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neue Fahrzeugscheine
Hi,
ich habe mein neues Auto letzte Wocheangemeldet und somit auch den neuen Brief und Fahrzeugschein bekommen. Als ich ihn mir heute den Schien genauer angesehen habe, ist mir aufgefallen, dass nur die Winterreifen eingetragen sind (175er) und ich hatte in meinem alten Schein noch 185er, 195er und 205er eingetragen. Muss ich die jetzt neu eintragen oder kann ich meine Sommerreifen (205er) trotzdem aufziehen ohne sie eintragen zu müssen?
Danke!
gruß
Sebastian
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21 Antworten
Brauchst nichts neu eintragen lassen.
MFG GUNNAR
Kannst du trotzdem weiterhin fahren! Es ist normal, dass nicht mehr alle eingetragenen Bereifungen mit übernommen werden! Am besten aber immer alten Schein oder Brief im Auto mitführen...
Am besten den alten Fz-Schein mitführen, wenn die Bereifung im alten Schein eingetragen war.
Im Zweifelsfall ist es ok, wenn die Serienbereifung nicht im Schein steht. (bei mir sind 3 Größen eingetragen)
Ein Freund hat jetzt ein neues Auto samt Schein, und sorry für die nebensächliche Bemerkung: Die neuen Scheine sind furchtbar. Optisch hässlich, man sucht orientierungslos herum... Das nur am Rande.
Hab ja auch schon von den neuen Scheinen gehört.
Wie ist das denn wenn die Serienbereifung eingetragen ist und ich zieh jetzt z.B. ne Reifenkombination auf die nicht eingetragen ist?
Dann kann ich doch zur Polizei sagen das sie eingetragen sind, es ist doch dann gar nicht mehr nachvollziehbar was eingetragen ist und was nicht.
Und es ist doch nicht sinn der Sache das wenn man nen neuen Schein bekommt, das man dann den alten immer dabei hat.
Also wie funktioniert das dann???
es werden seit einiger Zeit nur noch Zullassungsbescheinigungen ausgestellt:
Zullassungsbescheinigung I = Fahrzeugschein, zum Mitführen.
Zullassungsbescheinigung II = Fahrzeugbrief, zum Verbleib beim Halter, nicht zum Mitführen
Der 3. Wisch der Typenschein wird häufig mitausgestellt und beinhaltet technische Details und Eintragungen, dieser Wisch ist auch mitzuführen. Dort stehen auch zusätzliche eingetragene Reifen-Felgen-Kombinationen drin.
Zitat:
Original geschrieben von MartinVR6
es werden seit einiger Zeit nur noch Zullassungsbescheinigungen ausgestellt:
Zullassungsbescheinigung I = Fahrzeugschein, zum Mitführen.
Zullassungsbescheinigung II = Fahrzeugbrief, zum Verbleib beim Halter, nicht zum Mitführen
Der 3. Wisch der Typenschein wird häufig mitausgestellt und beinhaltet technische Details und Eintragungen, dieser Wisch ist auch mitzuführen. Dort stehen auch zusätzliche eingetragene Reifen-Felgen-Kombinationen drin.
das is doch wieder mal typische EU-Kacke...(sorry)
wenn man mal schlau gewesen wäre, hätte man die GRÖ?TE Radkomination eingetragen, ist ja von haus aus logisch, das alles kleiner passen wird, und dann hätte man nur ein Traglastgutachten der montieren felgen mitführen müssen...
ich liebe die EU bei sowas
Besonders nervig sind auch die Zahlenangaben.
So wird zB 1984 (bei Hubraum) zu 01984, was die Übersichtlichkeit schon unter den Teppich reisst. Sind mehr als 10l Hubraum häufig??
Selbes bei dem Fz-Gewicht, das übrigens nicht mehr Leergewicht sondern sowas wie "Masse des unbeladenen Fahrzeuges" heisst.
Soll das jetzt irgendwas einfacher machen? ...
Bürokratismus der Behörden! WAHNSINN
Zitat:
Original geschrieben von wing2579
das is doch wieder mal typische EU-Kacke...(sorry)
wenn man mal schlau gewesen wäre, hätte man die GRÖ?TE Radkomination eingetragen, ist ja von haus aus logisch, das alles kleiner passen wird, und dann hätte man nur ein Traglastgutachten der montieren felgen mitführen müssen...
ich liebe die EU bei sowas
Naja so gnaz richtig ist das nicht das jeder kleinere Felge passt.
Selbst die ET zahl kann schon einiges ausmachen.
Und ich bekomme z.B. keine 14 Zoll felge bei mir drauf
Naja wie auch immer.
Hat jemand mal nen Bild oder ein Muster von dem neuen Schein oder Brief? Hab das Teil noch nie gesehen.
Das ersetzt den FZ Schein
Vorderseite
Rückseite
Und hier ein Bild vom FZ-Brief-Ersatz.
Zitat:
Original geschrieben von King Nova
Naja so gnaz richtig ist das nicht das jeder kleinere Felge passt.
Selbst die ET zahl kann schon einiges ausmachen.
Und ich bekomme z.B. keine 14 Zoll felge bei mir drauf
tjo,
drum ist es ja auch logisch das du sowas net montierst! das mit der ET kann man ja allgemein abhandeln, wie es eh schon im EU recht steht, Radlauffläche bedeckt und fertich.
wenn so ne flege bei jemanden schleift, is das natürlich auch wieder so ein ding...
aber wer ist so schlau und fährt mir schleifenden rädern rum?
schade das Verstand in der EU und in der EU-Politik net per gesetzt vorrausgesetzt werden...
mfg
Zitat:
Original geschrieben von King Nova
Hab ja auch schon von den neuen Scheinen gehört.
Wie ist das denn wenn die Serienbereifung eingetragen ist und ich zieh jetzt z.B. ne Reifenkombination auf die nicht eingetragen ist?
Dann kann ich doch zur Polizei sagen das sie eingetragen sind, es ist doch dann gar nicht mehr nachvollziehbar was eingetragen ist und was nicht.
Und es ist doch nicht sinn der Sache das wenn man nen neuen Schein bekommt, das man dann den alten immer dabei hat.
Also wie funktioniert das dann???
alles, was es an rad/reifen komb. nicht seriemäßig für das modell gab muß zusätzlich eingetragen werden.
Hey Ralf,
die Leute scheinen zuviel Geld zu haben. Warum sonst sollte man sich dann den R32, Jubi GTI- oder Santa-Monica-Radsatz (die es alle Serienmäßig gab) eintragen lassen?
Zitat:
Original geschrieben von Ralf781
alles, was es an rad/reifen komb. nicht seriemäßig für das modell gab muß zusätzlich eingetragen werden.
Das ist mir doch vollkommen klar!!
Für mich war es jetzt nur nicht verständlich wie die Polizei sehen will was eingetragen ist und was nicht.
Aber wenn es da noch nen extra schein gibt dann können sie es ja nachvollziehen. Das wusste ich nicht.