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Nachmeldung von regulierten Schäden durch Vorversicherer?

Themenstarteram 3. November 2017 um 20:32

Folgende hypothetische Situation:

Ein VT, versichert bei Versicherung X, meldet und zeigt einen VK-Schaden aufgrund Unfallflucht an.

Ein halbes Jahr danach kündigt VT bei X und wechselt zu Versicherung Y. X meldet an Y einen VK-, aber keinen HP-Schaden.

Ein weiteres halbes Jahr später - die Anzeige gegen Unbekannt wg. Unfallflucht wurde inzwischen eingestellt - meldet sich X erneut bei dem VT und teilt ihm mit, der Unfallgegner (dessen Unfall auch polizeilich als Unfallflucht aufgenommen wurde) wurde gefunden und aufgrund der Spurenlage der Unfallmeldung des VT zugeordnet.

Aufgrund der Spurenlage sieht man den VT als Verursacher und würde den Schaden zahlen und es aufgrund der eindeutigen Spurenlage auch nicht auf ein Verfahren ankommen lassen!

Bitte keine Diskussion über dieses Kuddelmuddel und Widerspruch und Gericht usw. Meine Frage ist vielmehr folgende: VT hat nun die Option, den Schaden 'zu kaufen', um eine Höherstufung in der HP zu vermeiden. Was passiert, wenn er diese Option ausschlägt?

Muss VT das an Y melden? Wird X den regulierten Schaden nachträglich an Y melden? Oder hat VT da Glück gehabt?

 

Vielen Dank im Voraus!

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26 Antworten

Verständnisfrage, weil VT, X und Y verwirren. Da verusacht jemand einen Unfall und begeht Fahrerflucht. Den eigenen Schaden meldet er seiner Versicherung und sagt dieser, dass ihm jemand reingefahren ist und Unfallflucht begangen hat. Und jetzt ist er aufgeflogen?

Themenstarteram 3. November 2017 um 20:51

Ich ahnte, daß die Einleitung der Frage mehr Interesse als die Frage selbst hervorrufen wird...

Nein, VT beging keine Fahrerflucht. Er hat das Fahrzeug Abends unversehrt abgestellt, morgens beschädigt vorgefunden, das Fahrzeug dazwischen nicht bewegt und leidet auch nicht an Demenz oder Alzheimer.

Die Frage nochmal etwas abstrakter - und hoffentlich etwas weniger verwirrend: Meldet eine Versicherung nachvertraglich aufgetauchte und regulierte HP-Schäden?

Zitat:

@sachichimmernochnich schrieb am 3. November 2017 um 21:51:40 Uhr:

Ich ahnte, daß die Einleitung der Frage mehr Interesse als die Frage selbst hervorrufen wird...

Nein, VT beging keine Fahrerflucht. Er hat das Fahrzeug Abends unversehrt abgestellt, morgens beschädigt vorgefunden, das Fahrzeug dazwischen nicht bewegt und leidet auch nicht an Demenz oder Alzheimer.

Die Frage nochmal etwas abstrakter - und hoffentlich etwas weniger verwirrend: Meldet eine Versicherung nachvertraglich aufgetauchte und regulierte HP-Schäden?

Dann erübrigt sich aber die Frage. Denn es liegt ja kein Fall vor, für den eine Haftpflichtversicherung eintrteten muss. Zumindest nicht die des Geschädigten.

Themenstarteram 3. November 2017 um 21:10

Das sieht die HP-Versicherung leider anders. War aber auch nicht meine Frage....

Meine Frage war: Meldet eine Versicherung nachvertraglich aufgetauchte und regulierte HP-Schäden weiter?

Edit: Und wenn es Dich beruhigt: Wenn die Antwort 'nein' ist, lohnt es sich nicht, ein Faß aufzumachen und gegen diese Entscheidung anzugehen. Bei 'ja' hingegen evtl. schon.

Die Versicherung meldet auf jeden Fall an die Nachversicherung - das ist ein automatisierter Prozess. Ohne wenn und aber...

Themenstarteram 3. November 2017 um 21:24

Danke - das ist eine qualifizierte Aussage, die mir weiterhilft!

Schade. Hatte gehofft, ich könnte das auf sich beruhen und im Sande verlaufen lassen.

