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Nachlackierung hinterer Stoßfänger verboten bei Radarsensoren?-Richtig?
Guten Abend,
habe an meinem 5er einen fremdverschuldeten Streifschaden am hinteren Stoßfänger seitlich.
Laut meines Dealers sind gegliche Nachlackierungen daran seitens BMW nicht freigeben, sofern dahinter Sensorik verbaut ist.
Genauso dürfen auch PDC Sensoren nicht nachlackiert werden.
Letzteres wäre wenig dramatisch aber gleich die ganze Schürze entsorgen zu müssen, klingt schon hart.
Kann das jemand bestätigen? Das wäre nett, dazu noch eine weitere Meinung zu hören.
Danke
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19 Antworten
Ja, das ist so. Wegen den Radarsensoren ist es nicht erlaubt.
Dazu gab/gibt es hier glaube ich schon ein sehr langes Thema dazu.
Ja und tatsaechlich ist es totaler unfug. Die neue Stossstange kommt auch unlackiert und wird vom Lackierer normalerweise in ca 3 facher Lackdicke wie ab Werk lackiert.
Bei meinem Ex G31 jabe ich die ganze Frontschuerze zwecks Stein und Mueckenschlag lackieren lassen. Das war hinterher technisch einwandfrei
Den Bloedsinn gibt es nur bei BMW und fuer die Haendler ist es ja nicht schlecht
Ich kann bestätigen, dass der hintere Stoßfänger nachlackiert werden kann. Ein guter Lackierer bekommt das hin. Bei mir funktionieren die Sensoren tadellos.
Kann. Ist es ein Leasing wird BMW das aber sicherlich nicht akzeptieren.
Bei Kauf oder Finanzierung würde ich es auch nachlässigeren lassen.
In einem freien Lackbetrieb wird das schnell und unkompliziert lackiert - und gut ist. Keine Einschränkungen. Und zu einem Drittel vom KV seitens des Freundlichen.
Würde mich nicht wundern, wenn BMW Händler bei der Marge die neue Schürze auch nicht mehr selbst lackieren und auch zum Freien bringen,
LG
Weizengelb
Auf den Kunststoffoberflächen funktionieren die üblicherweise eingesetzten Lackdickenmessgeräte gar nicht, da eine metallische Oberfläche benötigt wird. Habe ich gerade letztes Jahr bei der Rückgabe durch den Dekra Prüfer gelernt der die Prüfung bei der Leasingrückgabe daher gar nicht an Front- und Heckschürze durchgeführt hat
Ärgerlich wird es nur, wenn es nach der Lackierung beim Freien Probleme mit der Sensorik gibt. Dann geht der Ärger los. Ich hab zum Beispiel einen freien Lackierer, der sich weigert über Sensorikbereiche zu lackieren.
Reparaturleitfaden für u.a. den G30/31:
Bei Fahrzeugen mit verbauten Radarsensoren der Generation „RS-01, SRR-01“ sind die
Stoßfängerverkleidungen für eine Lackierung mit Basis- und Klarlack für ausgewählte
Farben freigegeben (im Prinzip alle Serienlacke!).
Es sind maximal 3 Nachlackierungen des Serienlackes zulässig.
Bei Fahrzeugen deren Farbe nicht in der Liste aufgeführt ist, darf die neue, grundierte Stoßfängerverkleidung nur einmal mit Basis- und Klarlack lackiert werden.
Zusätzlich dürfen an den Stoßfängerverkleidungen Spot- und Beilackierungen durchgeführt
werden!
Weiter heißt es:
Bei einer Lackbeschädigung im Bereich der Radardurchstrahlung muss die Stoßfängerverkleidung ersetzt werden!
Ausnahme: leichte Steinschlagbeschädigungen wenn sie sich nur in der Klarlackschicht befinden.
- Anschleifen des Klarlackes vor Lackierung mit Körnung 1000 oder feiner. Dabei ist ein Durchschleifen des Klarlackes nicht zulässig!
- Kein Auftrag von Grundierung oder Füller zulässig!
- Beim Lackierprozess muss der gesamte Durchstrahlungsbereich mit Basis- und Klarlack oder nur mit Klarlack (Spotlackierung) lackiert werden! Eine Beilackierung innerhalb des Durchstrahlungsbereiches ist nicht zulässig!
Vg, Andreas
Schöne neue Welt der Sensorik. Dadurch wird Autofahren in Zukunft bald unbezahlbar, denn viele Sensoren werden zur Pflicht werden und der kleinste Lackschaden somit wahnsinnig teuer.
Zitat:
@andreas1768 schrieb am 11. Februar 2022 um 11:42:53 Uhr:
Reparaturleitfaden für u.a. den G30/31:
Bei Fahrzeugen mit verbauten Radarsensoren der Generation „RS-01, SRR-01“ sind die
Stoßfängerverkleidungen für eine Lackierung mit Basis- und Klarlack für ausgewählte
Farben freigegeben (im Prinzip alle Serienlacke!).
Es sind maximal 3 Nachlackierungen des Serienlackes zulässig.
Bei Fahrzeugen deren Farbe nicht in der Liste aufgeführt ist, darf die neue, grundierte Stoßfängerverkleidung nur einmal mit Basis- und Klarlack lackiert werden.
Zusätzlich dürfen an den Stoßfängerverkleidungen Spot- und Beilackierungen durchgeführt
werden!
Weiter heißt es:
Bei einer Lackbeschädigung im Bereich der Radardurchstrahlung muss die Stoßfängerverkleidung ersetzt werden!
Ausnahme: leichte Steinschlagbeschädigungen wenn sie sich nur in der Klarlackschicht befinden.
- Anschleifen des Klarlackes vor Lackierung mit Körnung 1000 oder feiner. Dabei ist ein Durchschleifen des Klarlackes nicht zulässig!
- Kein Auftrag von Grundierung oder Füller zulässig!
- Beim Lackierprozess muss der gesamte Durchstrahlungsbereich mit Basis- und Klarlack oder nur mit Klarlack (Spotlackierung) lackiert werden! Eine Beilackierung innerhalb des Durchstrahlungsbereiches ist nicht zulässig!
Vg, Andreas
Kannst du das präzisieren? Sind bei Serienlack (maximal) 3 Nachlackierungen zulässig oder gelten da die weiteren Beschränkungen, also maximal Beilackierung bei kleinen Steinschlägen ohne Durchschleifen des Klarlacks (wobei da ja dann doch wieder was von Basislack steht)?
Einfach ausgedrückt sind die letzten drei Schichten eines Lackes: Der Füller = Ausgleich von Unebenheiten, Basislack = Farbe, Klarlack = Glanz. Gesamtlackdicke bei BMW um die 90 µm.
Wie es oben zu lesen ist, darf der ganze Stoßfänger nachlackiert werden, hierbei muss der Fachmann die Bereiche des Radar beachten, es darf die original Gesamtlackdicke nicht überschritten werden. Sprich erst muss der Lack bis auf das Grundmaterial runter geschliffen werden!
Das haut nie im leben hin, selbst mit einem neuen Stossfaenger kommt ein noch so guter Lackierer nicht unter 150. Bei 90 Originallackstaerke ist mir allerdings auch klar warum da jede Mücke die Lackierung vollstaendig durchschlaegt.
Habe meine StoßstangeN (Vorne und hinten) erst vor 4 Wochen bei BMW lackieren lassen..klingt für mich nach Unsinn!
Ich glaube die Haendler verbreiten das gerne, erhoeht ja den Teile Umsatz.
Wenn jemand im Raum Karlsruhe einen guten Lackierer braucht melden (nein ist nicht mein Schwager)