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Nachrüstung AHK für Fahrradträger - E-Satz unbedingt nötig?

Themenstarteram 27. Mai 2018 um 19:16

Moin moin,

es wird langsam Sommer und ich könnte ein Fahrradträger für Lau bekommen. Leider hat mein Auto keine Anhängerkupplung, brauche ich im Normalfall auch gar nicht.

Nun habe ich mal geschaut, was es da vom Zubehörhandel so gibt, was es kostet und wie aufwendig ein Anbau einer AHK wäre. An sich ist alles gut überschaubar und ich werde den Anbau wohl durchführen. Allerdings kam mir die Frage auf, ob die ~100 € + Aufwand für den E-Satz (also Steckdose für den Anhänger) überhaupt notwendig sind. Also im rechtlichen Sinne. Ich werde mit 99,9 %iger Wahrscheinlichkeit nie ein Anhänger dran hängen, sondern eben nur den Fahrradträger - der E-Satz hätte für mich also funktional überhaupt kein Nutzen.

Weiß da jemand was von euch? Muss ein Auto zwangsweise eine "Anhängersteckdose" besitzen, wenn eine Anhängerkupplung verbaut ist (da ich ja theoretisch ein Anhänger dran machen könnte...)? Oder ist diese nur erforderlich, wenn ich tatsächlich ein Anhänger dran habe und fahre?

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema
am 27. Mai 2018 um 19:17

Haben diese Fahrradträger nicht auch eine Lichtleiste für die man eine Anhängersteckdose benötigt?

siehe z.B. klick

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am 27. Mai 2018 um 19:17

Haben diese Fahrradträger nicht auch eine Lichtleiste für die man eine Anhängersteckdose benötigt?

siehe z.B. klick

Edit: EP nicht richtig gelesen...

Asche auf mein Haupt.

Natürlich brauchst Du einen E-Satz.

Zitat:

@tschak2 schrieb am 27. Mai 2018 um 21:16:13 Uhr:

Weiß da jemand was von euch? Muss ein Auto zwangsweise eine "Anhängersteckdose" besitzen, wenn eine Anhängerkupplung verbaut ist (da ich ja theoretisch ein Anhänger dran machen könnte...)? Oder ist diese nur erforderlich, wenn ich tatsächlich ein Anhänger dran habe und fahre?

Da ein Fahrradträger auf der AHK- Kugel die Beleuchtungseinrichtung und das hintere Kennzeichen verdecken, ist sogar erforderlich, dass alle Beleuchtungsfunktionen des Zugfahrzeuges am Fahrradträger zu wiederholen. Das geht nicht mal mehr mit dem 7 poligen E-Satz, Da brauchst sogar den 13 poligen, davon aber nur 8 Pins. Ein ungestempeltes Kennzeichen brauchst du auch noch.

Mal abgesehen von der Frage, ob es Fahrradträger für AHK gibt, welche die Beleuchtung nicht verdecken: Gibt es nicht spätestens bei der HU blöde Fragen, wo die Anhängersteckdose ist, wenn man nur die AHK und eben keinen E-Satz montiert?

Ganz eindeutig: JA

Ok, alles andere hätte mich ja auch gewundert... allerdings hab ich meine AHK immer für alle denkbaren Anwendungen nachgerüstet, da wäre ich nicht auf die Idee gekommen, mich wegen relativ wenig Geld so zu beschränken...

Zitat:

@tschak2 schrieb am 27. Mai 2018 um 21:16:13 Uhr:

Ich werde mit 99,9 %iger Wahrscheinlichkeit nie ein Anhänger dran hängen, sondern eben nur den Fahrradträger - der E-Satz hätte für mich also funktional überhaupt kein Nutzen.

Nee nee, der E-Satz hat durchaus einen funktionalen Nutzen, denn ohne den könntest du gar keinen Fahrradträger für die AHK benutzen. Der Träger steht ja fast 1 m über das Fahrzeugheck raus und braucht deshalb eigene Schluss- und Bremsleuchten und ein beleuchtetes Kennzeichen. Das geht natürlich nur mit E-Satz und Steckdose. Auch der Fahrradträger für lau hat mit Sicherheit eine Beleuchtung samt E-Stecker.

Außerdem ist eine AHK abnahme- und eintragungspflichtig, ohne funktionierende Steckdose nimmt das der TÜV nicht ab. Meine AHK hat auch noch nie einen Anhänger gesehen, immer nur Fahrradträger. Aber nicht ohne E-Anschluss. ;)

am 27. Mai 2018 um 20:26

Zitat:

@spreetourer schrieb am 27. Mai 2018 um 22:22:05 Uhr:

...

Außerdem ist eine AHK abnahme- und eintragungspflichtig, ...