Ich kann dir das nicht beantworten. Ich stelle fogendes fest:

Da kommt jemand zu seinem geparkten Fahrzeug und stellt einen Schaden fest. Er lässt den Schaden über seine Vollkasko regulieren und wird in der VK zurückgestuft. Er wechselt die Versicherung. Jetzt wird der Verursacher festgestellt. Da der Verursacher aber nicht gleichzeitig Geschädigter sein kann, hat das mit Haftpflicht nix zu tun. Das einzige was mich da interessieren würde ist, dass ich meinen SFR aus der Vollkasko wieder bekomme und den Schaden bei der Haftpflicht des Verursachers geltend mache.

Also warum bitte will die alte Versicherung einen Haftpflichtschaden regulieren, obwohl es sich hier um den Geschädigten handelt. Denn wenn die Frage geklärt ist, ergibt sich deine sowieso nicht und wäre somit irrelevant.

Ok, ich glaube jetzt habe ich es verstanden. Der Verursacher hat auch Anzeige wegen Unfallflucht gemacht. Sorry, dauert manchmal etwas bei mir. Dann macht deine Frage ja Sinn, den ich nicht gesehen habe. Antwort hast du ja bekommen.

@TE

Als Alternative zum Schadensrückkauf kannst Du die alte HP auf Fortführung des HP-Vertrages als schadensfrei verklagen. Du musst dann in diesem Prozess jedoch nachweisen, dass die HP den Schaden zu Unrecht reguliert hatte. Wenn das gelingt, dann würde der SF letztlich wieder korrigiert werden.

Themenstarteram 3. November 2017 um 21:38

Ich nehme Deine Feststellung - der allerdings eine falsche Annahmen zugrunde liegt - zur Kenntnis, frage mich aber, was diese mit meiner Frage zu tun hat. Der SFR der VK kein Thema, da der nach einem Jahr ohne VK dem SFR der HP angepasst wird. Weshalb die Frage nach dem SFR der HP wiederum ein besonderes Gewicht bekommt.

Insbesondere frage ich mich aber, was es Dir persönlich bringt, meine Integrität in Frage zu stellen und mir unterschwellig Versicherungsbetrug vorzuwerfen.

Zitat:

@sachichimmernochnich schrieb am 3. November 2017 um 22:38:49 Uhr:

Ich nehme Deine Feststellung - der allerdings eine falsche Annahmen zugrunde liegt - zur Kenntnis, frage mich aber, was diese mit meiner Frage zu tun hat. Der SFR der VK kein Thema, da der nach einem Jahr ohne VK dem SFR der HP angepasst wird. Weshalb die Frage nach dem SFR der HP wiederum ein besonderes Gewicht bekommt.

Insbesondere frage ich mich aber, was es Dir persönlich bringt, meine Integrität in Frage zu stellen und mir unterschwellig Versicherungsbetrug vorzuwerfen.

Ich habe dir garnix vorgeworfen. Ich habe nämlich nicht geschrieben, dass du das warst. Oder sonst irgendwie den Zeigefinger erhoben, sondern einfach nachgefragt. Die nd diese Abkürzungen haben mich verwirrt. Ich habe es schlicht nicht verstanden, das war alles. Weisst, bin eine ehrliche Haut und wollte dir wirklich nur helfen. Nur leider war die Frage so absurd für mich, einfach weil es für mich nicht ganz verständlich war.

Ich drücke dir trotzdem die Daumen, dass du das regeln kannst.

Nur so am Rande - die Anpassung des VK SFR an die KH SFR muss durch den Versichrer nicht vorgenommen werden wenn belastende Schäden vorliegen (auch wenn länger keine VK bestand). Bei der Vertragsweitergabe werden die vollständigen Daten an den Nachversichere übertragen... Von daher nur bei Bearbeitungsfehlern von Erfolg gekrönt...und die finden tatsächlich selten statt :-)

Themenstarteram 3. November 2017 um 21:49

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. November 2017 um 22:34:59 Uhr:

@TE

Als Alternative zum Schadensrückkauf kannst Du die alte HP auf Fortführung des HP-Vertrages als schadensfrei verklagen. Du musst dann in diesem Prozess jedoch nachweisen, dass die HP den Schaden zu Unrecht reguliert hatte. Wenn das gelingt, dann würde der SF letztlich wieder korrigiert werden.

Danke Paul, vor genau dieser Kosten-Nutzen-Risiko Rechung stehe ich gerade... Schaden von ~1000€ 'kaufen' vs. Hochstufung von SF17 auf 9 [Edit: 6] in HP *und* VK [Edit: Prämienrechner sagt, das ich das in 3-4 Jahren wieder raus habe] vs. Gerichtsverfahren ohne RS-Versicherung vs. 'es läuft sich von alleine tot' und die alte Versicherung kann ihre Suppe selbst auslöffeln.

gelöscht.

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