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neuer Schaden bei zwei vorschäden

Themenstarteram 18. Februar 2015 um 10:29

Hallo,

ich habe zwei Schäden in 2012 an meinem Fahrzeug gehabt am rechten Kotflügel und ein davon getrennter Schaden an der Stoßstange auf Höhe des Kennzeichens. Beide Schäden sind von zwei unterschiedlichen Versicherungen reguliert worden. Die Stoßstange habe ich von einem Freund äußerlich reparieren lassen ohne Rechnung. Nun ist mir eine Frau wieder in die Stoßstange rechts zwischen Stoßstange und Kotflügel reingefahren. Der kotflügel wurde nicht gemacht, also kann ich auch dafür nichts der Versicherung belasten, aber wie ist es mit der Stoßstange kann ich diese gelten machen? War in der Werkstatt die sagten das es so ca. 500-700 Euro kosten wird. Den nicht 100 % Fachmännische Reparatur haben Sie gesehen, da der Träger immer noch defekt ist. Er sagte, die Versicherung wird hierfür etwas abziehen! Ich möchte nicht bescheißen, sehe aber auch nicht ein das der Schädiger nichts zahlt. Ich möchte auf den Vorschaden hinwiesen, kann aber die Reparatur nicht nachweisen, wie verhält man sich hier richtig und wie formuliert man es ggü. der Versicherung?

Danke

Andi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Oetteken schrieb am 18. Februar 2015 um 12:06:40 Uhr:

In diesem Fall dürfte es angebracht sein, dass die Versicherung einen Sachverständigen schickt.

Nur ein Sachverständiger kann beurteilen, in welchem Umfang der Vorschaden beseitigt wurde.

Warum sollte die Versicherung den Sachverständigen schicken?

Der TE muss selbst einen Gutachter beauftragen. Der wird den tatsächlichen Schaden feststellen.

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In diesem Fall dürfte es angebracht sein, dass die Versicherung einen Sachverständigen schickt.

Nur ein Sachverständiger kann beurteilen, in welchem Umfang der Vorschaden beseitigt wurde.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 18. Februar 2015 um 12:06:40 Uhr:

In diesem Fall dürfte es angebracht sein, dass die Versicherung einen Sachverständigen schickt.

Nur ein Sachverständiger kann beurteilen, in welchem Umfang der Vorschaden beseitigt wurde.

Warum sollte die Versicherung den Sachverständigen schicken?

Der TE muss selbst einen Gutachter beauftragen. Der wird den tatsächlichen Schaden feststellen.

Der TE als Geschädigter in einem Haftpflichtschadensfall hat das Recht und die Aufgabe selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensfeststellung zu beauftragen.

@ TE

Wenn der von dir beauftragte Sachverständige zur Besichtigung kommt, dann gebe ihm alle Unterlagen und Informationen zu den beiden Vor- bzw. Altschäden.

Dir steht jetzt Schadenersatz zu in Höhe des neu entstandenen Schadens. Die Vor- bzw. ALtschäden werden dir in Form einer Wertverbesserung abgezogen. Diese Wertverbesserung kann nur ein Sachverständiger im Rahmen des Gutachtens ermitteln. Daher ist hier unabhängig von der Bagatellschadengrenze ein unabhängiges Gutachten erforderlich.

Zitat:

@KSV schrieb am 18. Februar 2015 um 13:45:11 Uhr:

...

Daher ist hier unabhängig von der Bagatellschadengrenze ein unabhängiges Gutachten erforderlich.

Wo ist das geregelt.

Der Vorschaden wurde scheinbar nur unzureichend repariert, daher ist von einem sehr geringen Schaden durch den neuen Unfall auszugehen.

Themenstarteram 18. Februar 2015 um 16:01

kann ich den mindestens die MWST für den neuen Schaden gelten machen und die Nutzungsentschädigung für 3 Tage? Wird sich die Versicherung nicht wundern wieso ich weniger gelten mache, als der ursprünglich gemeldete Schaden?

