1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Neuer Rahmen

Neuer Rahmen

Themenstarteram 2. Dezember 2020 um 16:12

Hallo zusammen,

ich habe einen Motorradrahmen mit Papieren erworben und möchte nun den Rahmen wechseln.

An sich sollte das kein Problem darstellen.

Muss ich dazu irgendwas mit dem Straßenverkehrsamt klären(?) oder einfach umbauen, dann ab zum TÜV und zum Straßenverkehrsamt?

Ist die gleiche Maschine. Kawasaki ER 5

Vielen Dank für die Antworten

Ähnliche Themen
30 Antworten

Hab das mal hier rein geschoben da über die Eintragungsvorgehensweise sicher der eine oder andere Prüfer hier sehr genau bescheid weis.

LG Moorteufelchen

Wenn Du zu dem neuen Rahmen ZB1 und 2 miterworben hast,brauchst nach dem Zusammenbau nur eine HU machen.

Oder willst Du Deine alte FIN auf den neuen Rahmen übertragen?

Macht eigentlich keinen Sinn.

Zitat:

@HelloWorld5678 schrieb am 2. Dezember 2020 um 17:12:22 Uhr:

Hallo zusammen,

ich habe einen Motorradrahmen mit Papieren erworben und möchte nun den Rahmen wechseln.

An sich sollte das kein Problem darstellen.

Muss ich dazu irgendwas mit dem Straßenverkehrsamt klären(?) oder einfach umbauen, dann ab zum TÜV und zum Straßenverkehrsamt?

Ist die gleiche Maschine. Kawasaki ER 5

Vielen Dank für die Antworten

Wenn ich das richtig verstanden habe, hast du zu deinem Motorrad den Rahmen eines Baugleichen Motorrades besorgt?

Vermutlich weil der Rahmen deines Motorrades einen irreparablen Schaden hat?

So wie ich das sehe, verhält es sich als wenn du ein komplettes Motorrad gekauft hast! Die Teile deines Motorrades werden mit Rahmen, zu dem Motorrad von dem der Rahmen stammt, Bj. Tag der EZ. und Anzahl der Vorbesitzer!

Du musst dieses "Fahrzeug" anmelden wie beim kauf eines neuen Gebrauchten Fahrzeuges und dein "altes" Motorrad abmelden! = ggf. auch neues Kennzeichen!

Du kannst beim TÜV nachfragen, aber ich denke nicht, das die die Fahrgestellnummer deines Motorrades in den GEBRAUCHTEN Rahmen einschlagen!

MfG Günter

das Umtragen einer Fahrgestellnummer ist möglich, ist aber ein bürokratischer Akt mit dem TÜV (im Osten macht das die Dekra). Besser ist der Prozess einfach das Motorrad um den neuen Namen herum aufzubauen und dann mit der ursprünglichen Fahrgestellnummer des Rahmens neu anzumelden. HU natürlich notwendig.

Die Alleinstellung der Dekra im Osten gibt's nicht mehr

Die Alleinstellung des TÜV im Westen gibt es auch nicht mehr ;)

Letztlich ist das manchmal halt eine Auslegungssache, ob nun in ein bestehendes Motorrad ein neuer Rahmen eingebaut wird (dann muss die FIN im Rahmen geändert und das Ganze in die Papiere eingetragen werden) oder ob um den neuen Rahmen herum wieder das ursprünglich zu diesem Rahmen gehörende Motorrad mit anderen Teilen aufgebaut wird. Dann wäre zu prüfen, ob sich Änderungen zum ursprünglich genehmigten Zustand ergeben, diese müssen ggf. abgenommen und eingetragen werden.

Wenn nur der Rahmen getauscht wird und sonst alles gleich bleibt, dürfte wohl nach mehrheitlicher Meinung der erste Fall vorliegen. Das Vorgehen ist dann aber auch nicht so kompliziert wie es sich oben anhört:

1. zunächst sollte man Kontakt mit der Zulassungsstelle aufnehmen. Manche stellen die Bedingung auf, dass sie vorab eine sogenannte "Schlaggenehmigung" erteilen.

