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Neue Info zu Rostkulanz und -garantie

Themenstarteram 9. Oktober 2008 um 12:58

Ich war heute beim Freundlichen wegen teildefekter KI-Beleuchtung und habe ihm den wiederkehrenden Rost hinter meinem rückwärtigen Mercedesstern gezeigt, eine inzwischen wieder fingernagelgroße Rostblase. (Vor der Reparatur war sie so groß wie ca. 2 Daumennägel.)

Dabei entspann sich ein offenes Gespräch zum Thema Rost, Kulanz, Garantie, Mitbewerb etc.

Angesprochen darauf, dass die Instandsetzung am Radlauf offensichtlich hält und jene am Kofferraumdeckel nicht, erhielt ich unter Anderem die Erklärung, dass ...

... der MB-Betrieb dem Werk nachzuweisen und zu garantieren hat, dass die Korrosion nicht in Fremdeinwirkung begründet ist (Steinschlag, Kollision, Kratzer) -- eh logisch.

... ersetzte Teile nach Salzburg zu einer Begutachtungsstelle eingeschickt werden müssen, die das nochmal überprüfen, das Risiko des Kostenersatzes liegt beim MB-Betrieb (Zusage: Kunde zahlt ja nichts wegen Kulanz oder Garantie)!

... die Instandsetzungskosten den Mittelwert aus An- und Verkaufspreis des betroffenen Fahrzeuges nicht übersteigen dürfen (sonst wirtschaftlicher Totalschaden).

... man auf Kulanz keinen Rechtsanspruch hat. Es liegt ganu im Ermessen vn MB was gemacht wird und was nicht.

... auch die 30-jährige Mobilo-Life-Garantie durchaus auch für den Stern an der Heckklappe gelten würde, aber erst, "... wenn es komplett durchgerostet ist". Was ja zB in meinem Fall noch 2-3 Jahre dauern kann und inzwischen ist der Restwert des Wagens ja auch wieder ein ganzes Eck geringer.

Wenn ich das richtig verstehe hieße das, dass die Garantie gegen Ende des Lebensalters des Wagens "immer weniger wert" wäre, bei einem 20-jährigen Wagen also ca. 100 Euro. Wären bei mir jetzt alle Türen und die Heckklappe in 3 Jahren VON INNEN NACH AUSSEN durchgerostet, dann hätte ich zwar Garantie aber trotzdem würde ich wahrscheinlich keine neuen Türen mehr bekommen, da dann der Wagen heiße 5.000 Euro wert wäre und die Türen mit Lackierung und Umbau mindestens dasselbe kosten würden.

Was ist die Mobilo-Life-Garantie im Falle eines "wirtschaftlichen Totalschadens" dann eigentlich noch wert?

Und das Beste ist: All diese Informationen finde ich in keinem Zettel, Prospekt oder Handbuch, schon gar nicht zur Zeit vor dem Kauf, was die Kaufentscheidung ja beeinflussen könnte!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 9. Oktober 2008 um 12:58

Ich war heute beim Freundlichen wegen teildefekter KI-Beleuchtung und habe ihm den wiederkehrenden Rost hinter meinem rückwärtigen Mercedesstern gezeigt, eine inzwischen wieder fingernagelgroße Rostblase. (Vor der Reparatur war sie so groß wie ca. 2 Daumennägel.)

Dabei entspann sich ein offenes Gespräch zum Thema Rost, Kulanz, Garantie, Mitbewerb etc.

Angesprochen darauf, dass die Instandsetzung am Radlauf offensichtlich hält und jene am Kofferraumdeckel nicht, erhielt ich unter Anderem die Erklärung, dass ...

... der MB-Betrieb dem Werk nachzuweisen und zu garantieren hat, dass die Korrosion nicht in Fremdeinwirkung begründet ist (Steinschlag, Kollision, Kratzer) -- eh logisch.

... ersetzte Teile nach Salzburg zu einer Begutachtungsstelle eingeschickt werden müssen, die das nochmal überprüfen, das Risiko des Kostenersatzes liegt beim MB-Betrieb (Zusage: Kunde zahlt ja nichts wegen Kulanz oder Garantie)!

... die Instandsetzungskosten den Mittelwert aus An- und Verkaufspreis des betroffenen Fahrzeuges nicht übersteigen dürfen (sonst wirtschaftlicher Totalschaden).

... man auf Kulanz keinen Rechtsanspruch hat. Es liegt ganu im Ermessen vn MB was gemacht wird und was nicht.

... auch die 30-jährige Mobilo-Life-Garantie durchaus auch für den Stern an der Heckklappe gelten würde, aber erst, "... wenn es komplett durchgerostet ist". Was ja zB in meinem Fall noch 2-3 Jahre dauern kann und inzwischen ist der Restwert des Wagens ja auch wieder ein ganzes Eck geringer.

