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Navi Prof Diebstahl - Abrechnung fiktiv bei Werkstattbindung
Hallo. Letzte Woche waren Sie auch bei mir zu Besuch.
Typische Vefahrensweise. Fenster hinten rein, alles raus und weg.
Zu meiner Frage: Ich habe eine Werkstattbindung (nie wieder / weiß nicht was mich geritten hat) und würde gerne fiktiv abrechnen, da die empfohlenen Partnerwerkstätten alles Lackierer und keine Techniker sind.
Das fiktiv ausgezahlte Gutachten reicht nicht ganz für die Werkstatt, die ich mir ausgesucht habe. Bekomme ich bei Einreichung der Rechnung noch die MwSt erstattet. Also ich würde mit dem Brutto Gutachten auskommen aber dafür müsste ich wissen ob ich auch bei Werkstattbindung die MwSt ausgezahlt bekomme.
Mein Sachbearbeiter der Versicherung kann mir auf nichts eine wirkliche Antwort geben. Leider denke ich dass er in Wirklichkeit nur die Urlabsvertretung ist, welche zufällig an das Telefon geht.
Die nächste Versicherung nur noch ohne Bindung und dann zum freundlichen.
Beste Antwort im Thema
Da gab es doch vor gar nicht so langer Zeit ein Gerichtsurteil, in dem festgestellt wurde, dass es für Werksnavis im Grunde keine Gebrauchtgeräte mit legaler Herkunft gibt und die Versicherung daher ein Neugerät bezahlen musste.
Ich frage mich allerdings, warum der TE sich so ziert, die Versicherung zu nennen, wir helfen ihm hier und dafür könnte er uns auch mit einer Info helfen.
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43 Antworten
Fiktiv abrechnen kannst du immer. Und die Mwst. bekommst du auch ausbezahlt, wenn der reparaturnachweis erbracht wird. Allerdings nur über die Gesamtsumme, die im Gutachten steht. Wenn das nicht reicht bleibst du auf den Mehrkosten sitzen. Evtl. kannst du mit deinem Versicherer reden, nachträglich den Mehrbetrag ohne Werkstattbindung nachzuzahlen. Hier bist du aber sicher auf die Kulanz des Versicherers angewiesen.
Danke Dir. Das hört sich erst einmal gut an. Ich glaube reden klappt bei dem Versicherer nicht so gut
Ich frage mich ernsthaft, wie eine Lackierwerkstatt ein gestohlenes Navi Pro, bei dem immer einige Kabel abgeschnitten werden, fachgerecht ersetzen will.
Abgesehen davon kann man bei Werkstattbindung i.d.R. trotzdem eine Werkstatt nach Wahl beauftragen, bekommt dann aber nur etwa 85% ersetzt. Schau mal in deine Versicherungsbedingungen. Wenn du mit der Werkstatt der Versicherung ein Problem hast, wäre das evtl. eine Alternative zur fiktiven Abrechnung.
Nur mal so aus Interesse, um welche Versicherung handelt es sich?
Mal aus Interesse: wie kann man eine Werkstattbindung an eine Lackierwerkstatt haben?
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 31. August 2015 um 23:34:51 Uhr:
Mal aus Interesse: wie kann man eine Werkstattbindung an eine Lackierwerkstatt haben?
Eben. Eine Werkstattbindung beinhaltet, dass die Werkstatt auch den Schaden beheben kann. Ein (reiner) Lackierer hat von Elektronik keine Ahnung. Da hat dir deine Versicherung Schmarrn erzählt. Ruf die nochmal an, dass sie dir für deinen Fall die entsprechenden Werkstätten schicken. Zudem: Ich habe damals bei mir nachgefragt, um welche Werkstätten es sich bei Werkstattbindung handeln würde, und das waren zu 2/3 BMW-Service-Partner. Ok, habe dann doch ohne Werkstattbindung genommen, weil mir die nächste Werkstatt, an die ich gebunden wäre, nicht gefallen würde bzw. ich zu meinem Favorit nicht hätte gehen können.
Ja ich weiß. Sollte ich zu BMW gehen erstatten die 80 Prozent der Rechnung. Da würden dann am Ende ca. 1500 bis 2000€ an Kosten für mich über bleiben.
Ich habe mir die Liste vorlegen lassen mit den Partnerwerkstätten. Das sind leider wirklich alles Lackierer oder Karosseriebauer. Den Namen der Versicherung kann ich hier schlecht nennen.
