neuer audi a3...steinschlag und andere probleme mit händler...
Hallo!
Ich bräuchte Hilfe von Leuten, die eventuell auch schon mal ein ähnliches Problem hatten oder welche, die vielleicht bei Audi etc arbeiten und wissen wie ein Autohaus hier handelt/handeln muss oder sollte. Ich weiß es ist ein Roman zum Lesen aber ich bräuchte Hilfe!
Ich habe vor 4 Wochen meinen nagelneuen Audi A3 beim Händler abgeholt...leider war die Freude am großen Tag gleich schnell vorbei und zwar...
Mein Audi hatte bereits bei der Übernahme durch Transport zum Autohaus (oder wie auch immer) einen tieferen (jedoch nur 1cm) Steinschlag an der Beifahrerseite, der sich nur lackieren lässt! Ich sehen den natürlich jedes Mal, wenn ich an meinem Auto rumgehe! Der Spengler von dem Autohaus hat mir jedoch davon abgeraten, weil mein Audi Reflexsilber ist und etwaiger Wertminderung...Der nette Satz "Wenns da raus fahrn und nach Wern fahrn habens eh gleich neue!" war natürlich die absolute Frechheit.
Das zweite große Problem machte jedoch die bestellte Handyvorbereitung Bluetooth! Ich hatte, genau wie im aktuellen Audi A3 Katalog abgebildet, eine Ladeinrichtung in der Mittelarmlehne erwartet. Als ich das erste Mal dann beim Händler in meinen Audi eingestiegen bin habe ich sofort die Ladeeinrichtung an der Konsole beim Radio entdeckt und bin natürlich sofort ausgestiegen und habe gesagt, dass wir da ein Problem haben: "So habe ich das nicht bestellt!!" Die Vorrichtung macht die Konsole wirklich nicht hübsch zum Ansehen! Der Händler meinte darauf hin, dass es sehr wohl so bestellt wurde und ist allerdings noch einmal nachsehen gegangen. Als er wieder zurückkam meinte er, dass es zum Zeitpunkt der Bestellung im April von Audi nur so eingebaut wurde...allerdings habe ich Mitte Mai noch einmal mit meinem Händler telefoniert und noch ein paar Mehrausstattungen zugekauft. Zu diesem Zeitpunkt gabe es auch bei der Konfiguration auf einmal 2 Handyvorbereitung Bluetooth zum anwählen. Nämlich einmal an der Konsole und einmal an der Mittelarmlehne. Zum eigentlichen Zeitpunkt meiner Bestellung war nur Handyvorbereitung Bluetooth auszuwählen ohne nähere Infos! Ich habe mir dann aber im Mai blöderweise nichts mehr dabei gedacht und nun hatte ich den Salat. Der Händler weist jeglichen Beratungsfehler von sich aber meiner Meinung nach hätte er ja dann beim Telefonat im Mai sagen müssen: "Liebe Frau...es gibt da eine Änderung...wo hätten sie denn die Handyvorbereitung Bluetooth lieber?.."
Weiters waren beim Verkaufsgespräch 300€ in Tank und Servicegutscheinen ausgemacht wobei hier nur 140€ in Tankgutscheinen abgelöst. Nach 3maligen Ansprechen darauf keine Reaktion! Das Schlimme an der ganzen Sache ist meiner Meinung nach, dass wir bereits seit über 10 Jahren Kunden in diesem Autohaus sind und bereits 11 Autos dort gekauft haben und allein 3 im letzten Jahr!!
Ich habe daraufhin einen 2Seiten langen Brief geschrieben.
Betrifft: Lösungsvorschlag Audi A3
Sehr geehrter Herr XXXXX,
ich war letzte Woche bei einem Audi/VW Händler und habe für die Handyvorbereitung (Blue-tooth) einen Adapter für das Iphone3G gekauft. (Artikelnr.: 8P00514356P).
Für 119€ erhält man einen wirklich überdimensionierten Adapter, der das Armaturenbrett nur noch hässlicher machte. Daher habe ich diesen auch bereits nach ein paar Stunden zurückge-ben müssen, da man mit dieser Lösung nicht glücklich werden kann!
