1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Motorroller
  5. neue führerscheine ab 2013

neue führerscheine ab 2013

Themenstarteram 24. Januar 2010 um 20:22

neue führescheine Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

3. EU-Führerscheinrichtlinie tritt heute in Kraft Umsetzung in nationales Recht bis 2013

veröffentlicht 19.01.2007 17:54

Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie tritt am 19. Januar 2007 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 19. Januar 2013 Zeit, die Richtlinie 2000/126/EG in nationales Recht umzusetzen. "Mit der neuen Richtlinie sollen unter den Mitgliedstaaten vor allem die Führerscheinklassen weiter angeglichen und die Führerscheinmuster vereinheitlicht werden. Die alten Führerscheine aus rosa oder grauem Papier oder Plastik bleiben jedoch noch bis 2033 gültig.

Die wichtigsten Inhalte der Richtlinie im Einzelnen:

EU-Scheckkarten-Führerscheine

Alle bereits ausgestellten Führerscheine aus rosa bzw. grauem Papier oder Plastik bleiben bis 2033 gültig. Spätestens am 19. Januar 2033 sind diese in einen neuen Kartenführerschein, der dem Führerscheinmuster der EG-Richtlinie entspricht, umzutauschen. "Diejenigen, die sich häufig im Ausland aufhalten, können freiwillig ihren alten nationalen Führerschein in einen einheitlichen EU-Führerschein umtauschen. Eine Pflicht zum Umtausch, gegen die ich mich aufgrund unnötiger Bürokratie und Kosten immer ausgesprochen habe, besteht jedoch erst in 26 Jahren", so Beckstein.

Befristung neu ausgestellter Führerscheine Alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Motorrad- und PKW-Führerscheine haben je nach Mitgliedstaat eine Gültigkeitsdauer von zehn bis fünfzehn Jahren. Die Mitgliedstaaten können die Erneuerung von Führerscheinen dieser Klassen von einer Prüfung der Mindestanforderungen an die "körperliche und geistige Tauglichkeit" abhängig machen. Dabei geht es beispielsweise um das Seh- und Hörvermögen oder um Erkrankungen wie Herz- und Gefäßkrankheiten, Zucker oder Krankheiten des Nervensystems. "Um unnötige Kosten und Bürokratie zu vermeiden, setze ich mich nachdrücklich dafür ein, dass der Bundesgesetzgeber den Rahmen ausnützt und die maximalen Fristen vorsieht", betont Beckstein.

Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, deren Inhaber 50 Jahre oder älter sind, begrenzen, um häufigere ärztliche Kontrollen oder sonstige besondere Maßnahmen wie Auffrischungskurse vorschreiben. Eine derartige Verringerung der Gültigkeitsdauer darf nur bei der Erneuerung eines Führerscheins vorgenommen werden. "Eine verpflichtend vorgeschriebene Gesundheitsprüfung lehne ich ab. Die Bürgerinnen und Bürger müssen eigenverantwortlich entscheiden können, gegebenenfalls unter Hinzuziehung ihres Arztes, ob sie fahrtüchtig sind", so Beckstein.

Bekämpfung des Führerscheintourismus

Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten müssen die Ausstellung eines Führerscheines ablehnen, wenn der Bewerber seinen Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen bekommen hat. Sollte dennoch ein EU-Führerschein ausgestellt worden sein, obwohl die deutsche Fahrerlaubnis zuvor entzogen wurde, können die deutschen Behörden die Anerkennung der Gültigkeit des EU-Führerscheins ablehnen. "Das ist ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen den Führerscheintourismus und somit ein Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Deutschlands Straßen", freut sich Beckstein. Zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten soll zudem ein EU-Führerscheinnetz für den Datenaustausch eingerichtet werden.

EU-weiter Mopedführerschein

Für Kleinkrafträder (Mopeds) wird eine neue europäische Klasse AM eingeführt. Für diese Klasse wird zumindest eine theoretische Prüfung vorgeschrieben. Die Klasse AM umfasst zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 Kilometer pro Stunde sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Das Mindestalter für die Klasse AM wird auf 16 Jahre festgelegt. Allerdings sind die Mitgliederstaaten frei, das Mindestalter bis auf 14 zu senken oder bis auf 18 Jahre anzuheben. Mit der neuen europäischen Klasse AM sollen Probleme mit der Anerkennung des Mopedausweises in anderen Staaten künftig entfallen.

