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Nebelscheinwerfer

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 7. Februar 2004 um 14:11

Hi Leute,

ich möchte mir an meinen Golf ein paar Nebels anbauen.

Hab ein paar schöne gesehen mit blauer Linse.

Darf ich die so einfach anschrauben oder muss sowas eingetragen werden???

Die Teile haben ein E-Zeichen und es ist so n kompletter Satz mit Relais und Schalter.

Würde natürlich den Orginalschalter nehmen.

 

Danke im Vorraus

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20 Antworten

Hi!

Ja, die darfst du eigentlich einfach so anbauen, musst aber gewisse Maße einhalten. Soweit ich mich erinnern kann sind das nach unten mindestens 25 cm, zur seite max. 40 cm. dann dürfen die nich über die Fahrzeugumrisse hinausschauen und dürfen sich nicht von alleine verstellen.

Also bei mir hat sich noch keiner beschwert.

MfG

Achso hab noch was vergessen: Das Prüfzeichen muss E13 sein und dann muss noch n B auf der Linse stehen, für Nebelscheinwerfer. Das Licht muss gelb oder weiß sein, das geht aber auch mit ner Blauen Linse.

MfG

kleine frage

warum soll da ein E13 zeichen drauf sein

das E zeichen steht doch nur für das herstellerland

am 8. Februar 2004 um 17:13

Also wenn er unbedingt E13 drauf haben will, dann steht er halt einfach nur auf Dinge die aus Luxembourg kommen, denn dafür steht E13

hat einer mal die liste zu all den E nummern mit den dazugehörigen ländern

wär ja mal interessant

Es gibt kein E13!!!!

Hier:

http://www.kba.de/.../genehmigungszeichen.htm

OK! Es gibt E13, aber das is irgendein kleines Ländchen in der EU!

E1 ist Deutschland und das muss drauf sein!

Okay Sorry hab mich vertan. Meinte E1...

am 8. Februar 2004 um 19:56

Also hier kannst dir mal so ne Liste mit den ganzen Zulassungszahlen ansehen!

Nach der genannten Liste muss aber nur eines der Zeichen drauf sein. Egal, ob Deutschland, Luxembourg oder sonstwas, weil die Zulassung "nicht national beschränkt" ist. Oder habe ich da was falsch verstanden?

Ja wie meinste jetzt das?

Ja du wohnst in Deutschland, bzw. dein Auto is in Deutschland angemeldet also musst auch E1 Teile anbauen!

nö, muss eben nicht!

deshalb heißt es ja e-prüfzeichen und richtet sich nach allen eu-ländervorschriften.

so weiß ich das.

MfG Marco

@golfgtspezial: Du hast dir die oben geposteten Dokumente nicht angeschaut, gell? Wie ich in meinem Posting rezitiert habe, ist "die Zulassung nicht national beschränkt". Das ist eben der Unterschied zu einer KBA-Nummer, die an eine ABE gebunden ist. Da das KBA das Kraftfahrtbundesamt ist, also eine deutsche Behörde, sind solche Teile erst mal national beschränkt zugelassen. Die mit den E1...E27-Nummern eben nicht. Die sind in allen zugehörigen Ländern gültig. Capisce? ;)

Also ich bin Ossi und verbaue nur Teile mit Prüfzeichen E15! *lool*

@GolfGTSpezial: also da dein Auto ja ein deutsches Auto ist und in Dtl. zugelassen ist und du nur deutsche Prüfzeichen auf deinen Lampen hast darfst du dein Auto logischerweise auch nur in Deutschland fahren... weil deine Teile im Ausland nämlich nicht erlaubt sind. *logisch oder?*

Deswegen sind das EU-Richtlinien ;)

Gruss

Der Niko

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