Ich nehme somit Ihren Lösungsvorschlag an, die Ladeeinrichtung mittels Spotrepair zu
entfernen, auch der Audi/VW Händler hat mir dazu geraten. Der Serviceberater meinte aber weiters, dass falls es keine passende Kunststofffüllung (Farbton/Material) für dieses Armatu-renbrett gibt und somit Rückstände blieben, ich davon ausgehen kann, dass auf Ihre Kosten das gesamte Armaturenbrett getauscht wird.
Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen, dass es sich hierbei um einen Beratungsfehler Ihrerseits handelt und Ihre Aussage "Das hat die Tochter so bestellt...." stimmt, aber ich habe es so bestellt wie in dem von Ihnen überreichten aktuellen Audi A3 Katalog abgebildet, den ich von Ihnen, während unseres Verkaufsgespräches im April erhalten habe und damit zusammen mit Ihnen meinen Audi konfiguriert habe.
Und wenn Sie dort auf Seite 80, bzw. auf meinem Anhang nachsehen, können Sie das Bild der Handyvorbereitung (Bluetooth) sehen.
Es handelt sich um eine Ladeeinrichtung in der Mittelarmlehne genau wie von mir erwartet und deshalb gab es auch den großen Überraschungseffekt und die Enttäuschung bei der Übernah-me.
Von Ihnen als Verkäufer erwartet man bei einem Kauf eines solch hochwertigen Fahrzeuges Aufklärung, denn als Kunde und somit als Nichtexperte beruht man auf eben dieses Experten-wissen des Autoverkäufers seines Vertrauens.
Und ich darf weiters zitieren "...und Informationen über kompatible Handys erhalten Sie bei Ih-rem Audi Händler...". Auch diese Beratung haben sie verabsäumt!
Der Fehler hätte somit bereits während des Verkaufsgespräches aufgeklärt werden können und man hätte sich den ganzen Ärger erspart!
Und Ihre, sowie die Aussage Ihres Mitarbeiters bei der Übernahme des Fahrzeuges, das es keinen Adapter für das Iphone gibt hat sich nun auch nicht bewahrheitet. Nun ist es aber eigent-lich nicht im Sinne, dass sich der Kunde selbst um eine Recherche in diesem Bezug kümmern muss. Und ich verstehe nicht warum Sie nach nun 3 Wochen als Audi/VW Händler nicht bei
Ihrem Ersatzteillager nachgefragt haben, ob es einen Adapter für das Iphone gibt und mir somit einen weiteren Lösungsvorschlag hätten unterbreiten können.
Nur am Rande, es hat mich 10 Minuten gekostet herauszufinden, ob es einen passenden Adap-ter gibt und konnte diesen nach einem Tag bei einem Audi/VW Händler abholen!
Ich bitte Sie diese konstruktive Kritik anzunehmen und dieses Problem gewissenhaft zu lösen!
Weiters erlaube ich mir auf den Steinschlagschaden an der Beifahrerseite hinzuweisen.
Grundsätzlich möchte ich meiner Verwunderung kundtun, das Ihrerseits ein Fahrzeug mit, aus meiner Sicht, einem doch erheblichen Mangel zur Abnahme freigegeben wird.
Ich darf mich aber auf die Aussage Ihres Spenglers stützen und möchte diesen Schaden, wegen Wertminderung und eventueller Sichtbarkeit nach einer Lackierung bedingt durch das Re-flexsilber, nicht lackiert haben und biete Ihnen daher an, dass Sie die Schadenssumme ablösen können.
Um nun mehr der beiden genannten Mängel einer positiven Lösung zuzuführen, schlage ich folgende Vorgehensweise vor:
• Demontage der Ladeeinrichtung
• Spotrepair bzw. Tausch des Armaturenbrettes
• Gegenverrechnung des anteiligen Verkaufspreises der Handyvorbereitung (Blue-tooth)
• Gegenverrechnung der Schadenssumme Lackschaden
• Gegenverrechnung einer Entschädigung für den entstandenen Aufwand und Är-ger (Zeit, Fahrstrecke, Wertminderung eines nagelneuen Fahrzeuges in Folge der anfallenden Reparatur sowie des bestehenden Lackschadens)
• Und auch auf die ausgehandelten 300€ in Tank und Servicegutscheinen komme ich noch einmal zu sprechen, die Sie scheinbar vergessen haben oder ignorieren. Gegenverrechnung abzüglich 70€ erhaltener Tankgutscheine sowie einer Tankfüllung von ebenso 70€
Für meine Dispositionen ersuche ich Sie um Übermittlung eines schriftlichen Angebotes für die entsprechende Gutschriften und Bekanntgabe eines Termins zwecks Bearbeitung des Armatu-renbrettes ab der 32. Kalenderwoche.
