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Neu Selbständig gemacht paar fragen!

Themenstarteram 3. Dezember 2006 um 9:39

Hi, leute und zwar habe ich mich vor einer Woche erst Selbständig gemacht. Da ich nicht mehr aufs Arbeitsamt warten wollte.Und zwar fahre ich einen 3,5tonner Lkw mit einem Kolegen zusammen. Wir beide fahren Altmetall, und bewegen uns meist in umkreis von 50km. Wir wechseln uns ab und an ab beim fahren.Nun meine frage, [tachoschreibe] habe schon bisschen was lesen können drüber hier im Forum. Aber da ich ja mein Eigener Chef sozusagen bin, brauch ich da eine Bescheinigung, mitzuführen?. Das ich sagen wir mal ein Tag die Woche nicht gefahren bin?. Und muss ich Ständig die Tachoscheibe ausfüllen? Oder brauch ich die erst auszufüllen wenn ich den radius von 50km verlasse?.

Und wie ist das bei einer Kontrolle?. Ladungssicherung, ist bei mir immer A&O aber wie soll ich zb: einen einzelen Auspuff auf der Pritsche sichern etwar festspannen?. Ich kann ja nicht jede einzelne schraube festgurten habe 60cm Bracken am Lkw. Und wenn da eine Bremsscheibe drauf liegt wurde mal einem anderen kollegen gesagt von den Grünen das er sie festzugurtten hat stimmt das etwar?Ich persönlich mach das eigendlich immer so ich Versuche den Lkw vollzubekommen mache Spanngurte über der Ladung drüber und wenn ich dann Abliefern fahre bzw. Ich fertig bin kommt ein Netz drüber ist das ladungssicherung genug? Vielen dank für eure Antworten schonmal und noch ein Schönes Restwochenende!

Mfg

SchrottiRabotti

Beste Antwort im Thema

Schaust du bitte auch mal auf das DATUM....wieviele Leichen möchtest du eigentlich noch ausgraben?:mad:

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Oh-du machst als Schrotti am Schluß ein Netz

über die wacklige Ladung?

Find ich aber vorbildlich*daumenhoch*

Zu der Tachoscheibe kann ich dir leider nicht

weiterhelfen....da ich 40t;)

Themenstarteram 3. Dezember 2006 um 11:33

Ist das eine Art von Sarkasmus die ich da so lese?

Ich mein ich mach das seit eine Woche weiss das der Ruf von Schrotthändler verpöhnt ist was ladungssicherung angeht. Und Sichern tuhe ich so gut ich kann, ist ein Abzulutes muss denn wenn die Grünen ein anhalten und den was nicht passt, ist man schon ganz schnell 500€ Los .Und ich wollte eigendlich nur wissen was die alles machen dürfen und was nicht. Zum beispiel wurde mal jemanden gesagt er braucht einen Lieferschein und eine Abhollbestätigung: Die wird mir mit sicherheit nie ein Privat Mann Ausstellen ich habe ein Gewerbe das mich befugt das Metall Anzukaufen das ist ein Reisegewerbe. Falls mir da jemand bisschen rat geben kann währe ich sehr Dankbar wie ich mich zuverhalten habe bei einer Kontrolle.

Mfg

SchrottiRobotti

@Schrotti

Mein Senf war nicht böse gemeint!

Niemand soll sich für seine Arbeit schämen

müssen! Mein Vermieter betitelt mich ja auch

scherzhaft "Müllkutscher"-auch wenn ich offiziell

zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb bin:rolleyes:

Schließlich transportiere ich gelegentlich auch

Schrott;)

Ich bezog mich mit meiner Aussage, auf die

die am Schluß nur ihren Ladekran auf dem

Schrotthaufen absenken-was als Ladungssicherung

herhalten soll.

http://www.ladungssicherungskreis.de/foto/2003_02.htm

solange dein Fahrzeug nur max. GG von 3,5 To hat brauchst du keine Fahrtenscheiben einlegen.

alles was drüber ist, brauchst du für dein Gewerbe eine EG Lizenz, aber das hat dir sicher das Gewerbeamt schon erzählt, oder ??

Ein Problem gibts: ich habe gehört (nie Live erlebt) das z.b in einem Transporter =3,5To ein Tachograf verbaut war, das dieser dann auch benutzt werden musste .... mhm Streitfrage, ich habe bisher nie getraut zu fragen bei BAG Kontrollen, da nie eine drin war wegen Fahrzeiten usw ....

 

achja, niemals dann einen Häger ranmachen, sonst über 3,5 To, du brauchst Fahrtenscheibe,EG Lizenz , neue Versicherung und und und ....

