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Neffe nutzt meine Hebebühne für KFZ-Reparaturen - Muss ich mich absichern!?

Themenstarteram 29. April 2024 um 19:53

Servus zusammen,

mein Neffe nutzt seit ca. 6 Monaten meine Hebebühne und führt in seinem Bekannten- und Freundeskreis doch so manche Reparaturen durch.

Er hat KFZ-Mechaniker gelernt und studiert jetzt KFZ-Technik.

Ja wie soll ich es jetzt sagen, im Grunde muss man ja froh sein wenn die jungen Leute noch selbst Hand anlegen.

Nur stelle ich mir halt die Frage was ist wenn ihm mal etwas passiert oder eine Reparatur nicht sachgemäß durchgeführt wird und es in Folge zu einen Unfall kommt?

Generell habe ich da keine große Bedenken, aber mir fällt schon teils halt auf dass ein wenig geschludert wird.

Z.B. wird nur die Feder ersetzt obwohl der Stoßdämper hin ist, ich habe dann gesagt Du das hat so keinen Sinn mache die Dämpfer vorne neu usw.

Aber ich kann da halt nicht ständig drüber schauen und denke mir auch, er muss seine eigene Erfahrungen machen.

Gut finde ich dass er nicht selten einen 2. Mann von seinem Abschlussjahrgang mit dabei hat und sie das zusammen machen.

Die beiden haben wirklich was drauf, daran zweifle ich keineswegs.

Wollte mit meiner Schwester schon mal darüber sprechen aber ja keine Ahnung ob das angebracht ist.

Wie vermittelt man das am besten?

Oder soll ich ihm selbst mal sagen dass er im Grunde für alles selbst verantwortlich ist und ich hierfür nicht meinen Kopf hinhalte.

Nur wenn er meine Gerätschaften nutzt kann es halt im Falle des Falles schon sein dass ich da schnell mit drin hänge.

Ist echt schwierig wie man es regeln soll ohne dass es andere in den falschen Hals bekommen.

Gruß

fordfuchs

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27 Antworten

Ich bin kein Jurist.

Aber wenn du deinem Neffen, der, wie du sagst ausgelernter Kfz-Mechaniker (heutzutage vermutlich Mechatroniker) ist, deine Werkzeuge (da zähle ich auch die Hebebühne dazu) überlässt, würde ich sagen, dass die Verantwortung für sein Tun ganz alleine bei ihm liegt - immerhin ist er ausgebildeter Fachmann mit Gesellenbrief und du solltest davon ausgehen können, dass er über die nötige Sachkunde verfügt. Dabei nehme ich natürlich an, dass alle Reparaturen, die da durchgeführt werden für den Eigenbedarf und im Rahmen der 'Nachbarschaftshilfe' durchgeführt werden. Alles andere hätte ja gewerblichen Charakter wofür in der Regel Meisterzwang herrscht (bis auf Ausnahmen im Kfz-Handel) und ja auch steuerliche Konsequenzen für deinen Neffen hätte.

Eine Teilschuld bei dir, wenn dein Neffe pfuscht, weil du ihm Werkzeug geliehen hast, kann ich da nicht erkennen.

Anders könnte es lediglich aussehen, wenn deine Hebebühne nicht in einwandfreiem technischen Zustand ist und deinem Neffen das Auto auf den Kopf fällt. In diesem Fall könnte er sicher versuchen, gegen dich Schadenersatz geltend zu machen (oder seine Familie, falls er dabei zu Tode kommt).

Aber wie gesagt - das ist meine Sicht auf die Dinge als juristischer Laie. Ein Rechtsanwalt könnte dazu sicher mehr sagen, aber meine Erfahrung mit Juristen bei solchen Dingen ist, dass die auch immer nur mit einem entschiedenen 'Vielleicht' antworten. Die einzige Wahrheit kennt nur der liebe Gott, denn wie du weißt... auf hoher See und vor Gericht...