Der Ordnung halber möchte ich festhalten, dass Sie mir für die benötigte Montagzeit ein gleich-wertiges Fahrzeug zur Verfügung stellen.
Weiters möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir in Ihrem Autohaus jahrelang treue Kunden sind und bereits allein in diesem Jahr 3 Autos gekauft haben.
Ich erwarte von Ihnen eine positiven Bearbeitung, ansonsten sehe ich mich leider gezwungen mich an Audi Salzburg zu wenden um eine akzeptable Lösung herbeizuführen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Nach 2 Wochen kam nun die Antwort meines Händlers:
Werte Frau...
leider beschäftigt uns noch immer die Mehrausstattung Handyvorbereitung (Bluetotth) bei Ihrem neuen Audi A3!
Bei diesem Kauf wurde der Wagen von Ihnen persönlich ausgesucht und nach Ihren Bedürfnissen zusammengestellt, das zeigen auch die nachträglichen Änderungen, die von Ihnen telefonisch bei mir getätigt wurden. Deshalb wehre ich mich sehr, wenn Sie mir einen Beratungsfehler vorwerfen!
Weiters möchte ich schon auch auf das Entgegenkommen der Firma xxxxx gegenüber der Fam.... hinweisen, was auch zu einer feinen Kaufabwicklung geführt hat! (zusatz hier von mir: wir haben die normalen 12% auf das Auto bekommen und versprochene Gutscheine im Wert von 300€ die wir ja nun nicht vollständig bekommen haben! Ansonsten welches Entgegenkommen? Wir waren auch damals im April woanders ein Angebot einholen da haben wir bis auf die 300€ Gutscheine ebenso 12% bekommen. Wir haben uns dann aber für das Autohaus Kamper entschieden, wegen den 300€ Gutscheinen und weil das Auto mir mehr für meinen alten Audi geboten hat...was aber hinfällig war, weil ich es privat um einiges mehr verkauft habe!!)
...
Allein mein Vorschlag, dass Sie die Mehrausstattung Handyvorbereitung nicht bezahlen müssen und wir die Demontage kostenlos durchführen - zeigt dies auf!
Daher schlage ich Ihnen zusammenfassend folgenden Lösungsvorschlag vor:
- Demontage der Ladeinrichtung
- Spotrepair (auf keinen Fall Armaturenbretttausch)
- Reparatur des Lackschadens lt. Garantiebestimmungen des Herstellers (Keine Ablöse)
Der Aufwand sollte mit den Zusatzleistungen die im Kaufvertrag NICHT enthalten waren, abgegolten sein!
Bitte um Terminvereinbarung mit unserem Werkstattleiter Herr... Für die Dauer der Reparatur stellt Ihnen die Firma xxxxx - kostenlos - einen Ersatzwagen zur Verfügung, obwohl dies laut Konsumentschutz NICHT Pflicht ist!
Hoffe, dass Sie mit meinem Vorschlag zufrieden sind un verbleibe
mit freundlichen Grüßen
--------
Und nun zu meiner Frage: muss ich das jetzt so hin nehmen? was würdet ihr da machen?
danke schon im Voraus!!
lg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von zLyh
Ich hätte so gehandelt ! Auszug aus dem BGB
Jetzt erklär doch der guten TE mal, was Du in der Realität getan hättest!!!
Da bin ich mal gespannt!
Und sag bitte nicht, dass Du ein neues Auto verlangt hättest!
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8 Antworten
Hi, stell doch mal Fotos rein-
Grüße
Hallo JoesygellerAudi,
ich weiß ist jetzt etwas besserwisserisch, aber wenn ich Dich gewesen wäre hätte ich das Auto schonmal mit dem 1 cm Steinschlag nicht abgenommen. Entweder neue Tür oder Auto geht zurück.