Stufenweiser Zugang bei den Zweiradklassen Für die Zweiradklassen ist der Grundsatz des stufenweisen Zugangs prinzipiell festgeschrieben. So könnten Jugendliche ab 14 Jahren nach einer theoretischen Prüfung den Führerschein der Klasse AM (Moped) erwerben. Mit 16 Jahren könnten sie dann nach einer weiteren theoretischen und einer praktischen Prüfung den Führerschein der Klasse A1 erwerben, der das Fahren von Leichtkrafträdern bis 125 Kubikzentimetern und maximal elf Kilowatt berechtigen würde. Gleichzeitig entfällt damit die in Deutschland gültige Sonderregelung der Beschränkung auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde. Mit 18 Jahren könnte dann die Klasse A2, die für Krafträder bis 35 Kilowatt (derzeit 25 Kilowatt) gelten würde, erworben werden. Mit 21 Jahren würde dann in der Klasse A auch die Beschränkung der Leistung wegfallen. Wer erstmals einen Motorradführerschein erwirbt, muss für die höchste Klasse mindestens 24 Jahre alt sein. Jüngere Fahrer müssen mindestens zwei Jahre Erfahrung mit einer kleineren Maschine nachweisen. "Durch den Wegfall der bisherigen Geschwindigkeitsbeschränkung der Klasse A1 auf 80 Kilometer pro Stunde und die Erhöhung der Leistung der Krafträder von 25 Kilowatt auf 35 Kilowatt bei der Klasse A2 werden die bisherigen deutschen Regelungen zum Nachteil für die Sicherheit auf Bayerns Straßen entschärft", kritisiert Beckstein.

Anhänger, Wohnwagen und Wohnmobile

Inhaber eines Führerscheins der Klasse B (PKW) können einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4.250 Kilogramm nicht übersteigt. Liegt die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 Kilogramm, so ist je nach Vorschrift des Mitgliedstaates eine Schulung und/oder eine Prüfung erforderlich und nicht wie bisher ein Erwerb der Führerscheinklasse BE. Für Wohnmobile bleibt die Gewichtsgrenze für die Klasse B bei 3.500 Kilogramm.

Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium des Innern

mfg spinne Regen

__________________

Wer morgens zerknittert Aufwacht, hat tagsüber viele Entfalltungsmöglichkeiten.

Heute, 21:15 spinne ist offline E-Mail an spinne senden Beiträge von spinne suchen Nehmen Sie spinne in Ihre Freundesliste auf spinne eine private Nachricht senden

spinne spinne ist männlich

Senior Biker

 

images/avatars/avatar-154.jpg

Dabei seit: 08.06.2006

Beiträge: 684

Motorrad: FZS 600/AN 650a

BU Mitglied: nein

Herkunft: Hamm/westfahlen

Level: 36 [?]

Erfahrungspunkte: 907.107

Nächster Level: 1.000.000

92.893 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von spinne

 

neue führescheine Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

Pressemitteilung

Artikel im PDF-Format herunterladen

Plenartagung

Einheitlicher EU-Führerschein ab 2013

Verkehr - 14-12-2006 - 12:18

Ab 2013 wird ein Führerschein in Kreditkartenformat EU-weit die derzeit 110 in Umlauf befindlichen Führerscheine in den Mitgliedstaaten ersetzen. Die alten Führerscheine werden nach und nach, spätestens aber innerhalb von 26 Jahren aus dem Verkehr gezogen werden. Auch eine Führerscheinklasse für Kleinkrafträder wird eingeführt. Dies hat das Europäische Parlament heute beschlossen.

In den EU-Mitgliedstaaten sind mehr als 110 verschiedene Führerscheinmuster gültig. Dies führt zu Transparenzproblemen für Bürger, Ordnungskräfte und Führerscheinbehörden und zur Fälschung von Dokumenten, die zuweilen Jahrzehnte alt sind. Die neue EU-Führerscheinrichtlinie sieht nun vor, ab 2013 neue Führerscheine gemäß eines „einheitlichen europäischen Führerscheinmusters“ auszustellen. Gleiches gilt für alle Führerscheine, die aufgrund von Verlust, Diebstahl, usw. ersetzt werden müssen.

Mathieu GROSCH (EVP-ED, BE), Berichterstatter des EP, weist darauf hin, dass spätestens 26 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie alle in Umlauf befindlichen Führerscheine dem neuen Plastikkartenmodell entsprechen müssen. "Ich bedauere die Länge dieser Frist, bin aber zuversichtlich, dass in der Praxis der Umtausch schneller stattfinden wird", so Grosch.

Fakultativ können die Mitgliedstaaten einen Mikrochip in das neue Plastikkarten-Führerscheinmuster aufnehmen, um so den Schutz vor Betrug weiter zu erhöhen. Zuvor muss ein solcher Mikrochip Versuche der Manipulation oder Verfälschung der Daten nachweislich unbeschadet überstehen.

