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Neuer C70 von Volvo falsch geliefert. Und nun ???? :-(

Volvo C70 2 (M)
Themenstarteram 8. April 2011 um 19:31

Hallo,

wir waren heute bei Volvo, um unseren neuen C70 zu begutachten. Es war grosse Freude angesagt, denn es schien alles perfekt. Dann viel plötzlich auf, dass der bestellte elektrische Beifahrersitz ein manueller ist :mad:. Wir sind zwei Rollstuhlfahrer und haben es uns extra so bestellt, damit auch alles perfekt und einfach zu verstellen geht. Und nun das :( ! Auf der verbindlichen Bestellung und der schriftlichen Bestätigung steht der elektrische Beifahrersitz mit drauf. Volvo bot uns sofort an, ein neues Auto mit dem fehlenden elektrischen Beifahrersitz zu bestellen. Denn eine Nachrüstung ist nicht möglich :(. Das würde dann aber wieder 3-4 Monate Lieferzeit bedeuten und der Behindertenumbau müsste auch neu terminiert werden. Dann ist der Cabrio-Sommer schon wieder grossenteils rum :mad:.

Es ist zwar möglich für uns, auf diesen elektrischen Beifahrersitz zu verzichten, aber mit deutlich mehr Mühe beim einsteigen.

Wie würdet Ihr Euch also in unserem Falle verhalten ? Wir haben aus unserer Sicht folgende Möglichkeiten:

 

- Auto nochmal kommen lassen und mehrere Monate drauf warten.

 

- Geliefertes Auto mit dem Mangel akzeptieren und den entstandenen Schaden/Verlust in Geld (Summe :confused:) abgelten lassen.

 

 

Danke im Voraus für Eure Mithilfe,

 

Marcus

Beste Antwort im Thema
am 9. April 2011 um 22:19

Hallo Marcus,

 

Deine Frage hat mich recht lange beschäftigt, entschuldige bitte die Wartezeit, aber ich musste mein Gesetzliches Grundwissen über Kaufverträge erst auffrischen um eine Fachlich und Sachlich korrekte Antwort zu erstellen.

Zuerst die Fakten, nur so kann man eine vernünftig, rechtlich passende Aussage machen.

Eins Vorweg, ich werde nicht jeden Punkt einzeln in Unterpunkte aufteilen, ich nehme diese als erfüllt an, sollten Fragen bestehen - einfach PN

1. Durch die Unterschriften auf dem Kaufvertrag hast du (als Privatperson) mit dem Händler (Auftretend als Kaufmann) einen bindenden rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.

2. Qualitätsmerkmale:

Durch ankreuzen in der Austattungsliste hast du die "Qualität" (die Austattung etc.) im Kaufvertrag bindend festgelegt.

Es gibt noch mehr Punkte die Erfüllt sind, liste sie aber nicht auf, da diese in diesem Fall nicht von großer Bedeutung/Belang ist/sind.

 

Jetzt geht es noch um die Erfüllung des Kaufvertrages

Auch hier werde ich wieder einige Punkte aufzählen

1. Du hast den Wagen zum vereinbarten Termin oder in dem vereinbarten Zeitraum geliefert bekommen.

2. Du hast sofort einen "Offenen Mangel" festgestellt. Die Elektrische Sitzverstellung - Beifahrer fehlt. Hinzu kommt, so würde ich das auslegen, dass es sich in deinem Fall um einen wesentlichen Mangel handelt. Da der Mangel deine Benutzung der Ware stark behindert/einschränkt. Allerdings ist das Auslegungssache, ich bin kein Jurist - Nur Kaufmann. Fakt ist, es bestehen Mängel an der versprochenen Ware, sie ist nicht ordnungsgemäß geliefert worden.

Es kann unter Umständen sogar noch eine dritte Art von Mangel dazukommen. Sie nennt sich behebbarer Mangel, erklärung folgt später.

Für dich und den Händler bestehen nun folgende Möglichkeiten

1. Wandlung - Rücktritt vom Kaufvertrag

Jeden von dir erbrachte Leistung (geldlicher Art) ist dir sofort zu erstatten

2. Verbesserung oder Preisminderung (behebbarer Mangel)

Der Händler hat das recht den Mangel zu beheben, dass heisst in deinem Fall kann er sogar darauf bestehen, dass der Wagen zurück nach Schweden geht zum Umbauen, allerdings muss er dir für die Zeit Gleichwertigen Ersatz zur Verfügung stellen.

