- Startseite
- Forum
- Auto
- LKW & Anhänger
- Neue Spesenreglung ab 01.01.2014
Neue Spesenreglung ab 01.01.2014
Mehr Verpflegungsmehraufwand ab 2014 – Reisekostenreform tritt in Kraft
Der Bundestag hat den Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat nach einem längeren Entscheidungsprozess endlich zugestimmt. Damit gibt es grünes Licht für das Gesetz zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts.
Die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand richten sich schon immer nach der Dauer der Abwesenheit von der regelmäßigen Arbeitsstätte. Das wird auch in Zukunft so bleiben, nur wird die dreistufige Staffelung (ab 8h = 6 €, ab 14h = 12 €, ab 24h = 24 €) einer zweistufige Staffelung weichen. In Zukunft bekommt man bereits ab einer Abwesenheit von 8 Stunden die Pauschale von 12 €, die man sonst erst ab 14 Stunden bekam vom Arbeitgeber oder vom Finanzamt erstattet. Ab einer Abwesenheit von 24 Stunden gibt es wie gewohnt die Verpflegungspauschale von 24 €. Von einer doppelt so hohen Verpflegungspauschale profitieren also diejenigen, die geschäftliche Kurzreisen unternehmen. Für An- und Abreisetage können generell 12 € erstattet werden, ohne dass man die tatsächlichen Reisezeiten angeben muss. Die neue zweistufige Staffelung soll den Prozess der Reisekostenabrechnung sowohl für Unternehmen als auch für die Finanzämter einfacher gestalten. Sehen Sie hier die Staffelung und Pauschalen des Verpflegungsmehraufwandes, wie sie ab Januar 2014 gelten werden.
Abwesenheit ab 8 Std. ab 24 Std.
Pauschbetrag Verpflegungsmehraufwand
Abwesenheit ab 8 Std. = 12,00€
Abwesenheit ab 24 Std. = 24,00€
Beste Antwort im Thema
Mehr Verpflegungsmehraufwand ab 2014 – Reisekostenreform tritt in Kraft
Der Bundestag hat den Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat nach einem längeren Entscheidungsprozess endlich zugestimmt. Damit gibt es grünes Licht für das Gesetz zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts.
Die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand richten sich schon immer nach der Dauer der Abwesenheit von der regelmäßigen Arbeitsstätte. Das wird auch in Zukunft so bleiben, nur wird die dreistufige Staffelung (ab 8h = 6 €, ab 14h = 12 €, ab 24h = 24 €) einer zweistufige Staffelung weichen. In Zukunft bekommt man bereits ab einer Abwesenheit von 8 Stunden die Pauschale von 12 €, die man sonst erst ab 14 Stunden bekam vom Arbeitgeber oder vom Finanzamt erstattet. Ab einer Abwesenheit von 24 Stunden gibt es wie gewohnt die Verpflegungspauschale von 24 €. Von einer doppelt so hohen Verpflegungspauschale profitieren also diejenigen, die geschäftliche Kurzreisen unternehmen. Für An- und Abreisetage können generell 12 € erstattet werden, ohne dass man die tatsächlichen Reisezeiten angeben muss. Die neue zweistufige Staffelung soll den Prozess der Reisekostenabrechnung sowohl für Unternehmen als auch für die Finanzämter einfacher gestalten. Sehen Sie hier die Staffelung und Pauschalen des Verpflegungsmehraufwandes, wie sie ab Januar 2014 gelten werden.
Abwesenheit ab 8 Std. ab 24 Std.
Pauschbetrag Verpflegungsmehraufwand
Abwesenheit ab 8 Std. = 12,00€
Abwesenheit ab 24 Std. = 24,00€
Ähnliche Themen
54 Antworten
Also ändert sich für Fahrer im innerdeutschen VF eigentlich gar nix.
Doch, für Fahrer mit Tagestouren bis 14 std gibts statt 6 € nun 12 € am Tag.