Ich weiß natürlich nicht Deine Hintergründe, ob Du bespw. dringend das Fahrzeug benötigt hattest usw. u. damit unter Zugzwang warst, aber selbst in dieser Situation, hätte man auf einen Ersatzwagen bestehen können bis der Mangel beseitigt ist.
Gruß
also das die Handyvorbereitung im April nicht in der Mittelarmlehne verbaut wurde, kann ich nicht glauben...
was mich aber wundert - abseits das eigentlichen Themas: du hast echt die Ladeschale für das 3G schon bekommen
Hallo!
Ich äußere mich zu den Dingen jeztt nicht da ich die genauen Hintergründe nicht kenne. Aber mit dem Mangel hätte ich wie mein Vorredner auch schon gesagt hat das Fahrzeug nicht übernommen. Weiters würde ich den Namen des Autohauses hier aus dem Text nehmen, da dies auch nach hinten los gehen kann.
lg
Christian
Ich hätte so gehandelt ! Auszug aus dem BGB
Ist die Ware mangelhaft und konnte der Verkäufer den Fehler im Wege der Nacherfüllung nicht beseitigen, kann der Käufer anstatt Herabsetzung des Kaufpreises auch vom Kaufvertrag zurücktreten. Er kann die Ware zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen.
Der Käufer hat ein Wahlrecht, ob er bei einer fehlerhaften Kaufsache vom Vertrag zurücktritt oder mindert. Dieses Wahlrecht endet aber in dem Zeitpunkt, in dem sich der Verkäufer mit dem vom Käufer gewählten Recht (Rücktritt oder Minderung) einverstanden erklärt hat.
Das Recht auf Rücktritt verjährt innerhalb zwei Jahren. Macht der Käufer das Rücktrittsrecht nicht innerhalb dieser Frist geltend, kann der Verkäufer den Rücktritt verweigern, indem er sich auf die Verjährung beruft.
Der Verkäufer kann dem Käufer auch einen größeren Zeitraum einräumen, um den Rücktritt auszuüben. Dies passiert durch die Einräumung einer Garantie.
Der Rücktritt (§ 346 BGB ff) vom Kaufvertrag ist nicht mit dem gesetzlich geregelten Widerrufsrecht (§ 312d BGB) bei Fernabsatzverträge (§ 312b BGB) gleichzusetzen und zu verwechseln. Ein Rücktritt von einem rechtsgültig abgeschlossenen Kaufvertrag ist nur möglich, wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind, die dazu berechtigen, wie zum Beispiel eine fehlgeschlagene Nacherfüllung bei einem Sachmangel.
Im Falle eines Sachmangels beim Kauf kann der Käufer unter bestimmten Umständen vom Kaufvertrag zurücktreten. In diesem Fall hat er die Kaufsache an den Verkäufer zurückzugeben. Der Käufer kann dann vom Verkäufer die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Unter Umständen hat der Käufer dann dem Verkäufer eine Nutzungsentschädigung oder einen Wertersatz zu leisten.
Voraussetzung für den Rücktritt vom Kaufvertrag ist, dass der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat.
Zitat:
Original geschrieben von zLyh
Ich hätte so gehandelt ! Auszug aus dem BGB
Jetzt erklär doch der guten TE mal, was Du in der Realität getan hättest!!!
Da bin ich mal gespannt!
Und sag bitte nicht, dass Du ein neues Auto verlangt hättest!
an der Schreibweise des TE und die Erwähnung von Audi SALZBURG kann man wohl mal davon ausgehen,dass das BGB hinfällig ist...weil nix deutschland
also nurmal ganz knapp:
für mich hört es sich so an als ob du bei der Handyvorbereitung selbst Schuld bist. Ich hätte von dem Verkäufer nicht erwartet dass er da rückfragt. Finde das soweit in Ordnung. Wenn das zu dem Zeitpunkt nur mit der VOrrichtung an der Mittelkonsole gemacht wurde hattest du dich ja drauf eingestellt und bei späterer "Umbestellung" muss man es dann eben richtig angeben.
Mit dem Steinschlag in der Tür hätte ich das Auto auch nicht abgenommen.
Die Sache mit den Gutscheinen: Waren die vertraglich festgehalten?