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Neue Stoßdämpfer während der Gewährleistung?

Themenstarteram 14. Dezember 2017 um 9:57

Hallo Forum,

wahrscheinlich passt es in dieser Rubrik am ehesten.

Die Frage an jemanden der sich im Verbraucherrecht etwas auskennt.

Ich habe einen Wagen im August 17 gekauft. Sei Beginn fällt mir ein Poltergeräuch an der Vorderachse auf. Es kommt vom Luftfahrwerk des Wagens, genauer: vom Domlager. Die vorderen Dämpfer sind mit dem Domlager fest verbunden und können nur komplett getauscht werden.

Fällt dies unter die Gewährleistung und muss der Verkäufer (das Autothaus) die Kosten zu 100% übernehmen?

Der Mangel wurde beim Kauf nicht explizit von der Garantie ausgeschlossen. Mir ist es erst etwas später aufgefallen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Ramon Zerano schrieb am 14. Dezember 2017 um 11:28:04 Uhr:

Man sprach von einer Kulanzlösung die beide Seiten an den Kosten beteiligen werde.

der beste Deal, den Du bekommen kannst.

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Da bist aber früh dran, warum nicht gleich reklamiert ?

Probieren kannst du's, aber wird wohl eher unter normalen Verschleiß fallen :

https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf

Normal sollte das so sein, dass du die Mängel definitiv beseitigen lassen kannst. WIE, das muss der Händler regeln.

Dann aber schnell zum Händler. Du bist noch in der 6 Monats Frist. Danach gibt es eine Beweislastumkehr.

Das bedeutet das der Händler beweisen muss das das Fahrzeug den Mangel nicht schon beim Verkauf hatte, sondern der Mangel durch Verschleiss aufgetreten ist.

Es wäre natürlich gut zu wissen wieviele km Du nach dem Kauf gefahren bist und vor allem wie Alt das Fahrzeug ist und wieviele Km das Fahrzeug beim Kauf schon gelaufen hatte.

Ich gehe davon aus das es ein Gebrauchtwagen ist.

Die beste Möglichkeit erscheint mir sich mit dem Händler irgendwie zu einigen.

Themenstarteram 14. Dezember 2017 um 10:28

Reklamiert habe ich es schon länger, das Autohaus ist 100km entfernt. Man sprach von einer Kulanzlösung die beide Seiten an den Kosten beteiligen werde, was ich eben in Frage stellen wollte.

In der ADAC Auflistung ist kein Domlager vermerkt. Ist das ein Verschleißteil das Domlager?

Der Mangel lag also schon beim Kauf vor, ich habe ihn aber erst später bemerkt, nämlich als ich über schlechte Straßen fuhr.

Eventuell ist das Verschleißteil der Stoßdämpfer, den es aber nicht ohne Domlager gibt? Dann wäre der schwarze Peter bei dir …

oooch, die können auch nicht jedes kleine Fitzelchen auflisten.

Ja ist eher ein Verschleißteil.

Geht in der Liste nur um Streitfälle, die schon mal richterlich entschieden wurden. Und selbst da wurde auch schion mal so oder auch anders entschieden . . .

Is also nur so'ne grobe Hilfestellung, aber immerhin.

 

"Der Mangel lag also schon beim Kauf vor, ich habe ihn aber erst später bemerkt, nämlich als ich über schlechte Straßen fuhr."

. . . ach, woher weißt das dann, daß der schon vorlag, wenn du den Mangel doch erst später bemerkt hast ? :confused:

Hat der Händler dir den bei Verkauf mitgeteilt ?

Zitat:

@Ramon Zerano schrieb am 14. Dezember 2017 um 11:28:04 Uhr:

Man sprach von einer Kulanzlösung die beide Seiten an den Kosten beteiligen werde.

der beste Deal, den Du bekommen kannst.

Themenstarteram 14. Dezember 2017 um 10:51

Ok. Der Mangel könnte auch am nächsten Tag erst offensichtlich geworden sein, aber wie wahrscheinnlich ist das? Ich habe es eben nicht auf der Probefahrt gemerkt. Ich gehe aber davon aus, dass das Domlager nicht von einem auf den anderen Tag zu poltern beginnt, also möchte ich mutmaßen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestand. Der Händler hat mich nicht darauf hingewiesen. Aber tut das überhaupt etwas zur Sache? Laut Rechtsstand ist doch in der Gewährleistungszeit der Händler in der Situation mir nachzuweisen, dass der Defekt beim Auslieferungstag noch nicht bestand, kann er das nicht, muss er aktiv werden? Und nochmal, der Dämpfer ist in Ordnung, der Mangel betrifft allein das Domlager. Austauschbar aber leider nur komplett, wodurch das Ganze recht teuer wird.

