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Neue Tarife bei der HUK24 zum 1.4.16 - Abschluß vom 17.3.16 ungültig?
Hallo,
ich habe am 17.3.16 bei der HUK24 mein neues Auto berechnet und auch den Versicherungsschein beantragt. Nun wurde das neue Auto am 6.4.16 zugelassen.
Heute kam der Versicherungsschein von der HUK24. Und nun musste ich feststellen, dass die Preise höher sind! Aber so geht es doch nicht
Ich habe die HUK24 angeschrieben und erhielt umgehend folgende Antwort:
Sie haben sich den Beitrag Ihres Angebots nach dem Tarifstand vom 01.01.2016 berechnet.
Zum 01.04.2016 haben wir einen neuen Tarif eingeführt, welcher für alle Online-Berechnungen und Neuabschlüsse ab dem 01.04.2016 gilt.
Zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung war der neue Tarif leider noch nicht bekannt.
Deshalb ergab sich der höhere Beitrag.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Was kann ich nun machen? Verständnis habe ich nicht dafür!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Vandut schrieb am 23. Mai 2016 um 08:53:39 Uhr:
Was ist das eigentlich für eine Kundenverarsche, wenn es alle paar Monate andere Preise gibt?
Die guten gibts wohl nur für die Neukunden die zum 1.1. wechseln.
Wer unterm Jahr ein neues Auto kauft, darf zahlen?
Wenn du dir die Mühe machst, und den Thread komplett durchliest, hättest du die Frage nicht stellen müssen.
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37 Antworten
Die HUK scherzt natürlich. Selbstverständlich war denen der neue Tarif schon am 17.3. bekannt - er war nur nicht veröffentlicht.
Ich würde allerdings vermuten, dass an irgendeiner Stelle der Berechnung steht, dass das Angebot vorbehaltlich einer Tarifänderung gilt. Vermutlich steht dort auch noch: An dieses Angebot halten wir uns bis zum 31.3.2016 gebunden.
Wenn die das gemacht haben, hast Du keine Chance, außer zu widersprechen, bzw. zu widerrufen.
Es war ja noch nicht einmal das Angebot, sondern mein Antrag vom 17.3.16.
Den Passus mit "vorbehaltlich einer Tarifänderung" steht bei mir nicht...
Kann ich denn nun noch widerrufen? Der Wagen wurde ja am 6.4. bereits zugelassen.
Um welchen Betrag gehts denn eigentlich?
Wieviel wurde erhöht?
nach zugang des versicherungsscheins hast du 14 tage widerrufsfrist, also such dir eine andere versicherung. sollte ja noch in der frist liegen. musst einfach mal die widerrufsbelehrung lesen.
So einfach läuft das nicht.
Der Tarif 04/2016 ist ca 6-8% teurer als der 1/2016.
Kannst natürlich widerrufen innerhalb von 14Tagen nach Zugang des Versicherungsscheines.
Vielleicht lassen Sie sich ja auf einen Versicherungsbeginn 31.03. ein?
Es ist zwar kein Trost, aber die unterjährigen Tarife der HUK sind immer teurer als die Tarife zu Jahreswechsel
Kannst ja am Ende des Jahres auf den Tarif 01/2017 umstellen
aha und wieso soll das nicht so einfach laufen? innerhalb der widerrufsfrist? erkläre mal bitte, so als fachmann @maxmueller
Zitat:
@rebizzel schrieb am 12. April 2016 um 11:52:28 Uhr:
aha und wieso soll das nicht so einfach laufen? innerhalb der widerrufsfrist? erkläre mal bitte, so als fachmann @maxmueller
Kann er nicht!
er kann nicht widerrufen, aha und wieso? begründe mir das doch bitte mal...
oder meinst du maxmueller kann es nicht erklären warum es nicht gehen sollte?
irgendwie zweideutig deine aussage unter meinem zitat
Ich hatte das doch selbst schon geschrieben. Somit hast Du doch Recht. Ich bezog mich doch auf Deinen Kommentar, nicht auf den von dem Unseligen!
Ich habe nicht gesagt, dass er nicht widerrufen kann.
Dann erläutere mal, was du gemeint hast.
Wird er feststellen, wenn er bei einem neuen Versicherer anfragt
Dein Antrag und die Antragsannahme unterscheiden sich doch, da wirst du sogar explizit auf das Widerspruchsrecht hingewiesen. Vor dem Widerspruch würde ich aber schauen, ob ein anderer Versicherer dich nimmt und zu welchen Bedingungen.