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Nachts geblitzt

VW Polo
Themenstarteram 26. Oktober 2003 um 14:22

Hallo.

Mal ne Frage: Ich wurde gestern Abend 22:00 Uhr bei Regen geblitz! Wird da eventuell mehr toleranz abgezogen weil es zu Fehlmessung kommen kann? Durch Spiegelungen?

Bin mit knapp (vermutlich) 80Km/h auf ner 60`er Strecke erwischt worden!

Bin noch in der Probezeit! Was dürfte mir da blühen? Muss ich mit Nachschulung rechnen oder wird mir dabei schon der Schein entzogen? Wäre nämlich nicht so toll da ich ihn beruflich benötige!

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13 Antworten

Hi,

also wenn Du wirklich nur 80 gefahren bist kannst Du beruhigt sein da dieses "Nur" 30 Euro sind. und dies wäre dann noch ein verwarngeld kein Bussgeld und somit (wenn es dein erster fall ist) passiert da nicht. mit der Tolleranz hmmm glaube nicht das da mehr abgezogen wird.

Bussgeld findest Du auch unter www.auto-und-verkehr.de

hoffe bissel geholfen zu haben :)

gruß gironimo

Themenstarteram 26. Oktober 2003 um 19:23

was kostet denn ungefähr ne nachschulung?

ich hoffe nur das es nicht so weit kommt!

darf man eigentlich, wenn man nachschulung machen muss, trotzdem noch weiter fahren?

also nachschulung kostet je nach fahrschule etwa 150 bis 300 euro klar darfst du noch fahren ist doch kein fahrverbot wie bei mir eingetreten! (steht ja noch net fest)

Paul

Ich hab damals um die 650 DM gekostet, sind 4 Sitzungen á 135 min.

am 27. Oktober 2003 um 16:36

Ach, mach dir keine Sorgen, wenn du ca. 80 Km/h auf dem Tacho hattest, wird dir nichts passieren. SOgar bei 85 Km/h musst du bedenken, daß der Tacho ca. 1,5 Km/h falsch anzeigt und die Tolleranz die abgezogen wird ausreicht um dich in "Sicherheit" zu bringen. Also das passt scho.

nabend

also dazu hätte ich auch mal ne frage:

darf sich die polizei nachts unbeleuchtet irgendwohin stellen und blitzen?

also ums zu konkretisieren:

auf ner bundesstraße bei uns in der nähe is ne ausbuchtung für busse. da stehn sie öfters tagsüber und blitzen. tagsüber ja kein thema, aber nachts und dann noch unbeleuchtet?

ich bin ja der meinung, dass sie das nicht dürfen, weil das der verkehrssicherheit nicht unbedingt dienlich ist. is nämlich so´n streitthema bei uns :D

und auch so auf standstreifen oder rastplätzen?

weiss das jemand? wäre nämlich nicht schlecht, weil ich dann nachts etwas unbekümmerter über die b flitzen könnte :D

am 27. Oktober 2003 um 18:38

mal ne frage, du bist in der probezeit, weisst nich wann du den lappen wieder verlieren kannst, was auf dich zu kommen könnte und fährst trotzdem 20km/h zu schnell?? *kopfschüttel*

sorry aber dieses verhalten ist für MICH nicht normal!

Also ich finde das schnell fahren Spaß macht, aber da wo es erlaubt ist. Ich bin selber noch auf Probe und ich hätte keine Lust meinen Lappen an die Wand zu tackern, nur weil mein rechter Fuß mal wieder mit Blei gefüllt war. Und wenn ich den Lappen auch noch Beruflich brauche würde ich erst recht mehr aufpassen...