Nachbarschaftshilfe interessiert auch ganz bestimmt mal das Finanzamt!

Bist Du im ADAC oder einem anderen Automobilclub?

Falls ja, könntest Du mal fragen, ob die Dich juristisch beraten würden. Ist bereits in der ADAC Plus-Mitgliedschaft inbegriffen, die Frage ist lediglich, welche Fälle eine Rechtsberatung gestatten.

Fragen kostet nichts.

Das wäre fürs Juristische.

Wie man am Besten mit Deinem Neffen spricht...das kannst bestenfalls nur Du selbst einschätzen.

Vielleicht hilft Ich-Perpektive und Konjunktiv ("Ich persönlich würde das so und so machen" etc.) und natürlich "gute" Begründungen, ggf. aus Erfahrungen.

Aber wir wissen wahrscheinlich alle: Arbeiten am Fahrzeug können sehr kompliziert werden, Kommunikation kann viel eher sehr kompliziert werden...

Es muss nur 1x was passieren und schon werden aus "Freunden" oder "Bekannten" ganz schnell Gegner in einem Rechtsstreit.

Alleroberste Vorgabe bei solchen Tätigkeiten ist für Deinen Neffen eine Haftpflichversicherung.

Die springt ein,wenn er mal Mist baut und sich aus seinem Tun ein Schaden ergibt.

Einfaches Beispiel:

Er macht an dem Wagen seines "Bekannten" einen Ölwechsel und das Öl verteilt sich beim Losfahren die nächsten Kilometer auf der Straße.

Da kommen dann schnell einige tausend Euro zusammen.

Von einem Personenschaden wollen wir jetzt erst einmal gar nicht anfangen.

Ich persönlich würde nur an seinem eigenen Auto auf Deiner Bühne schrauben lassen,ohne Publikumsverkehr.

Ansonsten spricht sich sowas schnell rum und hat hat ggf. Besuch von unliebsamen und ungewollten Schraubern.

Soll er sich doch selbst eine Halle zusammen mit seinen Kumpels mieten,das erspart einiges an Ärger.

Zitat:

@T5-Power schrieb am 30. April 2024 um 07:49:35 Uhr:

Es muss nur 1x was passieren und schon werden aus "Freunden" oder "Bekannten" ganz schnell Gegner in einem Rechtsstreit.

Alleroberste Vorgabe bei solchen Tätigkeiten ist für Deinen Neffen eine Haftpflichversicherung.

Die springt ein,wenn er mal Mist baut und sich aus seinem Tun ein Schaden ergibt.

Einfaches Beispiel:

Er macht an dem Wagen seines "Bekannten" einen Ölwechsel und das Öl verteilt sich beim Losfahren die nächsten Kilometer auf der Straße.

Da kommen dann schnell einige tausend Euro zusammen.

Von einem Personenschaden wollen wir jetzt erst einmal gar nicht anfangen.

Ich persönlich würde nur an seinem eigenen Auto auf Deiner Bühne schrauben lassen,ohne Publikumsverkehr.

Ansonsten spricht sich sowas schnell rum und hat hat ggf. Besuch von unliebsamen und ungewollten Schraubern.

Soll er sich doch selbst eine Halle zusammen mit seinen Kumpels mieten,das erspart einiges an Ärger.

Ja, aus meiner Sicht alles korrekt, was Du schreibst.

Insbesondere das mit der Haftpflichtversicherung.

Die Herausforderung wird wahrscheinlich sein, "ohne Publikumsverkehr" so zu kommunizieren, dass der Neffe das versteht oder zumindest akzeptiert, ohne das Verwandschaftsverhältnis zu gefährden.

Juristisch beraten lassen würde ich mich dennoch.

Nachbemerkung:

Ein Haftpflichtversicherung ist generell äußerst empfehlenswert, für jeden, unabhängig vom Schrauben an Kfz.

