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Neue Führerscheinregelung, Klasse B + BE

Themenstarteram 13. August 2012 um 18:23

Hallo Community,

ich wusste nicht so richtig wo ich das thema reinstellen soll, deshalb dacht ich ich bin vielleicht im LKW Forum noch am besten aufgehoben. Sollte das nicht der Fall sein, bitte sagt mir wo ich hin soll ;)

Folgende Frage:

Ab 2013 werden ja dei Führerschein Regelungen geändert.

Dabei hab ich ich gelesen

Zitat:

Neue Regelungen für die Fahrerlaubnisklasse BE: Die "Anhängerregelung" ist grundlegend überarbeitet und wesentlich vereinfacht worden. Ab dem Jahr 2013 darf - wie bisher - ein Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse mitgeführt werden. Darüber hinaus wird künftig auf die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination abgestellt: bis 3.500 kg zul. Gesamtmasse der Kombination genügt ohne weitere Voraussetzung eine Fahrerlaubnisklasse B. Über 3.500 kg bis 4.250 kg zul. Gesamtmasse der Kombination (wobei die zul. Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750 kg betragen darf) ist eine Fahrerschulung in einer Fahrschule zu absolvieren. Die technischen Vorschriften in Bezug auf diese Fahrzeuge sind zusätzlich einzuhalten.

Bei der Klasse BE (Pkw mit Anhänger, die nicht unter die Klasse B fallen) wird die zul. Gesamtmasse des Anhängers auf 3.500 kg begrenzt. Für Anhänger von mehr als 3.500 kg zul. Gesamtmasse ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E erforderlich.

(http://www.landkreis-muenchen.de/.../)

Ich habe Klasse B gemacht, und dann noch Klasse BE.

Heisst das, das ich nun mit meiner Klasse BE keine Fahrzeugkombinationen über 4,25to ziehen darf?

Beispiel:

2,2t BMW X5 + 3,5t Anhänger = 4,7t Gesamt (-> mit BE nicht erlaubt?)

Klasse B: 1,5t Opel Astra + 1,5t Wohnanhänger = 3t (-> nur mit B dann aber erlaubt?)

Da wären ja die Vorteile von BE verschwindend gering, oder vertue ich mich da??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mucks

Oder willst Du für jedes Auto und jedes Gespann einen eigenen Führerschein machen ?

Um Himmels Willen schreib sowas nicht!!!

Bei der überbürokratisierten Beamtenwelt in Deutschland liest das noch einer, denkt sich "super Idee", und ziehts durch (Stichwort: Flugzeuge und Pilotenschein....)

Und kommt das bei euch in Deutschland, dauerts nicht lange bis die EU das übernehmen muss. Wird die EU das übernehmen, wirds über kurz oder lang die Schweiz übernehmen müssen.

Und ich hab keinen Bock drauf für jedes Auto eine eigene Prüfung ablegen zu müssen... Und das nicht nur vom finanziellen Aspekt her ;)

Also behalt solche Ideen, die aus den Wirren eines Gedankenspiels von Hyronimus Bosch stammen könnten, bitte für dich... Es könnte sonst dem falschen zu Gehör gelangen ;)

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Zitat:

Original geschrieben von Yoink

 

Beispiel:

2,2t BMW X5 + 3,5t Anhänger = 4,7t Gesamt (-> mit BE nicht erlaubt?)

Klasse B: 1,5t Opel Astra + 1,5t Wohnanhänger = 3t (-> nur mit B dann aber erlaubt?)

Da wären ja die Vorteile von BE verschwindend gering, oder vertue ich mich da??

Dein BMW Gespann 2,2 + 3,5 sind aber 5,7 Tonnen und da ist eh nix mehr mit B

Themenstarteram 13. August 2012 um 19:13

daa ist wahres dran an den 5,7t :D

Aber eigentlich ging es darum, ob mit BE nicht mehr als 4,25t gezogen werden dürfen und mit B nur 3,5, weil der Unterschied wäre ja marginal..