Themenstarteram 3. Dezember 2006 um 20:09

Hi, also ich habe beim Gewerbe Amt nachgefragt, aber die kommen dann mit ihre Paragraphen etc: da versteht man wenn überhaupt nur die Hälfte :-) also fürn 3,5tonner brauche ich garkeine Fahrtenscheibe einlegen, egal in welchen radius ich mich Befinde?. Oder meintest du jetzt den 50Km umkreis.Und über 3,5tonnen komme ich ja nicht. Habe leider nur, den neuen Führerschein.

@voller75

Ja das mit dem Kran, habe ich auch schon Oft gesehen.

Ich habe die leute sogar schonmal drauf angesprochen, das die keine angst hätten, so zufahren. Aber die meinten die machen das immer so. Naja wenn da die Grünen mal ein lauten machen, habe ich dann auch nichts gegen. Solange die mich in ruhe lassen ;-)

nein alles unter 3,5 To is Fartenschreiber frei (weil das Gewerbe ja noch Erlaubnisfrei ist) aber bau doch den Fartenschreiber aus, dann brauchst du keinen Gedanken mehr dran verschwenden.

Mitm EU Schein kannst du trotzdem noch nen 750 KG an die 3,5 To anhängen (is ne Sondereglung, is aber bei dir wegen Gewerbe nicht erlaubt)

Themenstarteram 3. Dezember 2006 um 21:45

Ach wenn ich den Tausche gegen einen Normalen Tacho können die Grünen nichts mehr sagen das ich Umrüsten muss auf Fahrtenschreiber etc:?. Mein Lkw ist ein VW LT 50 runtergelastet auf 3,5tonnen ist das dann auch so?.

Mfg

SchrottiRabotti

ach so ein altes Ding (sorry :) ) mhm ich glaub da gab es nie ein Tacho ohne Scheibe. Ich würde auch immer eine drinn haben.

Mhm abgelastet ... hast du dir mal deine Zuladung angeschaut ??? Du bist doch mit Schrott dann immer überladen oder ???

ich bilde mir ein, mit ner Tonne Nutzlast hast du jetzt dann noch viel ... und Schrott is schwer ....

 

 

mein Chaf hatte damals nen Canter auf 3,5 To, lange Pritsche ... der hatte jetzt noch ne Zuladung von gut 600 Kg, hehe bei jedem Sandhaufen war der laut Papier überladen. So ähnlich ist doch das jetzt bei dir auch oder ????

Themenstarteram 5. Dezember 2006 um 16:30

Ja ich habe eine nutzlast von 1045kg zur zeit, aber mein Kollege hat noch den Alten führerschein klasse 3 und wir sind an überlegen den lkw wieder auf 5tonnen hochzulasten.Mal schauen ob sich das auch lohnt fahren ja ziehmlich viele und es ist schwer was zubekommen naja muss man halt durch.

Mfg

SchrottiRabotti!

du hast mich nicht verstanden ..... (so viele Wörter und keins is angekommen .. :( )

 

alles über 3,5 To is erlaubnisspflichtig .... kannst dich ja ma in diesem Forum uber EG Lizenz ... IHK Schulung über ne EG Lizenz erkundigen ... dann weißt du was auf dich zukommt. Is auf jeden Fall kein Zuckerschlecken ..

 

Also nich einfach mal so aufrüsten/umschreiben.

am 6. Dezember 2006 um 10:05

also...

 

jetzt mal ganz von vorn: sobald ein fahrtenschreiber drin ist, mußt du ihn benutzen, egal wie schwer und wo du fährst (ist seit ungefähr eineinhalb jahren pflicht). wenn du den LT wieder auf 5 to auflasten willst, mußt du auch noch einen geschwindigkeitsbegrenzer (90 km/h) einbauen lassen, sonst bekommst das nicht abgenommen. fahrtenschreiber ausbauen geht nicht, da das getriebe eine andere übersetzung hat als das vom lt35, der lt50 hatte immer fahrtenschreiber (soweit mir bekannt ist). also gibts für das auto keinen "normalen" tacho. zum thema ladungssicherung sage ich jetzt lieber nichts... ;-)

am 6. Dezember 2006 um 18:29

für die ladungssicherung gibt es bücher, kauf dir eins und deine probleme sind gelöst, bücher findest du bei amazon und verlag günter hendrisch

am 6. Dezember 2006 um 20:59

Seit wann braucht man für einen 5-tonner einen Geschwindigkeitsbegrenzer, ist der nicht erst ab 12t ZGG Pflicht???

am 7. Dezember 2006 um 11:15

nee

 

der ist bei allen fahrzeugen ab 3,5 to aufwärts pflicht. die gibts garnicht mehr anders. seit wann das so ist, kann ich dir nicht sagen

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