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Nachlass auf 5er in Österreich

BMW 5er E60
Themenstarteram 27. April 2009 um 18:43

Hi.

Irgendwie werd ich nicht ganz schlau aus den Sachen die ich hier tlw. lese.. manche kriegen 25% andere 20%. Ich krieg 12!?

Kann mir mal jemand sagen wieviel Prozent er in ÖSTERREICH vorzugsweise Großraum Wien auf einen 5er Touring Neuwagen die letzten Monate bekommen hat?

Danke vielmals

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8 Antworten

Ohne selbst Österreicher zu sein: aber warst du nur bei einem Händler? Denn zwischen den einzelnen Händlern kann es durchaus noch Unterschiede im Rabattgefüge geben...will sagen: woanders sind vielleicht mehr als 12 Punkte Nachlass drin.

Themenstarteram 27. April 2009 um 21:24

Ja war erstmal nur bei einem, hatte nicht mehr Zeit. Aber ich mein auch 13% würden mich jetzt nicht von Hocker reißen... wenn hier manche von 24% reden... und gut 24% auf einen Neuwagen halte ich für unrealistisch (keine Ahnung wie das gehen soll) aber sagen wir 18% oder so wären interessant.. jedes Prozent sind halt 750eur in meinem Fall... das summiert sich schnell.

Naja, mit mehr als 12% Nachlass meinte ich nicht zwangsweise 13%:)

Ich denke, dass die Höhe der Nachlässe von verschiedenen Faktoren abhängen: Größe des Händlers, regionale Unterschiede, Motivation und Position des Verkäufers und natürlich das persönliche Verhandlungsgeschick (nicht auf dich bezogen...einfach ganz allgemein!). Vielleicht solltest du auch mal in Deutschland bei einigen Händlern vorstellig werden, möglicherweise ist hier ja doch mehr drin?!? Du hättest ja keine fiskalischen Nachteile, wenn du hier einen Wagen kaufen würdest...österreichische USt. u. NoVA drauf und fertig, oder?

Themenstarteram 27. April 2009 um 22:34

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie das ist wenn ich in D-land das Auto kaufe. Kann das sonst jemand beantworten?

Würdest du grundsätzlich Händler in Ballungsräumen vorziehen? Und große oder kleine Firmen?

Zitat:

Original geschrieben von Poker Brat

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie das ist wenn ich in D-land das Auto kaufe. Kann das sonst jemand beantworten?

Würdest du grundsätzlich Händler in Ballungsräumen vorziehen? Und große oder kleine Firmen?

Hab das hier auf der Seite vom ÖAMTC gefunden:

"Neuwagen

sind alle Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Erwerbs weniger als 6.000 km auf dem Tacho haben oder deren erstmalige Inbetriebnahme nicht länger als 6 Monate zurückliegt.

Diese Fahrzeuge kann man aus EU-Ländern problemlos importieren.

Gebrauchtwagen

sind alle Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Erwerbs mehr als 6.000 km auf dem Tacho aufweisen und deren erstmalige Inbetriebnahme vor mehr als 6 Monaten erfolgte..

Bitte unbedingt zuerst prüfen, ob eine problemlose Genehmigung und Zulassung für das gewünschte Fahrzeug erfolgen kann! Man sollte sich auch erkundigen, welche Unterlagen benötigt werden (bei Fahrzeugen ohne COC, Datenauszug, etc.).

Auskünfte darüber erteilen:

* Generalvertreter der Automarke in Österreich

* Technische Prüfanstalt der Landesregierung (bei Fahrzeugen, die keine EU-Typengenehmigung vorweisen können)

Import aus der EU

Die EU ist eine Zollunion, daher sind K E I N E Zollabgaben fällig!

Bei Import aus den EU-Ländern gelten folgende Bestimmungen:

* Neuwagen: Kauf unbedingt ohne Mehrwertsteuer! Für diese Fahrzeuge ist in Österreich Erwerbsteuer (eine Form der Umsatzsteuer) zu entrichten.

* Gebrauchtwagen: Die Mehrwertsteuer des Kauflandes wird direkt beim ausländischen Händler entrichtet, in Österreich ist keine Mehrwertsteuer mehr fällig. Man sollte darauf achten, dass die Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen wird. Bei Kauf vom Privaten: Preis laut Kaufvertrag, es ist keine USt abzuführen.

