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neuer R-Fahrer, neue Fragen :-)

Mercedes
Themenstarteram 22. Januar 2012 um 19:25

Hallo allerseits,

nach 8 Volvojahren bin ich nun auch in Eure Gemeinde gewechselt und zwar mit einem kurzen R500 4matic EZ 2009.

Ich habe dann auch gleich am Anfang ein paar Fragen an die Profis:

Der Wagen ist mir als Erstzulassung 2009 verkauft worden. Das stimmt auch, wie man aus dem Kfz-Brief sehen kann. Nun habe ich in den Fahrzeugunterlagen einen Zettel gefunden, der mich zweifeln lässt, ob das gute Stück schon 2007 gebaut wurde und bis zur Zulassung 2 Jahre rumstand. Es steht drauf: "Mercedes-Benz Schlussabnahme Final Inspection 03. Sep. 2007" gefolgt von einer Nummer, auf der Rückseite steht nochmal zusätzlich "Zum Einkleben in das Wartungsheft", wo es aber nicht klebte. Kann man an der FIN oder an anderen Hinweisen erkennen, welches Baujahr das Fzg ist? Immerhin spielt es ja für bestimmte Ersatzteile eine Rolle, welches Baujahr das Auto ist. Auch sonst hätte ich das ganz gern vom Verkäufer gehört und nicht so zufällig erfahren, wenn es denn so sein sollte. Da ich mir nicht sicher bin, wollte ich erstmal hören, ob mir hier einer weiterhelfen kann.

Außerdem ist mir - leider erst nach dem Kauf - ein extrem ungewöhnliches Spaltmaß zwischen A-Säule und Armaturenbrett auf einer Seite aufgefallen. das sind geschätzte 1 cm. Ist das bei der R-Klasse normal oder deutet das auf einen Unfall hin?

Vielen Dank erstmal. Bis auf die beiden Unsicherheiten bin ich bis jetzt begeistert, von diesem tollen Auto, auch wenn hier ja manche Horrorstory von Wassereinbrüchen, Rost, nervenden Heckklappen etc. zu lesen ist.

Gruß

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17 Antworten

Hi,

herzlich willkommen und allzeit gute Fahrt mit dem Neuen.

Das Spaltmass zwischen A-Säulenverkleidung und Armaturenbrett ist normal schon recht groß, aber 1cm ist mehr als sonst üblich. Vielleicht wurde die Verkleidung mal demontiert und nicht richtig aufgeclipst. Vorsicht beim Hantieren, da ist ein Airbag in der Nähe!

Zum Baujahr: Fahre doch mal zu einer NL in Deiner Nähe, die können das anhand der FIN sagen, wann das Teil vom Band lief.

Bei meinem ehemaligen R waren an vielen Stellen z.B. an Plastikteilen von unten (Getränkehaltereinsatz usw.) kleine eingeprägte Produktionsdaten. Das Auto war nur wenige Wochen jünger als die meisten dieser Stempel.

Gruß

kappa9

Themenstarteram 23. Januar 2012 um 11:10

Danke für die Antwort,

ich habe noch keinen :-), deshalb habe ich gehofft, es gibt einen geheimen Code, den man selbst aus der FIN auslesen könnte, um das festzustellen. Wenn ich da nur vorbeifahre, um zu fragen welches BJ der Wagen ist, halten die mich bestimmt für bescheuert.

Zitat:

Original geschrieben von prometheus333

Danke für die Antwort,

ich habe noch keinen :-), deshalb habe ich gehofft, es gibt einen geheimen Code, den man selbst aus der FIN auslesen könnte, um das festzustellen. Wenn ich da nur vorbeifahre, um zu fragen welches BJ der Wagen ist, halten die mich bestimmt für bescheuert.

Nee, da hält Dich niemand der seriös ist für...

Ich würde in einem solchen Zweifelsfalle einen Probefahrttermin machen und zum selben Zeitpunkt einen Termin bei meiner NL.

Dann die Probefahrt dort hin, und solche Themen klären. Schließlich gehe ich ja anschl. Auch zum Service dort hin und bin Stammkunde...

Ist ja auch keine Schande, wenn das BJ etwas früher als die Erstzulassung ist, muss sich dann halt nur im Preis niederschlagen...

Themenstarteram 23. Januar 2012 um 12:08

eben am Telefon haben sie mir bei meinem neuen :-) gesagt: BJ2007.

Damit sich das im Preis niederschlagen kann, müsste man es als Käufer erstmal wissen und das sollte man als Verkäufer, vor allem wenn man MB (ein anderer :-) )selbst ist, auch dazu sagen, meine ich. Das sehe ich mir mal genauer an.

Zitat:

Original geschrieben von prometheus333

eben am Telefon haben sie mir bei meinem neuen :-) gesagt: BJ2007.

Damit sich das im Preis niederschlagen kann, müsste man es als Käufer erstmal wissen und das sollte man als Verkäufer, vor allem wenn man MB (ein anderer :-) )selbst ist, auch dazu sagen, meine ich. Das sehe ich mir mal genauer an.

was steht denn im kaufvertrag als baujahr ?

 

Zitat:

Original geschrieben von ramteid63

Zitat:

Original geschrieben von prometheus333

eben am Telefon haben sie mir bei meinem neuen :-) gesagt: BJ2007.

Damit sich das im Preis niederschlagen kann, müsste man es als Käufer erstmal wissen und das sollte man als Verkäufer, vor allem wenn man MB (ein anderer :-) )selbst ist, auch dazu sagen, meine ich. Das sehe ich mir mal genauer an.

was steht denn im kaufvertrag als baujahr ?

