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Nachrüstungen durch Softwareänderungen

Mercedes V-Klasse 447
Themenstarteram 7. November 2024 um 9:43

Grüß Gott Zusammen,
man hört (und liest) es ja (mittlerweile immer öfter), das gewisse Zusatzeinrichtungen bzw. Features durch Softwareänderungen gemacht werden können bzw. angeboten werden (klar, passende Hardware muss vorhanden sein). Was mich nun interessiert, wenn jemand so eine Änderung macht, programmiert der dann direkt im Quellcode der Fahrzeug-Software rum (kommt man da ohne mir-nichts-dir-nichts rein, ist diese nicht verschlüsselt....), oder werden da Änderungen in diversen Softwareeinstellungen gemacht (so quasi, ist ja eh schon Softwaremässig vorhanden, Hirnschmalz hat der Hersteller schon reingeworfen, es muss nur (!) noch freigeschaltet werden)? Wie ist das dann mit der Betriebserlaubnis, was ist, wenn bei einer Inspektion Änderungen festgestellt werden.....
Gleich vorweg, ich plane keine Änderungen, mich interessiert es einfach nur.
Vielen Dank für die Aufklärungen
Viele Grüße
Christoph1000

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7 Antworten

Da hänge ich mich glatt mit dran.
Der rechtliche Aspekt interessiert mich auch, vor allem in Hinblick auf die Feststellung einer nicht gekauften und "illegal" freigeschalteter Funktion.
Es ist aber definitiv ein Unterschied, ob wir von einem Herausprogrammieren von sowas wie Start/Stopp bzw dem AGR sprechen oder "nur" von einem Freischalten einer Funktion. Stichwort Betriebserlaubnis...

Genau....eigentlich ganz logisch:
So lange ich an zulassungsrelevanten Eigenschaften nichts ändere, also keine Sicherheits-Systeme rausnehme oder die v-MAX anpasse, oder die Leistung erhöhe, usw., ist es völlig egal, was man da freischaltet. So lange es aufpreispflichtig bestellbar war/ist und der STVZO entspricht. Und das tut es meist immer, weil die Dinge ja bereits im Auto drin sind.
Aber was soll der Thread jetzt hier bringen? Jeder ist für sein Auto selbst verantwortlich und muss auch selbst entscheiden was er machen will. Fakt ist, dass man mit seinem Eigentum machen kann, was man will, so lange man andere nicht gefährdet, also die STVZO und die Zulassungskriterien einhält.
Ich finde solche Threads echt anstrengend...
Denn jetzt schreit der Nächste, dass dann die Hersteller-Garantie erlischt und schon haben wir eine neue Diskussion offen die ins Nirvana führt.

Zitat:

@mabi77 schrieb am 7. November 2024 um 12:25:03 Uhr:


Da hänge ich mich glatt mit dran.
Der rechtliche Aspekt interessiert mich auch, vor allem in Hinblick auf die Feststellung einer nicht gekauften und "illegal" freigeschalteter Funktion.
Es ist aber definitiv ein Unterschied, ob wir von einem Herausprogrammieren von sowas wie Start/Stopp bzw dem AGR sprechen oder "nur" von einem Freischalten einer Funktion. Stichwort Betriebserlaubnis...

Was soll da illegal sein?? Es ist alles "offen" und "frei zugänglich".

Glaub mir, die Hersteller sorgen schon dafür, dass sie vom Kuchen etwas abbekommen.

W214, C236, X254, W177 Mopf, W223 --- da geht schon nix mehr!!

Zitat:

@wuerfel schrieb am 7. November 2024 um 12:41:43 Uhr:


...Aber was soll der Thread jetzt hier bringen? Jeder ist für sein Auto selbst verantwortlich und muss auch selbst entscheiden was er machen will. Fakt ist, dass man mit seinem Eigentum machen kann, was man will, so lange man andere nicht gefährdet, also die STVZO und die Zulassungskriterien einhält.
Ich finde solche Threads echt anstrengend...

Naja, das Interessante dabei wäre, ob jemand vielleicht schon Probleme/Erfahrung damit hatte/hat.

Evtl stellt das Autohaus eine eine Änderung fest und es kommt von Mercedes eine Rechnung oder man bemerkt es nie, weil...

Aber es wird ja soweit ich das in der Werkstatt mitbekommen habe alles fahrzeugspezifisch online abgefragt und vor allem auch abgelegt. Von daher sollte es auffallen.

Das Thema Betriebserlaubnis/STVZO usw muss man mE nicht strapazieren, das ist klar.

Es gab ja aber auch die ursprüngliche Frage danach, wie sicher ist bzw abgesichert die Software ist?

Hier kommen spätestens mit der Maschinenverordnung und dem Cyber Resilience Act neue Herausforderungen hierzu ins Spiel,..

Zitat:

@wuerfel schrieb am 7. November 2024 um 12:45:43 Uhr:


Was soll da illegal sein?? Es ist alles "offen" und "frei zugänglich".
Glaub mir, die Hersteller sorgen schon dafür, dass sie vom Kuchen etwas abbekommen.
W214, C236, X254, W177 Mopf, W223 --- da geht schon nix mehr!!

kleine Überschneidung bei miner vorherigen Antwort.

Grundsätzlich, ja!

die Steuergeräte enthalten in Prinzip eine Software welche parametrisiert werden kann, da wird nix programmiert.

Auf diesem Weg werden auch die vielen Länder spezifischen Versionen kodiert.

Es geht fast alles, von Start/Stop auf last mode stellen über Schlüssel in N abziehen, automatische Parkbremse abschalten, Verkehrszeichen Erkennung mit dem Audio 20 ... wenn die benötigte Hardware vorhanden ist kann man es codieren.

Der neue Security Gateway ist im Prinzip nur eine weitere Möglichkeit abzukassieren. Bei Launch kostet der SGW Key 129€ im Jahr

Zitat:

Der neue Security Gateway ist im Prinzip nur eine weitere Möglichkeit abzukassieren. Bei Launch kostet der SGW Key 129€ im Jahr

Naja, da gehts vor allem um Sicherheit!!

Und ich rede nicht von der popeligen Firewall, die jeder mit Fachwissen mit einem Klick entriegeln kann. Ich rede von den neuen Autos, die nur noch mit ZERTIFIKATEN die aufm Rechner installiert sein müssen, zu codieren sind. Diese Zertifikate gibts nirgends zu kaufen - die haben nur MB-Entwickler und sind namentlich gebunden!!

Das was du meinst sind die Zertifikate/Schlüssel für die stinknormale Diagnose. Nix Codierung!

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