2. im neuen Rahmen ist die bisherige FIN lesbar zu durchkreuzen und die neue FIN daneben neu einzuschlagen (oder zu -prägen).

3. der alte Rahmen ist dauerhaft unbrauchbar zu machen

4. Der Sachverhalt ist von einem Prüfer nach §13 FZV zu dokumentieren (normalerweise sollte das jeder PI können/dürfen, falls die Zulassungsstelle darauf besteht ggf. ein USB/aaSoP)

5. Die Änderung ist durch die Zulassungsstelle in die Papiere einzutragen. Vermutlich wollen die dabei auch den bisherigen Brief des neuen Rahmens sehen und als ungültig kennzeichnen

Da Papiere zu dem Rahmen existieren,würde ich die Einschlaggenehmigung nicht erteilen. Mit der Einschlaggenehmigung nimmt der Prüfer ja eine Fin aus dem Bestand der Prüforganisation.

Um den Rahmen zu "wechseln", muss eh alles ab. Das kann man dann genauso gut auch einfach auf den neuen Rahmen schrauben. Ist der gleiche Aufwand, nur die Ummeldung und TÜV ist halt doof, aber muss sein.

 

 

Die Fahrgestellnummer IST das Fahrzeug.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 3. Dezember 2020 um 21:23:27 Uhr:

Da Papiere zu dem Rahmen existieren,würde ich die Einschlaggenehmigung nicht erteilen. Mit der Einschlaggenehmigung nimmt der Prüfer ja eine Fin aus dem Bestand der Prüforganisation.

Das ist jetzt möglicherweise eine Definitionsfrage, aber:

Nein, der soll keine FIN aus dem Bestand der Organisation nehmen, sondern die FIN des Fahrzeugs, von dem alle andren Teile bis auf den Rahmen stammen.

"Reparatur eines Fahrzeugs unter Verwendung eines gebrauchten Rahmens"; es soll ja dann das gleiche Fahrzeug bleiben, nur mit einem anderen Rahmen.

Dann hatte er ja keinen Rahmen mit Papieren kaufen müssen.

Die vorhandene zu durchkreuzen und die vom alten Rahmen einzuschlagen,macht kein Sinn.

So ist die vorgesehene Verfahrensweise für "Reparatur eines Krades unter Verwendung eines gebrauchten Rahmens".

Hab ich mir nicht ausgedacht, ist Verwaltungskrams :D

Hängs nicht an die große Glocke und bau den Kram an den gebrauchten Rahmen.

Zitat:

@hk_do schrieb am 4. Dezember 2020 um 09:50:30 Uhr:

So ist die vorgesehene Verfahrensweise für "Reparatur eines Krades unter Verwendung eines gebrauchten Rahmens".

Hab ich mir nicht ausgedacht, ist Verwaltungskrams :D

Quelle?

Es kommt mir so vor, dass der TE das Motorrad OHNE Papiere geschenkt bekommen hat (https://www.motor-talk.de/.../motorrad-ohne-papiere-t6991319.html?...) , und nun - der Einfachheit haber- ein zweites Mopped mit Brief gekauft hat, somit wird alles umgehäkelt, und somit entfällt der Stress bei der Behörde.

Aber mal ehrlich so groß ist das Problem auch nicht für ein geschenktes Fahrzeug neue Papiere zu erlangen.

Aber BTW, es spricht nichts dagegen. Wird ein gebrauchter Rahmen verwendet, ist deren Identität maßgebend. Über die FIN besteht Fahrzeugbrief mit den technischen Daten des Fahrzeugs, den Betriebserlaubnisdaten sowie der Erstzulassung. Das aufzubauende Krad muss diesen technischen Daten entsprechen, damit die BE für den gebrauchten Rahmen bestehen bleibt.

Wichtig ist dabei allerdings, dass es sich dabei um die gleichen technischen Daten handelt.

PS: Der TE meldet sich hier eh nicht mehr, somit ist das sinnlos. Es kommt null Rückmeldung, keine Info um was es sich überhaupt handelt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit