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Navigationssystem aus dem Auto geklaut

Themenstarteram 7. Mai 2007 um 14:17

Hallo,

ich weiß nicht ob ich hier richtig bin. Wenn nicht bitte verschieben.

Folgendes Problem: In der Nacht vom 6.5. auf 7.5. also letzte Nacht, wurde aus dem Auto meines Vaters, VW Passat 3BG Baujahr 2001 1.9 TDI: 90 PS, sein TomTomGo Navigationssystem auf mir unerklärliche weise entwendet.

Entscheidend war wohl, dass es ausnahmsweise immernoch in der Halterung vor der Windschutzscheibe lag. Normalerweise wird es immer im Handschuhfach verstaut.

Mir ist unerklärlich, wie es entwendet werden konnte. Türen und Fenster waren geschlossen. Und heute morgen war das Fenster hinter dem Fahrer um etwa 10cm geöffnet! Und das Navi war weg, aber sonst war alles da.

Wie geht das, dass von außen ein Fenster geöffnet werden kann und dann von da irgendwie vor an die Windschutzscheibe greifen kann?

Das KFZ besitzt eine serienmäßige Alarmanlage, die bei grobem Einsatz wie zerren des Tür Knopfes innen hätte losgehen müssen!?

Mein Vater ist Vollkasko versichert. Zahlt da die Versicherung etwas? Oder kann mans gleich vergessen?

Vielen Dank!

Gruß Steffen

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19 Antworten

Thema versichert?

Von der Teilkaskoversicherung gibt es für das mobile Navi kein Geld. Es gehört nicht zu den mitversicherten Teilen. Sollte es bei Dir im Vertrag anderes sein wäre das sensationell!

Themenstarteram 7. Mai 2007 um 14:35

hmmm.... glaube nicht. Ich kenne mich aber damit noch ned so aus.

Also für gewisse Teile die durch Einbruch geklaut wurden geht des schon, also zahlt die Versicherung, oder wie? Für Tragbare Navigationssysteme ned?! Naja schade.

Danke!

Aber kann mir jemand bestätigen dass man echt ohne irgendwelchen Schaden zu verursachen ein Fenster öffnen kann????? Das find ich echt zu kurios!

Zitat:

Original geschrieben von gmx-de

Aber kann mir jemand bestätigen dass man echt ohne irgendwelchen Schaden zu verursachen ein Fenster öffnen kann????? Das find ich echt zu kurios!

Ich kann Dir das bestätigen. Zwar nicht für jeden Wagen, aber auch ich als Laie habe da ein paar Möglichkeiten bei bestimmten Marken.

Ich muss den alten Thread nochmal rausholen, also...

Ich habe mein mobiles Navigationsgerät an der Mittelkonsole verbaut (siehe Anhang).

Dazu habe ich eine mitgelieferte Halterung fest mit dem Ablagefach verschraubt. Zusätzlich habe ich nun hinten eine Schraube angebracht, die in eine Kerbe auf der Rückseite vom Navigationsgerät greift und dieses somit arretiert! Damit ist es nicht mehr möglich das

Navigationsgerät abzuziehen.

M.E. nach geht somit der Status "mobil" verloren?

D.h. ohne Gewalt oder ohne Schraubenzieher -> kein Navi

Gilt das versicherungstechnisch nun als Festeinbau und damit über die TK mitversichert?

Gruß

Berni

Zitat:

Gilt das versicherungstechnisch nun als Festeinbau und damit über die TK mitversichert?

Pauschal NEIN.

§12 AKB

2) Beitragsfrei mitversichert sind alle Fahrzeug- und Zubehörteile, die werkseitig durch entsprechende Halterung mit diesem fest verbunden sind.

Liste der mitversicherten Fahrzeug-Zubehörteile:

3) Gegen Beitragszuschlag versicherbar sind folgene Teile, soweit sie im Fahrzeug eingebaut oder mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden sind:

...

Travelpilot/Navigationshilfe

 

Am einfachsten ist es, deine Versicherungsgesellschaft anzurufen un nachfragen...

Nicht jede Gesellschaft muß dir diese "Gefahr" versichern

am 21. Februar 2008 um 7:49

Mobiles Navi ist in der Hausrat mit eingeschlossen. nicht in der Auto TK. weil nicht

werksseitig fest verbaut. genau so wenig wie handy. nur gegen zuschlag eventuell.

Moin,

Zitat:

Original geschrieben von habanos

Mobiles Navi ist in der Hausrat mit eingeschlossen. nicht in der Auto TK. weil nicht

werksseitig fest verbaut. genau so wenig wie handy. nur gegen zuschlag eventuell.

Vorsicht - der Einschluss in der Hausrat ist keineswegs automatisch so - oftmals gelten hier weitere Bedingungen. (Diebstahlzeitpunkt und -ort etc.)

Hier gilt es unbedingt nachzufragen - ich denke die Antwort wird noch am ehesten negativ ausfallen.

Desweiteren bin ich eher der Meinung, dass es deswegen schon weiterhin als mobil gilt, weil es ohne große Probleme auch autark nutzbar ist. Ist z.B. bei nem werksseitigen nicht der Fall.

