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neue Versicherung - Kleingedrucktes
morgen,
z.Z bin ich bei der aachen-münchner und würde für 2008 1050€ zahlen (HP,TK150,SF4) und denke über einen wechsel nach.
von den leistungen her, ist die AM ja nicht schlecht, so habe ich zb. 3 unfälle "frei" ohne hochgestuft zu werden und einen "fahrer plus", der im falle eines selbstverschuldeten unfalls und nachfolgender arbeitsunfähigkeit für den lohnausfall einspringt.sowas bezahlt man halt mit.
soweit so gut, nur ist mir das zu teuer.
nun bin ich schon lange dabei sämtliche tarifrechner zu bemühen, nur wird man ja, passt man nicht genau auf, überall übern nuckel gezogen.
auf was ich auf jeden fall jetzt schon achte, ist, das der zusammenstoß mit JEDEM tier versichert ist und ALLE schäden durch marderbisse mit abgedeckt sind.sowas wird ja gerne mal außen vorgelassen.
nur, wo verstecken sich noch gerne "fallen" im kleingedruckten auf die man achten sollte?
das ich die beiden oben genannten sachen bei den günstigeren versicherungen nicht dabei habe, ist logisch.ich bin mir nicht sicher ob es mir einen aufpreis von rund 300€ wert ist.
die anderen angebote bewegen sich alle zwischen 650€ und 900€.
also bei "nur" 150€ mehrpreis würde ich wohl bei meiner jetzigen versicherung bleiben, nur bei 300€ überlegt man sich das schon und fragt sich wie dieser preis zustande kommt bzw. was dafür ausgeklammert wurde.
mfg
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26 Antworten
Einerseits legtst Du großen Wert darauf, dass alle möglichen Teilkaskoschäden abgedeckt sind, andererseits verzichtest Du auf Vollkasko?
Der Rabattretter gilt nur solange, wie Du bei der AM bleibt.
Für den Lohnausfall haftet der Arbeitgeber bzw. nach längerer Arbeitsunfähigkeit die Krankenkasse - jedenfalls weitgehend.
Die Punkte "Zusammenstoß mit Tieren aller Art" und "Marderschäden" sind nichts besonderes, die gibt es z.B. auch bei Direktversicherern (die Basistarife mal ausgenommen).
eine VK ist für meinen wagen abartig teuer und lohnt bei dem restwert definitiv nicht.
eine TK habe ich auch nur, weil ich 300km/woche landstraße fahre und ich mich einfach besser fühle, wenn unfälle mit tieren versichert sind, sowas geht leider schneller als man gucken kann.
der rabattretter ist weg, sobals ich bei der AM kündige, das ist logisch.zudem verliere ich eine SF-klasse, die mir beim einstieg als bonus angerechnet wurde.ist aber nicht weiter tragisch...
marder/tierunfälle gibt es nat. auch bei anderen versicherungen, nur gehören u.a. diese beiden punkte zu den dingen, die die vers. gerne mal ausklammern und so dann natürlich günstiger sind.
die frage war eher, wo es noch andere "fallen" gibt, wodurch die vers. den beitrag drücken bzw. auf was man noch achten sollte...
mfg
Hallo zusammen,
Weitere Dinge, die man sich in den AKBs durchlesen sollte :
Werden auch Folgeschäden beim Marderbiss abgedeckt ?
Werden die Steinschlagreparaturen von der Versicherung übernommen wenn TK mit SB ( z.B. nicht bei DEVK und HUK ) ?
Hat man eine Werkstattbindung, so dass man im Schadensfall NICHT die freie Auswahl der Werkstatt hat.
Sind HP-Schäden nur bis 50 Mio. oder bis 100 Mio. gedeckt ?
Wie hoch ist die Rückstufung im HP-Schadensfall ?
Was ist mit den Gegenständen, die im Fahrzeug "mitgeführt" werden ?
Bis zu welcher Höhe sind eingebaute Teile versichert ( z.B. Radio ) ?
Wird grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen ?
