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Neu-/Kaufpreiserstattung bei Kasko

Hallo Experten,

bei vielen VK-/TK-Tarifen ist ja eine Regelung enthalten, wonach bis zu einem bestimmten Fahrzeugalter (häufig 24 Monate) bei einem selbstverursachten Totalschaden (VK) oder z.B. nach einem Verlust durch Diebstahl (TK) nicht der aktuelle Wiederbeschaffungswert, sondern der volle ursprüngliche Kaufpreis (abzüglich Selbstbeteiligung) erstattet wird. Bei meiner aktuellen Versicherung gilt das sogar für junge Gebrauchte bis zu einem Alter von 24 Monaten (hier wird dann der ursprüngliche Gebrauchtwagen-Kaufpreis erstattet).

Gibt es eigentlich auch Versicherer bzw. Tarife, bei denen (die TK?) eine solche Leistung auch bei einem unverschuldeten Unfall bietet, bei dem die gegnerische VH natürlich lediglich den Wiederbeschaffungswert regulieren wird?

Beispiel: Neukauf, Fahrzeugpreis 50.000 EUR, nach 15 Monaten macht ein Unfallgegner das Fahrzeug ohne eigenes Verschulden zum Totalschaden. Gutachter ermittelt einen Wiederbeschaffungswert von 38.000 EUR - gesucht ist jetzt eine Versicherung, die in dieser konkreten Situation aus der TK die Differenz zum Neupreis, also 12.000 EUR, leistet.

Gibt es sowas? :confused:

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14 Antworten

Warum sollte eine Versicherung den bereits "verfahrenen" Wert- und Nutzungsverlust erstatten? Diese Differenz hast Du doch "verbraucht". Oder verstehe ich die Frage nicht?

Du fragst nach einer Absicherung der "fehlenden" 12000 EUR? Du schreibst der WIEDERBESCHAFFUNGswert ist 38000,00, das bedeutet: dafür kannst Du den Wagen wieder beschaffen. Wenn das finanziell nicht der Wahrheit entspricht, musst Du einen Anwalt / Gutachter einschalten, der beweist, dass der Markt derzeit so ist, das der gleiche Wagen mit dem KM-Stand zum Zeitpunkt des Schadens für 38tsd eben nicht beschaffbar ist.

Warum sie das tun sollte?

Ganz einfach - aus dem gleichen Grund, wie sie es in der Kasko tut (was viele tun).

In meinen AKB steht nur, dass der Kaskoschaden unfallbedingt sein muss. Ich interpretiere das so, dass ich auch bei Fremdverschulden über die Kasko bis zum Neupreis entschädigt werden kann und der Versicherer vom Verursacher das wiederholt, was er kriegen kann. Wie SFR und SB behandelt würden ???? Fehlinterpretation?????

im Beispiel des TE ist aber ein Haftpflichtschaden und eine eigene TK erwähnt, es steht dort nix von VK...

Zitat:

@keksemann schrieb am 11. Dezember 2016 um 17:42:09 Uhr:

Warum sollte eine Versicherung den bereits "verfahrenen" Wert- und Nutzungsverlust erstatten? Diese Differenz hast Du doch "verbraucht". Oder verstehe ich die Frage nicht?

Du fragst nach einer Absicherung der "fehlenden" 12000 EUR? Du schreibst der WIEDERBESCHAFFUNGswert ist 38000,00, das bedeutet: dafür kannst Du den Wagen wieder beschaffen.

Grundsätzlich (oder sagen wir: rein versicherungsmathematisch) hast Du recht - warum aber bieten viele Versicherungen genau das bei der Kasko an? Wenn Dir das Beispielfahrzeug nach 23 Monaten unwiederbringlich entwendet wird, dann wird der Gutachter vielleicht auf einen Wiederbeschaffungswert von 35.000 EUR kommen. Trotzdem würden viele Versicherungen entsprechend ihrem TK-Tarif den vollen Neupreis von 50.000 EUR erstatten - warum wohl?

Zitat:

@situ schrieb am 11. Dezember 2016 um 18:02:11 Uhr:

Warum sie das tun sollte?

Ganz einfach - aus dem gleichen Grund, wie sie es in der Kasko tut (was viele tun).

Ganz genau. Warum bietet eine Versicherung das bei Kasko an? Weil es bei so jungen und ggf. auch hochwertigen Fahrzeugen eben in der Regel schwierig bis unmöglich ist, zum gutachterlich festgestellten Wiederbeschaffungswert ein genau gleichwertiges Fahrzeug zu finden. Außerdem ist das dann ja zwangsläufig (mindestens) aus zweiter Hand, Ausstattungsdetails passen nicht, und so weiter. Unter dem Strich ist das für den Geschädigten eigentlich immer ein Verlustgeschäft oder zumindest massiv kompromissbehaftet. Vom Theater und den mentalen Schmerzen mal ganz zu schweigen :D

Ein Neufahrzeug mit identischer Ausstattung löst das Problem - stellt den Geschädigten jedoch vor eine neue Herausforderung: er muss die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Neupreis aus eigener Tasche finanzieren. Diese Lücke schließt die "Neupreis-Erstattung" in der Kaskoversicherung.

Ich jedenfalls fände eine solche "Haftpflicht-GAP"-Leistung sehr interessant und würde mir einen entsprechenden Tarif auch ein paar Euro zusätzlich kosten lassen.

Zitat:

@keksemann schrieb am 11. Dezember 2016 um 18:30:34 Uhr:

im Beispiel des TE ist aber ein Haftpflichtschaden und eine eigene TK erwähnt, es steht dort nix von VK...