Naja aber wie auch immer ich wünsche Dir viel glück das Du nicht zur Nachschulung musst. Ein Bekannter von mir musste hin weil er 10KmH zu schnell war... aber der war auch voll wie ein Eimer ;-)

Themenstarteram 27. Oktober 2003 um 20:04

ich bin ja an sich nicht mit "absicht" zu schnell! die standen auf der b1 direkt nach einer ampel! bin so knapp 70 gefahren. ampel springt auf gelb und statt ner vollbremsung auf nasser fahrbahn hab ich noch ein bisl kit gegeben und nach der ampel mich wieder ausrollen lassen! nur leider standen der blitzer direkt nach der ampel!

Zitat:

Original geschrieben von LJ1

nabend

also dazu hätte ich auch mal ne frage:

darf sich die polizei nachts unbeleuchtet irgendwohin stellen und blitzen?

also ums zu konkretisieren:

auf ner bundesstraße bei uns in der nähe is ne ausbuchtung für busse. da stehn sie öfters tagsüber und blitzen. tagsüber ja kein thema, aber nachts und dann noch unbeleuchtet?

ich bin ja der meinung, dass sie das nicht dürfen, weil das der verkehrssicherheit nicht unbedingt dienlich ist. is nämlich so´n streitthema bei uns :D

und auch so auf standstreifen oder rastplätzen?

weiss das jemand? wäre nämlich nicht schlecht, weil ich dann nachts etwas unbekümmerter über die b flitzen könnte :D

Ich denke schon das sie es dürfen, die dürfen ja auch nen Knipser in eine Art Mülltonne stellen und dann blitzen. Das ist auch ne Sauerei

Zitat:

Original geschrieben von LJ1

darf sich die polizei nachts unbeleuchtet irgendwohin stellen und blitzen?

also ums zu konkretisieren:

auf ner bundesstraße bei uns in der nähe is ne ausbuchtung für busse. da stehn sie öfters tagsüber und blitzen. tagsüber ja kein thema, aber nachts und dann noch unbeleuchtet?

ich bin ja der meinung, dass sie das nicht dürfen, weil das der verkehrssicherheit nicht unbedingt dienlich ist.

und auch so auf standstreifen oder rastplätzen?

In Busbuchten und auf Rastplätzen besteht nach der StVO nachts keine Beleuchtungspflicht. Auf dem Standstreifen (der Autobahn) muß nachts die Warnblinkanlage eingeschaltet werden (aber da steht höchsten das Blitzgerät, nicht der Meßwagen).

am 28. Oktober 2003 um 14:39

Wenn es bei Regen passiert ist und Du tatsächlich einen Brief von den Grünen bekommst, würde ich es auf jeden Fall anfechten. Abgesehen davon, dass eh 20% aller Blitzfotos rechtlich nicht korrekt sind (hab ich letztens gelesen), sind solche Messungen bei Regen mit Vorsicht zu geniessen. Also Einspruch einlegen, dann müssten die Chancen ganz gut stehen, davon zu kommen...;)

Also mit dem Anfechten solltest du aufpassen.

Den danach würde es neu beurteilt werden und sollte sich herausstellen, dass alles korrekt ist, könnte es passieren, dass die Mehrkosten ( neue Abwägung ) zu deinem Lasten geht und du auf einmal 100 Euro mehr zahlen musst ( Bearbeitungsgebühren )

Das einzige was ich dir empfehlen würde.

Falls deine Probezeit bald rum ist ( so in den nächsten 2-3-4 Monaten ) dann erhebe Einspruch ( so spät wie möglich, aber nicht zu spät ) dann wird es neu Abgewägt, dann halt noch mal Einspruch, dann geht vor ein Schiedsgericht und dann Bekommst du deine Strafe.

Hat ein Freund von mir auch gemacht, dass schöne daran ist:

Er hat seine letzten 3 Monate der Probezeit damit überbrückt und war so bei Urteilsverkundung aus der Probezeit und brauchte dadurch nicht zur Nachschulung.

Aber musst mit dem Wiederspruch aufpassen, wenn es sofort zu einem "VOLL" Gericht geht musst du auch die Kosten des Gerichtes tragen und das lohnt sich beim Besten Willen nicht.

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