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Nebelscheinwerfer weglassen

Themenstarteram 4. Februar 2004 um 19:25

Hi.!

Die meisten von euch werden mich jetzt für irre halten ;-)

Aber ist es erlaubt, die NSW von meinem M3 zu entfernen.? Was sagt der TÜV dazu.? Passen da die schwarzen Abdeckungen von den normalen Stoßstangen.?

Auto: BMW M3 3.2

Danke schonmal

Gruß Rainer

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34 Antworten

Hi!

Hmm, was sollte der TÜV schon sagen???

Das kann denen egal sein, was du mit deinen Nebels machst! Die werden sich nur sicher freuen, weil es dann wenigstens einen weniger gibt, der mit Nebels fährt!

Frage mich nur, wieso du die rausmachen willst...?

Manche bauen die sich extra ein und du baust sie aus! *gg*

Die normalen Blenden sollte übrigens draufpassen...

Pflicht sind Nebels vorne ja net, nur hinten halt...

Mein Tipp! Lass sie drin!!!

Gruß

E36_FaThEr_

Themenstarteram 4. Februar 2004 um 22:08

Ich bin auf der Suche nach dem letzten Gramm bei meiner Diät für den Karrn :-) Ich weiß, daß es eigentlich ein Schmarrn ist, aber nachdem der Innenraum jetzt ausgeräumt wird, will ich auch die (schweren ;-)) NSW noch abmontieren... Vielen Dank für den Tipp.!

Gruß Rainer

am 4. Februar 2004 um 22:45

also die Blenden passen, hab ich selber vorläufig an meiner M3-Schürze dran, weil das Geld für Nebelscheinwerfer fehlt

Zitat:

Original geschrieben von E36_FaThEr_

Pflicht sind Nebels vorne ja net, nur hinten halt...

???

Seit wann sind Nebelschlußleuchten Pflicht?

Sind sie es etwa nicht???

Die wurden doch auch ab etwa '98 genau wie die dritte Bremsleuchte Pflicht, oder?`

Oder hab ich da jetzt was falsch verstanden...?

Würde mich auch wundern, da alle neuen Autos Nebelschlussleuchten haben, auch wenn es die billigste Ausstattung ist...

Genau wie beim E36! Sind vorne keine drin, heißt net, das hinten keine drin sind! Hinten sind die irgendwie immer drin...

Wäre doch ne logische Erklärung, oder?

Was meinst du denn dazu?

Gruß

E36_FaThEr_

Nebelschlußleuten hinten sind Pflicht 100%ig.

Das ist ein Grund, wieso fasst alle US-Cars umgebaut werden müssen.

Die müssen fast immer Nebelschlußlauten hinten nachrüsten, Scheinwerferhöhenregulierung ( kleines Rädchen mit 1,2,3,4 und so für den Beladungszustand )

und relativ oft müssen sogar die Frontscheinwerfer gewechselt werden, da die US-Cars recht häufig kein asyncrones Licht haben.

Ohne diese Dinge ist eine Tüv-Abnahme niemals möglich.

Daher NSL hinten ausbauen ===} Betriebserlaubnis erloschen.

am 5. Februar 2004 um 11:24

die NSL ist 1000000 % Pflicht!

hier zu mal was sehr interessantes!

Bei Nebel unter 50 m Sicht.

Und sonst nicht. Das ist die einzige Situation, in der er erlaubt ist, die Nebelschlussleuchte zu benutzen. Sie wirft ein grellrotes Licht nach hinten ab, das bei normalen Sichtverhältnissen sehr stark blenden würde.

Ausschalten müssen Sie die Nebelschlussleuchte immer dann, wenn sich der dichte Nebel wieder lockert und Sie weiter als 50 m schauen können. Was 50 m sind, erkennen Sie auf der Autobahn zum Beispiel am Abstand zwischen zwei Leitpfosten (die stehen nämlich in der Regeln 50 m voneinander entfernt). Sinnvollerweise stellt man die Nebelschlussleuchte ebenfalls aus, wenn man im dichten Stadtverkehr fährt, wo es beim Kolonnenfahren leicht zu Blendungen kommen kann. Das Problem des zu späten Erkanntwerdens existiert nicht, wenn sowieso in Schlange gefahren wird.

 

Und höchstens 50 fahren!

Werfen wir noch einen gewieften Blick in die Straßenverkehrs-Ordnung. Im § 3 gibt es eine Bestimmung zur Höchstgeschwindigkeit bei Nebel: Wenn die Sichtweite durch Nebel bedingt weniger als 50 m beträgt (also dieselbe Voraussetzung wie für die Benutzung der Nebelschlussleuchte), dann darf auch höchstens mit 50 km/h gefahren werden. Messerscharf kombiniert bedeutet das: Wenn man die Nebelschlussleuchte korrekterweise eingeschaltet hat, herrscht demnach auch eine entsprechend geringe Sichtweite, die dazu führt, dass man nicht schneller als 50 Stundenkilometer fahren darf! Oder umgekehrt gesprochen: Sobald man wieder weiter sieht als 50 m, darf —unter Beachtung der übrigen Verkehrsregeln— zwar eventuell wieder schneller als 50 km/h gefahren werden, dann aber ohne Nebelschlussleuchte.

@Drahkke

Na, wat sachst du jetzt??? :D

Danke für eure Unterstützung Jungs! Das musste doch mal gesagt werden... ;-)

hey leute,

 

macht doch daraus kein wettstreit.

sie sind hinten pflicht und damit ist es klar.

 

gruss

Achso und wenn Du deine NSW rausbaust und dir bei mir passen würden nehm ich die natürlich :)

Inkl Kabelbaum/relais/schalter (ist ja auch alles unnötiges gewicht :D )

Hätte dann natürlich einen Normalen Schalter im Austausch :)

Zitat:

Original geschrieben von E36_FaThEr_

@Drahkke

Na, wat sachst du jetzt??? :D

Danke für eure Unterstützung Jungs! Das musste doch mal gesagt werden... ;-)

Meine Frage war nicht provokativ gemeint. Da ich noch keinen so neuen Wagen fahre (1998+), war mir diese Neuregelung noch nicht bekannt. Naja, wieder was dazu gelernt. Zum Glück gibt es ja Motor-Talk....

Themenstarteram 5. Februar 2004 um 22:01

Vielen Dank für eure Antworten.! Habt mir wirklich geholfen :-) Werd mir mal die komischen Abdeckungen holen und in Wagenfarbe lackieren (ja ich weiß, ist auch Gewicht ;-))...

Gruß Rainer

Der neue CSL hat ja schließlich auch keine NSW ;)

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Meine Frage war nicht provokativ gemeint. Da ich noch keinen so neuen Wagen fahre (1998+), war mir diese Neuregelung noch nicht bekannt. Naja, wieder was dazu gelernt. Zum Glück gibt es ja Motor-Talk....

Hi,

NSL (Nebelschlussleuchten) sind ab dem E21 als SA in den Serienrückleuchten zu bekommen gewesen und seit dem E30 Serie, weil Pflicht. Deshalb dürfte es kaum einen E36 ohne (mindestens einer NSL) geben.

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