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Neue Felgen für Auto TÜV Abnahme-pflichtig?

Themenstarteram 21. Juni 2018 um 10:07

Hallo,

ich hätte eine Frage zum Thema Felgen und Zulässigkeit.

Ich habe ältere Alufelgen (keine Original Hersteller Felgen) geschenkt bekommen und möchte auf mein Auto montieren. Lochkreis und Abmessungen würden passen.

Muss ich nun zum Tüv vorfahren und mir die Felgen eintragen lassen?

Oder reicht es wenn ich ein Teilegutachten / Prüfbereicht für die Felgen immer mitführe.

Die Tuning Firma, die die Felgen verkauft hat online den 14 seitigen Prüfbericht als Pdf-Datei. Jedoch steht dass es nur mit originalem Stempel gültig ist.

Beste Antwort im Thema

Sorry, nimm es mir nicht krumm...

Warum man, bevor man sich die "Bescheinigung" kurz durchliest, stellt man lieber die Frage im Forum? Ernsthaft?

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Wenn du ein Teilegutachten / Prüfbericht für die Felgen hast dann reicht das mitführen.

Kannst so nicht sagen, kommt drauf an was genau im Gutachten drinsteht :

Abnahmepflicht beim TÜV oder es ist 'ne ABE mit Mitführungspflicht.

Paar mehr Daten (bzw. möglichst viele) sind bei sowas immer hilfreich ;-)

(Felgengröße (am besten mit dazugehörigem Gutachten oder Link), Reifengröße und das Auto, wo's dann drauf soll)

Alles andere ist immer nur rätselratendes Stochern im Nebel.

am 21. Juni 2018 um 10:17

Servus,

dazu gibt es so keine eindeutige Aussage. Es kommt darauf an was du für ein Gutachten hast.

Bei einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) musst du meistens nichts machen außer diese mitführen, sofern der Verwendungsbereich des Gutachtens und die Auflagen eingehalten sind. Irgendwo steht da auch, ob eine "Berichtigung der Fahrzeugpapiere" oder eine Abnahme erforderlich ist. oder nicht.

Bei Teilegutachten ist das Verhältnis ziemlich genau anders herum. In den meisten Fällen sind Teile mit einem Teilegutachten abzunehmen. Das findet man aber auch im Gutachten.

Wichtig ist immer dir durchzulesen was drinnen steht, weil eine pauschale Aussage dazu nicht möglich ist.

Edith:

Zu langsam. Jetzt ist es schon sehr gut erklaert.

Themenstarteram 21. Juni 2018 um 10:23

ich danke euch für die schnelle Erläuterung! ja steht explizit drin, man muss mit der Bescheinigung erstmal zur Prüfstelle.

Sorry, nimm es mir nicht krumm...

Warum man, bevor man sich die "Bescheinigung" kurz durchliest, stellt man lieber die Frage im Forum? Ernsthaft?

Tja, dass ist die heutige Generation: "Selbst denken = unerwünscht!"

ich korrigiere noch ein bisschen. Eigentlich gibt es vier Formen:

- die Felgen sind Bestandteil der originalen Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und im CoC enthalten. Dann muss man gar nichts machen (hier nicht gegeben)

- die Felgen verfügen über eine ABE für das Fahrzeug und den Typ, es sind keine sonstigen Veränderungen am Fahrzeug (z.B. Tieferlegung) } mitführen des Originaldokuments reicht

- die Felgen verfügen über eine ABE, die Montage muss aber abgenommen werden } in dem Fall ist eine TÜV-Abnahme erforderlich, die mitzuführen ist

. die Felgen haben nur eine ABE für ein anderes Fahrzeug, es sind weitere Veränderungen am Fahrzeug oder es gibt nur ein Tragfähigkeitsgutachten } in dem Fall ist eine Einzelabnahme erforderlich die auch in die Papiere eingetragen wird

Oder es steht vorne Teilegutachten drauf, dann muss man es eintragen lassen und eventuell im Gutachten erforderliche Umbauten tätigen und/oder Nachweise der Hersteller (auch wenn Reifenhersteller unabhängig) über die Zulässigkeit z.B. der Reifenkombination vorlegen.

 

Eine ABE, bei der eine Abnahme erforderlich ist, hatte ich bisher noch nicht in der Hand.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. Juni 2018 um 13:39:18 Uhr:

ich korrigiere noch ein bisschen.

Ich korrigiere noch ein bisschen mehr:

Lesen bildet. Ein Teilegutachten muss immer per §19(3) bei einer Prüforganisation abgenommen werden - steht so auch explizit am Anfang jedes Teilegutachtens.

Bei einer ABE kommt es einzig darauf an was in der ABE unter Auflagen steht. Liest nur kaum einer. Da stehen Dinge wie die Abnahmepflicht aber auch die mögliche Kombination mit anderen Änderungen. Lange nicht bei jeder Kombination mit anderen Änderungen muss eine Einzelabnahme erfolgen. Allerdings sind dabei alle(!) ABEs/Teilegutachten diesbezüglich zu lesen. Nutzt nichts wenn bei der Felge steht "geht auch bei Tieferlegung" aber in dem Gutachten der Tieferlegung steht "nur mit Serienfelgen"

Wie war das noch: Selber denken ist wie googlen - nur krasser :p

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