Den Zeitwert meiner HUD Einheit haben Sue übrigens auf knapp unter 300€ gesetzt. Bei einem Fahrzeug von 2013 schon heftig. Die Bmw Pfandpauschale bekomme ich auch nicht wenn ich fiktiv abrechne obwohl ich ja ein neues HUD kaufen muss.
Bei der nächsten Versicherung kein Wiederbeschaffungswert und keine Werkstatrbindung.
Aber wie gesagt für die fiktive Auszahlung kann ich den netto Lohn der Werkstatt bezahlen. MwSt kann ich ja so wie ich es gelesen habe bis zur Höhe des Gutachtens einfordern.
den Namen kann man schon nennen, wenn es ein öffentlich zugängliche Vertragsbedingungen sind und man keine Unwahrheiten behauptet.
(mal vom Diskreditieren etc abgesehen)
Zitat:
@afis
Eine Werkstattbindung beinhaltet, dass die Werkstatt auch den Schaden beheben kann. Ein (reiner) Lackierer hat von Elektronik keine Ahnung. Da hat dir deine Versicherung Schmarrn erzählt. Ruf die nochmal an, dass sie dir für deinen Fall die entsprechenden Werkstätten schicken.
100% agree.
Gruß Micha
Deshalb will ich ja auch fiktiv abrechnen und es bei jemandem reparieren lassen, der es meiner Meinung nach kann.
Zitat:
@Venon81 schrieb am 1. September 2015 um 09:03:26 Uhr:
Deshalb will ich ja auch fiktiv abrechnen und es bei jemandem reparieren lassen, der es meiner Meinung nach kann.
Ich würde das so nicht regeln. Bring das Auto zum Lackierer und lass Dir von ihm bestätigen, dass er es nicht reparieren kann. ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand das macht, wenn er es nicht kann. Dann muss die Versicherung was entsprechendes anbieten. Sonst könnten sie von Dir ja auch verlangen das Fahrzeug zum Metzger zu bringen.
Der Karosseriebauer meint natürlich er versucht es und die Teile müsste er selber neu bei Bmw bestellen. Da bekomm ich dann auch wieder nur den wiederbeschaffungswert. Da bleib ich dann auch wieder auf 1000€ und mehr sitzen. Wie gesagt falsche Police gewählt. Mein Fehler.
Programmieren der software und etc kann die partnerwerkstatt nach eigenen Angaben nicht.
Der Sachbearbeiter der Versicherung lässt sich aber auf nichts ein. Natürlich kann ich Klagen aber wie sie Erfolgsaussichten sind bleibt wieder fraglich. Daher macht es für mich mehr Sinn eine spezialisierte Werkstatt über die fiktive zu bezahlen welche mir auch Garantie anbietet.
Leider ist mein Sachbearbeiter wirklich nur an der Drückung des Preises interessiert. Wie heißt es immer so schön: wer billigt kauft, kauft zweimal...
Es kann doch aber nicht sein, dass die Versicherung von Dir verlangen kann, eine solche Reparatur zu akzeptieren?!
Das die Werkstatt es "versucht" ist sicherlich ehrenwert, aber ob das Ergebnis dann auch einwandfrei ist?
Was sagt er denn zum Thema Gewährleistung auf seine Arbeit?
An Deiner Stelle würde ich doch mal eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Ansonsten schliesse ich mich der Aussage von Jens an. So wie die Versicherung zu argumentieren scheint, müsstest Du ja akzeptieren, dass wirklich jeder fachfremde Betrieb an Deinem Wagen rumschrauben darf.
Gewährleistung gibt es natürlich nur bei Neuteilen aber da erstattet mir die Versicherung natürlich zu wenig. Preis Neuteile allein 5500 Gutachten inkl. Arbeitslohn 5250. Versicherung schlägt mir vor bei EBay zu kaufen oder die Sachen doch auf einem Schrottplatz auszubauen. Das nur mal als Beispiel auf welchem Niveau man sich hier bewegt.
Der Rechtsberatung ist leider erst das Gutachterverfahren voran gestellt. Da liegt halt der Hund begraben. Einer der Hunde bei diesem Massengrab
Ich denke den Anschluss bekommt die Werkstatt hin. Laut Homepage machen die auch Elektrik aber die Programmierung wird schwer und ich würde ungern auf den Kosten für die Neuteile sitzen bleiben denn was für mich nicht in Frage kommt ist diese selber irgendwo gebraucht zu kaufen. Auch wenn es später NUR 500-600 Kosten plus Selbstbeteiligung für mich sind will ich das nicht wirklich