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Nachschulung bei tel. im auto erwischt werden???

Themenstarteram 18. Februar 2005 um 16:05

hallo ich mich haben sie vor 2 tagen bein tel inm auto erwischt. natürlich 11 tage bevor die probezeit endet. war ja klar. wird dadurch die probezeit verlängert und muss ich ne nachschulung machen.(haffentlich nicht)

habe mal bei der bussgeldstelle gefragt. die meinten das zählt erst am dann wenn die anzeige rechtskräftig wird und das währe ja 2 wochen nachdem man sie erhält.

weil so 11 tage vor dem ablauf währe dann schon mies wenn sie veröängert würde.

bitte schnell antworten

vielen dank

mfg

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25 Antworten

Garnich so einfach zu beantworten! Bei der Tilgung von Punkten zählt der Tattag als Eintragungstat, bei der Nachschulung könnte es anders sein, würde fast der Bußgeldstelle glauben:

Artikel 11: Änderung des §29 STVG zum 1.2.2005:

(Tilgungshemmung bereits durch Begehen von neuen Verstößen, nicht mehr erst durch Rechtskraft der Sanktionen)

QUOTE

(6) Sind im Register mehrere Entscheidungen nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 9 über eine Person eingetragen, so ist die Tilgung einer Eintragung vorbehaltlich der Regelungen in den Sätzen 2 bis 6 erst zulässig, wenn für alle betreffenden Eintragungen die Voraussetzungen der Tilgung vorliegen. Eine Ablaufhemmung tritt auch ein, wenn eine neue Tat vor dem Ablauf der Tilgungsfrist nach Absatz 1 begangen wird und bis zum Ablauf der Überliegefrist (Absatz 7) zu einer weiteren Eintragung führt. Eintragungen von Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten hindern nur die Tilgung von Entscheidungen wegen anderer Ordnungswidrigkeiten. Die Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit - mit Ausnahme von Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a - wird spätestens nach Ablauf von fünf Jahren getilgt. Die Tilgung einer Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit unterbleibt in jedem Fall so lange, wie der Betroffene im Zentralen Fahrerlaubnisregister als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe gespeichert ist. Wird eine Eintragung getilgt, so sind auch die Eintragungen zu tilgen, deren Tilgung nur durch die betreffende Eintragung gehemmt war.

(7) Eine Eintragung wird nach Eintritt der Tilgungsreife zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht. Während dieser Zeit darf der Inhalt der Eintragung nicht übermittelt und über ihn keine Auskunft erteilt werden, es sei denn, der Betroffene begehrt eine Auskunft über den ihn betreffenden Inhalt.

 

Achtung: Das Inkrafttreten der Änderung ist im Bundesgesetzblatt vom 24.08.04 fehlerhaft abgedruckt worden.

Die Berichtigung erfolgte im Bundesgesetzblatt vom 03.09.2004:

"Artikel 11 tritt am ersten Tag des sechsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft."

Verkündung im August 2004> sechster folgender Kalermonat: Februar 2005 > Inkrafttreten am 01.02.2005.

 

MfG

Brati

hi

wenn du während der probezeit auch "nur" einen punkt bekommst, egal ob zu anfang oder kurz vor ende musst du ne nachschulung machen und die probezeit verlängert sich um zwei jahre!

ich wurde auch erwischt (über rot) und hab 3 pkt. und nachschulung aufgebrummt bekommen und in meiner nachschulung saß auch nen typ, der eine woche vor ende der probezeit im überholverbot beim überholen erwischt wurde...

deshalb denke ich, dass du nich drum rum kommen wirst, ne nachschulung zu machen + verlängerte probezeit.

kannst ja mal unter www.bussgeldkataloge.de reinschauen und gucken was dich erwartet!

 

mfg

blue

Re: Nachschulung bei tel. im auto erwischt werden???

 

Um es kurz zu fassen, ja Punkt(e) und eine Nachschulung.

Kannst Dich bei den Leuten bedanken die das Gesetz geändert haben.

Gruß

Ercan

Hi!

Gibts denn für das Telefonieren Punkte?

Ich denke doch nicht. Sind doch nur 30 oder 60 Euro, die da fällig werden, und dafür gibts keine Nachschulung.

