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Neuer Fahrzeugschein enthält nicht alle Daten des alten

Themenstarteram 29. August 2024 um 20:07

Seit 2002 bin ich Besitzer eines Youngtimers (Bj. 1997). Nun nach 22 Jahren wollte ich den Wagen verkaufen und stellte fest, dass ich den Fahrzeugbrief nicht mehr auffinden kann. Der originale Fahrzeugschein war noch vorhanden.

So bin ich zu einem Zulassungsdienst gefahren und musste einen neuen Fahrzeugbrief und gleichzeitig auch einen neuen Fahrzeugschein beauftragen.

Nach dem Aufbietungsverfahren habe ich nun seit heute den neuen Brief und Fahrzeugschein in den Händen. Was mich nun sehr stark wundert:

1) Ja, der alte Fahrzeugbrief und -schein von 2002 sah noch etwas anders aus. Aber im neuen Brief steht zwar, dass es 1 Vorbesitzer gab, aber keinen Hinweis, dass das Fahrzeug mit Brief und Schein schon 2002 auf mich ausgestellt wurden.

Im neuen Brief steht das Datum von gestern (Tag der Ausstellung) und kein weiterer Hinweis.

Wenn ich den Wagen nun verkaufe, sieht es für den Käufer so aus, als gab es 1 Vorbesitzer und mich als Zweitbesitzer. Ich den Wagen aber erst seit gestern habe (weil Ausstellungsdatum des Briefes gestern ist und kein weiterer Hinweis zu finden ist, dass dieser Brief als Ersatz für einen seit 2002 zuvor ausgestellten Brief für dieses Fahrzeug erstellt wurde).

Ist das normal? Fehlt da ein Hinweis? Wie "beweise" ich anhand des neuen Fahrzeugbriefs, dass ich seit 2002 Besitzer des Fahrzeugs bin?

2) Vom alten Fahrzeugschein (den hatte ich ja noch) habe ich vor Beantragung des neuen Fahrzeugbriefes eine Fotokopie/Fotos gemacht. Dann musste ich diesen alten Fahrzeugschein ja bei der Kfz-Zulassungsbehörde über den Zulassungsdienst abgeben.

Nun, im neuen, grafisch/optisch leicht veränderten Fahrzeugschein fehlen Einträge. Unter Ziffer 20-23 im alten Schein standen die möglichen Reifengrößen (195/65R15 91H und 205/65R15 94H).

Im neuen Brief steht unter Ziffer 15.1 und 15.2 nur noch 195/65R15 91H. Was soll das? Ist da kein Platz mehr? Der Wagen hat aktuell die (erlaubten) 205er Reifen drauf (die nun im neuen Schein aber nicht mehr erwähnt sind). Soll ich das reklamieren?

Auch stehen unter Ziffer 33 (Bemerkungen) im alten Schein noch diverse andere mögliche Felgen und Reifengrößen, die im neuen Schein unter Ziffer 22 nicht mehr stehen.

Ich verstehe das nicht ganz: Wenn ich einen alten, originalen vorhanden Fahrzeugschein bei der Kfz-Zulassungsbehörde für eine Neuausstellung wegen Verlust des alten Briefs abgebe, hat man doch die gleichen Daten im neuen Schein zu übertragen und diesen nicht eigenhändig abzuändern...

Hat jemand Erfahrung mit vom Kfz-Zulassungsbehörde fehlerhaft ausgestellten Ersatzdokumenten?

Das müssten die doch dann kostenlos korrigieren und neu ausstellen, oder?

Besten Dank für Eure Hinweise

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16 Antworten

Den Nachweis kannst du doch anhand des Fotos und der Papiere zum Aufbietungsvorgang führen. In der dem Hersteller erteilten BE zum Auto stehen die ganzen Angaben zu den Ausstattungsvarianten inkl. Bereifung drin. Alle Prüforganisationen haben darauf Zugriff. Insofern muss nicht alles aus den alten Papieren nun auch in den neuen enthalten sein. Andererseits sagt dir der Omega damit, dass er noch bei dir bleiben will. :)

In die Zulassungsbescheinigung Teil I sind im Feld 22 keine Daten einzutragen, die auch aus der Typgenehmigung eingesehen werden könnten. Insbesondere können weitere Reifengrößen als die in 15.1 und 15.2 angegebenen zulässig sein, wenn sie mit der Typgenehmigung genehmigt sind. Das steht übrigens auch so im Kleingedruckten auf der Rückseite ;)

Die Zulassungsstelle hat also möglicherweise bei der ZB I keine Fehler gemacht sondern einfach nur regelkonform gearbeitet. "Möglicherweise" deshalb, weil wir ja alle nicht wissen, ob sich in deinem Fall die entfallenen Angaben aus der Typgenehmigung ergeben.

Für das Feld "Anzahl der Vorhalter" in der ZB II gilt:

"Der Eintrag ist wie folgt vorzunehmen:

• Bei Neuzulassung ist eine “0” einzutragen.

• Bei erstmaliger Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs und bei Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung ist die Anzahl der Vorhalter zu erheben. Der erhobene Wert ist einzutragen.