In beiden Fällen:

* Überführung des Kraftfahrzeuges mit ausländischem Überstellungskennzeichen + Kurzversicherung (erhältlich im Kaufland); blaue Probefahrtkennzeichen sind nicht als Überstellungskennzeichen anerkannt!

* Auf die erforderlichen Unterlagen achten (wie etwa Kaufvertrag oder saldierte Rechnung, COC-Papier, Datenauszug, ausländischer Typenschein, Zulassungsbescheinigung(en), ausgefüllte Garantiekarte, Serviceheft, Betriebsanleitung, etc.).

* Bei Privatkauf: Beglaubigung des Kaufvertrages (Gericht, Notar im Kaufland) wird empfohlen. Sie ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, kann jedoch von der Zulassungsstelle verlangt werden, wenn begründete Zweifel an der Echtheit des Kaufvertrages bestehen. In diesem Fall müsste eine Beglaubigung nachgebracht werden, was u.U. praktische Probleme aufwerfen kann (wenn z.B. der Verkäufer nicht mehr erreichbar ist).

EU-Betriebserlaubnis (COC-Zertifikat)

* Alle Neufahrzeuge müssen darüber verfügen.

* Nachträglich kann sie meist nicht beschafft werden.

* seit 1997 zwingend.

 

Nationale österreichische Bestimmungen - Neuerungen ab 01.07.2007

1. Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis (als Nachweis dafür gelten: COC-Papier, (ausländischer) Datenauszug, ausländischer Typenschein, ausländische Zulassungsbescheinigung): diese Fahrzeuge müssen in Österreich nicht mehr genehmigt werden. Für die erstmalige Zulassung dieser Fahrzeuge in Österreich ist es aber unumgänglich, dass die entsprechenden Daten in der Genehmigungsdatenbank eingetragen sind. Diese erforderliche Eintragung hat primär durch den Bevollmächtigten des Herstellers (Generalimporteur) zu erfolgen. Sollte dieser untätig sein, keiner vorhanden sein oder untätig sein, so erfolgt die Eintragung durch den Landeshauptmann (Technische Prüfstellen). Sind die Daten bereits eingetragen, so kann auch ein Auszug aus der Datenbank als Genehmigungsnachweis für die Zulassung verwendet werden.

* Voraussetzung für die "erleichterte Typisierung":

o EU-Betriebserlaubnis

o Fahrzeug muss dem österreichischen Kraftfahrrecht entsprechen

* Kosten:

Ersatz des Aufwandes für die Eingabe der Daten in die Genehmigungsdatenbank

Beim Kauf zu beachten:

* Bei Neufahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis: beim Kauf unbedingt auf eine Übereinstimmungserklärung im Original bestehen.

* Bei Gebrauchtfahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis:

o In Mitgliedstaaten, bei denen die Zulassungsbescheinigung aus einem Teil besteht, muss diese für die Eingabe in die Genehmigungsdatenbank und die Zulassung vorgelegt werden.

o In Mitgliedstaaten, bei denen die Zulassungsbescheinigung aus Teil I und II besteht, müssen beide Teile vorgelegt werden.

* Weiters notwendig:

o Für die Eingabe der Genehmigungsdaten muss bei allen Fahrzeugen, falls bereits eine periodische Begutachtung fällig gewesen wäre, ein positives österr. § 57a Gutachten vorgelegt werden. Dieses kann jedoch durch den Nachweis einer positiven, technischen Untersuchung eines anderen EU-Mitgliedstaates ersetzt werden (z. B. deutsche Hauptuntersuchung). Gegebenenfalls ist eine Übersetzung beizubringen, falls das ausländische Gutachten nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst ist. An Stelle der Übersetzung kann allerdings immer auch ein positives, österreichisches § 57a Gutachten vorgelegt werden. Für die bloße Eintragung in die Genehmigungsdatenbank ist keine Vorführung des Fahrzeuges notwendig.

o Vor der Zulassung ist unbedingt zu beachten, dass unmittelbar nach der Eintragung die anfallenden Steuern beglichen werden, da sonst eine Zulassung nicht erfolgen kann.

2. Fahrzeuge ohne EU-Betriebserlaubnis:

Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung durch die jeweils zuständige Typisierungsstelle der Landesregierung. Diese nimmt auch die Eintragungen in der Genehmigungsdatenbank vor.

