Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht?
Hallo zusammen,
wenn das Tagfahrlicht mal Pflicht sein wird bzw. in den Pflichtländern, kann man da auch mit den in den Hauptscheinwerfer des TT integrierten Nebelscheinwerfern, anstelle der Xenons, fahren? Die Heckleuchten gehen ja dann auch an und die Vorgeschriebene Helligkeit müßte doch erreicht werden? So ein Birnchen ist ja doch billiger als die Xenons.
Danke und Gruß, MB
Ähnliche Themen
18 Antworten
Re: Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht?
Zitat:
Original geschrieben von SKYPHOTO
Hallo zusammen,
wenn das Tagfahrlicht mal Pflicht sein wird bzw. in den Pflichtländern, kann man da auch mit den in den Hauptscheinwerfer des TT integrierten Nebelscheinwerfern, anstelle der Xenons, fahren? Die Heckleuchten gehen ja dann auch an und die Vorgeschriebene Helligkeit müßte doch erreicht werden? So ein Birnchen ist ja doch billiger als die Xenons.
Danke und Gruß, MB
Soweit ich weiß ist das irgendwie vom Gesetzgeber geregelt wann die vorderen Nebellampen eingeschalten werden. Hinten sind es glaube ich bei Sichtweiten unter 50m oder so.
Vorne weiß ich es nicht genau, aber die Nebellampen als Tagfahrlicht zu nutzen ist nicht zulässig - ausser man hat nen BMW, die haben anscheinend irgendwie ne Sondergenehmigung.... <------ Scherz, aber wenn jemand tagsüber mit Nebellampen und Standlicht unterwegs ist, sind es meistens BMWs......
Hallo,
ja, Nebelscheinwerfer sind ja meisten recht bodennah montiert. Beim TT liegen die aber direkt neben dem Hauptscheinwerfer im gleichen Gehäuse. Ein Tagfahrlicht wäre genau an der gleichen Stelle montiert. Deshalb kam mir der Gedanke, dass man die Nebelscheinwerfer auch als Tagfahrlicht benutzen könnte.
Gruß
Hallo zusammen,
habe gerade mal bei der Audi-Hotline / Ingolstadt angerufen. Die Dame war sehr freundlich aber absolut inkompetent. Sie hat nachgefragt und meinte dann, dass man doch besser mit dem Hauptfahrlicht fahren solle, da man zu den Nebelscheinwerfern als Tagfahrlicht nichts weiß.
Gruß, MB
Zitat:
Original geschrieben von SKYPHOTO
Hallo,
ja, Nebelscheinwerfer sind ja meisten recht bodennah montiert. Beim TT liegen die aber direkt neben dem Hauptscheinwerfer im gleichen Gehäuse. Ein Tagfahrlicht wäre genau an der gleichen Stelle montiert. Deshalb kam mir der Gedanke, dass man die Nebelscheinwerfer auch als Tagfahrlicht benutzen könnte.
Gruß
Das habe ich zu dem Thema auf einer Juristenseite gefunden
"Nebelschlußleuchten dürfen grundsätzlich bei schlechter Sicht eingeschaltet werden.
Richtig ist: Nebenschlußleuchten dürfen nur bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 m benutzt werden. Dann ist übrigens auch die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt. Anders Nebelscheinwerfer: Sie dürfen auch, aber auch nur, bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen benutzt werden."
Ja, aber nun bleibt noch die Frage, worin liegt der Unterschied zwischen den TT-Neblern und einem Tagfahrlicht. Wie sieht das Ganze nun in der Praxis aus. Wer kontrolliert das und wer definiert Nebelscheinwerfer/verboten und Tagfahrlicht/erlaubt. Wie gesagt, ich würde nicht fragen, wenn die Nebler nicht im gleichen Gehäuse sitzen würden.
Gruß, MB
Zitat:
Original geschrieben von SKYPHOTO
Ja, aber nun bleibt noch die Frage, worin liegt der Unterschied zwischen den TT-Neblern und einem Tagfahrlicht. Wie sieht das Ganze nun in der Praxis aus. Wer kontrolliert das und wer definiert Nebelscheinwerfer/verboten und Tagfahrlicht/erlaubt. Wie gesagt, ich würde nicht fragen, wenn die Nebler nicht im gleichen Gehäuse sitzen würden.
Gruß, MB
Es gibt mehrere Fabrikate die die Nebler im selben Gehäuse haben wie das Tagfahrlicht etc.
Ich finde, dass die Definition "Nebelscheinwerfer" ganz klar ist - egal wo sie eingebaut sind.