Ich verstehe das so:

B: PKW + 750kg Hänger = Gesamtgewicht nicht mehr als 3500kg

BE: PKW + 3500kg Hänger = Gesamtgewicht nicht mehr als 7000kg

Um auf deine Beipiele einzugehen:

2,2t BMW X5 + 3,5t Anhänger = 5,7t Gesamt = BE wird benötigt, da über 3500kg Gesamtgewicht

1,5t Opel Astra + 1,5t Wohnanhänger = 3t = BE wird benötigt, da Hänger über 750kg

 

2,2t BMW X5 + 750kg Anhänger = 2,95t Gesamt = B langt

1,5t Opel Astra + 750kg Wohnanhänger = 2,25t = B langt

 

Weitere Beispiele:

2,0t Sprinter + 750kg Hänger = 2,750t = B langt

2,0t Sprinter + 1,5t Hänger = 3,5t = BE wird benötigt, da Hänger über 750kg

3,5t Sprinter + 750kg Hänger = 4,250t = BE wird benötigt, da über 3500kg Gesamtgewicht

3,5t Sprinter + 1,5t Hänger = 5,0t = BE wird benötigt, da über 3500kg Gesamtgewicht

 

Wenn ich es falsch verstanden habe, könnt ihr mich gerne verbessern....

Themenstarteram 13. August 2012 um 20:20

So hatte ich mir das ursprünglich auch gedacht, und macht das meiner Meinung nach auch mehr Sinn :)

am 14. August 2012 um 4:36

Zitat:

Original geschrieben von Yoink

Ich habe Klasse B gemacht, und dann noch Klasse BE.

Heisst das, das ich nun mit meiner Klasse BE keine Fahrzeugkombinationen über 4,25to ziehen darf?

...

2,2t BMW X5 + 3,5t Anhänger = 4,7t Gesamt (-> mit BE nicht erlaubt?)

...

Du darfst auch zukünftig das fahren, was du bisher schon fährst, nämlich deinen X5 + 3,5 t Anhänger, auch wenn das mehr als 4,25 t ist. Es gibt in D immer schon einen Bestandsschutz. Und du hast deinen BE zu einer Zeit gemacht, asl es keine Begerenzung gab. Die Änderungen betreffen nur neu erteilte Fahrerlaubnisse (z.B. durch Ersterteilung, Erweiterung oder Neuerteilung). Wenn du nur den B hättest und würdest nach dem 19.01.2013 den E zum B neu machen würdest, gelten die neuen Regelungen. Also keine Angst.

am 14. August 2012 um 4:37

Zitat:

Original geschrieben von Tanea

Dein BMW Gespann 2,2 + 3,5 sind aber 5,7 Tonnen und da ist eh nix mehr mit B

Das ist doch seit 1998 so.

Mit dem B darf man Fahrzeuge bis 3,5 t fahren. Mit dem BE darf man Fahrzeuge bis 3,5 t und einem Anhänger, der darf so schwer sein, bis dass die zul. Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschritten ist.

am 14. August 2012 um 5:01

Zitat:

Original geschrieben von floth

3,5t Sprinter + 750kg Hänger = 4,250t = BE wird benötigt, da über 3500kg Gesamtgewicht

Hier ist nach der Seite kein BE nötig, sondern nach den verwirrenden Ausführungen der Seite nur eine (wie auch immer aussehende und nachzuweisende) "Fahrerschulung in einer Fahrschule zu absolvieren", also demnach kein BE nötig.

noch 2 Beispiele:

3,5t Sprinter + 3,5t Hänger = 7,5t = BE wird benötigt, da über 3500kg Gesamtgewicht

3,5t Sprinter + 4t Hänger = C1E wird benötigt, da Anhänger über 3500kg Gesamtgewicht

Zitat:

 

 

Weitere Beispiele:

2,0t Sprinter + 750kg Hänger = 2,750t = B langt

2,0t Sprinter + 1,5t Hänger = 3,5t = BE wird benötigt, da Hänger über 750kg

3,5t Sprinter + 750kg Hänger = 4,250t = BE wird benötigt, da über 3500kg Gesamtgewicht

3,5t Sprinter + 1,5t Hänger = 5,0t = BE wird benötigt, da über 3500kg Gesamtgewicht

 

Wenn ich es falsch verstanden habe, könnt ihr mich gerne verbessern....

2,0t Sprinter + 750kg Hänger = 2,750t = B langt stimmt

2,0t Sprinter + 1,5t Hänger = 3,5t = BE wird benötigt, da Hänger über 750kg nur wenn das zulässige Gesamtgewicht des Hängers höher ist als das Leergewicht des Sprinter. Ansonsten reicht B weil innerhalb von 3,5t zuggesamtgewicht.

3,5t Sprinter + 750kg Hänger = 4,250t = BE wird benötigt, da über 3500kg Gesamtgewicht falsch - mit B darf immer ein 750kg Anhänger ran - in dem fall also 4,25t.