Wenn ich das richtig verstehe hieße das, dass die Garantie gegen Ende des Lebensalters des Wagens "immer weniger wert" wäre, bei einem 20-jährigen Wagen also ca. 100 Euro. Wären bei mir jetzt alle Türen und die Heckklappe in 3 Jahren VON INNEN NACH AUSSEN durchgerostet, dann hätte ich zwar Garantie aber trotzdem würde ich wahrscheinlich keine neuen Türen mehr bekommen, da dann der Wagen heiße 5.000 Euro wert wäre und die Türen mit Lackierung und Umbau mindestens dasselbe kosten würden.

Was ist die Mobilo-Life-Garantie im Falle eines "wirtschaftlichen Totalschadens" dann eigentlich noch wert?

Und das Beste ist: All diese Informationen finde ich in keinem Zettel, Prospekt oder Handbuch, schon gar nicht zur Zeit vor dem Kauf, was die Kaufentscheidung ja beeinflussen könnte!

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Hallo,

ja so ist das mit dem vorher Wissen, mal im Ernst wer hätte schon Auto im 100TDM Bereich gekauft wenn er vorher gewusst hätte das dieser nach ein paar Jahren an allen Ecken Aufblühen kann, je nachdem ob die Pressenwerkzeuge gerade ersetzt wurden oder eher schon zur Gratbildung neigten, das ist doch ein Hohn, oder !?

Genauso wie die Rostgarantie von innen nach außen, Rost entsteht doch das Zusammentreffen ungeschützter Metallflächen mit Sauerstoff, also von innen her eher unwahrscheinlich!!

Ich glaube auch nicht das sich jemand einen W210er wegen der 30jährigen Mobilolife gekauft hat, wohl eher weil er schon immer Benz fuhr, oder einmal im Leben einen neuen Mercedes fahren wollte oder ein Umsteiger weil er von seiner alten Marke bedient war. Ich denke die meisten Käufer eines W210 waren wohl W124 Fahrer.

Trotzdem ist der Rest am W210 für mich sehr solide und hält auch sehr lange, genauso wie ein W210 sehr zuverlässig ist und ein sehr komfortabeles Fahren / Gleiten ermöglicht, also ein gutes Auto ist !!!

Ciao Fiorello

Themenstarteram 9. Oktober 2008 um 16:05

Gerade hatte ich ein nettes Gespräch mit dem A.T.U-Filialleiter aus jener Filiale, die den letzten Service bei mir gemacht hat.

MB hat ja heute auch festgestellt, dass ich meine 30-Jahre-Garantie vergeigt habe, indem ich nicht ausschließlich Sterne im Serviceheft habe. SONST würden weitere DURCHrostungen durchaus in Mobilo-Life reinfallen, meinte der Freundliche.

Flugs habe ich diesen Filialleiter angerufen und gefragt ob das stimmt was inder Werbung steht: "Kein Verlust der Herstellergarantie durch Service bei uns". Der ist fix der Meinung dass das so stimmt, dass die Markenwerkstätten natürlich das bestreiten aber dass es schon Präzedenzfälle gäbe.

Nun gut, ich kriege demnächst einen Anruf von der Rechtsanwältin von A.T.U (was die alles können!) die mich mit den nötigen unterlagen ausstatten wird um meinen Rechtsanspruch mittels zum Glück vorhandener Rechtsschutzversicherung durchzusetzen. Ich kann mit jede rUnterstützung von A.T.U rechnen ...

Na ja, ich seh's sportlich, muss mal mit meinem Versicherungsfritzi reden, ob das eh gedeckt ist, aber ein Prozess gegen MB, mit einem Sieg auf den Fahnen und einem kleinen A.T.U-Logo auf derselben ... hahaha, das wär was für die Zeitung!

Schau ma amal, sagen bei uns die Bauern, die jodeln auch erst beim Heimgehen ...

Themenstarteram 10. Oktober 2008 um 7:26

Soda, habe mir jetzt von A.T.U die Unterlagen geholt wo die Kfz-GVO zitiert wird: "... Fahrzeughersteller dürfen ihre Gewährleistungs- und Garantieansprüche nicht mit der Auflage verknüpfen, dass das Fahrzeug ausschließlich in einer Vertragswerkstatt und/oder stets unter Verwendung von Ersatzteilen ihrer eigenen Marke gewartet oder repariert werden muss ..."

DAS kann für uns W210-Besitzer eine wichtige Sache werden, denn jetzt oder bald ist ja bei den meisten Besitzern Schluss mit Kulanz ud es geht um das Thema "Mobilo-Life Garantie gegen Duchrostung bis 30 Jahre". Da geh es u.U. um großes Geld!

Ich rede jetzt mal mit meiner Rechtsschutzversicherung, ob die für so etwas zur Verfügung stehen, wenn's Schwierigkeiten geben sollte.