Die Nebelrückleuchten sind ja beim TT auch in den den Rückleuchten integriert und bei manchen Fahrzeugen seperat. Aber es bleiben trotzdem Nebelschlußleuchten.
Nebelscheinwerfer bei Nebel und schlechter Sicht an, ansonsten aus. Die blenden bei normaler Sicht einfach ekelhaft.
Ja, natürlich ist das ein Argument - wenn die Nebler blenden. Das hatte ich bisher nicht so empfunden. Als Tagfahrlicht kannst du ja auch deine Hauptscheinwerfer benutzen und die gehen aus meiner Sicht mehr ins Auge. Die Nebler leuchten nur ein paar Meter weit, dafür aber natürlich weiter rechts/links, da gebe ich dir Recht. Hmm, mal sehen. Ich werde dann doch weiter meine Xenons "abnutzen"....
Danke und Gruß, MB
Zitat:
Original geschrieben von SKYPHOTO
Ja, aber nun bleibt noch die Frage, worin liegt der Unterschied zwischen den TT-Neblern und einem Tagfahrlicht. Wie sieht das Ganze nun in der Praxis aus. Wer kontrolliert das und wer definiert Nebelscheinwerfer/verboten und Tagfahrlicht/erlaubt. Wie gesagt, ich würde nicht fragen, wenn die Nebler nicht im gleichen Gehäuse sitzen würden.
Gruß, MB
Ein ganz klarer Unterschied liegt darin, dass bei Fahrzeugen mit Tagfahrleuchten nur eben diese leuchten und sonst nichts...
Beim TT leuchten außerdem die Standlichter sowie die Heckleuchten bei eingeschalteten Nebelscheinwerfern!!!
So viel dazu...!
Stimmt - allerdings muß man in Ländern, in denen Tagfahrlicht vorgeschrieben ist und ma kein Tagfahrlicht hat, eh mit den Hauptscheinwerfern fahren. Da leuchten auch die Heckleuchten und das Standlicht. Ich will ja nicht nerven, aber da könnte man dan doch auch mit den Nebelscheinwerfern fahren.....
Zitat:
Original geschrieben von SKYPHOTO
aber da könnte man dan doch auch mit den Nebelscheinwerfern fahren....
in Österreich sind die Nebler als TF Licht grundsätzlich erlaubt!
Ich fahre nur so.. Ob dabei die Heckleuchten an sind, ist mir doch egal.
Die blenden ja erstens niemanden und zweitens ist die Nebelschlußleuchte, die ohne Nebel sehr blenden würde!, dabei aus.
Aaahhh, das ist mal eine Aussage - also doch! Genau nach Österreich muß ich nämlich.
Besten Dank dafür!
Würde ich auch so machen. Die Nebelscheinwerfer haben nämlich mit nichten eine blendende Wirkung. Sie beleuchten den Boden kurz vor dem Fahrzeug und haben eine komplett andere Charakteristik als Abblendlicht oder gar Fernlicht.
Daher sind sie ja auch meist bodennah angebracht. Je tiefer desto besser. Dann hat natürlich noch der Designer mitzureden, der extra Leuchten ggf. nicht will. Dann werden die doch in die Hauptscheinwerfer integriert. Aber man kann das auf keinen Fall mit dem Aktivieren der Nebelschlussleuchte vergleichen, wenn kein Nebel ist.
Auch wenns namensverwandt klingt, die Charakteristik ist absolut nicht zu vergleichen...
Zitat:
Original geschrieben von steysi
Würde ich auch so machen. Die Nebelscheinwerfer haben nämlich mit nichten eine blendende Wirkung.
@steysi,
nicht mehr und nicht weniger als jeder andere, falsch eingestelle, Scheinwerfer!
Man muss sich das nur vor Augen halten: für die Nebelscheinwerfereinstllung gibt es eine eigene Höhe am Einstellgerät und separate Einstellschrauben. Auch beim TT
Zitat:
Original geschrieben von SKYPHOTO
Aaahhh, das ist mal eine Aussage - also doch! Genau nach Österreich muß ich nämlich.
Besten Dank dafür!
@SKYPHOTO,
jo, bitte sehr, gerne.
Noch etwas für Dich:
Was unbedingt noch dabei zu beachten ist: Die Rennleitung zockt immer wieder Leute mit überhöhten Strafen ab, wenn das TFl. nicht an ist.
Es gibt deshalb schon Klagen in Ö, weil mehr als 15,- Euro abgezockt wurden!!
Also: bitte Tagfahr-Licht an.