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Nebelschlusslicht & Autobahn
Hallihallo,
Is ja nu wieder nebelig und jeder fährt mit ner anderen Beleuchtung rum. Die meisten sind hinten "blind" und andere wieder überambitioniert und blenden mit dem Nebelschlusslicht.
Das bringt mich zu der Frage...
Mit eingeschalteter NSL darf man ja max nur 50 km/h fahren, wie ist das da auf der Autobahn, da gilt ja Minimum 60 km/h...???
Gruß jaro
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99 Antworten
Die NSL darf nur bei einer Sichtweite unter 50 Meter benutzt werden und dann darf sowieso nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Das gilt auch auf Autobahnen.
r
Zitat:
@jaro66 schrieb am 21. Jan. 2025 um 13:27:52 Uhr:
da gilt ja Minimum 60 km/h...???
Nö. Dein Fahrzeug muss nur mindestens 60 fahren können, Bundeswehrkonvois haben oft noch viel geringere Geschwindigkeiten.
Naja, die ham sicher ne Sondergenehmigung.
Gruß jaro
?!
Bei Glatteis und Schnee darf man ja auch nicht „mind. 60 km/h“ fahren.
Beim Stau auch nicht…
Die Vorschrift ist ja auch etwas anders! Die NSL darf nur eingeschaltet werden, wenn man wegen der Sichtweite nicht schneller als 50 km/h kann!
Die Frage, ob das auch auf Autobahnen gilt, erübrigt sich damit.
Leider glauben viele, sie dürfen auch schon bei leichtem Dunst die NSL einschalten, wenn sie nicht schneller als 50 km/h fahren. Das steht aber nirgends, ergibt sich auch aus keiner Bestimmung und ist verboten.
Zitat:
@Roadrunner-07 schrieb am 21. Jan. 2025 um 13:58:22 Uhr:
Die NSL darf nur eingeschaltet werden, wenn man *wegen der Sichtweite* nicht schneller als 50 km/h *kann!*
...aahhh, jetzt schnackelts!
Da bin ich auch einer von denen, die es falsch verstanden haben. Dachte immer durch das Einschalten der NSL besteht das 50 km/h Limit.
Danke.
Gruß jaro
Wenn man die NSL angeschaltet hat, ohne etwas falsch zu machen, darf man nicht schneller als 50 km/h fahren.
Man darf die NSL nämlich nur anschalten, wenn die Sichtweite unter 50 Meter beträgt und dann darf man auch nicht schneller als 50 km/h fahren.
Fährt man also mit eingeschalteter NSL schneller als 50 km/h, fährt man entweder zu schnell oder hat die NSL zu Unrecht eingeschaltet.
Innerhalb geschlossener Ortschaften darf man die NSL unter keinen Bedingungen einschalten.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 21. Januar 2025 um 14:38:06 Uhr:
…
Innerhalb geschlossener Ortschaften darf man die NSL unter keinen Bedingungen einschalten.
Leider falsch.
Oh. Da muss ich mich korrigieren. Innerorts darf sie auch eingeschaltet werden. Mein Fehler. Danke für den Hinweis.
Ich habe schon vor Jahren gesagt NSL an -> Geschwindigkeit technisch auf 50km/h limitieren dann gibts auch keine Blender mehr
Um auf der Autobahn fahren zu dürfen muss ein Fahrzeug eine eingetragen Höchstgeschwindigkeit von mindestens 62km/h haben. Mehr aber auch nicht.
62? Ich kennen nur 60 Km/H. Oder hast dich vertippt?
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 21. Januar 2025 um 15:06:52 Uhr:
62? Ich kennen nur 60 Km/H. Oder hast dich vertippt?
Ne das war schon beabsichtigt, ich dachte es sind 62, hatte ich so im Hinterkopf.
Es sind aber 61
Im Gesetz steht wohl
" Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60km/h"
Etwas OT:
Das Viele ohne rückwärtige Beleuchtung fahren liegt an der Lichtautomatik, die nur auf die Helligkeit und nicht auf Sicht reagiert.
Aus diesem Grunde deaktiviere ich diese Automatik.
Die Automatik schaltet bei unseren Autos die Heckbeleuchtung dazu, sobald Feuchtigkeit (auch Nebel) erkannt wird. Daher deaktiviere ich gar nix. Mag sein, dass das nicht bei allen Fahrzeugen so ist.