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Neuer Motor von Ford bezahlt, aber keine Gewährleistung
Habe dieses Jahr einen neuen Motor bekommen, der alte hatte Probleme mit dem Zahnriemen. Die Kosten des Motor wurde komplett von Ford übernommen. Nun habe ich Probleme mit diesem gehabt, also ab in die Werkstatt. Er hatte eine undichte Stelle, unzwar war die Flammscheibe undicht. Kosten der Reparatur 336,59 € + 70,00 € für Leihwagen.
Habe ich auf den Motor eine Garantie oder Gewährleistung, auch wenn ich ihn ja nicht bezahlt habe ?
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3 Antworten
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Anbieters/Herstellers, aber die Gewährleistung kann dir nicht verweigert werden, denn darauf gibt es einen gesetzlich geregelten Anspruch.
Angenommen du hättest 3 Tage vor Ablauf der Fahrzeuggarantie einen kostenlosen neuen Motor bekommen, und am 4. Tag gebt er kaputt, dann gibt es keine Garantie oder Gewährleistung auf den neuen Motor.
Mahlzeit, ich möchte mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber soweit ich das mit der gesetzlichen Verpflichtung weiß, ist die letzte Aussage nicht ganz richtig. Wichtig ist in der Beziehung der Hintergrund- habt ihr den Tauschmotor auf Kulanz bekommen, oder in einer Garantiezeit und was sind am Rande für Bedingungen geknüpft.
Die Gewährleistung oder Garantie bezieht sich immer auf das betreffende Bauteil, was allerdings verschiedene Fristen haben kann. Im Regelfall hat jedes Teil (außer Verschleißteile und Betriebsstoffe) eine Mindest-Garantiezeit von einem halben Jahr. Unabhängig vom Einbautermin. Auch nach Ablauf der Fahrzeuggarantie eingebaute Teile haben eine Mindest-Garantie, eben von dem halben Jahr, manche auch mehr.
Meines Erachtens nach ist dieser Fall kein Fall von Teile-Garantie die der Kunden zu tragen hat - vorausgesetzt der Einbau erfolgte von einer Fachwerkstatt zu normalen Geschäftsbedingungen.
Hier ist der Betrieb in der Haftung, der den Motor eingebaut, und anscheinend einen Einbaufehler begangen hat. Die Werkstatt hat ihre Kosten bei dem Hersteller in Rechnung stellen müssen - Kosten sind entstanden und müssen beglichen werden. Somit sollte auch ein Beleg, in welcher Form auch immer, vorhanden sein, auf dem der Einbau geschrieben steht und mit dem der neue Motor Garantie- und Dienstleistungsansprüche hat. Damit GEWÄHRLEISTET die Fachwerkstatt den fachgerechten Einbau und übernimmt Pflichten nach dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch).
Hoffe das nicht zu umständlich und zu falsch erklärt zu haben, auf jeden Fall sollte der Themenstarter den Fall von einem Anwalt erklären lassen - eine Beratungsstunde kostet im Falle einer Rechtschutzversicherung nix - um Unklarheiten zu klären und eventuell um Hilfe zu bekommen.
Mein Daumendrücken in der Sache, Gruß und toitoitoi, Andreas