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Nebelscheinwerfer ohne Nebel verboten??
Mich hat heute an ner Ampel son Grünling angelabert von wegen ich dürfte meine Nebelscheinwerfer nicht anhaben da es nicht neblig war. Sie meinte das würde 10€ kosten, hat es aber durchgehen lassen. Stimmt das?? Bei der Nebelschlussleuchte is mir das klar, aber bei den vorderen?? Find ich recht affig.
Greetz Devil83
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18 Antworten
Jepp, ist tatsächlich so. Die Dinger dürfen nur an sein bei Nebel, starkem Regen oder Schneefall. Steht so in der StVO.
Das liegt an der angeblichen Blendwirkung, unter der andere Fahrer "leiden".
Meine Meinung: Die Dingens blenden nur, weil alle entgegenkommenden draufstarren und lauthals schreien möchten "DA! EIN KRIMINELLER!!!"...
Ist das gleiche wie bei Xenonlicht. Da blendet nix, man guckt nur eher direkt rein, weil's was ungewohntes ist.
Dabei kommt noch hinzu, dass man die Dinger nur bei 50m sicht oder weniger anmachen darf. Das heißt du dürftest damit theoretisch auch nicht schneller als 50 fahren.
cu hordak
Hi
Bei der NSL sind das 50 Meter, das ist klar.
Aber war das bei den NSW nicht 150 Meter, oder bin ich da falsch informiert?
mfg
Bomb
Bin auch der Meinung, Nebelschlussleuchte (!) 50m und weniger, Nebelfrontscheinwerfer bei Nebel, (starkem) Regen und Schneefall.
Sieht die Rennleitung leider nicht immer so, kommt auf den Typen an, dem es auffällt, und wie seine Laune grad is, dann wirds reine Auslegungssache (oder auch Willkür genannt)
ich hab in letzter zeit immer nebelscheinwerfer an...wurd auch mal deswegen angehalten, aber da is meist abends (deswegen dann auch mit licht ) unterwegs bin und ich nicht so einer großen stadt wohne, kann man sich immer gut rausreden
man komme grade aus der niedergrafschaft und man wisse ja, dass auf dem lande ja immer verstärkt nebel auftrete, besonders zu dieser jahreszeit. und da hab ich dann halt vergessen die NSW auszumachen
Vit
Wie siehts aus wenn ich Standlicht in dem Gehäuse der vorderen Nebler einbaue??
Ich rede von je einem einfachen blauen LED!
Ist es erlaubt diese zu betreiben????
Gruss
ka, aber ich finde, dass so etwas noch mehr ablenkt
ist es erlaubt, wenn die NSW ohne stand- bzw abblendlicht betrieben werden, also nur NSW ?
Vit
Die NSW dürfen, wie schon Daywalker2010 gesagt hat, angeschaltet werden sobald die angegebenen Vorraussetzungen erreicht sind - und die sind natürlich immer Auslegungssache. Ich meine, ich hab' die Dinger ständig an und bin schon diverse Male der Polizei über den Weg gefahren, aber bei uns in der Gegend gähnen die da bloß müde. Die fahren ja selbst ständig mit gut 65 durch die Ortschaft...
Ach ja, und die NSW dürfen nur zusammen mit dem Standlicht eingeschaltet werden können. D.h., dass auch eine falsche Verkabelung nicht legal ist. Aber die Prozedur mit dem Relais war mir dann doch zu blöd... meine subjektive Meinung: Nur Hauptscheinwerfer und NSW zusammen sieht überhaupt gut aus, die NSW allein wirken etwas verloren, da sie zu weit unten angebracht sind.
Ach, übrigens schreibt die StVO auch, dass die NSW ohne Stand- bzw. Abblendlicht angeschaltet werden dürfen, wenn Seitenmarkierungsleuchten angeschaltet sind!
Und noch zum Thema LED: Wenn du eine LED oder sonstige Birne auftreiben kannst, die ein E-Prüfzeichen hat, dann ist das ganze erlaubt, solange die vorgeschriebenen Einbauregeln nicht verletzt werden. Ich behaupte jetzt einfach mal, dass es derartige LED's nicht gibt. Und in blau erst recht nicht, da alles andere als weiss bzw. gelblich sowieso nie im Sinne unserer heißgeliebten StVO ist.
Langer Text, kurzer Sinn: Was Spass macht, ist eh meist verboten.
@ QPhalanx
Du hast ersteinmal unrecht mit der Behauptung, Nebelscheinwerfer dürfen nur zusammen mit Standlicht funzen.
Es kommt auf die Anbauweise der Nebelscheinwerfer an.
Hierzu sagt die StVZO :
Zitat:
§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.
Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.
usw.. usw .. usw ...
Das heißt im Klartext : Sind die NSW mit dem äüßeren Rand usw. usw. nicht mehr als 400 mm von der äußeren Fahrzeugkante entfernt, können die brennen wie sie wollen. Mit Standlicht, mit Abblendlicht sogar mit Fernlicht - oder mit allen zusammen.
Aber leider nicht alleine - irgendwas anderes ( siehe unten )
ansonsonsten hat Daywalker recht :
Die 50 Meter bezieht sich auf die NSL - nicht aber auf NSW.
Maßgeblich hierfür ist der § 17 der Straßenverkehrsordnung.
