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Neuer GTC wurde nicht wie konfiguriert geliefert... und nu?

Opel Astra J
Themenstarteram 2. November 2012 um 19:35

Hallo zusammen,

als Alt-Opelfahrer habe ich mir vor 7 Wochen meinen ersten neuen Opel bestellt. Habe den Wagen in Empfang genommen... absolute Reizüberflutung - soviele bunte Lechten. In den folgetagen habe ich mir die Bedienungsanleitung angesehen und das ein oder andere eingestellt.

Dann ist mir aufgefallen, das die elektr. einklappbaren Außenspiegel nicht wie bestellt und bezahlt vorhanden sind. Dieses ist mir aber erst nach ein paar Tagen aufgefallen. Der Wagen ist auf mich zugelassen, habe schon 200km drauf. Was habe ich für Möglichkeiten bzw. welchen rechtlichen Grundlagen könnten mir ein gute Position beim Nachverhandeln bieten?

Bevor wieder einer zum Lachen in den Keller geht, die wären für mich wichtig gewesen.

Der FOH wollte versuchen einen Nachrüstsatz zu bekommen, dieser würde aber mit Montage über 3000 EUR kosten (Liste 170 EUR), die er nicht übernehmen möchte, will lediglich die 170 EUR gutschreiben bzw. auf einen Satz Winterräder anrechnen.

 

Beste Antwort im Thema
am 4. November 2012 um 8:55

Zitat:

Original geschrieben von xChris85

...

Ein Autohaus stellt in einer Woche nicht nur ein Auto zur Übergabe bereit. Wenn jedes Fahrzeug der Art kontrolliert würde, entstehen dem Autohaus höhere Personalkosten. Es kommt schonmal vor, dass die Konfiguration nicht vollständig ist aber das ist ehr eine Ausnahme. Das würde den mehr Aufwand nicht gerecht werden. Wenn es zu so einem Vorfall gekommen ist, zeigt sich meist der Hersteller und das Autohaus sehr kulant. Kundenzufriedenheit steht dabei an erster Stelle.

Gruß Chris

Entschuldige mal, "es würde dem Aufwand nicht gerecht werden", wenn jedes Fahrzeug vor Auslieferung kontrolliert würde, wg. "höherer Personalkosten"? Wenn das schon zu viel verlangt ist:

Da darf man doch fragen, woraus die sonstige "Leistung" des Autohauses eigentlich besteht, mit der sie ihre Marge rechtfertigen. Im Ausfüllen des Kaufvertrages und der "Beratung"? Es darf gelacht werden...:rolleyes:

MfG Walter

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Und wieder mal Fabelpreise! Das scheint auf jeden Fall ein gängiges Muster zu sein um Arbeiten abzuwehren.

Würde mich interessieren ob er die 3T€ aufschlüsseln kann.

Bitte kritisch nachschauen ob auch ausdrücklich geordert (Nachweis!).

Vielleicht ist diese Option beim bestellen "verloren gegangen" und gar nicht beim Werk geordet worden?

Hast du das Fahrzeug mit Unterschrift so übernommen?

Dann könnte es schlecht aussehen, rechtlich ist es damit im entsprechenden Zustand in deinen Besitz übergegangen - sprich: du hast dem FOH bestätigt, dass der Vertrag korrekt erfüllt wurde. Allerdings kann man hier mit Sachmangel argumentieren - bitte Kleingedrucktes im Kaufvertrag beachten.

Weitere Option: Kontakt direkt zu Opel. Wenn Opel bestätigt, dass das Fahrzeug falsch geliefert wurde, bist du auf der grünen Seite.

Nachweise sind aber alles, also bitte genau prüfen ob die Option geordert wurde und ob sie vorhanden ist und z.B. nur nicht funktioniert.

Leidiges Thema.

Waren die Aussenspiegel auf der Auftragsbestätigung enthalten, oder gab es gar keine?

Die 3000 Euro erscheinen mir der übliche "Abschreckpreis", der jeglicher Grundlage entbehrt und nur dazu dient, diesen Weg nicht gehen zu müssen.

Nun weicht der Ist-Zustand vom Soll-Zustand des Fahrzeuges ab, was eine Rückabwicklung des Kaufvertrages in den Bereich des Möglichen bringt, wenn auch keine Nachbesserung in angemessener Frist erfolgt. Die bisher gefahrenen Kilometer kann der Händler dabei als Nutzungsentschädigung (Kaufpreis x 0,67 % pro angefangene 1000 km) gegenrechnen.

Ich würde hier zunächst die zuständige Schiedsstelle des KFZ Gewerbes zu Rate ziehen, bevor ein Anwalt eingeschaltet wird.

So was ist natürlich ärgerlich, da kommst du ja deutlich günstiger bei weg, wenn du "einen auf diesen hier machst", und dem (F)OH die Schleuder wieder auf den Hof stellst:

http://www.opel.de/.../begeistert-oder-einfach-zurueck.html

Im Anschluss gibst du Opel ne 2. Chance, und bestellst das gleiche Ding noch mal - im Idealfall mit allen bestellten Extras...:D:p

Die Rückgabe-Aktion gab es, glaube ich, vor 7 Wochen noch nicht. Es gilt aber nur das, was bei Vertragsabschluss aktuell war, also nix mit Rückgaberecht, falls der Vertrag vor dem 20.9. (?) abgeschlossen würde ...

Themenstarteram 2. November 2012 um 21:50

Vielen Dank für die vielen Antworten,

so wie sich der FOH anhörte scheint der Fehler auf deren Konto zu gehen, irgentetwas wäre bei der Dispo schief gelaufen. Ich werde mir morgen mal das ganze klein gedruckte anschauen.