• Bei jedem Halterwechsel ist eine Hochzählung des Voreintrags + 1 vorzunehmen.

• Kann die Anzahl der Vorhalter nicht ermittelt werden, ist ein Strich ( - ) einzutragen. Dieser wird bei jedem Halterwechsel übernommen.

• Bei Wiederzulassung auf denselben Halter sowie sonstiger Änderung ist der vorherige Eintrag zu übernehmen."

Da du nach eigenen Angaben das Fahrzeug (EZ 1997) erst seit 2002 besitzt, wäre die "1" jedenfalls richtig, wenn es tatsächlich genau einen Vorhalter (von 1997 bis 2002) gab. Auch hier spricht also viel dafür, das die Zulassungsstelle regelkonform gearbeitet hat. Allerdings sollte in Feld 25 vermerkt sein, auf welcher Basis die Bescheinigung ausgestellt wurde?

Zitat:

@spider50 schrieb am 29. August 2024 um 22:07:06 Uhr:

 

Hat jemand Erfahrung mit vom Kfz-Zulassungsbehörde fehlerhaft ausgestellten Ersatzdokumenten?

Woher nimmst Du die Gewissheit, dass die Zulassungsstelle fehlerhaft gearbeitet hat?

Scheinst Dich ja nicht auszukennen, also vielleicht mal den Ball flach halten. Oder seine Dokumente nicht vermasseln.

In Ziffer 25 der ZB 2 steht der Hinweis, dass es sich um ein ErsatzDokument für den aufgeboten Kfz Brief NR. . . . Handelt, den Du vermehrt hast.

In Feld I steht das Datum der Zulassung auf Dich. Und in Ziffer 24 natürlich das Datum wann diese ZB2 ausgestellt wurde.

Und das bei getypten Kfz in Ziffer 22 der ZB 1 nicht mehr alles steht was beim Kfz Brief in Ziffer 33 steht ist seit 2005 auch nicht mehr neu.

Was in Deinem alten Brief in 33 stand, kann über die Genehmigungsnummer vom Kontrolletti abgerufen werden.

Wenn es für Dich wichtig ist, fordere ein COC beim Hersteller an, oder lass Dir von der Zulassungsstelle eine Kopie des Fahrzeugscheins machen.

Danke, danke, danke. Ich finde es richtig gut, wie ihr hier die Fakten raus haut. Respekt!

Zitat:

@windelexpress schrieb am 29. Aug. 2024 um 22:31:36 Uhr:

Wenn es für Dich wichtig ist, fordere ein COC beim Hersteller an

Das ist der entscheidende Hinweis. In dem CoC stehen alle relevanten Daten drin. Auch die zuvor im Schein vermerkten Radgrößen.

1997er Auto, da kann es noch sein dass es kein CoC gibt. Du kannst aber bei der nächsten HU fragen ob sie dir die Liste mit den Reifengrößen ausdrucken können, geht bei uns mit einem Mausklick und fällt unter Kundenservice.

CoC gibt's dann wenn in Feld K irgendwas in der Art e1*1234/56, also eine EG-Genehmigungsnummer steht. Für die älteren kann man ein Datenblatt bekommen. CoC bzw. Datenblatt gibt es aber nicht kostenlos, geht es nur um die fehlenden Serienreifengrößen siehe oben.

Themenstarteram 29. August 2024 um 22:55

Vielen Dank für Eure Hinweise.

Das heißt, dass im neu ausgestellten Fahrzeugschein unter 15.1 und 15.2 nicht mehr unbedingt alle zugelassenen Rad-/Reifenkombinationen stehen müssen?

Im Feld 25 des Briefs steht:

"Fahrzeugbrief-Nr. Zulassungsbescheinigung Teil 2 : BNxxxxxx ; 7 - Aufbietung der ZB-Teil 2 im Verkehrsblatt(§14 Abs. 5 FZV)"

Die xxx habe ich jetzt hier eingesetzt...das scheint die Nummer des alten/vorherigen Fahrzeugbriefs zu sein.

Sagt diese Formulierung unter Feld 25 aus, dass es sich um ein Ersatzbrief handelt? Leider steht dann dort nicht, wann der erste, ursprüngliche Brief ausgestellt wurde (das war nämlich im Juli 2002).

Im Fahrzeugschein steht jetzt unter k >e1*98/14*0078*<, aber ein CoC habe ich damals beim Kauf des Gebrauchten nicht erhalten.

Wo kann ich das passende "Datenblatt" erhalten und sind dort alle zugelassenen Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt?

Zitat:

@spider50 schrieb am 30. August 2024 um 00:55:57 Uhr:

 

Das heißt, dass im neu ausgestellten Fahrzeugschein unter 15.1 und 15.2 nicht mehr unbedingt alle zugelassenen Rad-/Reifenkombinationen stehen müssen?

so ist es.

Da steht nur noch eine Größe, und auch nur die der Reifen. Die anderen Größen und alle Räder muss man im KBA-Datensatz nachlesen.

Wie gesagt: es sollte auf der Rückseite im "Kleingedruckten" stehen; ich habe dir mal ein entsprechendes Bild angehängt!

