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Nachträgliche Vertragsänderung

Themenstarteram 21. März 2016 um 20:44

Hallo, ich brauche mal Hilfe Rat. Ich bin von DE nach CH und wieder zurück nach DE, habe 5.5 Jahre in der Schweiz gelebt und hatte mein Auto 4.5 Jahre CH Versichert. Leider weiss ich nicht mehr welche DE Versicherung ich mal hatte. Nun im Oktober 2015 habe ich mein Fahrzeug dann in DE angemeldet und bei der Admiraldirekt.de Versichert. Im Feb 2016 bekam ich per mal eine Nachträgliche Vertragsänderung zu meinem Nachteil. DIe Ch Versicherung hatte damals Ohne weiteres die SF der Deutschen Versicherung übernommen. SF 16 Teilkasko. Die Admiraldirekt hat mich in SF0 stufen wollen und hat mich weil Sie ja KULANT sind in SF3 gestuft. Ich habe Ihnen meinen Versicherungsnachweis aus der CH geschickt, habe mir aus der Schweiz eine Bestätigung schicken lassen, Schadensfreiheitsrabatt und das ich KEINE Schäden hatte. Dies habe ich per Mail erhalten und der Admiraldirekt auch so weiter geleitet. ABER nun Akzeptiert die AdmiralDirekt diese Unterlagen NICHT, ich solle Sie Ihnen in Original schicken.

Wir halten Fest, die Admiraldirekt schickt mir eine Vertragsänderung die mich Schlechter Stuft per MAIL. Und besteht auf Vertragserfüllung. Ich habe bis dato nie der Vertragsänderung zugestimmt und habe diese auch nicht per POST erhalten.

Den Versicherungsnachweis von meiner Vor Versicherung per Mail Akzeptieren Sie im Gegenzug aber gar nicht.

Eine Kündigung und einen Versicherungswechsel akzeptieren Sie aber auch NICHT. Sie bestehen auf eine Ordentliche Kündigung, also zum Jahresende.

Es muss doch einen Ausweg geben, ich zahle wegen der Nachträglichen Vertragsänderung nun mal eben knappe 300 Euro mehr, teurer wie in der Schweiz ist die Versicherung hier nun!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@TSB2000 schrieb am 21. März 2016 um 21:44:07 Uhr:

...per MAIL...per POST...per Mail...

Warum reitest du andauernd darauf rum, dass die Versicherung dich per Mail kontaktiert? :confused:

Du hast dich bei einer Direktversicherung versichert, die "günstige" Preise bietet eben weil sie nur per Mail & Telefon arbeitet und sich so den Papierkram spart... :rolleyes:

Zitat:

Eine Kündigung und einen Versicherungswechsel akzeptieren Sie aber auch NICHT.

Warum sollten sie auch? :confused:

Ein Sonderkündigungsrecht hast du hier nicht, da die Beitragsanpassung aufgrund "falscher" Angaben deinerseits erfolgte!

Zitat:

Es muss doch einen Ausweg geben...

Was ist so schwierig daran, der Admiral - wie von dir gefordert - den Nachweis der Versicherung aus .ch in gedruckter Form zukommen zu lassen? :confused:

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Es liegt an dir, den Nachweis der schadenfreien Jahre zu führen.

In der TK gibt es in D übrigens keinen SF-Rabatt.

Nur in KH und VK wird ein SF-Rabatt berücksichtigt.

Die schweizer Versicherung soll dir eine entsprechende schriftliche Bescheinigung im Original per Brief senden.

am 21. März 2016 um 21:39

Achtung! Die Bescheinigung aus CH ist einmalig. Wenn sie verloren geht, ist der SFR weg.

Zitat:

@TSB2000 schrieb am 21. März 2016 um 21:44:07 Uhr:

...per MAIL...per POST...per Mail...

Warum reitest du andauernd darauf rum, dass die Versicherung dich per Mail kontaktiert? :confused:

Du hast dich bei einer Direktversicherung versichert, die "günstige" Preise bietet eben weil sie nur per Mail & Telefon arbeitet und sich so den Papierkram spart... :rolleyes:

Zitat:

Eine Kündigung und einen Versicherungswechsel akzeptieren Sie aber auch NICHT.

Warum sollten sie auch? :confused:

Ein Sonderkündigungsrecht hast du hier nicht, da die Beitragsanpassung aufgrund "falscher" Angaben deinerseits erfolgte!

Zitat:

Es muss doch einen Ausweg geben...

Was ist so schwierig daran, der Admiral - wie von dir gefordert - den Nachweis der Versicherung aus .ch in gedruckter Form zukommen zu lassen? :confused:

Zitat:

@Knut schrieb am 21. März 2016 um 22:39:09 Uhr:

Achtung! Die Bescheinigung aus CH ist einmalig. Wenn sie verloren geht, ist der SFR weg.

Auch wird die schriftliche SFR Bestätigung vom deutschen Versicherer nur 1x ausgestellt, wenn sie auf dem Postwege verschwindet, ist der SFR dann auch weg.

am 22. März 2016 um 16:24

Generell wird die Paragraph 5 Bescheinigung einmal ausgestellt und der SFR ist abgegeben.

Verlierst du die Bescheinigung, wird keine Zweite erstellt.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 22. März 2016 um 11:13:23 Uhr:

Zitat:

@Knut schrieb am 21. März 2016 um 22:39:09 Uhr:

Achtung! Die Bescheinigung aus CH ist einmalig. Wenn sie verloren geht, ist der SFR weg.

Auch wird die schriftliche SFR Bestätigung vom deutschen Versicherer nur 1x ausgestellt, wenn sie auf dem Postwege verschwindet, ist der SFR dann auch weg.