Und er hat das recht, dass sogar zweimal zu tun. Das bedeutet wenn der Wagen nach Schweden geht und er wiederkommt - Nehmen wir an die Verstellung funktioniert nicht, darf er den Wagen nochmal nach Schweden schicken, allerdings geht das zulasten seiner Kosten, nicht deiner.

Die letzte Alternative wäre, dir einen neuen Wagen liefern zu lassen, mit deiner gewünschten Austattung, allerdings kann ich dir nichts dazu sagen, ob du ein anrecht auf einen zweiten Wagen und eine Preisminderung aufgrund der längeren Wartezeit, zumindestens steht dir auch da wieder gleichwertiger Ersatz zu.

Bei der Preisminderung wird es interessant, da dein Fall recht speziell ist. Du bist, soweit ich das erfassen kann, auf die Sitzverstellung angewiesen. Und da ein Preisschild dran zu hängen wird schwierig, aber rein rechtlich möglich.

Ich hoffe ich konnte dir damit irgendwie helfen, und drücke die Daumen, dass sich alles auf vernünftige Weise klären lässt.

MfG

Alex

 

PS: Im Anhang eine Word Datei zum Thema Kaufverträge - recht übersichtlich wie ich finde

 

 

 

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Das ist echt dumm gelaufen....... :-(

Könnt ihr nicht den Wagen neu liefern lassen, allerdings diesen jetzigen falsch gelieferten, so lange fahren, quasi als Entschädigung für die entstandenen Umstände !?

Fände ich von Volvo mehr als fair, wenn die darauf eingehen würden.......

Den jetzigen Wagen so hinzunehmen wäre zwar ein Kompromiss (mit Ausgleich), aber was habt ihr von dem (gesparten?) Geld, wenn ihr damit nicht glücklich seid/werdet !?

 

Themenstarteram 8. April 2011 um 20:29

Den "falschen" Wagen nutzen, bis der "Richtige" da ist, dass will Volvo eher nicht. Denn dann hätten sie hinterher ein gebrauchtes und verändertes Fahrzeug ( der Behindertenumbau ist eher nicht restlos zurück zu bauen ).

Hallo,

wäre es denn wirklich nicht möglich, bei dem Wagen auf Kosten von Volvo den elektrisch verstellbaren Beifahrersitz nachrüsten zu lassen? Bei vielen Fahrzeugen ist das nur eine Frage des Willens der Werkstatt und der Ersatzteilpreise. Vermutlich wird mit irgendwelchen Kabelbäumen argumentiert werden, aber Kabel lassen sich meist nachziehen, wenn man will.

In so einem speziellen Fall, sollte Volvo Kulanz walten lassen. Was sagt denn der Händler zu der Misere? Wie äussert sich Volvo dazu?

Gruss Neo

Themenstarteram 8. April 2011 um 21:29

Angeblich gibt es die Software zur Programmierung / Kallibrierung der Sitze nur im Werk, aber nicht in den Werkstätten :(

Bisher haben wir nur mit dem Vertragshändler verhandelt.

Ich würde auch versuchen eventuell Volvo Deutschland oder direkt Schweden einzuschalten. Soll halt der Händler den Sitz nachrüsten und für die Software nach Schweden schicken, oder aber direkt alles in Schweden machen lassen. Der C70 wird in Uddevalla mehr oder weniger eh in Handarbeit gebaut, weshalb es dort eher integriert werden könnte. Die Umbauzeit sollte deutlich unter der einer Neubestellung liegen, Volvo spart sich einen eventuell schwer verkäuflichen Vorführwagen (vllt. die Farbe Rot, oder Basisausstattung, oder beides??) und den Ärger einer kompletten Neubestellung und hat halt ein bischen Aufwand mit der Nachrüstung. Schlag das dem :) mal vor, denn Spezialumbauten können auch in einer Abteilung im Werk (weiß nicht, ob auch in Uddevalla oder nur in Torslanda) vorgenommen werden.

Viel Glück und hoffentlich bald ein paar schöne Touren bei herrlichem Wetter im offenen C70. :)

am 9. April 2011 um 7:31

Hallo,

eine Frage vorweg: Ist der Behindertenumbau schon gemacht oder folgt der nach der Auslieferung?

 

Ich würde mir den Wagen neu bestellen und von Volvo eine ordentliche Entschädigung erwarten, aus folgendem Grund:

 

1. Den Wagen fahren bis ein neuer kommt wird nicht gehen, denn wenn er erst umgebaut werden muß dann haben sie ein sehr schwer verkäufliches Auto. Wird Volvo nicht machen, nur wenn er schon umgebaut ist.

