neue Felgen.
Hallo. Ich habe neue 19zoll felge dazu gibt es eine abe. Muss ich trotzdem zum tüv oder geht das so. Es handelt sich um den Auto s6 4b. Reifen sind 245 35 19. Lg
Ähnliche Themen
18 Antworten
Hallo.
Meine frage.
Haben einen Audi s6 4b bauj 2003.
Würde gerne die Felgen Tomason n6 8,5x19 et 30 mit 245 35 19
Teilrgutachten gibt es.
Weiss wer ob es ohne schwierigkeiten beim tüv geht oder man einiges verändern muss.
Vielleicht hat wer ja schon erfahrungen damit.
Danke für die hilfe. Lg
[Von Motor-Talk aus anderem Thread überführt.]
Bei mir bin ich knapp an den quer lenkern.
225 45 r 17 et 35
A6 2.4 limo 1998
Aber eingetragen bekommen
[Von Motor-Talk aus anderem Thread überführt.]
Habe einen 2,7 BiTurbo auch mit 245/35 19 auf 8,5 et 30 mit 40 mm federn. Vorn 1cm geweitet und begrenzer v 25mm hinten 30 mm platz zu denn lenkern 1 cm und ich musste eine tacho Vergleichsfahrt machen.
[Von Motor-Talk aus anderem Thread überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von redodin
Hallo. Ich habe neue 19zoll felge dazu gibt es eine abe. Muss ich trotzdem zum tüv oder geht das so. Es handelt sich um den Auto s6 4b. Reifen sind 245 35 19. Lg
Steht doch auf dem Wisch drauf...einfach lesen, das erübrigt weitere Fragen.
Zitat:
Original geschrieben von redodin
Hallo. Ich habe neue 19zoll felge dazu gibt es eine abe. Muss ich trotzdem zum tüv oder geht das so. Es handelt sich um den Auto s6 4b. Reifen sind 245 35 19. Lg
"zum tüv" >Ja
siehe im dazugehörigen Gutachten die Auflage A01.
und... beachte vor allem die Realisierung der im Gutachten notierten Auflagen:
z.B. G01, K1a,X27, T89,T93
sonst wird das nix mit der Abnahme
Hallo,
fahre auf dem V8 8,5x19 ET 20 mit 245/35 und KW-Gewinde, passt alles ohne Probleme.
Je nach Felgenaufbau kann es an den HP 2 Bremssatteln mit ET 30 eng werden.
Ich hatte mal Rial Daytona Race Felgen mit ET 30, die passten nicht über die Bremse.
Sollte aber ggfs. im Gutachten stehen, zb.: A6 4B bis 184 Kw.... oder so ähnlich.
Sonst musst halt Spurplatten nehmen.
Gruß
[Von Motor-Talk aus anderem Thread überführt.]
Hallo. Danke für die Antworten. In der Abe und im Gutachten steht nichs das erweitert oder sonst etwas muss. Eigentlich das einzige grosse die die vergleichsfahrt. Macht das der Tüv? Lg
[Von Motor-Talk aus anderem Thread überführt.]
wieso machst den hierfür nen eigenen thread auf?
Hättest die frage im ursprungsthread pisten können wo es ja auch schon um die felge ging.
Zitat:
Original geschrieben von redodin
Hallo. Danke für die Antworten. In der Abe und im Gutachten steht nichs das erweitert oder sonst etwas muss. Eigentlich das einzige grosse die die vergleichsfahrt. Macht das der Tüv? Lg
Haaalo,
für die Tomason TN6 gibt´s doch gar keine ABE,
sondern nur ein Teile-Gutachten.
http://www.tomason.de/gutachten_tn6_metalic_matt_black_polished.php
"steht nichs das erweitert oder sonst etwas muss"
Es stehen doch in dem Teile-Gutachten bei Deinem Fahrzeugtyp
Karosserie- Auflagen:K1a,K41,K44,K46
weiterhin sind die Auflagen T93,R70,X27 zu realisieren.
Zur Auflage G01.
Der "TÜV" macht keine Vergleichsfahrten.
Du mußt den Nachweis (Prüfprotokoll eines "Tacho-Dienstes) erbringen,
usw.usw. > siehe Text bei G01.
btw.: In Deinem anderen Thread hattest Du die MAM A1
doch schon gekauft oder
[Von Motor-Talk aus anderem Thread überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von Fatjoe 1
wieso machst den hierfür nen eigenen thread auf?
Hättest die frage im ursprungsthread pisten können wo es ja auch schon um die felge ging.
Wofür überhaupt ein thread eröffnet wird ist da wohl eher die frage.
er hat ein Stück papier wo alle Informationen draufstehen.
Zitat:
Original geschrieben von Ralle180
Zitat:
Original geschrieben von Fatjoe 1
wieso machst den hierfür nen eigenen thread auf?
Hättest die frage im ursprungsthread pisten können wo es ja auch schon um die felge ging.
in dem "Ursprungsthread" geht´s doch um Tomason TN6, hier um MAM A1
Zitat:
Wofür überhaupt ein thread eröffnet wird ist da wohl eher die frage.
er hat ein Stück papier wo alle Informationen draufstehen.
In dem " Stück Papier " = ABE
wird seine Frage " TÜV-Abnahme" nicht behandelt.
Der Verwendungsbereich der Räder
und die pro Fahrzeugtyp erforderlichen Auflagen
werden nur in dem in der ABE genannten Gutachten beschrieben.
ABE:wenn da alles drinsteht braucht man keine Tüv - Abnahme, ausser es steht drin, dass es von einem Sachverständigen eingetragen werden muss......
Ist die Rad-Reifenkombination nicht in der EU-Herstellerbescheinigung enthalten muss eingetragen werden (im Schein stehen nicht mehr alle möglichen KOmbinatiuonen) , bei älteren Fahrzeugen muss die Reifengrösse im Brief+Schein stehen, sonst muss eingetragen werden...
Hätte er trotzdem in dem anderen thread einstellen können da es dort um genau das gleiche ging.. Wenn jeder für jede felge nen eigenen thread aufmacht hätten wir wahrscheinlich nur noch felgenthreads.
Hallo. Sorry wegen den umständlichkeiten. Habe mich für die Mam a1 entschieden und gekauft. Vielleicht kann mir jemand da verraten ob es g?össere schwierigkeiten gibt. Die felgen haben die werte 8x19 et30 und die reifen 245 35 19. Für diese felgen gibt es eine abe. Hat vielleicht wer damit Erfahrung? Lg