Themenstarteram 13. Oktober 2008 um 9:39

Soda, jetzt wird's sportlich. In zwei Wochen bin ich beim Rechtsanwalt und werde mich über meine Möglichkeiten zur Durchsetzung allfälliger Garantieansprüche beraten lassen; die Rechtsschutzversicherung steht mir bei, wurde mir versichert.

Dass ein Service mit Inspektion lt. von MB definiertem Serviceplan durch einen Meisterbetrieb kein Ausschlussgrund für die Garantieleistungen ist, ist als erstes zu prüfen. Wer weiß, welche Schlupflöcher da für MB drinnen sind.

Dann wird natürlich die Frage zu klären sein, welche Mängel und Leistungen in die Garantie fallen. Diese Information ist natürlich von MB nicht zu bekommen, die klarste Aussage dazu war noch "... die Unterlagen sind nur für den internen Gebrauch bestimmt ..."

Daher auch die Frage ins Forum: HAT VIELLEICHT JEMAND DIESE UNTERLAGEN "OFFIZIELL"?

Ich kann mir aber vorstellen, dass ich ein Recht darauf habe zu erfahren, was die Mobilo-Life-Garantie einschließt, schließlich ist das eine "Leistung" die ich mit dem Wagen erworben habe. Bin schon richtig gespannt ...

Schließlich gilt es zu klären was genau eine "Durchrostung von innen nach außen" eigentlich ist. Nehme mal an, dass das ein Sachvertändiger wissen muss. Muss man durch das Blech "durchgreifen" können, genügt es, wenn Rostporen das Material bereits irreparabel geschädigt haben etc.

Möglicherweise sind die zuletzt auf Kulanz durchgeführten Arbeiten ja in Wirklichkeit sogar Garantiefälle gewesen. Daraus ließe sich vielleicht sogar eine Rückforderung von bereits geleisteten "Kundenanteilen" bei den zuletzt erbrachen Arbeiten (neuer Kotflügel li vo, Tür li hi, Radlauf li hi) ableiten.

Auch die Begrenzung der Reparaturkosten auf den jeweiligen Restwert des Wagens muss man hinerfragen, nicht zuletzt sinkt der marktgängige Restwert der ganzen Baureihe überproportional wegen der bekannten Korrosionsprobleme.

 

Zunächst werde ich jetzt mal Rost-Instandsetzungsarbeiten in meinem Serviceheft hinten nachtragen lassen.

Themenstarteram 20. März 2009 um 19:40

Es gibt neues von der Front:

Der rechte hintere Radlauf rostet jetzt auch endlich ... ;-)

Stelle gerade einen Garantieantrag, wird voraussichtlich abgelehnt, dann krieg ich ein Instandsetzungsangebot übder genau die Leistungen, die auch Mercedes im Falle einer Garantieleistung übernehmen würde und ich muss das mal vorstrecken.

Ich habe alle vorangegangenen Rostinstandsetzungen im Serviceheft nachtragen lassen, die haben leicht komisch geschaut beim Freundlichen ... "das hat noch niemand wollen" ... kann aber wichtig sein, wegen der Rückforderung bereits geleisteter "Kundenanteile".

Die Werkstatt weiß inzwischen Bescheid, dass da was am köcheln ist, da Daimler sich beim zuständigen Mitarbeiter informiert hat, nachdem mein Rechtsverdreher Daimler förmlich zur Stellungnahme aufgefordert hat. Die nehmen es aber locker und wünschen mir viel Glück! (Ich glaub, die haben inzwischen auch eine leichte Hassliebe zu ihrer eigenen Marke entwickelt. Zumindest was dieses eine Thema betrifft.)

Das Ergebnis war natürlich die schriftliche Ablehnung der Anfrage meines Rechtsverdrehers betreffend meines Garantieanspruches.

Inzwischen weiß ich, was meine Werkstatt unter "Rost von innen nach außen" versteht. Nämlich jeden Rost, der nicht durch Steinschlag oder andere Lackbeschädigung entstanden ist.

Meine Rechtsschutzversicherung steht für mich in erster Instanz ein und im Mai gibt es eine erste Einvernahme bei Gericht.

Ich werde euch am Laufenden halten!

Zitat:

Original geschrieben von Austro-Diesel

 

...

Ich werde euch am Laufenden halten!

Ja, bitte. Vielen Dank vorab.

Eigentlich kann in einem da nur die blanke Wut emporschießen.

Der Schwager eines Arbeitskollegen (in Frankreich) bekam für seinen durchgefaulten 200er keinerlei Rostbehebung seitens MB. Dafür den unterschwelligen Hinweis, daß er sein 10 Jahre altes Auto doch entsorgen könne.

Das tat er dann: er schüttete 2 Kanister rein und zündete die Kiste an. Vor der MB-Vertretung.

Vielleicht sollte man es so machen, wenn es soweit ist...

Gruß,

Thomas

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