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neuen Kilometerstand bei der Versicherung melden
Hallo,
ich bin schon mehrere Jahre bei AXA und habe zu Beginn die minimale jährliche Fahrleistung (5.000km) angegeben. Nun sind es insgesamt ca. 40.000 drüber, wenn man über die ganzen Jahre jeweils 5.000 pro Jahr dazu addiert. Es kenne nämlich die eine Lösung, die rückwirkende Nachberechnung zu umgehen, in dem man die Kfz-Versicherung wechselt und den tatsächlichen km-Stand angibt. Die neue Versicherung fragt scheinbar bei der alten nicht nach den zuvor angegebenen Vertragsmerkmalen nach.
Würde also die AXA in der Praxis die Beiträge für die letzen Jahre rückwirkend anpassen und damit erhöhen, sollte diese über den weitaus höheren KM-Stand Kenntnis erlangen? Ich fände das nämlich voll unter aller Sau, weil der Versicherungsnehmer in der Vergangenheit selbst das Risiko in Kauf genommen hat, dass er Verkürzungen der Versicherungsleistungen (Vertragsstrafe) im Falle eines Unfalls zu befürchten hätte. Genauso ist es eine Schweinerei, dass die Versicherung die Differenzbeiträge nicht erstattet, wenn nach Vertragsablauf der tatsächliche km-Stand unter dem zuvor angegebenem liegt.
Beste Antwort im Thema
Jaa, das ist schon sehr unter aller Sau, wenn ein Vertragspartner (und alle seiner Kunden) jahrelang von dir beschissen wurde und er nun auf sein Recht bestehen würde, teilweise das ihm zustehende Geld zu verlangen.
Dir wünsch ich, dass Dir morgen einer die Karre auf 2 Meter Länge zusammenstaucht und er nicht versichert ist. Damit du mal siehst wie es ist mit asozialen Typen wie dir konfrontiert zu sein.
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33 Antworten
Jaa, das ist schon sehr unter aller Sau, wenn ein Vertragspartner (und alle seiner Kunden) jahrelang von dir beschissen wurde und er nun auf sein Recht bestehen würde, teilweise das ihm zustehende Geld zu verlangen.
Dir wünsch ich, dass Dir morgen einer die Karre auf 2 Meter Länge zusammenstaucht und er nicht versichert ist. Damit du mal siehst wie es ist mit asozialen Typen wie dir konfrontiert zu sein.
Zitat:
@spyguy schrieb am 6. Dezember 2014 um 16:52:05 Uhr:
Ich fände das nämlich voll unter aller Sau, ...
... dass man wissentlich be*****sst, und hier im Thread noch was raushaben will.
Ganz grosses Kino.
Hart aber korrekt.:-)
Noch ein Tipp für Dich. Melde Dein Fahrzeug ab und fahre doch einfach so weiter. Dann sparst Du nämlich noch mehr. Ist natürlich auch strafbar, nur nach einem anderen Tatbestand. Dein bisheriges Verhalten erfüllt den Tatbestand des Betruges. Und das sollen wir jetzt besonders gut finden???
Übrigens, wenn Du einen zu hohen Kilometerbedarf pro Jahr angibst, kannst Du den jedesmal nachträglich korrigieren und kriegst die Differenz dann erstattet. Lesen bildet - lies doch mal die Versicherungsbedingungen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 6. Dezember 2014 um 17:31:18 Uhr:
Dein bisheriges Verhalten erfüllt den Tatbestand des Betruges. Und das sollen wir jetzt besonders gut finden???
Da liegst du aber völlig falsch. Mach dich mal richtig schlau, wann der Versicherungsbetrug erfüllt ist.
Der eine Fall ist, falsche Vertragsmerkmale anzugeben, um Beiträge zu sparen.
Der Andere, Versicherungsleistungen auf unberechtigter Weise zu erschleichen.
Das sind zwei verschiedene Paar Stiefel.
Zitat:
@spyguy schrieb am 6. Dezember 2014 um 18:52:59 Uhr:
Da liegst du aber völlig falsch. Mach dich mal richtig schlau, wann der Versicherungsbetrug erfüllt ist.
Der eine Fall ist, falsche Vertragsmerkmale anzugeben, um Beiträge zu sparen.
Hör mal du Kasper aus der Kiste,
hier gehts um 263 StGB nicht um 265.
Das grenzt ja schon an arglistige Täuschung §123 BGB, im Schadensfall würde man da ganz doof aussehen
Grüße
Die Frage die sich mir stellt:
Fragt die Axa bei den Leuten die 5000 KM jährliche Fahrleistung angeben, nicht regelmäßig, also z.B. 1x im Jahr, den KM Stand ab?
Die Vielfahrer von früher entwickeln sich zu den Wenigfahrer von heute, seit man dabei viel Beitrag sparen kann.
@TE: Typen wie Dich wünscht man sich im realen Leben als Freund. Wenn ich solche Aussagen höre, krieg ich Pickel.
Gib doch mal Deine Vertragsnummer durch, dann kann ich für Dich die KM-Nachmeldung bei der Axa übernehmen.
Zitat:
Die Frage die sich mir stellt:
Fragt die Axa bei den Leuten die 5000 KM jährliche Fahrleistung angeben, nicht regelmäßig, also z.B. 1x im Jahr, den KM Stand ab?
Die Frage ist natürlich, ob die Angaben immer (besonders vom TE) wahrheitsgemäß gemacht werden.
Offen gestanden begreife ich nicht, dass auf den Eingangspost dem TE überhaupt geantwortet wurde.
Langweile und Frustabbau
Zitat:
@TalkTalkFan schrieb am 6. Dezember 2014 um 18:59:05 Uhr:
Hör mal du Kasper aus der Kiste,
hier gehts um 263 StGB nicht um 265.
dann belege dies gefälligst, indem du auf eine Quelle aus dem Internet verweist, wo jemand gerade deshalb belangt wurde, weil er zu Unrecht vermindete Beiträge an die Kfz-Versicherung gezahlt hatte, ohne dass er einen Cent (als Versicherungsleistung) von denen erhalten hat.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 6. Dezember 2014 um 19:33:46 Uhr:
@TE: Typen wie Dich wünscht man sich im realen Leben als Freund. Wenn ich solche Aussagen höre, krieg ich Pickel.
Gib doch mal Deine Vertragsnummer durch, dann kann ich für Dich die KM-Nachmeldung bei der Axa übernehmen.
Es ist wohl nicht dein Ernst, dass du mir hier eine Falle stellst