2. Ohne Umbau könnt ihr wohl nicht den Wagen fahren.

3. Den Sitz umbauen, nachrüsten, könnte vielleicht möglich sein, auch wenn er dann ins Werk müßte nach dem was ich so lese. Das wäre mir ja noch egal, da es schneller als eine Neubestellung gehen würde. Doch ich befürchte dabei, das man einen Unterschied beim Leder sehen könnte wenn ein neuer Sitz, mit dann Leder aus einer anderen Haut gefertigt. Und dann ärgert man sich auch... Also vorher klären lassen!

4. Den Wagen mit dem Kompromiss ohne elektrische Einstellung wird euch nicht glücklich machen. Ihr seit gehändicapt, doofes Wort... Doch es macht euch das Leben deutlich leichter wie ihr schreibt. Also ist es ein schlechter Kompromiss, den ihr immer bei jeder Fahrt spüren werdet. Und das würde euch mit dem Wagen nicht glücklich werden lassen, denke ich.

 

So doof das ist, bestellt neu auch wenn es jetzt die perfekte Zeit wäre. Doch sollte Volvo euch deutlich entgegen kommen (preislich wegen neuem Modelljahr, Preiserhöhung, Entschädigung), denn der Fehler liegt ja wohl bei Ihnen.

Hoffe sehr für euch das ihr etwas gutes und zufriedenstellendes angeboten und hinbekommt.

 

Gruß

EikoRD 

Was ist für euch das wichtigste am elektrischen Sitz? Seid ihr unterschiedlich groß und müsst die Sitze ständig verstellen, oder müsst ihr den Sitz vorfahren um den (klappbaren?) Rolli dahinter zu verstauen?

Dann werdet ihr langfristig mit dem manuellen Sitz nicht glücklich. Vorklappen geht noch, aber den Sitz wieder nach hinten fahren erfordert zwei Hände, das auf Dauer mit eurem Handycap würde die Freude an diesem schönen Auto vermutlich trüben.

Also entweder Nachrüstung - hier wie schon vorgeschlagen ruhig mal bei Volvo Deutschland nachfragen. Sonst bleibt wohl nichts anderes als eine Neubestellung. Vielleicht kann man die Lieferzeit abkürzen wenn er einen von einem anderen Händler schon bestellten Ausstellungswagen übernimmt und den nach euren Wünschen ausstatten lasst.

Gruß, Olli

P.S.: man kann aber auch im Winter Cabrio fahren :D

am 9. April 2011 um 9:23

Der Wagen wurde nicht so geliefert wie bestellt --> Vertragsbruch

Bei neuer Bestellung verzögert sich die Lieferung erheblich --> Vertragsbruch

Wenn bedingt durch die Neubestellung die Wartezeit von vorne beginnt, würde ich nicht mehr so lange auf einen Volvo warten.

Entweder kulante Lösung seitens Volvo, oder.......es gibt so viele schöne Cabrio`s, es muss nicht immer Volvo sein.....und vielleicht haben andere kürzere Lieferzeiten.

Hallo,

Das ist eine sehr ärgerliche Panne von Volvo. Vielleicht macht Volvo auf drängen

doch noch ein paar Angebote für Euch.Etwas bessere Ausstattung oder

ähnliches.

Ich würde auf alle Fälle neu bestellen.Das sind zwar 3 Monate länger warten

aber sonst ärgert Ihr euch Jahre.

Seelze 01

am 9. April 2011 um 22:19

Hallo Marcus,

 

Deine Frage hat mich recht lange beschäftigt, entschuldige bitte die Wartezeit, aber ich musste mein Gesetzliches Grundwissen über Kaufverträge erst auffrischen um eine Fachlich und Sachlich korrekte Antwort zu erstellen.

Zuerst die Fakten, nur so kann man eine vernünftig, rechtlich passende Aussage machen.

Eins Vorweg, ich werde nicht jeden Punkt einzeln in Unterpunkte aufteilen, ich nehme diese als erfüllt an, sollten Fragen bestehen - einfach PN

1. Durch die Unterschriften auf dem Kaufvertrag hast du (als Privatperson) mit dem Händler (Auftretend als Kaufmann) einen bindenden rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.

2. Qualitätsmerkmale:

Durch ankreuzen in der Austattungsliste hast du die "Qualität" (die Austattung etc.) im Kaufvertrag bindend festgelegt.