Beim Kauf sollte man darauf achten, vom Generalimporteur einen annähernd fertigen Datensatz mit den Fahrzeugdaten zur Verfügung gestellt zu bekommen, da dieser die Eintragung wesentlich erleichtert. Vor dem Import ist aber unbedingt ratsam, die eventuellen Kosten für die Bereitstellung des Datensatzes durch den Generalimporteur abzuklären.

Achtung: Ein Anspruch auf Genehmigung besteht hier nicht. Vor einem geplanten Fahrzeugimport solle man daher mit der zuständigen Typisierungsstelle Kontakt aufnehmen und klären, ob eine Genehmigung des Fahrzeuges in Österreich noch möglich ist bzw. welche Nachweise/Unterlagen konkret erforderlich sind.

Gleiches gilt bei Oldtimern und im Ausland einzelgenehmigten Fahrzeugen! Die Kosten variieren je nach Art der "Genehmigung" (ca. € 180; abhängig von den erforderlichen Nachweisen/Datensätze ). Das Fahrzeug ist idR vorzuführen. Bei bereits im Ausland zugelassenen Fahrzeugen ist zusätzlich eine Überprüfung gemäß § 57a KFG 1967 durchzuführen, sofern eine periodische Begutachtung bereits fällig gewesen wäre. Terminvereinbarung in den meisten Fällen notwendig.

Weitere Informationen zur Einführung der Genehmigungsdatenbank ab 01.07.2007 findet man hier.

3. Erwerbsteuer bei Neuwagen (zuständig Wohnsitzfinanzamt/Formular NOVA 2)

4. uU Schenkungssteuer

5. Normverbrauchsabgabe (NOVA) bei allen Fahrzeugen! (zuständig: Wohnsitzfinanzamt/Formular NOVA 2)

6. (in der Formulardatenbank "NOVA2" im Suchfeld eingeben) Zulassung bei einer Zulassungsstelle der Versicherungen oder beim ÖAMTC (nur für Mitglieder); Informationen betreffend der erforderlichen Unterlagen: für die Zulassung sind auf www.help.gv.at zu finden.

Normverbrauchsabgabe (NOVA)

Vor der erstmaligen Zulassung in Österreich abzuführen!

* Für neue UND gebrauchte Kraftfahrzeuge

* Auch bei Schenkungen

* Auch bei Erbschaft

* Auch bei Übersiedlung

* In den Fällen von Schenkung, Erbschaft, Übersiedlung etc. ist eine Wertbestimmung des Fahrzeuges zur NOVA-Berechnung durchzuführen.

* Anmeldung und Bezahlung der NOVA beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt vor der Zulassung des Fahrzeuges, da die Anmeldebestätigung für die Zuerkennung eines Kennzeichens unbedingt erforderlich ist!

Formular NOVA 2 (in der Formulardatenbank "NOVA2" im Suchfeld eingeben!) direkt am Finanzamt erhältlich!

* NOVA-Höhe ist vom Durchschnittsverbrauch des Fahrzeugs abhängig (max. 16%).

Als Nachweis dient Bestätigung des Fahrzeugherstellers. Auch der ÖAMTC kann Ihnen die Höhe des NOVA-Prozentsatzes mitteilen.

Zuzüglich wird 20% Mehrwertsteuer von der Summe der NOVA bei Neufahrzeugen berechnet.

* Bonus/Malus-Regelung für Dieselfahrzeuge: Emissionsgrenzwert des Fahrzeuges von 0,005 g/km: Über diesem Wert tritt ein Malus von 1,5 % der Bemessungsgrundlage der NOVA, maximal jedoch EUR 300,00 ein, welcher zur NOVA hinzugerechnet wird. Liegt der Wert darunter, so ist bis 30.6.2007 ein Bonus von EUR 300,00, welcher von der NOVA abgezogen wird, vorgesehen.

* NOVA-Berechnung Pkw: wenn der "MVEG-Verbrauch" angegeben ist, diesen Wert minus 3 und mal 2 bei Benzinern, minus 2 und mal 2 bei Diesel-Pkw (ungerade Ergebnisse werden auf ganze Zahlen mathematisch gerundet!). Ist der Verbrauch nach "ECE" angegeben, wird als Verbrauch in die Formel der Mittelwert aus ECE 90 und ECE Stadt eingesetzt.

* Bei Motorrädern wird die Nova nach dem Hubraum errechnet: (ccm minus 100) x 0,02. Beispiel: 850 ccm minus 100 = 750 x 0,02 = 15 %!

* NOVA-Basis: Mittelwert der beiden Eurotax-Listenpreise in Österreich (steuerbereinigt, d.h. abzüglich Mehrwertsteuerkomponente und Nova).

