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Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 11. Mai 2006 um 10:12

Hallo,

da ja hier nun das Tagfahrlichgebot herrscht frage ich mich ob es erlaubt ist mit Standlicht oder Standlicht und Nebelscheinwerfer zu fahern. Oder muss das eine spezielle Leuchte sein?

Gruss

Oellness

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24 Antworten
am 11. Mai 2006 um 10:21

In Deutschland leider nicht erlaubt.

Bist du mit 15€ bei den grünen Menschen dabei ;-)

Wenn Du vorher erstmal definierst, wo "hier" ist kann man Dir bestimmt auch weiter helfen, in AU ist es erlaubt, in D nicht!

MfG subbort

Hi.

NSW haben einen anderen Abstrahlwinkel als das Abblendlicht, welcher den Gegenverkehr - auch am Tag - irritieren koennte. Deshalb sind die Nebelscheinwerfer am Tag nicht erlaubt - in D.

Tschuess,

data

Zitat:

Original geschrieben von datacrime

Hi.

NSW haben einen anderen Abstrahlwinkel als das Abblendlicht, welcher den Gegenverkehr - auch am Tag - irritieren koennte. Deshalb sind die Nebelscheinwerfer am Tag nicht erlaubt - in D.

Tschuess,

data

nicht ganz ernst nehmen - aber -

komisch, dass es DEUTSCHE Autofahrer irritiert, aber ÖSTERREICHER nicht! Haben österreichische Menschen andere Augen??

Was passiert eigentlich, wenn ich mich als Deutscher in Österreich von deren Nebelscheinwerfer irritiert fühle!? Und darf ein österreichisches Auto in Deutschland tagsüber mit Nebelscheinwerfer fahren!?

UND - wenn ich im DEUTSCHEN Auto in Österreich am Tag mit Nebelscheinwerfer fahre - irritiert das dann nur Deutsche, die grad in Österreich sind? oder auch Österreicher? oder gar niemand!???? :rolleyes: :rolleyes:

Also,

Nebelscheinwerfer in Verbindung mit Standlicht sind auch tagsüber erlaubt, aber nur in Verbindung mit Standlicht.

Gruß Sven

Zitat:

Original geschrieben von msdeichmann

Also,

Nebelscheinwerfer in Verbindung mit Standlicht sind auch tagsüber erlaubt, aber nur in Verbindung mit Standlicht.

Gruß Sven

In Deutschland!?? Nebelscheinwerfer und Standlicht bei schlechter Sicht wegen Nebel, Regen etc. ja. Aber bei Tag!? Ich glaub net!

Oder gabs ne Änderung in der StVO??

Zitat:

Original geschrieben von emz@

In Deutschland!?? Nebelscheinwerfer und Standlicht bei schlechter Sicht wegen Nebel, Regen etc. ja. Aber bei Tag!? Ich glaub net!

Oder gabs ne Änderung in der StVO??

Hallo emz,

nein, am Tag natürlich nicht, sondern nur bei den von Dir beschriebenen und in § 17 StVO aufgeführten Sichtverhältnissen.

Sorry, wenn ich mich da mißverständlich ausgedrückt habe.

Gruß Sven

das komisch ist, dass es bei den Österreichern doch auch am Tag und bei Sonnenschein, also als ganz offizielles "Tagfahrlicht" erlaubt ist, oder!??

am 12. Mai 2006 um 14:32

Nein - ist doch logisch: Wir Deutschen haben doch alles klar geregelt. Und so ein Nebler mit seiner anderen Abstrahlcharakteristik ist bestimmt sooo irritierend, dass es mal zum Unfall kommen könnte, irgendeiner verklagt würde und darauf hat man keinen Bock. Alles muss justitiabel sein und daher wird's eben verboten.

Das Ding heißt doch Nebelscheinwerfer und Tagfahrlicht. Unsere Nachbarn haben da weniger Probleme, vielleicht auch weniger Bürokratie?

Und noch was, was mich regelmäßig ankotzt: Die Threadstarter treten immer öfter Diskussionen los und lassen dann nichts mehr von sich hören. OK - ist zwar erst 28 Stunden her, aber wenn ich hier was poste, dann interessiert es mich doch normalerweise so sehr, dass ich spätestens abends reinschaue.

Dann könnte er auch das Geheimnis lüften, seit wann im Kreis Steinfurt das Tagfahrlichgebot herrscht :rolleyes:

Vielleicht sollten wir so ein Verhalten mal sanktionieren, im Sinne der Justitiabilität :D

Gruß,

Frank

immer noch nicht bemerkt, was BRD heißt?

Bürokratische Republik Deutschland.

Das kann doch nicht so einfach gehen, wo kämen wir da hin? Nebelwerfer ohne Nebel? Das verwirrt doch das Deutsche Hirn.

Oder merken die Ösis gar den Unterschied nicht, getreu dem Motto: is eh wurscht.

Also Leute, da muss noch ne Lampe dran und die Bullen müssen lernen Tagfahrlicht von Nebelschweinen zu unterscheiden. Fragt mal einen mit den Tagfunzeln, wie oft der schon wegen unberechtigter Nebelwerferei belehrt wurde. Das ist doch ein Narrenschiff.

Gestern auf der Autobahn: Tempo 60, dauerhaft, keine Bautstelle oder so, dann Ende aller Beschränkungen und keine 100 m weiter Tempo 120. Konnte man erst nicht sehen, da vom Aufhebungsschild verdeckt. Ein Beispiel von vielen.

Sollen doch überflüssige Schilder abgebaut werden, könnte man mit den protzigen BeErDe-Schildern an der Grenze anfangen, man merkt es ja auch so, Straßen schlechter, alle paar Meter wechselnde Speedlimits und Tagfahrlichter.

Ach ihr Irrlichter von Entscheidungsträgern. Weiter so, ist ja nur unser Geld.....

re

bitte auch nicht ganz ernst nehmen:

Zitat:

Original geschrieben von emz@

nicht ganz ernst nehmen - aber -

Haben österreichische Menschen andere Augen??

Antwort: JA

Zitat:

Original geschrieben von emz@

nicht ganz ernst nehmen - aber -

Was passiert eigentlich, wenn ich mich als Deutscher in Österreich von deren Nebelscheinwerfer irritiert fühle!?

Antwort: Pech gehabt, trotz EU bist du im Ausland, und da gelten andere Gesetze ;-)

Zitat:

Original geschrieben von emz@

nicht ganz ernst nehmen - aber -

Und darf ein österreichisches Auto in Deutschland tagsüber mit Nebelscheinwerfer fahren!?

Antwort: JA wir dürfen das.

PS: stimmt leider nicht, schön wärs aber schon ;-)

Zitat:

Original geschrieben von emz@

nicht ganz ernst nehmen - aber -

UND - wenn ich im DEUTSCHEN Auto in Österreich am Tag mit Nebelscheinwerfer fahre - irritiert das dann nur Deutsche, die grad in Österreich sind? oder auch Österreicher?

Antwort: alle ausser uns Österreicher, denn wir düfen sowieso mit nsw fahren!

Fazit: Die Oesis haben's gut :D

am 12. Mai 2006 um 19:25

nicht nur die "Ösis", auch in Norwegen und Schweden werden nebelscheinwerfer als Tagesfahrlicht benutzt, aber hier nur in Verbindung mit nebelschlussleuchte!!

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