Es gibt noch mehr Punkte die Erfüllt sind, liste sie aber nicht auf, da diese in diesem Fall nicht von großer Bedeutung/Belang ist/sind.

 

Jetzt geht es noch um die Erfüllung des Kaufvertrages

Auch hier werde ich wieder einige Punkte aufzählen

1. Du hast den Wagen zum vereinbarten Termin oder in dem vereinbarten Zeitraum geliefert bekommen.

2. Du hast sofort einen "Offenen Mangel" festgestellt. Die Elektrische Sitzverstellung - Beifahrer fehlt. Hinzu kommt, so würde ich das auslegen, dass es sich in deinem Fall um einen wesentlichen Mangel handelt. Da der Mangel deine Benutzung der Ware stark behindert/einschränkt. Allerdings ist das Auslegungssache, ich bin kein Jurist - Nur Kaufmann. Fakt ist, es bestehen Mängel an der versprochenen Ware, sie ist nicht ordnungsgemäß geliefert worden.

Es kann unter Umständen sogar noch eine dritte Art von Mangel dazukommen. Sie nennt sich behebbarer Mangel, erklärung folgt später.

Für dich und den Händler bestehen nun folgende Möglichkeiten

1. Wandlung - Rücktritt vom Kaufvertrag

Jeden von dir erbrachte Leistung (geldlicher Art) ist dir sofort zu erstatten

2. Verbesserung oder Preisminderung (behebbarer Mangel)

Der Händler hat das recht den Mangel zu beheben, dass heisst in deinem Fall kann er sogar darauf bestehen, dass der Wagen zurück nach Schweden geht zum Umbauen, allerdings muss er dir für die Zeit Gleichwertigen Ersatz zur Verfügung stellen.

Und er hat das recht, dass sogar zweimal zu tun. Das bedeutet wenn der Wagen nach Schweden geht und er wiederkommt - Nehmen wir an die Verstellung funktioniert nicht, darf er den Wagen nochmal nach Schweden schicken, allerdings geht das zulasten seiner Kosten, nicht deiner.

Die letzte Alternative wäre, dir einen neuen Wagen liefern zu lassen, mit deiner gewünschten Austattung, allerdings kann ich dir nichts dazu sagen, ob du ein anrecht auf einen zweiten Wagen und eine Preisminderung aufgrund der längeren Wartezeit, zumindestens steht dir auch da wieder gleichwertiger Ersatz zu.

Bei der Preisminderung wird es interessant, da dein Fall recht speziell ist. Du bist, soweit ich das erfassen kann, auf die Sitzverstellung angewiesen. Und da ein Preisschild dran zu hängen wird schwierig, aber rein rechtlich möglich.

Ich hoffe ich konnte dir damit irgendwie helfen, und drücke die Daumen, dass sich alles auf vernünftige Weise klären lässt.

MfG

Alex

 

PS: Im Anhang eine Word Datei zum Thema Kaufverträge - recht übersichtlich wie ich finde

 

 

 

am 10. April 2011 um 15:54

Zitat:

Original geschrieben von clk200kmarcus

Angeblich gibt es die Software zur Programmierung / Kallibrierung der Sitze nur im Werk, aber nicht in den Werkstätten :(

Kleiner Urlaub nach Schweden ? ;-)

Themenstarteram 11. April 2011 um 12:33

Nochmal vielen Dank allen Antwortenden :).

 

Jetzt kommt über den Vertragshändler die Aussage von Volvo, dass die Nachrüstung des elektrischen Beifahrersitzes doch machbar ist. Allerdings übernimmt weiterhin die Werkstatt des Vertragshändlers keine Garantie dafür, dass es dann am Ende auch funktioniert :rolleyes:. Ausserdem würde die Bestellung der Teile von den einzelnen Zulieferern mindestens 3 Wochen dauern.

Interessant wäre noch zu wissen, wer es denn verbockt hat. Hat der :) nicht richtig bestellt? Hat VCG nicht richtig weiter gegeben oder hat wer in Schweden gepennt?

 

Eine Garantie muss auf jeden Fall gewährt werden, da es entweder von einer autorisierten Fachwerkstatt oder sogar vom Werk direkt gemacht wird.

Themenstarteram 11. April 2011 um 14:09

Würde in diesem Fall vom Vertragshändler / -Werkstatt durchgeführt werden.

 

Wer es verbockt hat, ist an den uns kenntlichen Unterlagen nicht zu sehen. Auf denen stimmt alles !

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