Wie lange wird bei Diebstahl der volle Preis des Fahrzeuges erstattet ?
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Hallo zusammen,
Weitere Dinge, die man sich in den AKBs durchlesen sollte :
Werden auch Folgeschäden beim Marderbiss abgedeckt ?
Werden die Steinschlagreparaturen von der Versicherung übernommen wenn TK mit SB ( z.B. nicht bei DEVK und HUK ) ?
(...)
wo hast Du das her?
Selbstverständlich werden die Reparaturkosten übernommen - meines Wissens muss das dann zwar in einer Partnerwerkstatt durchgeführt werden, aber übernommen werden sie grundsätzlich natürlich.
Grüße
Schreddi
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
wo hast Du das her?
Aus zahlreichen Schreiben der HUK an uns oder an die Kunden.
Zitat:
Zitat HUK-Schreiben
Sehr geehrter Herr ....
leider können wir die Reparaturkosten nicht erstatten, da die Summe unter die vereinbarte Selbstbeteiligung fällt.
Versicherungsvertrag ohne Werkstattbindung mit TK und 150 SB .
Auch in den AKBs der HUK ist der Passus der kostenfreien Steinschlagreparatur seit 2006 entfallen.
Hi,
korrekt - aber die Kunden wissen in dem Fall, dass die Reparatur sehr wohl ersetzt wird - nur eben hat man meines Wissens keine Werkstattwahl.
Damit können die freilich leider nicht zu dir gehen, bekommen es bei der Partnerwerkstatt aber durchaus ersetzt.
Soweit mein Wissensstand dazu. Das sollte aber jeder bei der Beratung auch erfahren haben, mir gings auch so.
Grüße
Schreddi
Hallo zusammen
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Das sollte aber jeder bei der Beratung auch erfahren haben, mir gings auch so.
Die Wirklichkeit sieht da etwas anderst aus.
Wir haben zahlreiche Kunden, die bis vor zwei Jahren zu uns kamen und laut Versicherungsbedingungen ihre Steinschlagreparatur voll erstattet bekamen.
Daraufhin stand ein Fahrzeugwechsel an, bei dem sie natürlich die gleichen Merkmale der Versicherung gebucht hatten.
Nun kommen diese Leute wieder zu uns, und WIR müssen sie erst aufklären, dass sie die Reparatur bei uns nicht mehr bezahlt bekommen.
Was der Kunde nicht versteht, dass ist die Tatsache, dass die Reparatur in einem Partnerbetrieb für 95 Euro erstattet wird aber bei ihrem Stammglaser oder Autohaus die Kostenübernahme für 75 Euro verweigert wird.
Dies ergibt immer sehr nette Gespräche über die manchmal dubiosen Vorgehensweisen einiger Versicherungen mit dem Ergebniss, dass wir schon zahlreiche Kunden haben, die im Folgejahr trotz anfänglicher jahrelanger Versicherungstreue, plötzlich eine andere Versicherunggesellschaft haben.
Und wenn jemand freiwillig mehr bezahlt, dann gibt einem das schon zu denken.
Hi,
gut, dann sind entweder Beratungs- oder/und Hörfehler im Spiel.
Wie erwähnt - ich wurde darauf hingewiesen und hab da ehrlichweise nicht wirklich ein Problem mit. Es ist nunmal Vertragsbedingung und gut.
Glücklicherweise sollte die neue Richtlinie da sowohl dem Berater als auch dem Kunden etwas mehr Sicherheit bieten was den Gesprächsverlauf angeht - aber so mündig wie immer alle sein wollen - wenn im entscheidenden Moment nicht einer am Rockzipfel hängt, der auf alles hinweist, ist danach die Hölle los.
Ich kann Deine Ausführungen dahingehend nachvollziehen, dass die Kunden das dann sicher nicht wissen - jedoch ist es mMn auch nicht zuviel verlangt, in einem Kaskoschadenfall welcher Art auch immer vorher die eigene Schadenabteilung zu kontaktieren - dann passieren solche Gespräche und Streitereien um die Entschädigung nicht.
