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Nebelscheinwerfer separat schalten

Opel Astra G
Themenstarteram 27. November 2006 um 12:00

Hallo Leute. Ich hab ein Astra G Coupe. Nebelscheinwerfer sind schon ab Werk drin. Mir kommt öfter mal ein Auto entgegen, wo nur die Nebellichter an sind. Vielleicht sind das auch Tagesleuchten. Aber egal. Kann ich meine Nebelleuchten irgendwie separat schalten? Also dass die ohne Abblendlicht funzen?

Wäre nett, wenn ich mal ein paar Tipps bekommen könnte.

 

Danke.

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14 Antworten

die gehn auch, wenn du nur standlicht an hast ;)

ansonsten müsstest du das ganze irgendwie überbrücken....

Wazu braucht man Nebelscheinwerfer ohne Abblendlicht??

Das einzige was man damit machen kann, ist prollen!

Zudem ist das für die anderen Verkehrsteilnehmer nicht so toll, wenn so ein "Blendeprolet" antgegen kommt.

 

P.S.: nicht persönlich ;)

mal ne frage....

ich seh auch öfters autos mit nebellampen auf der straße....

blendet euch das wirklich ??

also ich finde nicht, dass das wirklich blendet....

man kann mit nebellampen zwar nicht weiter gucken, aber die leuchten vorm fahrzeug alles viel besser aus... find es irgendwie angenehmer, damit zu fahren (aber mache es nicht :) )

und von außen find ich , sieht es auch viel besser aus... ;)

Mich würde auch der Schaltplan des Lichtschalters interressieren, bei mir tut seit ner weile schon die Diode, die für die Beleuchtung des Drehgriffs zuständig ist, nicht mehr. Beim KD kahm die Bemerkung das Nebelleuchten und die Weitenregulierung nicht mehr tun. kann das ganze damit zusammen hängen?

Das können nur Tagfahrleuchten sein.

Nebelscheinwerfer sind nur in Verbindung mit Standlicht oder Abblendlicht zulässig.

am 27. November 2006 um 16:39

Also, mal zum Sinn der Nebelscheinis.

Wenn Leute tagsüber oder in der Dämmerung bei bestem Wetter mit Neblern herumfahren ist das einfach nur Protzgehabe und völlig sinnlos. Wenn dazu noch das Abblendlicht eingeschaltet ist, (von mir scherzhaft Festtagsbeleuchtung genannt), blendet das wirklich sehr stark.

Jetzt lasst es mal gerade geregnet haben und die Straße ist nass. Dann wird der Gegenverkehr durch die Spiegelung auf der nassen Straße gleich mit 8 Lichtquellen geblendet.

Wenn bei Nebel mit Abblendlicht und Neblern gefahren wird ist das ebenso sinnlos, da das Abblendlicht die Nebelwand vor dir anleuchtet, und du nicht mehr durch den Nebel durchsehen kannst. Deshalb schaltet man bei starken Nebel die Nebler und nur das Standlicht ein, damit die Nebler "unter" die Nebelwand auf die Straße leuchten können. Dann machen die Nebler auch Sinn. Mit zusätzlichem Abblendlicht hat man eine schlechtere Sicht.

Das ist auch der einzige Fall, indem das Fahren mit Standlicht erlaubt ist. Nämlich wenn bei erheblich eingeschränkter Sicht durch Schnee oder Nebel die Nebelscheinis angeschaltet sind.

Herzliche Grüße

am 27. November 2006 um 17:00

Zitat:

Original geschrieben von opelix1

Das können nur Tagfahrleuchten sein.

Nebelscheinwerfer sind nur in Verbindung mit Standlicht oder Abblendlicht zulässig.

Fehlanzeige:

Nebelscheinwerfer dürfen NUR benutz werden, wenn die Sichtverhältnisse stak eingeschränkt sind.

Z.B. starker Regen, Nebel u.s.w (nicht mit der Nebelschlußleuchte verwechseln).

Ist die Sicht laut Gesetzgeber eingeschränkt, muß mit Abblendlciht gefahren werden...

Jetzt zähl 1 + 1 zusammen...

 

AgF

ich geb auch mal meine Senf dazu ...

Nebler am Tag - blendet mich selber ni, also wenn das andere an haben. Bzw. anders gesagt - Nebler bei NichtNebel ergo auch bei Nässe. egal - blendet mich pers. ni.

Warum Nebler anstelle von von Abblendlicht, unter dem Aspekt das es cooler aussieht (Auto tiefer usw.) auch als prollen bekannt ;), um gesehen zu werden zB im Wald. Da mss das Licht ni unbedingt weit scheinen, das ja der Sinn davon (und auch Schilder am Straßenrand, ich weiß), sondern einfach einfach an sein reicht - Nebler halt.

Nebler separat ohne ne andere Beleuchtung is verboten? Mh komisch das ich dauernd Autos sehe (Benz, Audi und viele viele mehr) bei denen die Nebler - und nur die Nebler - leuchten wenn man das Auto aufschließt. Halt nicht mehr di Blinker sondern die Nebler.

ergo - illegal damit zu fahren ist es, bei ohne Nebel, aba Benz und Co prollen mit ihren Autos von Haus aus schon rum ... :) hihi lustig

geht die Diskusion über die Nebler scho wieder los^^

Da kannste den ganzen Roman drüber schreiben ;-)

Sagen wirs mal so es ist im Gesetz nicht ganz klar geregelt

liegt also meistens im ermessen des netten Beamten ob der ne 10€ Verwahrnung kassieren möchte oder nicht

@opel-motorsport

ohne zu schulmeistern: es ist meiner Meinung nach klar geregelt:

StVO § 17 Beleuchtung

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag

mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer

eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die

zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.

am 27. November 2006 um 17:45

Naja, die Formulierung des Gesetzestextes ist schon etwas schwammig.

Die Bezeichnung "erheblich" ist Auslegungssache. Klarer wäre: bei Sichtweiten unter 50m.

Und bei "genügt statt des Abblendlichts..." klingt's wie "Darf's ein bischen mehr sein?"

und jetzt ich "ohne zu schulmeistern" ^^

 

§17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

am 27. November 2006 um 18:02

Zitat:

Original geschrieben von -=TbMoD=-

und jetzt ich "ohne zu schulmeistern" ^^

...

Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Wenn du dich damit auf meinen Post beziehst...

Das gilt für die Nebelschlussleuchte, aber nicht für die Scheinis. :)

Eigentlich eher auf Absatz 2:

Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

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