Also geht hier der Tenor in die Richtung, dass hier die Gewährleistungspflicht des Händlers nicht greift?

Themenstarteram 14. Dezember 2017 um 11:08

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 14. Dezember 2017 um 11:26:39 Uhr:

Dann aber schnell zum Händler. Du bist noch in der 6 Monats Frist. Danach gibt es eine Beweislastumkehr.

Das bedeutet das der Händler beweisen muss das das Fahrzeug den Mangel nicht schon beim Verkauf hatte, sondern der Mangel durch Verschleiss aufgetreten ist.

Es wäre natürlich gut zu wissen wieviele km Du nach dem Kauf gefahren bist und vor allem wie Alt das Fahrzeug ist und wieviele Km das Fahrzeug beim Kauf schon gelaufen hatte.

Ich gehe davon aus das es ein Gebrauchtwagen ist.

Die beste Möglichkeit erscheint mir sich mit dem Händler irgendwie zu einigen.

Eben. Diese Regel war mir eben bekannt, in der der Händler während der ersten 6 Monate für Mängel haftet.

Das Auto ist aus 2012 und hat 82tkm gelaufen. Gefahren bin ich inzwischen 6tkm (mit Poltergeräuchen). Das Poltern war aber von Anfang an existent. Man kann es auch ignorieren, aber wenn ich in der Garantiezeit bin, wäre das ja nicht so klug.

Zitat:

@Ramon Zerano schrieb am 14. Dezember 2017 um 11:51:33 Uhr:

Also geht hier der Tenor in die Richtung, dass hier die Gewährleistungspflicht des Händlers nicht greift?

so ist es. Ein Domlager sollte nicht nach 82.000 km verschlissen sein, aber je nach Belastung und Fahrzeug kann es verschlissen sein. Vom Hersteller würde man auch keine Kulanz mehr bekommen nach der Laufleistung.

Hast Du zusätzlich zur Gewährleistung eine Garantie abgeschlossen? Da könnte es abgedeckt sein, das müsste in den Garantiebedingungen stehen.

Mal kurz, weil hier gefühlt in jedem 3.Thread zur Gewährleistung gefragt wird: Ist xy ein Verschleißteil?

Die Einschränkung der Gewährleistung bezieht sich nicht nur auf die landläufig so bezeichneten 'Verschleißteile', wie Bremsen etc.

Vielmehr unterliegen jegliche Baugruppen eines Fahrzeugs einem natürlichen Verschleiß, das wird auch in vielen Urteilsbegründungen sehr schön beschrieben.

Wenn der Streitfall eintritt, beurteilt i.d.R. ein Sachverständiger, ob die durchschnittliche, zu erwartende Lebensdauer eines Teils bereits erreicht wurde.

Wie die Urteile zeigen, gibt's da manche Überraschungen, auch unter 100.000km. Es sind ohnehin immer Einzelfallentscheidungen.

Die ersten 6 Monate bis zur Beweislastumkehr ersparen dem Käufer den zeitlichen Nachweis (es wird davon ausgegangen, dass der, neutral bezeichnet, 'Fehler' bei Übergabe vorhanden war, wenn der Händler nicht -sehr schwierig- das Gegenteil beweisen kann), nicht aber die Abgrenzung Sachmangel ./. Verschleiß. Dieser Punkt ist meistens genau der "strittige".

Edit: 5 Jahre und 82.000km, da gab es hier in den Anfragen schon mal weit schlechtere Ausgangslagen :D.

Dennoch:

Vor einem immer unsicheren Rechtsstreit würde ich persönlich eine Zuzahlungslösung - bei Domlagern sollten die Kosten ja nicht unbezahlbar sein - bevorzugen.

Ignorieren würde ich zerklopfte Lager, gerade bei einem so jungen Fahrzeug, welches nicht kurz vor dem Schrottplatz steht, nicht.

Themenstarteram 14. Dezember 2017 um 11:20

Ja Zusatzgarantie habe ich, jedoch sind hier nur die wichtigsten Komponenten wie Motor Getriebe beinhaltet.

Könnte es sein, daß das Domlager lediglich locker in der Karosserie ist?

Dann müßte man nur die Mutter festziehen und kann sich die 200 km Fahrt sparen.

schrauber

...man müßt halt mal wissen, um was für'n Auto es überhaupt geht.

Auch wenn ich zu Luftfederung (außer im LKW) so überhaupt nix sagen kann.

Vielleicht kennt ja einer Tips + Tricks ;-)

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