Gültigkeit und Erneuerung von Führerscheinen

Führerscheine etwa der Klassen A oder B sind grundsätzlich zehn Jahre gültig, allerdings können die Mitgliedstaaten auch eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren vorsehen. Die Mitgliedstaaten können die Erneuerung von Führerscheinen etwa dieser Klassen von einer Prüfung der Mindestanforderungen an die "körperliche und geistige Tauglichkeit" abhängig machen. Dabei geht es beispielsweise um das Seh- und Hörvermögen oder um Erkrankungen wie Herz- u. Gefäßkrankheiten, Zucker, oder Krankheiten des Nervensystems.

Grosch betont, dass dies nicht bedeutet, dass die EU verpflichtend Wiederholungstests, medizinische Tests oder Sehtests vorschreiben würde; die Mitgliedstaaten entscheiden selbst, ob sie solche Tests, "die ab einem gewissen Alter und unter bestimmten Bedingungen sicherlich im Sinne der Straßenverkehrssicherheit wären", bei der Erneuerung vornehmen oder nicht.

Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, deren Inhaber 50 Jahre oder älter sind, begrenzen, um häufigere ärztliche Kontrollen oder sonstige besondere Maßnahmen wie Auffrischungskurse vorschreiben zu können. Eine derartige Verringerung der Gültigkeitsdauer darf nur bei der Erneuerung eines Führerscheins vorgenommen werden.

Führerschein-Tourismus soll unterbunden werden

Die Richtlinie versucht auch, das weit verbreitete Phänomen des Führerschein-Tourismus zu bekämpfen. Dementsprechend wird festgelegt, dass jede Person nur Inhaber eines einzigen Führerscheins sein kann und die Ausstellung eines Führerscheins abgelehnt werden muss, wenn der Bewerber seinen Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen bekommen hat.

Wenn ein hinreichend begründeter Verdacht besteht, dass der Bewerber bereits Inhaber eines anderen Führerscheins ist, müssen die Mitgliedstaaten bei der Ausstellung, Ersetzung, Erneuerung oder dem Umtausch eines Führerscheins Nachforschungen anstellen. Zur Erleichterung dieser Zusammenarbeit soll ein EU-Führerscheinnetz für den Datenaustausch eingerichtet werden.

Zweirädrige Fahrzeuge: Sicherheit durch Erfahrung

Im Motorradbereich decken die Unfallstatistiken den größten Handlungsbedarf auf. In der Richtlinie wurde daher der "Grundsatz des stufenweisen Zugangs" prinzipiell festgeschrieben, wenn auch die Mitgliedstaaten einige Flexibilität in Bezug auf die Mindestalter erhalten haben. Beim stufenweisen Zugang wird das Sammeln von Erfahrung auf kleineren Motorrädern gefördert, bevor man auf größere umsteigt. Wichtig ist dazu die Schaffung von attraktiven und europaweiten Fahrzeugklassen A1 und A2, die mögliche Einführung in den Mitgliedstaaten einer Schulung als Alternative zu Prüfungen bei dem Aufstieg, sowie die Erhöhung des Alters für den direkten Zugang zu den leistungsstärksten Motorrädern (ohne vorherige Praxis) auf 24 Jahre.

Für Kleinkrafträder (Mopeds) wird zudem eine neue europäische Klasse AM eingeführt. Für diese Klasse wird zumindest eine theoretische Prüfung vorgeschrieben, was die Verkehrssicherheit gerade für die stärker gefährdeten jüngsten Fahrer erhöhen soll. Die Klasse AM umfasst zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Das Mindestalter für die Klasse AM wird auf 16 Jahre festgelegt. Allerdings sind die Mitgliedstaaten frei, das Mindestalter bis auf 14 zu senken oder bis auf 18 Jahre anzuheben.

Anhänger, Wohnwagen und Wohnmobile

Der Kommissionsvorschlag war bezüglich der Anhänger sehr restriktiv: für alle Anhänger ab 750 kg wäre ein B+E Führerschein (mit entsprechenden Tests) erforderlich gewesen. Dies ließ sich aber nicht durch Unfallstatistiken oder ähnliches begründen. Das Parlament konnte durchsetzen, dass Inhabern eines Führerscheins der Klasse B einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen können, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4250 kg nicht übersteigt. Liegt die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3500 kg, so ist je nach Vorschrift des Mitgliedstaats eine Schulung und/oder eine Prüfung erforderlich. Für Wohnmobile war der Rat nicht bereit, ein ähnliches System einzuführen; hier wird die Gewichtsgrenze für die Klasse B bei 3500 kg bleiben.

Aus- und Weiterbildung der Fahrprüfer

Während der Führerschein selber gegenseitig anerkannt wird, gibt es derzeit keinerlei harmonisierte Regelungen hinsichtlich der Fahrprüfer. Die Richtlinie wird dies ändern und in detaillierter Form die Anforderungen an die Fahrprüfer regeln. So werden die notwendigen Bestandteile der Grundqualifikation, Anforderungen an Qualitätssicherungsregeln sowie an regelmäßige Weiterbildungsprogramme für Fahrprüfer festgelegt.