Wenn sie auf dem Postweg "verschwindet", muss der Versicherer den Nachweis erbringen, dass sie zugestellt wurde. Kann er das nicht, kann auch der SFR nicht weg sein.

Wird dann diese Bescheinigung mit Einschreiben versendet?

Ausstellung einer Zeitschrift muss auf jeden Fall möglich sein. Ob diese vom Nachversicherr anerkannt wird, ist ein anderes Problem.

O.

 

am 22. März 2016 um 17:40

Er erstellt dann eine Zweitschrift und das ist keine Erstausfertigung.

Wird selten anerkannt.

Sonst könnte man ja beliebig viele Zeitschriften anfordern und entsprechend viele SFR brkommen.

Dem deutschen Versicherer ist es egal, warum den VN das Original nicht hat.

Aber in der Regel verschwinden die nicht auf dem Weg zum VN, sondern erst hier.

am 22. März 2016 um 18:10

Hallo,

Zitat:

@TSB2000 schrieb am 21. März 2016 um 21:44:07 Uhr:

DIe Ch Versicherung hatte damals Ohne weiteres die SF der Deutschen Versicherung übernommen. SF 16 Teilkasko.

ja und?, weil der Schweizer Versicherer den SFR anrechnet, muss der deutsche eine schweizerische anerkennen?

Die Admiraldirekt hat mich in SF0 stufen wollen und hat mich weil Sie ja KULANT sind in SF3 gestuft. Ich habe Ihnen meinen Versicherungsnachweis aus der CH geschickt, habe mir aus der Schweiz eine Bestätigung schicken lassen, Schadensfreiheitsrabatt und das ich KEINE Schäden hatte.

naja, du versteifst dich da jetzt in etwas. Dreh und Angelpunkt ist die Anerkennung des SFR. Der Nachtrag ist nur die Folge, weil die Anerkennung nicht erfolgte.

Dies habe ich per Mail erhalten und der Admiraldirekt auch so weiter geleitet. ABER nun Akzeptiert die AdmiralDirekt diese Unterlagen NICHT, ich solle Sie Ihnen in Original schicken.

ja würde ich auch nicht tun. Bescheinigungen werden nur im Original anerkannt. Du könntest ja sonst Deinen SFR verdoppeln. Den impliziten Silberstreif am Horizont hast Du aber garnicht erkannt. Sie haben den Inhalt des Dokumentes ja bereits vorliegen. Sie wissen also, was auf dem Dokument steht. Warum sollte sie das Dokument im Original anfordern, wenn sie vorhaben die Anerkennung abzulehnen. Wenn ich eine SFR-Bescheinigung nicht im Original vorliegen habe bin ich trotzdem in der Lage, ob die Daten ausreichend für eine Anerkennung sind. Ich fordere mir doch nicht das Original an, um dann mühevoll das Original zurückzuschicken und dann die Bescheinigung abzulehnen.

Wir halten Fest, die Admiraldirekt schickt mir eine Vertragsänderung die mich Schlechter Stuft per MAIL. Und besteht auf Vertragserfüllung. Ich habe bis dato nie der Vertragsänderung zugestimmt und habe diese auch nicht per POST erhalten.

die Versicherung hat das Recht den SFR zu ändern, wenn dieser nicht bestätigt wird. Und zwar nach hiesigen Bestimmungen (§5 VII PflVG) und nicht wie man laienhaft denkt, dass eine SFR-Bestätigung auszusehen hat. Wenn man vernüftig den SFR angibt bzw. in dem Fall vorher mal angefragt hätte, gäbe es die Probleme jetzt nicht.

Eine Kündigung und einen Versicherungswechsel akzeptieren Sie aber auch NICHT. Sie bestehen auf eine Ordentliche Kündigung, also zum Jahresende.

jupp, eine SFR-Änderung ist kein a.o. Kündigungsgrund. Auch das hast Du unterschrieben. Vielleicht hast Du es überlesen, also Du Dir die Bedingungen durchgelesen hast. Kann passieren.

Es muss doch einen Ausweg geben, ich zahle wegen der Nachträglichen Vertragsänderung nun mal eben knappe 300 Euro mehr, teurer wie in der Schweiz ist die Versicherung hier nun!

ja, kläre die SFR Anrechnung. Von Versicherer in der EU muss oder soll (bin nicht sicher, ob die EU-Richtlinie bereits umgesetzt ist) der SFR angerechnet werden. Dafür muss die Bescheinigung natürlich den formalen Anforderungen genügen.

Gruß

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 22. März 2016 um 18:32:37 Uhr:

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 22. März 2016 um 11:13:23 Uhr:

 

Auch wird die schriftliche SFR Bestätigung vom deutschen Versicherer nur 1x ausgestellt, wenn sie auf dem Postwege verschwindet, ist der SFR dann auch weg.

Wenn sie auf dem Postweg "verschwindet", muss der Versicherer den Nachweis erbringen, dass sie zugestellt wurde. Kann er das nicht, kann auch der SFR nicht weg sein.

Wird dann diese Bescheinigung mit Einschreiben versendet?

Ausstellung einer Zeitschrift muss auf jeden Fall möglich sein. Ob diese vom Nachversicherr anerkannt wird, ist ein anderes Problem.

O.

Aus diesem Grund erstellen die Versicherer sehr ungern schriftliche SFR Bescheinigungen.

Fakt ist, diese schriftliche Bescheinigung wird nur ein einziges mal erstellt, dann nie wieder.

am 22. März 2016 um 19:57

Genau.

Besser persönlich abholen und dem neuen Versicherer übergeben.

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