3,5t Sprinter + 1,5t Hänger = 5,0t = BE wird benötigt, da über 3500kg Gesamtgewicht stimmt

am 14. August 2012 um 10:08

Zitat:

Original geschrieben von Mucks

2,0t Sprinter + 1,5t Hänger = 3,5t = BE wird benötigt, da Hänger über 750kg nur wenn das zulässige Gesamtgewicht des Hängers höher ist als das Leergewicht des Sprinter. Ansonsten reicht B weil innerhalb von 3,5t zuggesamtgewicht.

Genau das wird ja ab 19.1.2013 je geändert! Es reicht der neue B96 (mit Fahrerschulung und ohne Prüfung)

Zitat:

3,5t Sprinter + 750kg Hänger = 4,250t = BE wird benötigt, da über 3500kg Gesamtgewicht falsch - mit B darf immer ein 750kg Anhänger ran - in dem fall also 4,25t.

Auch das stimmt schon heute nicht, heute ist es so, dass mit B nur dann ein 750 kg Anhänger dran darf, wenn der Zug <3,5 t bleibt. Du widersprichst deinen eigenen obigen Ausführungen (reicht B weil innerhalb von 3,5t zuggesamtgewicht). Guckst du hier

Da steht

"Klasse B: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

und dann noch:

"Klasse BE: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt."

Und das auch noch:

„§ 6a Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96

(1) Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B zugeteilt werden."

 

Hier ein netter Flyer zum Thema.

am 14. August 2012 um 10:37

Zitat:

Original geschrieben von Tanea

Dein BMW Gespann 2,2 + 3,5 sind aber 5,7 Tonnen und da ist eh nix mehr mit B

Der TE hat doch den BE

Zitat:

 

Auch das stimmt schon heute nicht, heute ist es so, dass mit B nur dann ein 750 kg Anhänger dran darf, wenn der Zug <3,5 t bleibt. Du widersprichst deinen eigenen obigen Ausführungen (reicht B weil innerhalb von 3,5t zuggesamtgewicht). Guckst du hier

Da steht

"Klasse B: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Was ab Januar 2013 gilt ist für den TE erstmal wurscht:D

Du liegst aber falsch mit 3,5t + 750 kg anhänger. Du hast ja selbst den Text eingestellt und die entscheidende passage fett gedruckt;)

Es heist ja ganz klar auch mit anhänger von nicht mehr als 750kg - und jetzt das entscheidende - " ODER" Anhänger über 750 kg wenn die 3,5t nicht überschritten werden. Aktuell - und das war schon immer so beim B sind 750kg IMMER ALS ANHÄNGER ERLAUBT. Also max. 4,25t möglich mit B.

Auch in dem von Dir verlinkten Flyer ist genau das zu sehen/lesen was ich dazu geschrieben habe;)

 

Nochmal als "erklärung" Für den B

Wenn der anhänger mehr als 750kg hat darf der Zug max. 3,5t haben.

Wenn der anhänger max. 750kg hat darf/kann der Zug max. 4,25t haben. Ist halt so. Der B96 kommt deswegen das diese Regelung und die Leergewicht Zugwagen zu Gesamtgewicht Wohnwagen keine rolle mehr spielen.

am 14. August 2012 um 11:27

Zitat:

Original geschrieben von Mucks

.... Der B96 kommt deswegen das diese Regelung und die Leergewicht Zugwagen zu Gesamtgewicht Wohnwagen keine rolle mehr spielen.

Und warum führst du das Leergesicht Zugwagen und Anhänger dann in deinem vorletzten Beitrag an : "2,0t Sprinter + 1,5t Hänger = 3,5t = BE wird benötigt, da Hänger über 750kg nur wenn das zulässige Gesamtgewicht des Hängers höher ist als das Leergewicht des Sprinter. Ansonsten reicht B weil innerhalb von 3,5t zuggesamtgewicht."?

Da ging bei den Beispielen von @floth um die zukünftige Regelung, und nicht um die jetzige.

Stimmt, die verhältnisse Leergewicht Zugfahrzeug zu Hängergewicht sind nichtig. Da hast Du recht. Mein fehler.

Aber mit B 3,5t + 750kg anhänger (gesamt 4,25t) geht mit der alten und neuen Regelung.

am 14. August 2012 um 16:28

Zitat:

Original geschrieben von Mucks

Aber mit B 3,5t + 750kg anhänger (gesamt 4,25t) geht mit der alten und neuen Regelung.

Nach der alten Regelung nur mit BE (weil Zuggewicht > 3,5 t), nach der neuen Regelung nur Klasse B mit der Schlüsselzahl 96.

Hier nochmal die derzeitig gültige Regelung: "Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)".

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