 

REF: 20061207IPR01154

Weitere Informationen : [Seite öffnen] Den angenommenen Text des EP finden Sie in Kürze hier.

Letzte Aktualisierung: 4. Dezember 2007

mfg fritz

ps,sowie es aussieht haben dann alle den 125er mit drin

Beste Antwort im Thema
am 24. Januar 2010 um 21:15

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

3. EU-Führerscheinrichtlinie tritt heute in Kraft Umsetzung in nationales Recht bis 2013

veröffentlicht 19.01.2007 17:54

Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie tritt am 19. Januar 2007 in Kraft. "Eine verpflichtend vorgeschriebene Gesundheitsprüfung lehne ich ab. Die Bürgerinnen und Bürger müssen eigenverantwortlich entscheiden können, gegebenenfalls unter Hinzuziehung ihres Arztes, ob sie fahrtüchtig sind", so Beckstein.

Mit 16 Jahren könnten sie dann nach einer weiteren theoretischen und einer praktischen Prüfung den Führerschein der Klasse A1 erwerben, der das Fahren von Leichtkrafträdern bis 125 Kubikzentimetern und maximal elf Kilowatt berechtigen würde. Gleichzeitig entfällt damit die in Deutschland gültige Sonderregelung der Beschränkung auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde.

Letzte Aktualisierung: 4. Dezember 2007

Booooaaaah. Aus 2007 - wo hast du das denn ausgegraben. Und wer ist Beckstein? Und die Alt-Herrenriege wird sich wg. steigender Versicherungsprämien bedanken, wenn die ganzen .... losgelassen werden

6 weitere Antworten
Ähnliche Themen
6 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

...

mfg fritz

ps,sowie es aussieht haben dann alle den 125er mit drin

Wer sind denn alle? 16 jährige mit A1? Nicht wirklich was Neues. Oder habe ich da was überlesen?

 

Diese Diskussion ist ja nun nicht neu. Der Interessierte mag nur mal mit der Suchfunktion nach "125 klasse b" gucken. Ich denke, was zu sagen ist, wurde gesagt.

 

Haut mich, aber für mich ist hier [ende transfer]

am 24. Januar 2010 um 21:15

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

3. EU-Führerscheinrichtlinie tritt heute in Kraft Umsetzung in nationales Recht bis 2013

veröffentlicht 19.01.2007 17:54

Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie tritt am 19. Januar 2007 in Kraft. "Eine verpflichtend vorgeschriebene Gesundheitsprüfung lehne ich ab. Die Bürgerinnen und Bürger müssen eigenverantwortlich entscheiden können, gegebenenfalls unter Hinzuziehung ihres Arztes, ob sie fahrtüchtig sind", so Beckstein.

Mit 16 Jahren könnten sie dann nach einer weiteren theoretischen und einer praktischen Prüfung den Führerschein der Klasse A1 erwerben, der das Fahren von Leichtkrafträdern bis 125 Kubikzentimetern und maximal elf Kilowatt berechtigen würde. Gleichzeitig entfällt damit die in Deutschland gültige Sonderregelung der Beschränkung auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde.

Letzte Aktualisierung: 4. Dezember 2007

Booooaaaah. Aus 2007 - wo hast du das denn ausgegraben. Und wer ist Beckstein? Und die Alt-Herrenriege wird sich wg. steigender Versicherungsprämien bedanken, wenn die ganzen .... losgelassen werden

am 29. Juni 2011 um 16:03

wo hast du das her, leuchturm typ? ;) weil wenn ich 15 bin dürfte ich ja anstatt 25 km/h schon 45 km/h fahren. wo hast du das her??

Zitat:

Original geschrieben von hallowasgeht

wo hast du das her, leuchturm typ? ;) weil wenn ich 15 bin dürfte ich ja anstatt 25 km/h schon 45 km/h fahren. wo hast du das her??

Moinsen,

 

was Du heute fahren darfst, kannst Du überall im Netz nachlesen - z.B. hier: Führerscheinklassen.

 

Und wenn es in der EU-Vorlage heißt:

Zitat:

Das Mindestalter für die Klasse AM wird auf 16 Jahre festgelegt. Allerdings sind die Mitgliedstaaten frei, das Mindestalter bis auf 14 zu senken oder bis auf 18 Jahre anzuheben.

- was glaubst Du passiert dann?

 

[ende transfer]

Darf ich mal raten: hier in D. passiert n i c h t s ! ?

LG

Tina

Zitat:

Original geschrieben von Multitina

Darf ich mal raten: hier in D. passiert n i c h t s ! ?

LG

Tina

Jupp... :D

Deine Antwort
Ähnliche Themen