfand bei der Reparatur mitberechnen und später wieder gutschreiben, machen die meisten und auch wir nicht. Aber leider kommen immer wieder Fälle vor, bei denen die Hersteller die Rücknahme wie bei Dir aufgrund zu starker Korrosion ausschlagen, was auch durch die Rücknahmebedingungen klar geregelt ist.

Wenn das Altteil nicht mehr aufbereitungsfähig ist kann der Hersteller damit auch nichts mehr anfangen und somit fehlt ihm in seinem Kreislauf ein Bauteil, welches er dann auf andere Art von Ankauf besorgen müsste.

Themenstarteram 11. September 2013 um 11:21

Ja joebleifuss, das habe ich mittlerweile auch herausgefunden. Allerdings find ich, das es ein Unding ist, seinem Kunden nicht vorher über evtl aufkommende Zusatzkosten oder ähnliches zu informieren.

Und daher bin ich etwas angesäuert und werde dieser Werkstatt keinen Besuch mehr abstatten :D

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