Grüße

Schreddi

es kommt immer auf die feinheiten an. aber wenn versichert dann in der hausrat. siehe hierzu aber auch:

http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec7/127.html[/url]

am 22. Februar 2008 um 16:37

Zitat:

Hallo alle zusammen!

spätestens seit Mitte 2007 gibt es Versicherungstarife, in denen der Diebstahl mobiler Navigationsgeräte vrsichert ist. Natürlich sind diese etwas teurer.

Zitat:

Natürlich sind diese etwas teurer

Mit welchem Zuschlag muß man denn dabei grob rechnen?

Soweit ich das sehen kann, steht in meinen Unterlagen nichts von "werkseitig verbaut".

Ganz klar ist mir immer noch nicht, inwiefern beurteilt werden kann ob das Gerät mobil oder fest ist?

Ich zitiere mal einen Auszug aus meinen Vertragsunterlagen:

"Die nachfolgend unter a bis e aufgeführten Teile sind ohne Beitragszuschlag bis zu einem Gesamtneuwert der Teile von 5.000 EUR (brutto) mitversichert, wenn sie im Fahrzeug fest eingebaut oder am Fahrzeug fest angebaut sind:

... technische Kommunikations- und Leitsysteme (z.B. fest eingebaute Navigationssysteme inkl. einem Datenträger)..."

weiter steht:

"...Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstände, insbesondere solche, deren Nutzung nicht ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (z.B. Handys und mobile Navigationsgeräte, auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug durch Halterung, ..."

Mein Gerät ist ja nicht nur durch eine Halterung verbunden, sondern in einer Art und Weise befestigt (Verschraubung), die es nicht mehr erlaubt das Gerät ohne weiteres mobil zu nutzen.

Gruß

Berni

am 22. Februar 2008 um 19:16

Mobile Navigationsgeräte sind mittlerweile einer der Hauptgründe für Einbrüche in Autos. Allein in Berlin wurden im letzten Jahr rund 4000 Diebstähle von mobilen GPS-Systemen registriert. Aber nicht nur in Berlin, auch in den übrigen Bundesländern stiegen diese Diebstahlschäden sprunghaft an. So hat sich in Hessen beispielsweise der Diebstahl von mobilen Navigationsgeräten seit 2004 vervierfacht. Tendenz: steigend.

 

Die Frage nach dem Versicherungsschutz sollte bei diesen Geräten in den Hintergrund gestellt werden. Niemand sieht es gern, das sein Fahrzeug aufgebrochen wird. Ein durch Aufbruch beschädigtes Fahrzeug, Laufereien und mögliche wirtschaftliche Nachteile möchte niemand gern in Kauf nehmen und dabei haben doch mobile Navigationssystem einen entscheidende Vorteil gegenüber den (wesentlich teueren fest verbauten): sind sind mobil.

 

Nach dem Abstellen des Fahrzeuges einfach das Navi mitnehmen und dem Täter damit den Anreiz für einen PKW-Aufbruch nehmen.

 

@bmw318ti

Auch dein Festeinbau schützt nicht. Der Täter kann auf die Schnelle von Aussen nicht erkennen, dass dein Navi mit dem Fahrzeug "verschweisst" wurde. Folge: der Schaden, den er möglicherweise deinem Fahrzeug zufügt und der Ärger, den du anschliessend mit deiner Versicherung haben könntest, dürfte noch größer sein.

 

 

Ok, das hört sich nicht so gut an.

Kann mir die Versicherung durch das so montierte Navi (ist stets mit einem Staubschutz abgedeckt) denn einen Vorwurf grober Fahrlässigkeit machen, nach einem Einbruch und Diebstahl anderer Ausstattungsteile? Also ich möchte darauf hinaus, ob der TK-Schutz bei Einbruch-Diebstahl dadurch komplett erlischen könnte?

Gruß

Berni

am 22. Februar 2008 um 22:43

Zitat:

Original geschrieben von bmw318ti

Ok, das hört sich nicht so gut an.

Kann mir die Versicherung durch das so montierte Navi (ist stets mit einem Staubschutz abgedeckt) denn einen Vorwurf grober Fahrlässigkeit machen, nach einem Einbruch und Diebstahl anderer Ausstattungsteile? Also ich möchte darauf hinaus, ob der TK-Schutz bei Einbruch-Diebstahl dadurch komplett erlischen könnte?

 

Gruß

Berni

Das ist schwer zu beantworten. Das Landgericht Hannover (Urteil vom 30.6.2006 zu 8 S17/06) hat in einer Entscheidung einmal klargestellt, das es grob fahrlässig sei, ein entsprechende Gerät im Fahrzeug zu belassen.

 

Wird auch nur das (nicht versicherte) mobile Navi entwendet, besteht die erhebliche Wahrscheinlichkeit, das nicht einmal der Fahrzeugschaden aus der Kaskoversicherung erstattet wird.

 

Werden auch noch andere (von Wert bedeutende) Fahrzeugzubehörteile entwendet, wird mal wohl kaum darauf schliessen können, aus welcher Motivation der Täter das Fahrzeug aufgebrochen hat. Gleichwohl wird das mobile Navi nicht ersetzt.

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