 

Die NOVA (= „Normverbrauchsabgabe“) ist eine Zulassungssteuer, die als Prozentsatz auf den Neuwagenpreis, abhängig vom Durchschnittsverbrauch nach MVEG-Norm, aufgeschlagen wird. Der Höchstsatz beträgt 16 Prozent. Der niedrigste Steuersatz beträgt theoretisch Null (bei Diesel-Pkw mit 2 Litern Verbrauch, bei Benzinern mit 3 Litern), in der Praxis 5%.

Die Formel für die Berechnung des Grundbetrages für Pkw/Kombi lautet:

-Benzin-Pkw/Kombi:

(MVEG-Verbrauch - 3) x 2 = %-Satz oder (ECE-Verbrauch +10% - 3) x 2 = %-Satz

-Diesel-Pkw/Kombi:

(MVEG-Verbrauch - 2) x 2 = %-Satz oder (ECE-Verbrauch +12,5% - 2) x 2 = %-Satz

Ab 1. Juli 2008 werden zusätzlich zur wie bisher berechneten NOVA folgende Elemente in die Steuerberechnung eingefügt:

1. Neue Bonus-Malus-Regelung CO2

* Pkw bis 120g CO2/km: Bonus 300,-

* 120 – 180g/km: keine Änderung

* ab 180 g/km: für jedes weitere Gramm CO2 über 180 zusätzlich 25,- Malus!!!

Ab 1. Jänner 2010 sinkt die Grenze von 180g auf 160g.

* Malus für Pkw ohne CO2-Angabe: 20,- pro kW über 100.

2. Neue Bonus-Malus-Regelung je nach NOx bzw. Partikel, und Alternativantriebe

* Benzin-Pkw max. 60mg NOx/km: Bonus 200,-

* Diesel-Pkw max. 80mg NOx/km und Partikel max. 0,005g/km: Bonus 200,-

* Alternativantriebe: Bonus 500,- (gegen gerechnet mit dem tatsächlichen Abgasverhalten; gilt für: Hybrid, E85, Erdgas, Flüssiggas, Wasserstoff)

Bonusbetrag insgesamt: max. 500,-. Malusbeträge unbegrenzt.

3. Änderung der Bonus-Malus-Regelung für neue Diesel-Pkw

* ·Bis 30. Juni 2008 wird für Diesel-Pkw mit Partikelfilter ein Bonus von 300,- vom errechneten Nova-Betrag abgezogen. Diesel-Pkw ohne Partikelfilter bezahlen einen Malus in Höhe von 1,5% der Nova-Bemessungsgrundlage, maximal jedoch 300 Euro.

* Ab 1. Juli 2008 wird kein Bonus mehr verrechnet, der Malus bleibt mit einem Fixbetrag von 300,- pro Fahrzeug aufrecht (kein Ablaufdatum).

Die genannten Beträge sind noch ohne Mwst. – für die Errechnung der Gesamtbelastung müssen daher noch 20% dazugerechnet werden.

Schenkungssteuer

Hat man das Fahrzeug im Ausland geschenkt bekommen, so muss man weiters Schenkungssteuer bezahlen (Rechtslage bis 31.07.2008; danach gelten die Regelungen des Schenkungsmeldegesetzes) .

Nähere Auskünfte erteilt das zuständige Wohnsitzfinanzamt.

 

Typisierungsstellen

Für die Erteilung der Einzelgenehmigung sind folgende Stellen zuständig:

* Wien: Magistratsabteilung 46 (MA 46) - Landesfahrzeugprüfstelle , 7. Haidequerstr. 5, 1110 Wien, Tel. 01/955 59 (Infoline Straße und Verkehr)

* Niederösterreich: Amt der NÖ. Landesregierung, (Zuständigkeiten der einzelnen technischen Prüfanstalten in NÖ werden hier bekannt gegeben), Landhausplatz 1, Haus 14, 3109 St. Pölten, Tel. 02742-9005-16024 (Kanzlei, Auskunft)

* Burgenland:Amt der Bgld. Landesregierung (Abteilung 8, Referat Kraftfahrwesen) , Rusterstr. 135, 7000 Eisenstadt, Tel. 02682/643 04, Antragsformulare als Download

* Kärnten: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 15, Flatschachstr. 70, 9020 Klagenfurt Tel. 05 0536 31978 (INFO-Telefon)

* Oberösterreich: Amt der OÖ. Landesregierung, Abt. Verkehr, OÖ Landesprüfstelle, Goethestr. 86, 4021 Linz. Technische Auskünfte erteilt die Landesprüfstelle unter: 0732/7720-13570 oder 13571, Terminvereinbarungen unter der TelNr.: 0732/7720-13575

Auf der Homepage der OÖ Landesprüfstelle sind auch Informationsblätter als Download verfügbar!

