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Neue Preisrunde bei Audi

Audi A5 8T Sportback
Themenstarteram 27. Dezember 2012 um 19:12

Hallo zusammen

Habe heute einen kleinen Artikel in meiner Tageszeitung gelesen, in welchem eine Preiserhöhung für die

komplette Modellpalette bei Audi von durchschnittlich 0,7% angekündigt wird.

Weiß jemand hierzu genaueres, ob dieses nur für die Fahrzeuge oder auch für die Sonderausstattungen

gilt und wann die Preiserhöhung genau in Kraft tritt.

Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

Beste Antwort im Thema

Jedes Jahr gibt es Preiserhöhungen.

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19 Antworten

Jedes Jahr gibt es Preiserhöhungen.

Themenstarteram 27. Dezember 2012 um 19:42

Zitat:

Original geschrieben von olske

Jedes Jahr gibt es Preiserhöhungen.

Schon richtig, aber weißt du schon was genaueres, z.B. ob neue Sonderausstattungen oder Motor/- und

Antriebsversionen wie mehr Leistungsstufen als Quattro mit S-Tronic dazukommen oder halt neue Leistungsstufen?

Zitat:

Original geschrieben von Audi S-Liner

Zitat:

Original geschrieben von olske

Jedes Jahr gibt es Preiserhöhungen.

Schon richtig, aber weißt du schon was genaueres, z.B. ob neue Sonderausstattungen oder Motor/- und

Antriebsversionen wie mehr Leistungsstufen als Quattro mit S-Tronic dazukommen oder halt neue Leistungsstufen?

Nein. Es heißt ja im Durchschnitt.

Ich denke einige Modelle, die nicht so gut laufen, werden davon verschont bleiben. Andere wiederum angehoben. Bezieht sich meist auch auf SOnderausstattung usw.

Moin Moin

Ab Februar 2013 werden einige Modelle angehoben. Heißt für mich, dass ich im Januar noch den neuen bestellen muss...;)

Audi Preiserhöhung

die Sprünge zwischen den Erhöhungen werden auch immer kleiner- früher war es immer ~ anfang August

Zitat:

Original geschrieben von presslufthammer1

Moin Moin

Ab Februar 2013 werden einige Modelle angehoben. Heißt für mich, dass ich im Januar noch den neuen bestellen muss...;)

Audi Preiserhöhung

Hi Presslufthammer,

Ich glaube da hast du Pech .

In den AGBs steht beim Kaufvertrag mit dem Händlervdrin Software drin, dass solche Preiserhebungen zu trägst.

Soll heißen, dass Wagen gegen Kohle durchgeführtbwird (oder mit ein paar Tage Versatz) und dann zählt der aktuelle Preis .

Schau mal in so einen Vertrag,...ich glaub da steht sowas drin.

Das kann ich zumindest für die Schweiz so bestätigen. Ich hatte den umgekehrten Fall, wo es Preissenkungen gab (aufgrund des EUR/CHF-Kurses). Ich hatte den Vertrag zu "alten" Preisen mit einem recht grossen Rabatt ausgehandelt. Bis das Auto ausgeliefert wurde, kam die Preissenkung. Bewirkt hat sie minimale Anpassungen - das war mir schon klar - aber aus internen formellen Gründen wurde dann die Rechnung mit den "neuen" Preisen ausgestellt. Im Endeffekt hatte ich +/- den gleichen Endpreis aber einen kleineren Rabatt.

Dies könntest du dir eventuell zu Nutzen machen und den Endpreis so gut es geht "fixieren". Sollte deiner dann teuerer werden, kann der Nachlass entsprechend angepasst werden.

korrekt... steht auch in den deutschen verträgen...

Ich habe gerade keinen greifbar, aber stand da nicht, dass Preisanpassungen erst ab einer voraussichtlichen Lieferzeit von 3 (oder 4?) Monaten möglich sind?

Zitat:

Original geschrieben von Touchwood

Ich habe gerade keinen greifbar, aber stand da nicht, dass Preisanpassungen erst ab einer voraussichtlichen Lieferzeit von 3 (oder 4?) Monaten möglich sind?

Ich meine dieses hier auch schon oft gelesen zu haben. Gerade nach der diesjährigen Preiserhöhung im April/Mai war das ja auch oft Thema hier im Forum...

Ah ja genau, es steht so was wie:

Bei vereinbarter Lieferzeit von ..... Monaten (fast nicht ausgefüllt - 3)

oder so ähnlich :)

Auf dem Kaufvertrag/Auftragsbestätigung meines A5 steht:

Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate und ändert die VW AG nach Vertragsabschluss die unverbindliche Preisempfehlung für das bestellte Fahrzeug, oder erhöht sich nach Vertragsabschluss die gesetzliche Mehrwertsteuer, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis der Änderung oder um die erhöhte Mehrwertsteuer anzupassen. Ergibt sich dadurch eine Erhöhung des Kaufpresises um 5% oder mehr, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung binnen 3 Wochen seit Eingang der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten.

Bei mir ist das zutreffend. Mal schauen was im Februar passiert. Der Verkäufer muss den Preis ja nicht anpassen...

Gruss

Aha, deshalb hat also Audi eine Lieferzeit von 5-6 Monaten auf alle Modelle. Würden die in ihre Verträge statt "mindestens 3 Monate" einfach "14 Tage" reinschreiben, wäre die Lieferzeit dann nur noch 1 Monat.

Aber beim A5 ist doch die Lieferzeit bei ca. 8 bis 10 Wochen...

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