Ich schrie ja innerdeutscher FV sprich Montags früh weg Freitags wieder daheim sind nach wie vor 2 x 12 € und 3x 24 €
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Ich schrie ja innerdeutscher FV sprich Montags früh weg Freitags wieder daheim sind nach wie vor 2 x 12 € und 3x 24 €
Ich fahre doch auch innerdeutsch
Montag los Montag zurück
Dienstag los Dienstag zurück
USW
Vorher gabs 5 x 6 €= 30 € und nun wären es 60 €
Moin,
bitte vergesst nicht bei allem Jubel dass die "Spesen" keine Verpflichtung seitens des Arbeitgeber darstellt. Der Gesetzgeber hat nur steuerfreie Grenze angehoben, ob er seine Zahlungen anpasst ist ihm selbst bzw dem einzelnen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag überlassen.
Grüße
Ralf
Ich möchte aber weiterhin nur 6 € Spesen haben .
Sonst wird mein Boss noch arm und ich bekomme ein schlechtes Gewissen .
Bin ja froh , das er sich den Dieselkraftstoff für seinen gesponserten GLK
jeden Tag leisten kann .
Wenn du den genug Mumm hast, kannst du natürlich gern deinen Boss fragen ob er die Spesen erhöht und wenn er nein sagt ihm den Vorschlag machen vom GLK auf nen Duster umzusteigen damit er die Spesen refinanzieren kann....
In anderen Worten: Hier gibt jemand Informationen über geänderte Gesetze und du schreibst hier rein dass du deinen Boss nicht magst und es dir unfair erscheint dass er einen GLK fährt. Das passt wirklich nicht zum Thema.
Grüße
Steini
Na gut . " Mann " kann die Ironie schon mal übersehen .
Man braucht keinen Mumm , um unseren Boss auf Geld an zu sprechen .
Ein guter Kollege hat es ausprobiert . Er wurde nach der Winterpause
( Baugewerbe ) nicht wieder eingestellt .
Ja , meine Kollegen und ich gönnen dem Boss und der sonstigen Büroab =
teilung den Firmenwagen ( einschließlich Privatnutzung ) .
Gibt ja bestimmt nächstes Jahr wieder neue .
Und jetzt zum eigentlichen Thema :
Hier glauben doch nicht alle im Ernst , das die Arbeitgeber sich freuen , ab
Januar freiwillig höhere Spesen bezahlen zu dürfen .
Das böse / traurige Erwachen kommt dann mit ersten Lohnabrechnung im
nächsten Jahr .
P.S.
Es gibt aber auch die goldene Ausnahme .
Ein ehemaliger Kollege bekommt zu gesetzlichen Spesen jede Woche noch
Extrataschengeld bar auf die Hand . Da funktioniert noch die " Portokasse " .
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Ich schrie ja innerdeutscher FV sprich Montags früh weg Freitags wieder daheim sind nach wie vor 2 x 12 € und 3x 24 €
Ich fahre doch auch innerdeutsch
Montag los Montag zurück
Dienstag los Dienstag zurück
USW
Vorher gabs 5 x 6 €= 30 € und nun wären es 60 €
aber ist für mich dann aber kein FERNverkehr
Selbst wenn der Arbeitgeber nicht mehr als bisher erstattet, so kann der Fahrer selbst doch die höhere Pauschale bei der Steuererklärung angeben. Die Differenz aus der Pauschale und der Erstattung des Arbeitgebers wird dann vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und die Steuerlast sinkt.
Gruß
Achim
Das stimmt natürlich
Aber bei dieser Möglichkeit kommt nie so viel raus wie steuermindernd angegeben wurde und ist natürlich durch die gezahlte Lohnsteuer begrenzt. Bekommt man diese eh schon komplett zurück, gibt's durch weitere ansetzbare Summen eben nicht noch etwas geschenkt
Grüße
Steini
Habe ich das richtig verstanden, dass man jetzt für Abfahrt Sonntag 22.00 Uhr und Ankunft Samstag 2.00 Uhr jeweils 12,00 € abrechnen darf, sofern man mind 24 h unterwegs war? Vorher gab es ja bis 8 h am Abreise- bzw Ankunftstag nichts.