Ich jedenfalls rufe beim Kaskoschaden die Schadenabteilung an um den Schaden zu melden und den weiteren Ablauf anzukündigen (oder bei Bedarf abzuspredchen ).
Wie gesagt:
Mir gings grundsätzlich darum, dass die Aussage, es gäbe keine Entschädigung mehr, falsch war und ist.
"Dubiose Vorgehensweisen" kann ich nur dann erkennen, wenn die Beratung fehlerhaft war - was aber dann dem Berater anzulasten ist und durchaus nicht immer böse Absicht ist. Daher ist diese Beschreibung auch nicht treffend wie ich finde.
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
"Dubiose Vorgehensweisen" kann ich nur dann erkennen, wenn die Beratung fehlerhaft war - was aber dann dem Berater anzulasten ist und durchaus nicht immer böse Absicht ist. Daher ist diese Beschreibung auch nicht treffend wie ich finde.
Grüße
Schreddi
Du empfindest es nicht als dubios wenn die günstigere Alternative abgelehnt wird? Hmm... Ich weis ja nicht... Ich finde dieses Vorgehen zumindest fragwürdig.
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
"Dubiose Vorgehensweisen" kann ich nur dann erkennen, wenn die Beratung fehlerhaft war -
Mit "Dubiose Vorgehensweisen" meinte ich, dass in den AKBs der HUK zum Beipiel klammheimlich die Reparaturkostenübernahme des Steinschlages micht mehr erwähnt wird, woraus sich ergibt, dass wie in den Schreiben der HUK an uns berichtet, eine Kostenübernahme bei TK mit SB entfällt.
Dort ist unter §13 auch nicht erwähnt, dass man zu einem Partnerbetrieb gehen müsse, dass man den Schaden ersetzt bekäme.
Also ist laut AKB der Schaden bei keiner Werkstatt gedeckt, was Deinen Ausführungen widerspricht.
Wenn dann die Versicherung, obwohl eine Kostenerstattung nicht erwähnt ist, dann bei einem "Partnerbetrieb" den Schaden bezahlt und bei einer anderen Werkstatt nicht, obwohl diese preiswerter wäre, dann ist dies für mich "dubios".
Wenn man aus den AKBs klar ersehen könnte, dass die Reparatur nur in einem Partnerbetrieb bezahlt wird, dann ist dies etwas anderes, denn dann könnte man es ja nachlesen.
Ich habe die AKB der HUK in der Fassung vom 01.01.2007 einmal angehängt.
Hallo,
@206:
Ich denke, dein Zitat von mir stimmt nicht mit der dann gestellten Frage überein... Oder doch? *grübel*
@Autoglasmeister:
Ebenso - bitte beachtet, dass ich sehr wohl gesagt habe, dass man erwarten kann und muss, darauf hingewiesen zu werden wenn sich Vertragsbedingungen ändern.
Völlig logisch.
Insofern ist es selbstverständlich dubios, wenn dies wissentlich nicht geschieht.
Bitte nicht das Wort im Mund herumdrehen und Deutungen verdrehen.
Es ist nicht (!) dubios, Vertragsbedingungen zu ändern - das ist schlichtweg freies Vertragsrecht.
Noch einmal:
Ich gehe völlig konform wenn man sagt, dass dies nicht sofort ersichtlich ist.
Aber ich gehe auch von einer richtigen Beratung und einem mündigen Kunden aus - wenn dies nicht gegeben ist, stellt sich die Lage doch so dar wie ich geschrieben habe.
Also:
Bitte lest auch, was ich schreibe, dankeschön.
Grüße
Schreddi
PS: ...und du glaubst wirklich, wenn das in AKBs stünde [was natürlich besser wäre, völlig richtig], dass die Kunden, die mit dir darüber reden, dann dieses Problem nicht hätten? Dies wage ich einfach mal zu bezweifeln, so traurig das sein mag.
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Bitte nicht das Wort im Mund herumdrehen und Deutungen verdrehen.