Gutachter wollte nicht kommen, da die Schadenssumme zu gering wäre! Er sagte in der Regel ab 800-1000 Euro! Und mit dem Sachverständigen der Versicherung vertraue ich nicht da ich schonmal mit einem anderen Auto das Problem hatte, das dieser nur einen schaden von 700 Euro feststellte und nach das über den Anwalt musste und dieser mit dem gutachter im Nachgang feststellte das der Schaden 1500 Euro war! Somit kein Vertrauen!

Zitat:

@Oetteken [url=http://www.motor-talk.de/forum/neuer-schaden-bei-zwei-vorschaeden-

Wo ist das geregelt.

Der Vorschaden wurde scheinbar nur unzureichend repariert, daher ist von einem sehr geringen Schaden durch den neuen Unfall auszugehen.

Ein Gutachten kann dann erstellt werden, wenn es für den Laien nicht erkennbar ist, welche Schadenshöhe vorliegt oder wenn der Verdacht auf einen Totalschaden vorliegt.

Es gibt ja nun mal auch Autos, die weniger wie 750 Euro Wert sind ;)

Was hier wie repariert wurde ist keinem bekannt und Mutmaßungen diesbezüglich helfen auch nicht weiter.

Hier dürfte wohl von westentlichen Interesse sein, ob er Stoßfänger beim ersten Schaden schon so beschädigt war, dass er hätte erneuert werden müssen.

Aber ich würde dem Geschädigten hier auch erst einmal empfehlen einen Sachverständigen aufzusuchen, der sich das erst einmal unverbindlich ansieht und eine Einschätzung abgibt, ob hier ein Gutachten überhaupt

lohnt. So etwas macht jeder seriöse Sachverständige kostenlos, wenn man Ihm das Auto am Geschäftsitz vorstellt.

Zitat:

@f12000 schrieb am 18. Februar 2015 um 17:01:14 Uhr:

kann ich den mindestens die MWST für den neuen Schaden gelten machen und die Nutzungsentschädigung für 3 Tage? Wird sich die Versicherung nicht wundern wieso ich weniger gelten mache, als der ursprünglich gemeldete Schaden?

Gutachter wollte nicht kommen, da die Schadenssumme zu gering wäre! Er sagte in der Regel ab 800-1000 Euro! Und mit dem Sachverständigen der Versicherung vertraue ich nicht da ich schonmal mit einem anderen Auto das Problem hatte, das dieser nur einen schaden von 700 Euro feststellte und nach das über den Anwalt musste und dieser mit dem gutachter im Nachgang feststellte das der Schaden 1500 Euro war! Somit kein Vertrauen!

Mehrwertsteuer gibt es nur gegen Nachweis (Rechnung) und Nutzungsausfall auch. Und schon gar nicht für drei Tage bei einem Stoßfänger. Die Reparatur dauer einen, maximal 2 Tage.

Dem stimme ich zu.

Ohne etwas schriftliches wird die Versicherung aber eher nicht zahlen, also ist ein Kurzgutachten für wenig Geld das mindeste, was vorgelegt werden sollte.

Bei so eine Lappalie hätte ich aber auch keine Bedenken, einen Versicherungsgutachter zu akzeptieren.

Ob der TE mit einem eigenen Kurzgutachten mehr herausholt als mit einem Versicherungsgutachten lasse ich mal dahingestellt.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 18. Februar 2015 um 17:31:41 Uhr:

Dem stimme ich zu.

Ohne etwas schriftliches wird die Versicherung aber eher nicht zahlen, also ist ein Kurzgutachten für wenig Geld das mindeste, was vorgelegt werden sollte.

Bei so eine Lappalie hätte ich aber auch keine Bedenken, einen Versicherungsgutachter zu akzeptieren.

Ob der TE mit einem eigenen Kurzgutachten mehr herausholt als mit einem Versicherungsgutachten lasse ich mal dahingestellt.

Da kannst du durchaus Recht behalten, sehe ich eigentlich genau so :)

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