Seit wann das nu schon wieder? Dachte diese Zeiten hätten wir hinter uns - ABE und feddisch... meine selbst angebaute AHK am V50 ist weder eingetragen noch hat die je ein aaS außerhalb der normalen HU gesehen.

Hmmm, da kratze ich mich mal überlegend am Kopf und sag: Ob das mal alles so stimmt, was die Vorposter hier geschrieben haben?

Ich glaube nicht, dass eine AHK zwangsläufig auch einen E-Satz benötigt, es kommt sicher darauf an, was man damit vor hat. Ich kann nicht erinnern, wo beschrieben ist, dass allein durch den blossen Verbau der Kupplung die Pflicht besteht, auch die Steckdose zu montieren und zu verschalten.

Ich kann mir z. B. vorstellen, dass die Kupplung benutzt wird, um ein anderes Fahrzeug abzuschleppen, welches über eine eigene Beleuchtung verfügt. Oder der Waidmann klemmt seine Wildtransportwanne auf die Kupplungskugel. Braucht und hat kein Licht...

@gast356 Ich behaupte mal, dass eine AHK noch nie nich eine ABE hatte. Ich mag gern erinnern, dass ältere Kupplungen mal ne ABG hatten, jene welche mussten manchmal auch "abgenommen" werden. Heute haben die modernen Systeme eigentlich grundsätzlich eine EG-Typgenehmigung (kleines "e") oder vielmehr auch ne ECE-Genehmigung (großes "E"), letztere sind dann in aller Regel bis auf wenige Ausnahmen eintragungsfrei.

Themenstarteram 28. Mai 2018 um 5:51

Typischer Fall von unnötig nachgefragt... Ich kam überhaupt nicht auf die Idee, dass so ein "kleiner" (von fast 1 Meter hintern Heck war ich nicht ausgegangen) Fahrradträger eigene Beleuchtung hat. Wobei ich immer im Kopf auch das Bild eines "Heckträgers" und nicht eines "Kupplungsträgers" hatte. Diese hängen ja über den Lichter und den Kennzeichen. Gut, dann danke ich euch vielmals und werde die AHK samt E-Satz verbauen.

edit:// Dadurch hatte ich aber auch kein extra Kennzeichen im Kopf... Hier reicht es aber, wenn ich mir einfach nur vom Schildermacher noch eins machen lasse, oder? HU Siegel muss da nicht mit drauf?

Das eine AHK abgenommen werden muss, wäre mir auch neu.

am 28. Mai 2018 um 7:20

Poste mal ein Bild von deinem Träger für lau.. hier gibst auch Modelle, die die AHK nur als Stütze nutzen, und nicht dort befestigt sind.

Dann empfehle ich dir aber grundsätzlich eine abnehmbare AHK, sonst verfluchst du die AHK beim dritten blauen Schienbein. :(

Wir nutzen unsere AHK nur 1-2x im Jahr auf der Fahrt in den Urlaub. Und letztens bei nem Umzug ...

am 28. Mai 2018 um 7:43

Den E-Satz zu verbauen ist aber auch kein Hexenwerk. Je nach Auto einfach bis ein wenig aufwendig. Mit viel Glück brauchst du nur Stecker zusammen stecken.

Zitat:

@gardiner schrieb am 28. Mai 2018 um 05:57:28 Uhr:

Heute haben die modernen Systeme eigentlich grundsätzlich eine EG-Typgenehmigung (kleines "e") oder vielmehr auch ne ECE-Genehmigung (großes "E"), letztere sind dann in aller Regel bis auf wenige Ausnahmen eintragungsfrei.

Die Typgenehmigung gilt wohl nur für das Anbauteil selbst, aber nicht für die sach- und fachgerechte Montage. Ich würde keinen Wohnwagen ziehen wollen mit einer AHK, die sich ein Laie selber rangebastelt hat mit falschen Schrauben (Festigkeitsklasse) und falschen Anzugsdrehmomenten. :(

Zitat:

@spreetourer schrieb am 28. Mai 2018 um 10:52:27 Uhr:

Zitat:

@gardiner schrieb am 28. Mai 2018 um 05:57:28 Uhr:

Heute haben die modernen Systeme eigentlich grundsätzlich eine EG-Typgenehmigung (kleines "e") oder vielmehr auch ne ECE-Genehmigung (großes "E"), letztere sind dann in aller Regel bis auf wenige Ausnahmen eintragungsfrei.

Die Typgenehmigung gilt nur für das Anbauteil, aber nicht für die sach- und fachgerechte Montage.

Genau, und der TÜV wird sagen das, alles was am Fahrzeug verbaut ist auch funktionieren muss. Eine AHK ohne E-Satz ist wie ein Zusatzscheinwerfer ohne Leuchtmittel und somit nicht zugelassen.

Abgesehen davon, dass die Fahrradträger eine Beleuchtung haben müssen!

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