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Nebelscheinwerfer so umbauen das man sie auch in der Nacht als zusatz nutzen kann?

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 18. Oktober 2016 um 9:45

Hey, ich wusste nicht wie ich die Überschrift sonst nennen konnte, daher so.

kurz vorweg, ich bin vor ein Paar Tagen zur Arbeit und da kamm mir ein 4F mit Abblendlicht und gelben Neblern entgegen. da sah geil aus und muss ich haben :D

so da es ja aber eig verboten ist die Nebler bei normaler Nacht anzuhaben, bin ich jetzt ständig am kucken ob es irgend eine Lösung gibt die es mir ermöglicht sie doch anzuhaben.

ich mein ich brauche die nicht, wenn die nur gelb vor sich hin leuchten reicht mir das. also den Nutzen von den NS brauch ich bei dem umbau nicht. sie sollen in der Nacht einfach nur ( mit dem Abblendlicht zusammen ) leuchten.

gibt es da Ideen oder ist das ( ich nenne es mal glimmen ) überhabt erlauft so rumzufahren?

MFG Pepe

Beste Antwort im Thema

Bing erade erst über diesen Beitrag "gestolpert".....und ja,es gibt leider genügend DEPPEN,die bei Regen mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern fahren....und das blendet ganz ungemein,wenn man als Motorradfahrer mit nassem Visier solchen Hirnis entgegenkommt,die meinen immer mit Nsw fahren zu müssen,weil es cool aussieht:rolleyes:....oder sie sind nur zu Blöd ,zum ausschalten:mad:

Sorry,aber aus gegebenem Anlass(jetzt um diese Jahreszeit) musste das einfach mal raus:eek:

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Nein, verboten- warum heißen die wohl so ?

Nur ab Sichtweite unter x-Meter zu betreibt, egal ob Nebel, stark Regen oder Schnee Fall.

Wenn du nachts mit Neblern fahren willst dann schalte sie an...fertig

Die Frage ist komisch formuliert. Du willst die Nebler mit dem Ablendlicht benutzen. Das ist ohne Weiteres mit dem Schalter fürs Licht machbar. Stell ihn auf Abblendlicht und zieh ihn eine Stufe raus. Du kannst auch das Fernlicht dazu anmachen. Die rechtliche Seite ist nicht direkt mit der technischen Machbarkeit verknüpft.

Was ohne Umbauten nicht geht:

Variante 1: AFL und Nebler gleichzeitig nutzen. Zielt Deine Frage darauf hinab?

Variante 2: Fernlicht und Nebler verknüpfen. Oder meinst Du das?

Themenstarteram 18. Oktober 2016 um 10:06

Hey, das das so geht weiß ich, aber ich will kein Arsch sein und alle blenden, daher dachte ich eher an ein abdimmen oder so.

ne ich meine das normale Abblendlicht was man in der Nacht anmacht. und dazu würde ich gerne die NS nutzen ohne den ruf der 4F Fahrer zu zerstören :)

sorry was vergessen. nein ich habe nur normale Xenon verbaut

Wie Toshy schon schrieb ist das mit dem eingebauten Lichtschalter möglich, dazu muss nichts umgebaut werden.

Auf Abblendlicht schalten und 1x rausziehen und schon leuchten die NSW und das ABL

Themenstarteram 18. Oktober 2016 um 10:24

Ja aber sie sollen wohl angeblich blenden habe ich gelesen, habe ich bei anderen bis jetzt zwar noch nicht festgestellt,

aber man weiß ja nie.

Egal ob sie blenden oder bunte Musik machen.....ohne SichtBehinderung darfst du sie nicht benutzen !

Themenstarteram 18. Oktober 2016 um 10:42

Ok also selbst wenn sie nur glimmen würden dar ich sie nicht anmachen. :)

Dachte da gibts dann ausnamen oder sowas.

Nein

Ich habe Mal gelesen, dass man in Österreich(?) oder der Schweiz(?) im dunklen Wald die Nebelscheinwerfer anmachen darf. Das kann ich aber nicht mit Bestimmtheit sagen. Aber eine solche Regelung gibt es in Dtl. definitiv nicht - auch nicht gedimmt.

Wenn man die Nebler als Begrenzungsleuchten zugelassen bekommen würde, wäre das aber was anderes... :) Die sind aber nicht als Begrenzungsleuchten zugelassen.

Die Nebelscheinwerfer dürfen nur bei witterungsbedingter Sichtbehinderung benutzt werden. Die Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweiten unter 50 m und max. 50 km/h. "Witterungsbedingte Sichtbehinderung" ist jetzt ein dehnbarer Begriff, das kann starker Regen sein oder leichter Nebel. Beides kein Problem, da korrekt eingestellte NSW den Gegenverkehr nicht blenden können. Sie ergeben nur eine breitere Ausleuchtung des Nahfeldes.

Folglich sollte man es dabei belassen, die Nebler nur bei Bedarf und technisch korrekt (durch ziehen des Lichtschalters) zu benutzen oder garnicht. Alles andere sieht 1. schrecklich aus und ist 2. nicht erlaubt.

Themenstarteram 18. Oktober 2016 um 11:16

Dachte halt, da ich schon ein paar mal gelesen habe das Leute ihr Tagfahrlicht dimmen, dann können sie es auch in der Nacht und mit Abblendlicht fahren.

da auch andere die NS als Tagfahrlicht umgebaut haben,

wenn man die beiden Sachen zusammen setzt würde, hätte man ja eig das was ich mir gedacht habe.

aber ich kenne mich mit sowas nicht aus und das sind halt Sachen die ich nur mal so gelesen habe.

Oh alles was man liest was andre schreiben....

Wie wär's mal mit Kopf einschalten ;)

Nicht alles was andere machen ist erlaubt...und wenn sie es machen wird es dadurch nicht automatisch erlaubt !

Themenstarteram 18. Oktober 2016 um 11:42

Zitat:

@derSentinel schrieb am 18. Oktober 2016 um 13:31:18 Uhr:

Oh alles was man liest was andre schreiben....

Wie wär's mal mit Kopf einschalten ;)

Nicht alles was andere machen ist erlaubt...und wenn sie es machen wird es dadurch nicht automatisch erlaubt !

is mir klar, darum geht es ja und wollte mal selbst Meinungen hören.

da dort dann die sich gemeldet haben die es auch haben, und keiner gesagt hat ob es erlaubt ist oder nicht.

also beides verboten :)

dann weiß ich was das angeht nun mehr

Im Allgemeinen darfst Du in Dtl. die Scheinwerfer nur dafür nutzen, wofür sie eine Zulassung haben: TFL als TFL, NSW als NSW, Begrenzungsleuchten als Begrenzungsleuchten, ...

Es gibt zugelassene, kombinierte Leuchten, die aber eben genau das sind: zugelassen. Da kann auch ein Dimmen vorkommen. Dann lassen die zugelassenen Leuchten sich ab Werk so schalten, dass es im erlaubten Rahmen bleibt.

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