Zitat:

@black_saabath schrieb am 30. April 2024 um 08:25:13 Uhr:

Nachbemerkung:

Ein Haftpflichtversicherung ist generell äußerst empfehlenswert, für jeden, unabhängig vom Schrauben an Kfz.

Klar, voallem deckt die bestimmt Schäden ab die durch Schwarzarbeit entstanden sind .

Zitat:

@Schmiergel schrieb am 30. April 2024 um 09:22:20 Uhr:

Zitat:

@black_saabath schrieb am 30. April 2024 um 08:25:13 Uhr:

Nachbemerkung:

Ein Haftpflichtversicherung ist generell äußerst empfehlenswert, für jeden, unabhängig vom Schrauben an Kfz.

Klar, voallem deckt die bestimmt Schäden ab die durch Schwarzarbeit entstanden sind .

Vielen Dank für den Versuch, sich hier konstruktiv einzubringen.

Ob es sich um einen gelungenen Versuch handelt, mag jeder selbst beurteilen.

Dass es sich hier um Schwarzarbeit handelt, ist eine Mutmaßung. Oder je nach Leseart eine Unterstellung oder gar eine üble Nachrede dem TE gegenüber, der derartiges billigen würde.

Ich persönlich wäre mit einer derartigen Wortwahl - auch in diesem virtuellen Forum - etwas vorsichtiger, zumal dem noch eine weitere unterstellende Andeutung vorausgegangen ist.

Zurück zum Thema:

Ich bleibe dabei: Eine Haftpflichtversicherung ist ein ungeschriebenes Muss, auch bei Freundschaftsdiensten. So manch einer hat am falschen Ende gespart und ist in den persönlichen Ruin dadurch geraten.

Ob eine schriftliche Vereinbarung, so nach dem Moto ich überlasse dir meine Werkstatt mit allen Einrichtungen mit der Auflage das alle Schäden auch Peronenschäden über eine Versicherung abgesichert sein müssen, möglich wäre?

MfG kheinz

Möglich. Ob man im familiären oder verwandtschaftlichen Umfeld mit schriftlichen Vereinbarungen kommen kann oder sollte, hängt wahrscheinlich vom Einzelfall ab.

Auch bei meinem Vorschlag, sich erstmal - falls möglich ohne hohen Kostenaufwand - von unabhängigen Experten beraten lassen, z.B. Autoclub, befreundete Anwälte usw.

Falls dies zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führen sollte, kann man ja abwägen, ob man einen Anwalt fragen sollte, das wird dann allerdings (wenige) hundert € Kosten verursachen.

Ich würde da einfach ganz offen mit dem Neffen drüber reden. "Du darfst immer gerne bei mir schrauben, aber ich kenne nunmal deine Kollegen nicht und weiß nicht wie die in einem Schadenfall reagieren und möchte mit Dir drüber sprechen wie wir damit umgehen wollen."

Das gleiche kannst Du auch mit dem Neffen oder seiner Mutter in Bezug auf dessen Nutzung Deiner Garage machen.

Ganz easy und offen bei nem Kaffee und nem Kuchen. Du schmeisst ja niemanden raus, Du willst doch nur wissen wie man im Fall der Fälle damit umgehen möchte. Und wenn alle sagen alles easy, da passiert nix, dann kannst ja sagen, dass es auch nicht verwerfliche ist Nutzungsbedingungen für Dritte in die Garage zu hängen weil Du Dich sonst unwohl fühlst.

Das ermutigt dann ganz nebenbei zu weniger "Pfusch" und mehr Aufmerksamkeit weil man dran erinnert wird, dass man für den Scheiß den man selber gerade geschraubt hat auch gerade steht.

Dann sollte alles klar sein.

Wenn irgendwer dabei murrig und knurrig wird, weisste woran Du bist. Dann sollte man das Gesamtkonstrukt nochmal gründlich überdenken.