@ Schreddi
Das wollte ich auch nicht und auch der Beitrag von "206" sollte dies nicht tun, so wie ICH ihn verstanden habe.
Der Sinn manchem "gesagten" geht in der schriftlichen Fassung manchmal verloren, daher jetzt einmal die Frage konkret gestellt :
Ist es nicht "dubios", wenn eine Versicherung in ihren AKBs keine Kostenübernahme unterhalb des SBs bei der Steinschlagreparatur mit einschliesst und dann aber bei einem sogenannten Partnerbetrieb diese dann doch bezahlt und bei einem anderen Anbieter nicht, obwohl letzterer preiswerter wäre ?
Ich will nicht darauf hinaus, dass es dubios sei, die Kostenübernahme nicht mehr anzubieten, sondern ohne konkrete Darstellung dies einmal so und einmal anderst zu Handhaben.
Auch gebe ich Dir mit der Beratung vollkommen recht, aber bei einem reinen Fahrzeugwechsel oder Tarifwechsel, der durch den Kunden alleine vorgenommen wird, ist meistens gar keine Beratung da, da vieles nur noch online, telefonisch oder schriftlich getätigt wird und automatisch neue AKBs mit sich zieht. Klar sollte man sich als mündiger Bürger die AKBs durchlesen, aber wer geht schon davon aus, dass sich die AKBs bei der gleichen Versicherung so weitreichend geändert haben und Leistungen jetzt entfallen, die mit dem alten Fahrzeug erstattet bekam.
Krassester Fall :
Kunde kommt heute mit einem Fahrzeug und "Altvertrag" der HUK zu uns und bekommt die Reparatur ersetzt.
In einer Woche wechselt er nun sein Fahrzeug und versichert es erneut bei der HUK mit den gleichen Tarifmerkmalen.
Wieder eine Woche später hat er am neuen Fahrzeug einen Steinschlagschaden und dieser soll nun nicht mehr bezahlt werden.
Der Kunde kommt sich "verar...." vor, oder nicht ?
@stuntmaennchen
Hatte ich bereits schon einmal an anderer Stelle erwähnt und es werden nicht nur Beitragsunterschiede sondern auch Leistungsmerkmale zum Vergleich aufgezeigt:
Hi,
sorry aber wir drehen uns im Kreis.
Dieser Kunde ist dann in deinem Fall nicht ordentlich beraten worden und/oder hat nicht zugehört. Er kann sich im zweiten Fall nicht vereimert vorkommen, im ersten ist das der Fall.
Wer auf Beratung verzichtet und allein umstellt muss sich umso mehr um die AKBs kümmern, das sollte aber nun wirklich jedem bewusst sein.
Daher finde ich nach wie vor, dass "dubios" unangebracht ist.
"Dubios" waren und sind die Machenschaften die Du hier oftmals aufgezeigt hast und mit Gerichtsurteilen belegt hast - nicht aber geänderte AKB.
Wo kommen wir da hin, wenn sowas sofort als dubios bezeichnet wird.
Mein neuer Handyvertrag hat auch andere Leistungen - vom neuen Anbietervertrag mit der örtlichen Gasversorgung ganz zu schweigen *gg*
Ich gebe Dir recht, wenn Du meinst, dass hier eine besondere Fürsorgepflicht seitens des Anbieters besteht und der auf diese Feinheiten hinweisen muss. Wenn das nicht geschieht, isses nicht okay - ganz klar. Seh ich auch so.
Dennoch beantworte ich Deine Frage ganz klar mit nein - nicht dubios.
Und immer noch ist mir nicht klar, warum der Schadenfalls nicht der zuständigen Hotline gemeldet wird und dann erst Schadenbehebung betrieben wird.
Grüße
Schreddi
=======Kleines Edit===========
Ich hab mich doch nochmal durchs Online-Angebot gewühlt -> also ich habs in der Produktbeschreibung schnell gefunden, das sollte für jeden Selbstumsteller auch online möglich sein.