Zitat:

Im Feld 25 des Briefs steht:

"Fahrzeugbrief-Nr. Zulassungsbescheinigung Teil 2 : BNxxxxxx ; 7 - Aufbietung der ZB-Teil 2 im Verkehrsblatt(§14 Abs. 5 FZV)"

Die xxx habe ich jetzt hier eingesetzt...das scheint die Nummer des alten/vorherigen Fahrzeugbriefs zu sein.

Sagt diese Formulierung unter Feld 25 aus, dass es sich um ein Ersatzbrief handelt?

genau, diese Formulierung verrät, dass der vorige Brief als verloren gemeldet wurde.

Zitat:

Leider steht dann dort nicht, wann der erste, ursprüngliche Brief ausgestellt wurde (das war nämlich im Juli 2002).

nicht ganz: der erste Brief wurde spätestens bei der Erstzulassung (vermutlich etwas vorher, durch den Hersteller) ausgestellt, in diesem Fall also wohl 1997. Beim Halterwechsel 2002 sollte auch kein neuer Brief ausgestellt worden sein; in den alten Briefen konnten ja mehr Halter eingetragen werden als in den neuen (und die neuen Zulassungsbescheinigungen gab es erst ab Oktober 2005).

Zitat:

Wo kann ich das passende "Datenblatt" erhalten und sind dort alle zugelassenen Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt?

Datenblatt ist der falsche Ausdruck, ein Datenblatt ist die Entsprechung zum CoC bei Fahrzeugen mit nationaler ABE. Eine Auflistung der mit der Typgenehmigung genehmigten Rad-/Reifen-Kombinationen kannst du bei manchen Überwachungsorganisationen bekommen. Dafür reicht aber die Nummer der Typgenehmigung nicht, sondern man braucht die vollständigen Schlüsselnummern zu Hersteller, Typ, Variante und Version. Also wirklich vollständig, nicht nur Hersteller und Typ!

Kleingedrucktes auf der Rückseite

den Serienreifenkatalog für 1997 habe ich da aber nicht gefunden ;)

Im Umrüstkatalog von 2000 ist der Omega B drin; allerdings liest sich das für den Laien teilweise etwas sperrig.

Generell ist ja bei Umrüstkatalogen Vorsicht geboten:

- teilweise stehen da Dinge drin, die mit der Typgenehmigung genehmigt sind

- teilweise stehen da Dinge drin, für die der Umrüstkatalog ein Teilegutachten enthält, die brauchen also eine Änderungsabnahme um legal zu sein

- teilweise stehen da Dinge drin, für die der Hersteller einfach nur die Unbedenklichkeit erklärt. Die brauchen dann eine Begutachtung nach §19(2)/§21 und eine neue Betriebserlaubnis, um legal zu sein.

Das alles kann von Hersteller zu Hersteller und von Jahrgang zu Jahrgang variieren, teilweise auch innerhalb eines Dokuments. Man muss also genau lesen, was da steht!

Eine auf die konkreten Schlüsselnummern bezogene Aufstellung ist da irgendwie angenehmer.

Für den Omega B ist das halt die Referenz, gerade für Rad-Reifen-Kombinationen. Jedenfalls finden sich dort alle in der Typgenehmigung zum Modeljahr enthaltenen Angaben, die man für Rad-Reifen-Wünsche ohne weitere Eintragungen benötigt und auch das was für Einzelabnahmen relevant ist. :)

Das würde mich auch interessieren, warum der alte ursprüngliche KFZ-Brief 2002 ausgestellt sein sollte, wenn das Fahrzeug 1997 gebaut wurde.

Entweder war der alte KFZ-Brief beim Kauf des Autos 2002 durch den TE nach nur 5 Jahren (Bj.1997) schon voll mit mindestens 6 Haltereinträgen,

(extrem unwahrscheinlich) oder der TE hat das Auto mit Auslandischer Zulassung gekauft oder es war damals auch schonmal der Originale Brief verschlampt worden.

Mal sehen ob und welche Erklärung es dafür gibt.

Dem TE geht es darum, dass man gleich erkennt, dass der Wagen seit 2002 auf ihn zugelassen ist.

Wie ich schrieb, Feld I ist das Datum dieser Zulassung.

Ansonsten kann er sich auch einen Haltedauernachweis anfordern. Die 5,10 machen den. Kohl bei EV, Aufbietung und ErsatzAusstellung auch nicht mehr fett.

Themenstarteram 30. August 2024 um 11:03

Ja zur Klärung:

Ich hatte ja nur den alten Fahrzeugschein (davon habe ich zum Glück Fotos). Für den war das Ausstellungsdatum der Juli 2002.

Der alte Brief (dessen Inhalt ich ja wegen des Verlusts nicht genau kenne) trug vermutlich als Ausstellungsdatum das Jahr der Erstzulassung 1997.

Dann werde ich meine Besitz-/Haltedauer nur durch die Fotos vom alten Fahrzeugschein belegen können, der ja zu Beginn meiner Zulassung im Juli 2002 ausgestellt war.

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