Zitat:
§ 17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
usw. usw . usw.
Laut Bußgeldkatalog sind da mal eben 10 Euro fällig
Zitat:
Beleuchtung
73 Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten, oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt
Mit Gefährdung anderer 15 Euro
Mit Sachbeschädigung 35 Euro
Hier noch ein Link von der A u t o B l ö d dazu.
Man kann es natürlich auch so auslegen, das man bei Dunkelheit sowieso keine 150 Meter gucken kann, jedoch hat der Gesetzgeber hier wohl bewußt das Wort W i t t e r u n g einfliessen lassen.
Aber wenn es im Dunkeln ein bißchen regnet kann ich keine 150 Meter weit gucken !
Ihr ?
kannst du nicht ? *G*
ich kanns mit abblendlicht und ebener straße wohl --->scheinwerfertuning
Vit
Hi
Meiner Meinung nach können Nebelscheinwerfer überhaupt nicht blenden. Sie sind ja, wenn richtig, so eingestellt das sie die Fahrbahn unmittelbar vor dem Auto ausleuchten, quasi unter dem Nebel durchleuchten, um die Fahrbahnränder besser zu erkennen. Sonst wären es ja Fernscheinwerfer.
Ich schalte sie aber wirklich aber nur bei Sichtbehinderungen durch Nebel, Regen, Schnee oder vorrausfahrende Verkershindernisse ein.
Allerdings finde ich es nicht schlimm wenn man die Dinger auch bei klarer Sicht an hat. Arm finde ich nur wenn man im Dunkeln die Nebellampen nur in Verbindung mit Standlicht an hat.
Gruß Hoffi
lol, war grad cruisen (als pizzafahrer vermisst man die straße *G*) und hab was lustiges erlebt.
bin gemütlich gecruist (dem wort gemäß NICHT schnell gefahren ) und stehe an einer ampel mit 2 spuriger bahn. kommt links an golf 3 an, spielt mit dem gas.
ampel schaltet auf grün, er gibt gas, seine reifen drehen durch...
ich fahr gemütlich los, gebe gas (ohne die reifen durchdrehen zu lassen), schalte in den 2. und der golffahrer versuchts auch.......
....... aber ich hör nur ein kratzen und er fällt stark zurück und fährt sofort die nächste straße rechts rein
nachdem ich einen bogen gefahren bin (als pizzafahrer kennt man abkürzungen ), sehe ich ihn sich auf nem parkplatz verstecken und grüße mit freundlicher hupe...
hat mir ne super laune verschafft ...
Vit
PS. auch wenns off-topic ist, ich wollte das mal erzählen, mir hört ja sonst keiner zu
Also zum Thema Nebelscheinwerfer....
Chaotix hat ja schon mit Paragraphen um sich geworfen und das ist ja alles gut und Recht, aber Sinn hat es deswegen noch lange nicht.
Ich fahr ja ganz gerne mal mit Nebelscheinwerfern und zwar in Verbindung mit Standlicht. Das ganze natürlich nicht nachts sondern tagsüber bei schlechter Witterung oder wenn´s mal anfängt zu dämmern.
Bei diesen Bedingungen ist es aber nunmal nicht erlaubt. Auch wenn es da meiner Meinung nach kein Schwein stört oder blendet. Nachts allerdings wenn es dann schön regnet (so daß eine Sichtbehinderung durch die Witterung gegeben ist) ist das ganze gesetzlich abgesegnet.... Und wir erinnern uns mal wie schön das ist, wenn dir nachts bei nasser Straße und strömendem Regen jemand mit Nebelscheinwerfern entgegenkommt.... Blendet natürlich üüüberhaupt nicht. Also Fakt ist -> Wenn´s erlaubt ist bleiben Sie aus und wenn´s nicht erlaubt ist hab ich Sie an.
Also wenn mir jemand klarmachen kann, daß es einen Paragraphen gibt der mir das Fahren bei beginnender Dämmerung oder bei tagsüber schlechten Sichtverhältnissen mit Standlicht und NSW gestattet, dann sagt Bescheid. Dann leg ich den bei der nächsten Standpredigt des Trachtenvereins weiß-grün vor....
Mfg Jürgen
ich fahre am wochenende immer abends auf einer bundesstrasse und merke doch recht häufig das einige mit NSW fahren, obwohl gar nix los ist...
das kotzt mich zwar nicht an, aber einige haben die so scheise eingebaut, das es hammerblendet und ich nix mehr seh ...
auch haben einige das normale ablendlicht so beschissen eingestellt das man richtig geblendet wird...
naja es ist ja wochenende und welche altersgruppe wird wohl um 0 uhr ungefähr wohl fahren ;-)
da ich aber ein assi bin werf ich sofort mein fernlicht an, denn ich will ja nicht in graben fahren wegen den assis weil ich nix seh ...
jeder idiot kann seine lampen vernüftig einstellen, sonst machts jede tanke für low...
ich weiss auch das das mit den fernlicht nicht erlaubt ist, aber wenn ich nix seh, ist mir das egal ....
ps: xenon ist zwar heller aber blendet nicht wirklich mehr, weil ich mal denke das die leute die sich sowas leisten können wohl ein etwas höheres sicherheitsgefühl haben, nicht nur für sich ...