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neue HU nach 10 Monate überzogen, Saisonkennzeichen, jetzt abgemeldet

Themenstarteram 4. Februar 2019 um 21:40

Hallo,

vielleicht kann mir jemand mit Informationen weiter helfen.

Ich habe heute ein Auto gekauft, bei dem die letzte HU 04/2018 abgelaufen ist.

Das Fahrzeug war mit Saisonkennzeichen 04-10 angemeldet und wurde am 07.01.2019 abgemeldet.

Zudem steht nur eine Reifengröße in der Zulassungsbescheinigung 205/60R16

Habe die originalen Alu Felgen mit 215/55R16. Das klappt doch mit denen nicht.

Was kommt da bei der DEKRA & Co. auf mich zu.

Normale HU oder was wird da durchgeführt ?

Vielen Dank schon mal für Eure Infos

Beste Antwort im Thema

Na wenn der Wagen jetzt abgemeldet ist, kommt nur die normale HU-Gebühr. KEINE Vertiefte.

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Was soll da auf dich zukommen? Der Verkäufer hätte ein Problem bekommen. Du musst vor der Zulassung zur HU und das wars. Allerdings wird es eine "vertiefte HU", die ca 20% teurer ist als die normale weil der reguläre HU-Termin um mehr als 2 Monate überzogen ist. Vorausgesetzt, es tauchen keine schweren Mängel auf, die beseitigt werden müssen. Ich hoffe, das Gefährt war entsprechend preiswert.

 

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 4. Februar 2019 um 22:17

Ja so habe ich es auch verstanden. Bin mal gespannt, was die Mängelliste sagt.

Ich selber habe nichts gefunden, bis auf das Problem mit der Reifengröße.

Der Preis war nur ein Drittel von dem, was vergleichbare Modelle mit HU bei mobile oder eBay Kleinanzeigen kosten. Von daher also hoffentlich ein gutes Geschäft.

Na wenn der Wagen jetzt abgemeldet ist, kommt nur die normale HU-Gebühr. KEINE Vertiefte.

Alle möglichen Reifengrößen stehen nicht mehr im Fahrzeugschein, sondern im COC.

edit

Zitat:

@Ostelch schrieb am 4. Februar 2019 um 23:04:04 Uhr:

Du musst vor der Zulassung zur HU und das wars.

Da würde ich im Zweifelsfall lieber nochmal beim TÜV anrufen. Laut TÜV Süd ist es nämlich umgekehrt, da braucht man schon vor der HU eine Zulassung:

https://www.tuev-sued.de/hauptuntersuchung/1-vorab-informieren

Zitat:

Mein Fahrzeug ist gerade abgemeldet, die HU fällig, und ich möchte es neu zulassen. Was muss ich beachten ?

Wenn Sie kein Kennzeichen reserviert haben, müssen Sie vor der Hauptuntersuchung zur Zulassungsstelle und die Zulassung einleiten. Dafür benötigen Sie die EBV-Nummer der Versicherung und Ihre Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung, Teil I und II). Dann erhalten Sie von der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichen. Damit können Sie zu uns fahren und die HU durchführen lassen. Anschließend können Sie mit der Bescheinigung über die bestandene Hauptuntersuchung die Zulassung abschließen.

"vertiefte HU" sollte wie gesagt nicht fällig sein. Wenn das Auto sehr lange abgemeldet wäre, wäre allerdings sogar ein Vollgutachten erforderlich. Aber das ist heutzutage erst nach 7 Jahren ohne Zulassung nötig, früher ging das glaube ich deutlich schneller.

Das ist doch Unsinn! Zeig mir mal eine Zulassungsstelle in Deutschland, die ein abgemeldetes KFZ ohne HU zulässt.

Du bekommst die Kennzeichen zugeteilt, fährst zur HU, und anschließend gibt es auf der Zulassungsstelle die Plaketten.

Das würde hier in Dortmund nicht funktionieren, da sagt man dir "Ohne HU keine Zuteilung"

Es musste auch geklàrt werden ob er die Saisonkennzeichen übernehmen will und er im gleichen Zul.bez.ist.

Dann könnte er m.M.nach im April mit EVB Nr.und den Kennzeichen zur HU fahren.

Vertiefte HU mit 20 % Aufschlag ist schon fällig , da länger als 2 Monate überzogen.

Habe ich auch zahlen müssen.

Saisonkennzeichen: 04-10

HU abgelaufen im August 13.

Zur HU dann im Mai 14.

Aufschlag und genaueres Hingucken fällig.

Nochmal. Das Fahrzeug ist JETZT ABGEMELDET! Es gibt keine "überzogene HU" mehr, da ABGEMELDET.

Zitat:

@v8.lover schrieb am 5. Februar 2019 um 18:07:17 Uhr:

Nochmal. Das Fahrzeug ist JETZT ABGEMELDET! Es gibt keine "überzogene HU" mehr, da ABGEMELDET.

Ach so. Habs kapiert. Nach Abmeldung gilt das Fzg. einfach nur als HU fàllig.

der Weg zur HU führt entweder

- auf einem Anhänger

- mit einem Kurzzeitkennzeichen (welches bis zur HU auf die Fahrt zur Prüfstelle beschränkt ist)

- über die Vorabzuteilung eines Kennzeichens mit ungestempelten Schildern

Mit den alten Schildern geht es auf keinen Fall.

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 5. Februar 2019 um 18:02:54 Uhr:

Das würde hier in Dortmund nicht funktionieren, da sagt man dir "Ohne HU keine Zuteilung"

Das geht auch in Dortmund, auch für die dortige Zulassungsstelle ist die FZV bindend. Und da steht was von Vorwegzuteilung von Kennzeichen für Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren drin, also muss das gehen. WIE das dann umgesetzt wird, steht auf einem anderen Blatt.

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