Bei Vorliegen eines COC-Zertifikats ist in Oberösterreich auch ein Antrag per E-Government möglich!

* Steiermark: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 17c, Petrifelderstr. 102, 8041 Graz, Tel. 0316/877-2161

* Salzburg: Kraftfahrzeug Prüfstelle des Amtes der Salzburger Landesregierung, 5020 Salzburg, Karolingerstr. 34 Tel. 0662/80 42 5304, Fax. 0662/80 42 5319

Antragsformular als Download

* Tirol:TÜV Bayern; Landesgesellschaft für Österreich, Trientlg. 8, 6020 Innsbruck Tel. 0512/34 19 10

* Vorarlberg: TÜV-Österreich, Reitschulstr. 8, 6923 Lauterach Tel. 05574/733 82

Ziviltechnikerbüro Millner & Millner ZT GmbH, Bundesstraße 74a, 6830 Rankweil, Tel: 05522/73921-0, Fax: 05522/73921-8

Angaben ohne Gewähr!"

Quelle: ÖAMTC

 

Zu deiner zweiten Frage: Das ist nicht so einfach zu beantworten. Ein großer Händler hat meist mehr Spielraum bei Rabatten, was wiederum durch eine mögliche Monopolstellung in seiner Region egalisiert werden kann, während ein kleinerer Händler vielleicht alles dransetzt, um dich als Kunden zu gewinnen. Ebenso gibt es bestimmt auch in ländlichen Räumen Händler, die gute Rabatte gewähren, während Händler in Ballungsräumen vor Arroganz nicht geradeaus gehen können, weil sie gerade wieder drei M6 und zwölf 7er verkauft haben und über das Wort "Rabatt" nur die Nase rümpfen können. Es kann aber auch genau andersrum, als gerade beschrieben, sein. Also hilft nur telefonieren, umhören und mit verschiedenen Niederlassungen u. Vertragshändlern verhandeln, bis du einen gescheiten Preis hast.

Hallo Poker,

die aktuell möglichen Rabatte sind wohl wie mein Vorredner beschrieben nur über "Knochenarbeit" zu ermitteln.

Meine Anregung wäre, zusätzlich die Konditionen eines Vorzugswagen zu erfragen. Bringt je nach Variante zusätzlich 3-5% vom Neupreis und kompensiert z.T. den ersten großen Wertverlust.

lg

Reinhard

Hallo,

 

bitte vergiss die >20% Nachlass - unmöglich auf einen Neuwagen.

 

Meine Definition eines Neuwagens ist allerdings 0km und indiv. genau nach Deinen Wünschen zusammengestellt. D.h. kein Ausstellungsfahrzeug, kein Vorführwagen, kein Lagerfahrzeug und auch nicht das "nie vom Kunden gefahrene Auto vom Chef der Niederlassung". Und auch kein MA eines Großkunden (oder Einkaufchef dieses Betriebs).

 

Falls Du einen dieser Kompromisse eingehen kannst und willst, dann bist Du wieder in der Liga der 20% und mehr ... ansonst bist Du mit den 12% nicht so schlecht unterwegs.

 

Gruß,

Christian

 

 

Zitat:

Original geschrieben von christian_oele

Hallo,

bitte vergiss die >20% Nachlass - unmöglich auf einen Neuwagen.

Meine Definition eines Neuwagens ist allerdings 0km und indiv. genau nach Deinen Wünschen zusammengestellt. D.h. kein Ausstellungsfahrzeug, kein Vorführwagen, kein Lagerfahrzeug und auch nicht das "nie vom Kunden gefahrene Auto vom Chef der Niederlassung". Und auch kein MA eines Großkunden (oder Einkaufchef dieses Betriebs).

Aktueller Rabatt in Deutschland:

All People League

Bestellfahrzeug

Kauf durch dt. Händler

Werksabholung oder Lieferung nach Hause

Keine Anzahlung

freie Konfiguration (Farben, Extras)

Rabatte zwischen 21,19% und 25,61%

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