Bei der Bestellung mit dem FOH waren die Teile auf jeden Fall drin. Unterschrieben habe ich am letzen Montag, bei Fahrzeugübergabe nichts, lediglich die vereinbarte Anzahlung zur Leasing habe ich beglichen.

Zitat:

Bei der Bestellung mit dem FOH waren die Teile auf jeden Fall drin

Hast du das schriftlich?

Bei Leasing die Rechtslage nochmal was anders, denn das Fahrzeug geht nicht in dein Eigentum über.

@TE: Da der Wagen nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat, d.h. das Auto wurde nicht so geliefert wie es bestellt wurde, muss der Händler es dir nachrüsten, bzw. den Mangel beseitigen. Du hast ein Recht darauf, die Ware so zu bekommen, wie du sie bestellt hast. Der Händler hat wohl nicht einmal eine Wareneingangskontrolle gemacht, er hätte dann sofort feststellen müssen, dass etwas fehlt.

Entscheidend ist, was im Kaufvertrag steht.

Wareneingangskontrolle? Kein Verkäufer und schon gar kein Mechaniker prüfen das Fahrzeug auf Vollständigkeit der Ausstattung. Der Wagen wird anhand der Fahrgestellnummer einem Kunden oder dem Lagerbestand zugeordnet, das wars dann fürs Autohaus. Ich seh den Kunden in der Pflicht die Vollständigkeit festzustellen, schließlich weiss er ja am besten was er bestellt hat.

Gruß Chris

Zitat:

Original geschrieben von xChris85

Wareneingangskontrolle? Kein Verkäufer und schon gar kein Mechaniker prüfen das Fahrzeug auf Vollständigkeit der Ausstattung.

Gruß Chris

Also meiner hat das schon gemacht, wir sind es gemeinsam durchgegangen - und ich wär auch nie auf die Idee gekommen, dass es anders sein könnte....

Eine "Wareneingangskontrolle" Sollte doch für den FOH recht einfach möglich sein.

Er hat den Kaufvertrag da steht drin was bestellt wurde.

In der VIN die der FOH aufschlüsseln kann steht was drin ist.

Stimmen Kaufvertrag und VIN nicht überein ist wo ein Irrtum unterlafen

Zitat:

Original geschrieben von astragtc12345

[...]

Entscheidend ist, was im Kaufvertrag steht.

Leasing - es geht hier wohl um einen Leasingvertrag.

Rechtlich ergibt es bei Leasing eine andere Lage, da der Besitzer des Fahrzeugs nicht der Eigentümer ist - quasi (im weiteren Sinne) ein "Mietverhältnis" besteht.

Des weiteren muss geprüft werden, ob die Ausstattung des Fahrzeugs im Leasingvertrag festgemacht ist.

Desweiteren ob die Option "elektrisch anklappbare Außenspiegel" klar als Austattungsmerkmal im Leasingvertrag mit drin steht.

Wenn das nicht deutlich im Vertrag drin steht sieht es für den Kunden mau aus.

Andererseits sollte sich S3024 (Themenstarter) sich überlegen, ob er die elektrischen Spiegel wirklich braucht oder ob das eher eine Spielerei ist.

Denn elementares Bestandteil eines Fahrzeugs ist das nicht - anders gesagt, die Nutzung ist nicht eingeschränkt, wenn die Spiegel nicht auf Knopfdruck anklappen.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Eine "Wareneingangskontrolle" Sollte doch für den FOH recht einfach möglich sein.

Er hat den Kaufvertrag da steht drin was bestellt wurde.

In der VIN die der FOH aufschlüsseln kann steht was drin ist.

Stimmen Kaufvertrag und VIN nicht überein ist wo ein Irrtum unterlafen

Ein Autohaus stellt in einer Woche nicht nur ein Auto zur Übergabe bereit. Wenn jedes Fahrzeug der Art kontrolliert würde, entstehen dem Autohaus höhere Personalkosten. Es kommt schonmal vor, dass die Konfiguration nicht vollständig ist aber das ist ehr eine Ausnahme. Das würde den mehr Aufwand nicht gerecht werden. Wenn es zu so einem Vorfall gekommen ist, zeigt sich meist der Hersteller und das Autohaus sehr kulant. Kundenzufriedenheit steht dabei an erster Stelle.

Gruß Chris

Themenstarteram 3. November 2012 um 14:14

Hallo zusammen,

sicherlich könnten die elek Spiege nur spielerei sein. Aber was wenn ich die extra bestellt habe um folgendes Szenario zu vermeiden: Halten im Halteverbot vor meiner Einfahrt (Durchgangsstraße) oder sich halb vor die Einfahrt stellen, aussteigen um die Spiegel anzulegen, wieder einsteigen und durch diese enge Einfahrt fahren... Das ganze zwei bis drei mal täglich. Das ärgert dich doch noch die nächsten Jahre. Ohne Sch... , das war das erste Feature was ich drin haben wollte.

Muss mich jetzt kurz einschalten.

Also, ich habe selbst auch elektrische Außenspiegel bestellt und es ist (für mich) ein Muss.

1. Wenn ich es nicht wollte oder darauf verzichten könnte, hätte ich es nicht bestellt, da ich nicht im Geld schwimme.

2. Benutze ich die immer auf Grund der extrem engen Garageneinfahrt & beim Abstellen auf Parkplätzen (an Straßenrand).

3. Wenn es Bestandteil des Vetrages ist, muss dem nachgekommen werden, ansonsten hat der Verkäufer das Problem und nicht hier von wegen die 170,- € ersetze ich Ihnen, denn dann könnte er mir ja eins hinstellen ohne Alles und sagen so, bitteschön ihr neues Auto, die 2.000,-€ Extras ersetze oder verrechne ich Ihnen, viel Spaß damit. =)

Hoffe ihr versteht, was ich meine!? ^^

MfG sano

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