Einerseits ist man ja froh, wenn der Nachwuchs sich für Autos und schrauben interessiert, trotzdem ist das aus meiner Sicht nicht unbedingt risikolos für den Besitzer der Werkstatt.

Als mein Sohn vor fast 10 Jahren anfing an Autos zu schrauben, kamen seine Freunde und dann wurden gemeinsam Reparaturen an den Autos durchgeführt.

Vom Ölwechsel, bis zum Fahrwerktausch war da alles bei. Das artete sogar zur Grillparty aus.

Das Ende vom Lied:

nach einiger Zeit bemerkte ich, dass mein Werkzeug nicht mehr vollständig war...

Der Spaß hat mich einige hundert Euros gekostet und die Events damit auch beendet.

Ich würde auch niemanden in meine Garage lassen, zu dem ich kein Vertrauen habe und nicht weiß, ob später mehr Werkzeug da ist, als zuvor. Nachbarn dürfen gerne auf meine Bühne, aber nicht bekannte von bekannten, wenn ich die nicht kenne.

 

Was ich dann vermutlich machen würde wäre, dass ich die Bühne regelmäßig prüfen lassen würde, damit man nachweisen kann, dass man alles getan hat, um einen Unfall zu vermeiden, sollte etwas passieren. Ist dann die Frage, wer die Prüfungen zahlt, wenn man diese Prüfungen nur für sich nicht durchführen lassen würde.

Ob ich jetzt bei einer Grillparty von 'ausarten' sprechen wollte, weiß ich nicht. Wir nutzen unsere Werkstatt auch zum Feiern (auch meine Jungs mit ihren Kumpels) - wenn natürlich kein Vertrauen da ist (ob berechtigt oder unberechtigt) und man Angst haben muss, dass jemand lange Finger macht (ob aus Schludrigkeit oder böser Absicht), dann geht sowas nicht.

Aber das sind ja nicht die Bedenken des TE... der hat nur Angst, dass er ins Gefängnis muss, wenn sein Neffe bei irgendjemandem die Bremsen verpfuscht und es zum Unfall kommt, weil er ihm die Benutzung der Hebebühne gestattet hat. Und da bleibe ich dabei, dass das nicht der Fall sein wird. Der Nutzer (Neffe) ist ausgewiesener Fachmann, da darf sich der Onkel ruhig mal zurücklehnen und muss auch nicht im Einzelnen nachverfolgen, was da genau repariert wird.

Natürlich gibt es mittlerweile in unserem Lande immer irgendwo einen Bedenkenträger. Deswegen geht auch nichts mehr vorwärts, weil jeder gefühlt schon mit einem Bein im Knast steht und nach Versicherungen schreit. Ich glaube übrigens nicht, dass eine private Haftpflicht da so mir nichts dir nichts zahlt, wenn bei einer unentgeltlichen Fahrzeugreparatur etwas schief geht. Die Versicherungen tönen zwar vollmundig, dass sogenannte Gefälligskeitsschäden durch die PHV abgedeckt seien - betonen aber gleichzeitig, dass sie in solchen Fällen besonders sorgfältig prüfen, ob kein Missbrauch vorliegt. Bei Kfz-Reparatur, wird die Versicherung immer erst mal Schwarzarbeit unterstellen und damit die Beweislast, dass es sich tatsächlich nur um einen Freundschaftsdienst gehandelt hat, dem Versicherungsnehmer aufbürden. Sich in so einem Fall auf eine PHV zu verlassen, halte ich deswegen für sehr blauäugig.

Trotzdem helfe und repariere ich guten Freunden bei ihren kaputten Autos. Dazu sind Freunde schließlich da.

Wie der Neffe das handhabt, können wir doch getrost ihm überlassen. Der Onkel darf ja gerne mit all seiner Lebensserfahrung auf mögliche Risiken für den Neffen hinweisen. Aber ein Haftungsrisiko für den Onkel sehe ich beim besten Willen nicht.

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