Doch, die VK wird schon erwähnt (siehe erster Absatz). Die TK habe ich in meiner Frage nochmals explizit erwähnt, weil ich mir eine solche Leistung am ehesten im Rahmen einer TK-Versicherung vorstellen könnte. In der TK sind ja typischerweise alle Leistungen gebündelt, die nicht auf Fremdverschulden (-> FH des Unfallgegners) oder Eigenverschulden (VK) zurückzuführen sind, sondern auf Umstände, die der Versicherungsnehmer nicht zu vertreten hat, für die aber auch kein Dritter haftbar gemacht werden kann. Und im Grunde handelt es sich ja genau um einen solchen Fall: die FH des Gegners haftet natürlich nur für den Wiederbeschaffungswert. und die eigene TK könnte für die Differenz zum Neupreis einspringen.

Wie gesagt: das ist eine Frage an die Experten, ob eine Gesellschaft einen solchen Tarif im Angebot hat.

Hm... wie wohl der richtige Ausdruck für diese Option ist? Warten wir mal ab, bis die EXPERTEN diesen Thread entdeckt haben. Man kann sich gegen alles und jeden versichern lassen... die Frage ist halt, was das kostet. Ich käme nicht mal auf die Idee, danach zu suchen. Ein gewissen Restrisiko hat man immer, mit jeden Handlung, mit jeder Tätigkeit. An so was macht doch eh wieder mal nur einer wirklich Gewinn: der Versicherer.

Das würde ja bedeuten, ich schließe eine Haftpflichtversicherung ab, damit der unschuldige Geschädigte von meiner Haftpflichtversicherung den Neupreis erhält. Ich weiß nicht ob die Nächstenliebe so weit geht

Zitat:

@celica1992 schrieb am 11. Dezember 2016 um 18:46:37 Uhr:

Das würde ja bedeuten, ich schließe eine Haftpflichtversicherung ab, damit der unschuldige Geschädigte von meiner Haftpflichtversicherung den Neupreis erhält. Ich weiß nicht ob die Nächstenliebe so weit geht

Man könnte ja den Passus einbauen, dass die Differenz von der eigenen Vollkasko übernommen wird. Somit wird dementsprechend der SFR belastet.

Ich kann doch auch als Nichtschuldiger jetzt schon den Schaden über meine VK abrechnen.

Das ist doch nix anderes

Das ist ja meine Interpretation (und wäre die Lösung) weiter oben. Weiß nur nicht, ob sie richtig ist.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 11. Dezember 2016 um 18:46:37 Uhr:

Das würde ja bedeuten, ich schließe eine Haftpflichtversicherung ab, damit der unschuldige Geschädigte von meiner Haftpflichtversicherung den Neupreis erhält. Ich weiß nicht ob die Nächstenliebe so weit geht

Nein, so war das ganz und gar nicht gemeint. Eher so: ich schließe einen TK-Tarif ab, der nicht nur im Falle eines Diebstahls innerhalb der ersten 24 Monate des Fahrzeuglebens den Neupreis erstattet, sondern eben auch im Falle eines unverschuldeten Totalschadens die Differenz zwischen der von der gegnerischen Versicherung geleisteten Regulierung (Wiederbeschaffungswert) und dem Neupreis übernimmt.

Das wäre dann eine Option, die ich als Versicherungsnehmer bewusst (und ggf. gegen Mehrpreis) versichern könnte - genauso, wie ich heute einen Plus-/Premium-/Komfort-/Wasweißich-Tarif wählen kann, der mir in der Vollkasko den Vorteil einer Neupreis-Erstattung innerhalb der ersten 24 Monate bietet (und in der Teilkasko in manchen Situationen, wie eben z.B. Diebstahl, ebenfalls). Das wären also ausschließlich meine eigenen Kosten, und nicht die des Unfallgegners.

Zitat:

@situ schrieb am 11. Dezember 2016 um 18:02:11 Uhr:

In meinen AKB steht nur, dass der Kaskoschaden unfallbedingt sein muss. Ich interpretiere das so, dass ich auch bei Fremdverschulden über die Kasko bis zum Neupreis entschädigt werden kann und der Versicherer vom Verursacher das wiederholt, was er kriegen kann. Wie SFR und SB behandelt würden ???? Fehlinterpretation?????

Möglicherweise funktioniert das, dann aber als Leistung der VK - mit den entsprechenden negativen Konsequenzen für den Schadensverlauf und die Prämienhöhe. Bei einem unverschuldeten Unfall wäre das deshalb in meinen Augen eher ein Fall für die TK - wenn und falls eine Gesellschaft das anbietet. Vielleicht kennt ja tatsächlich einer der Experten hier ein Beispiel. Falls nicht, wäre das wohl ein Tarifmerkmal, mit dem man sich am Markt differenzieren könnte.

Am besten wäre eine Allrisk-Deckung mit 60 oder mehr Monate Neupreis/Kaufwert und das ganz mit einer Stückprämie.

Fragt sich nur, wer die Prämie bezahlen könnte.

Wieso soll ein VK-Schaden in die TK verlegt werden.

Wenn jemand so eine Absicherung wünscht, kann er doch selbst Kasko-Plus abschließen und kann die dann in Anspruch nehmen. Als TK oder dann bei einem Unfall als VK, mit den daraus folgenden Konsequenzen.

Noch Rabattschutz dazu und die SB ohne Selbstbeteiligung wählen. Dann hätte es keine negativen Auswirkungen.

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