Kaum einer schreibt das Baujahr rein - in nahezu allen Vertragsvordrucken wird "Tag der ersten Zulassung" angegeben. Genau darin liegt ja die Krux..

Wäre das (falsche) Baujahr angegeben, wäre der Vertag leicht anfechtbar bzw es wäre einfach noch als Ausweg einen deftigen Nachlass zu verhandeln.

Willkommen in der R-Gemeinde, prometheus333.

Ist das glaubhaft? BJ 2007, aber EZ 2009? Wenn sich das bestätigt, würde ich einen Anwalt dazu befragen, denn was im Web dazu zu finden ist, ist nicht eindeutig, insofern muss man das wohl im Einzelfall überprüfen. Das Auto muss deswegen ja nicht schlecht sein oder gar einen Sachmangel haben. Aber ich kann nachvollziehen, dass Du Dich ein wenig getäuscht fühlst.

Dennoch allzeit gute R-Fahrung

wünscht HHH1961

Als ich auf der Suche nach meinem R war bot mir mein :-) auch einen R "älteren" Jahrgangs an aber als Neu.

Sprich gebaut 2008 zB. und Erstzulassung wäre mein Kaufdatum gewesen und dafür aber im Preis relativ akzeptabel. Aber leider hatte der Wagen nicht die Ausstattung die ich mir gewünscht habe. Daher viel er raus.

Wie das aber nun mit einem zugelassenen Wagen ist ob man da das Bj. wirklich angeben muss weiss ich nicht. Aber im Endeffekt hat mein Vor Poster recht das man sicher Erstzulassung auch gleich als Baujahr gleichstellt.

Gruß

Themenstarteram 24. Januar 2012 um 12:08

Im Kaufvertrag und sonstigen Schriftverkehr steht (vermutlich mit Absicht) nichts drin. Ich finde das besonders schockierend, weil der Verkäufer MB selbst ist, von denen man so etwas nicht erwartet. Ist ja kein Um-die-Ecke-Gebrauchthändler mit blau-weißen Dreieckswimpeln über den Platz.

Für Neuwagen ist die Rechtsprechung ziemlich eindeutig (längere Standzeit vor Zulassung = Mangel); für Gebrauchtwagen sind sich die Gerichte nicht ganz so einig, es gibt aber auch genügend positive Urteile. Ich werde auf jeden Fall mal einen Kfz-Rechts-Anwalt hinzuziehen. Auch bei einem Gebrauchtwagen ist es für mich ein himmelweiter Unterschied, ob er 9/07 oder 5/09 gebaut ist und ein entsprechendes Alter besitzt. Bei ein paar Monaten kann man ja nichts sagen aber bei 1 Jahr und 7 Monaten...

Sonst sehr zufrieden :-) Nettes Forum hier in der kleinen R-Gemeinde.

am 24. Januar 2012 um 13:54

Hallo Themenstarter,

hast Du schon Deine VIN (FIN) Fahrzeugidentnummer - Prüfziffern

entschlüsselt? Dort steht der Jahrgang.

Gruß Hotti

Wir haben uns mal einen R129, SL500 gebraucht gekauft. Ez. stand im damaligen Kfz.-Brief (heute Zulassungsbescheinigung Teil II) xx.xx.1993. Anhand der FIN, was wir grundsätzlich immer vor dem Kauf machen, um auch in die bei Mercedes hinterlegte "Hisorie" des Fahrzeug blicken zu können (außergewöhnliche Werkstattaufenhalten usw.) haben wir dann auch über Mercedes herausgefunden, dass das Produktionsdatum xx.xx.1991 gewesen ist. Da er die Ausstattung hatte, welche wir damals wollten und das Fahrzeug bei einem BMW Händler stand, bin ich zu diesem hin, habe ihm den Sachverhalt vorgetragen, ihn im Preis gedrückt und das Fahrzeug mitgenommen. Bei Mercedes wurde mir das damals im O-Ton so erklärt, dass dies keine unübliche Vorgehensweise ist und es der, zumindest damals, teilweise "Überproduktion" geschuldet ist/war, dass Fahrzeuge mit Ausstattungsmerkmalen, welche "überlicher Weise" geordert werden, produziert wurden, dann auf "Halde" standen, um dann schnell geliefert werde zu können. Ob es in der heutigen "just in time Zeit" auch noch so ist, kann ich nicht sagen.

Was möchtest Du jetzt tun? Bist Du mit dem Fahrzeug so zufrieden, dass Du über die von Dir genannten "Umstände" hinweg sehen kannst, oder gehst Du in Richtung nachträgliche Kaufpreisminderung/Rückabwicklung/Wandelung oder gar Anzeige wegen Betrug?

beebymurphy

beebymurphy - interessanter Beitrag, werde ich mir merken für die Zukunft. Derartiger Erfahrungs- und Kenntnisaustausch macht dieses Forum so wertvoll.

 

prometheus333 - in Deinem Falle würde ich persönlich ein Gespräch mit dem Anwalt investieren. Anschliessend dürfte klar sein wie laut und fordernd man bei dem Händler wieder vorsprechen kann ... denn fällig wäre ein solcher Besuch für mich persönlich so oder so.

 

meint der HHH1961

am 25. Januar 2012 um 20:51

Hallo,

hast Du einen 5,5 Liter Motor oder den 5 Liter Motor? Wir haben einen R500 Bj 11./2007 und das ist das neue Modell gewesen also mit facelift und erst 2 monaten 5.5 liter motor, neue wandlergeneration usw. . Wenn ich einen 2009er gekauft haette ohne 5.5 Liter Motor wäre ich sehr verärgert... was hast du denn bezahlt? War der unterschied sehr gross zu einem 2007er ?

Gruss,thomas

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