Gruß Marc

Doch, ohne Freisprecheinrichtung 40€ und 1 Punkt.

Das Handy darf nicht mal eingeschaltet in der Mittelkonsole oder auf dem Beifahrersitz liegen.

Gruß

Ercan

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser

Doch, ohne Freisprecheinrichtung 40€ und 1 Punkt.

Das Handy darf nicht mal eingeschaltet in der Mittelkonsole oder auf dem Beifahrersitz liegen.

Gruß

Ercan

Das nenn ich ja mal resolutes Durchsetzen eines Verbotes.

Gruß Marc

Zitat:

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

STVO §23

Also dürfte es schon in der Mittelkonsole liegen, oder?

Mir hat bei einer Kontrolle ein Beamter mal gesagt das sie nicht eingeschaltet in der Mittelkonsole liegen darf als er mein Handy gesehen hat. Als ich es ihm gezeigt habe das es aus ist meinte er Ok, hauptsache nicht eingeschaltet.

Denn wenn es eingeschaltet wäre und ein Anruf kommt, nehmen die meisten das Handy in die Hand um zu schauen wer anruft und das darf man nicht.

Auch SMS verschicken ist verboten und dafür muss das Handy auch in der Hand und eingeschaltet sein.

Gruß

Ercan

Das Handy darf natürlich eingeschaltet sein. Man kann es hinlegen wo man will.

Man darf es nicht in die Hand nehmen oder in der Hand halten.

Aber man darf rauchen,CD`s wechseln oder auf dem Bordmonitor rumspielen....unnötig...

cruiser:

die gesetzestexte sind doch eindeutig. da hat sich ein cop einfach nur zu weit aus dem fenster gelehnt oder wollte sich wichtig machen.

@Marcel

Wenn dein einziges Problem ist, ob sich deine Probezeit verlängert oder nicht find ich das ziemlich arm.

Tatsache ist, daß am Steuer telefonieren für andere Verkehrsteilnehmer ziemlich gefährdend und deine die Ablenkung nachgewiesen hoch ist. Ich bin '99 von einem Telefonierer über den Haufen gefahren worden , mir ist mit _ganz_ viel Glück nichts passiert und find das Handyverbot (nachvollziehbar) mehr als angemessen.

/GaryK

hatten wir das thema nicht erst mit unserem jüngsten mitglied, weil er sich ne fse eingebaut hat ?

ich find das gesetz auch richtig und bekomm gerade bei dicken autos nen hals, daß die fett die knete für das auto bezahlen, aber keine kohle mehr für ne fse haben.

da überlegt man sich nicht doch manchmal auf sein rechts vor links richtig zu pochen, wenn so einer daher kommt.

ich hab auch früher mit dem handy in der hand telefoniert, wo das gesetz kam, kaufte ich mir den vectra, der glücklicherweise das schon drin hatte, aber eine von thb oder so um die 80 euro tuts auch, bei ebay gehts auch billiger.

das thema mit dem rauchen hatten wir ja auch damals, eigentlich gehört leider fast alles verboten, weil alles menschenleben gefährdet, aber das würde jetzt wieder mal ausarten.

kurz um, warte einfach ab, was sie dir verpassen, ändern kannst du´s eh nich.

is hart, is aber so ;)

cu frosti

Zitat:

Original geschrieben von GaryK

@Marcel

Wenn dein einziges Problem ist, ob sich deine Probezeit verlängert oder nicht find ich das ziemlich arm.

Tatsache ist, daß am Steuer telefonieren für andere Verkehrsteilnehmer ziemlich gefährdend und deine die Ablenkung nachgewiesen hoch ist. Ich bin '99 von einem Telefonierer über den Haufen gefahren worden , mir ist mit _ganz_ viel Glück nichts passiert und find das Handyverbot (nachvollziehbar) mehr als angemessen.

/GaryK

du übertreibst masslos... klar ist es ein risikofaktor

aber davon gibts unmengen und schlimmere. kuck

dir mal die unfallstatistik an. die ist enorm zurück gegangen und das bereits lange bevor jeder 5te ein handy hatte. wer dagegen verstößt zahlt im ernstfall.... pp

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