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Neuer Bussgeldkatalog

Themenstarteram 10. November 2021 um 13:41

Hallo Forum ,

Der neue Bussgeldkatalog beinhaltet drastische Strafen für Autofahrer , die sich nicht an die Regeln der Rettungsgasse halten.

Jetzt mal meine Fragen :

Wie verhält sich der Biker korrekterweise und unterliegt er den gleichen Strafen wenn er die Gasse im Stau nutzt ?

Wie haltet ihr das ?

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66 Antworten
am 10. November 2021 um 13:43

Ich würde sagen, egal ob Motorrad oder Auto. Es bleibt unerlaubtes Benutzen der Rettungsgasse

"Der neue Bussgeldkatalog beinhaltet drastische Strafen für Autofahrer , die sich nicht an die Regeln der Rettungsgasse halten."

Ich hab den zwar noch nicht gelesen, aber vom Prinzip her sollte das auch für Motorradfahrer gelten. Und deshalb werde ich mich hüten, durch eine Rettungsgasse zu fahren. Frage ist allerdings, was mach ich, wenn es (noch) keine Rettungsgasse ist? Ich glaube, die DashCam muss doch nicht eingebaut werden.

97x

Auch wenn viele Motorradfahren "denken" , das sie Sonderechte haben, dürfen sie nicht mehr wie der Autofahrer!

"Regelmäßig schlängeln sich Motorradfahrer auf Autobahnen zwischen den stehenden Fahrzeugen hindurch, um so schneller durch den Stau zu kommen. Dabei nutzen sie oft auch die Rettungsgasse. Aus juristischer Sicht ist die Sachlage klar: Dieses Verhalten ist verboten.6. November 2019"

"Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind außerorts auch Motorräder in Stausituationen auf deutschen Straßen zum Stillstehen verpflichtet. Nach legaler Rechtslage ist sowohl das Befahren der Rettungsgasse als auch das Hindurchschlängeln zwischen unterbrochenen Fahrzeugkolonnen sowie die Benutzung der Standspur verboten.28.08.2020"

Antworten von google...

Ist unterschiedlich.

Triffst du auf einen genauen Cop - Pech gehabt

Triffst du auf jemanden der es locker sieht - gut

Im Allgemeinen ist es ansonsten für niemanden erlaubt außer Polizei, Rettungskräfte und Abschlepper evt.

Ich fahre durch, weil ich mir denke das ich die Gasse nicht blockiere da ich ggf. Schnell mich wieder einordnen kann und nicht so viel Platz verbrauche wie ein PKW , wenn ich eine Strafe dann bekomme habe ich eben Pech gehabt.

Dann lieber den Standstreifen benutzen. Ist billiger

am 10. November 2021 um 14:57

Seit gestern drohen für das unbefugte Befahren der Rettungsgasse 240€ Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

Hat auch vor der Novelle bis zu 400€ gekostet, siehe:

https://www.augsburger-allgemeine.de/.../...tungsgasse-id55353286.html

400€ Bußgeld, Nichtbilden der Rettungsgasse und Vorsatz.

Gibt mit dem Motorrad günstigere Möglichkeiten einen Stau zu umfahren. Die beste davon sind Landstraßen.

Moin!

Ich verstehe solche Fragen immer nicht. Als würde es irgendwo in der StVO einen Sonderabschnitt: "Ausnahmen für Motorradfahrer" geben, der einem das Filtern, benutzen der Rettungsgasse, Parken auf Behindertenparkplätzen, Krad-Treff in der Feuerwehreinfahrt oder was auch immer erlauben würde.

Man ist den gleichen Regelungen unterworfen, wie jeder andere auch, soweit nicht Beschilderung vor Ort konkreteres regelt - und dafür steht dann auch alles notwendige in der StVO.

Eine ganz andere Frage ist, ob man sich an die Regelungen hält - bis hin zur Geschwindigkeitsbegrenzung. Nur seid doch dann bitte auch einfach Mann genug, nicht nach irgendwelchen Ausreden o.ä. zu suchen. Wer eine Grenze überschreitet, sollte auch den Arsch hin der Hose haben, die Konsequenzen ertragen zu können. Wenn nicht, dann einfach lassen.

Themenstarteram 10. November 2021 um 17:48

Zitat: Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine solche sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Zitat Ende .

Finde den Fehler ??

Um mal etwas Menschenverstand in die neue Regelung zu bringen :

Ich verstehe es so, das Rettungsfahrzeuge nicht blockiert oder gehemmt werden dürfen.

Wie soll das mit einem Motorrad funktionieren?

Ps : ich befürworte die schärferen Regeln und Strafen.

Aber es sollte Sinn machen.

Die Standspur ist günstiger .

Nur Auto aufgeführt?

Wäre aber egal, die Rennleitung wird argumentieren, dass ich mit dem Motorrad in der Mitte fuhr, also keine Rettungsgasse gebildet hätte.

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 10. November 2021 um 19:03:44 Uhr:

Die Standspur ist günstiger .

So ist es...

Aktueller Tarif 90,-€

https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldkatalog.pdf

So nach dem Inhaltsverzeichnis dürfen wir mit den Motorrädern fahren wie wir wollen.

Zitat:

@dickschiffuser schrieb am 10. November 2021 um 18:48:04 Uhr:

Zitat: Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine solche sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Zitat Ende .

Finde den Fehler ??

Welcher Fehler? Statt sich der Rechtsgrundlage zu bedienen sich auf einen "irgendeinen" Artikel zu beziehen, der den Inhalt nicht korrekt wiedergibt? Ja, das ist ein Fehler.

Der BKat-Text ist nämlich eindeutig: "Sie benutzten mit Ihrem Fahrzeug auf einer Autobahn oder Außerortsstraße unberechtigt eine freie Gasse für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen.

§ 11 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 50a BKat; § 4 Abs. 1 BKatV

A - 2 240,00 1 M"

 

Macht also 2 Pkt, 240 Geld, 1 Monat per pedes

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