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Neuerteilung nach über 20 Jahren,FE wegen psych. Krankheit abgeben müssen.

Themenstarteram 4. Februar 2018 um 12:30

Habe mein FE vor über 20 Jheren wgen einer psych. Erkarankung abgeben müssen.

inzwischen bin ich seit Jahren syptomfrei/ stabil.

Habe nun meinen antrag auf Neuerteilung abgegeben.

178€ bezahlt,

Sehtest abgegeben,

Führungszeugniss beantragt/ Nachweis vorgelegt

Erste Hilfe Kurs muss ich nachweisen/ evtl hat die Fahrschule noch Unterlagen laut Sachbearbeiterin der Führerscheinstelle.

Laut Sachbearbeiterin werden die Akten angefordert von der Füherescheinstelle wo mir die FE entzogen worden sind.

Damals ist mir die FE wegen psych. Krankheit entzogen worden.bin aber seit Jahren Symptonfrei.

Laut Sachbearbeiterin werde ich die Prüfungen auch neu machen müssen.

Nun bin ich gespannt was auf mich zukommt.

Wie lange es wohl dauern wird, bis ich mein FE wieder habe.

Ob ich auch evtl ein ärztliches Gutachten erbringen muss.

Nun meine Fragen an euch:

wie lange wird die Bearbeitung dauern?

Kann meine damalige Fahrschule mir den erste Hilfe kurs bestätigen, nach über 20 Jahren?

Muss ich ein ärztliches Gutachten erbringen?

Wie schnell kann ich die Prüfungen ablegen? damit meine ich, falls der Antrag bewilligt ist mit der Auflage : Prüfungen neu ablegen

Ich bin sehr gespannt was rauskommt und wie lange das alles dauern wird.

Liebe Grüße

Aus Bayern

Beste Antwort im Thema

Und wenn du gar nicht erst abwartest ob jemand Unterlagen von dem alten EH Kurs findet und du sofort einen neuen machst, gehts scvhneller. Auffrischung ist eh nicht das falscheste

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Hast du denn von der Sachbearbeiterin der Führerscheinstelle keinen (ungefähren) Zeitrahmen genannt bekommen?

Die Fahrschule wird sicherlich keinen Nachweis über deinen Erste Hilfe Kurs haben - warum auch. Wenn überhaupt gäbe es die Möglichkeit dort wo du damals den Kurs gemacht hast beim DRK oder Johanniter usw. Nur ob die Daten so lange aufbewahrt werden bezweifel ich mal.

Ich denke du musst den FE neu machen und da ist eh die Frage wie lange der Kurs zurück liegen darf.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 4. Februar 2018 um 14:09:25 Uhr:

Die Fahrschule wird sicherlich keinen Nachweis über deinen Erste Hilfe Kurs haben - warum auch. Wenn überhaupt gäbe es die Möglichkeit dort wo du damals den Kurs gemacht hast beim DRK oder Johanniter usw. Nur ob die Daten so lange aufbewahrt werden bezweifel ich mal.

Ich denke du musst den FE neu machen und da ist eh die Frage wie lange der Kurs zurück liegen darf.

So ist es. Das einzige, was im Vergleich zur Ersterteilung entfällt, sind die Pflichtfahrstunden. Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest müssen neu gemacht werden.

EDIT: Nein, nach kurzer Recherche komme ich zu dem Ergebnis, dass das NICHT stimmt. Der Sehtest muss neu gemacht werden. Der Erste-Hilfe-Kurs hingegen ist anscheinend tatsächlich unbegrenzt gültig. Problem wäre also nur, den Nachweis noch irgendwo aufzutreiben.

https://www.primeros.de/.../

am 4. Februar 2018 um 13:33

Auch wird ein Attest vom Arzt vorgelegt werden muessen, da wegen einer Erkrankung der FE eingezogen wurde.

Wenn ich bereits einmal einen Führerschein hatte, muss ich dafür doch auch einen 1. Hilfe Kurs gemacht haben.

 

Wäre logisch, dürfte aber wohl nicht ausreichen, oder?

 

Wobei so das Problem ist der Kurs ja jetzt auch nicht.

Und wenn du gar nicht erst abwartest ob jemand Unterlagen von dem alten EH Kurs findet und du sofort einen neuen machst, gehts scvhneller. Auffrischung ist eh nicht das falscheste

Zitat:

Wenn ich bereits einmal einen Führerschein hatte, muss ich dafür doch auch einen 1. Hilfe Kurs gemacht haben.

Stimmt eigentlich, jedenfalls wenn man den FS in Deutschland gemacht hat. Insofern seltsam, dass da noch ein Nachweis beigebracht werden muss.

Dennoch hat Frank natürlich völlig Recht, den Kurs nochmal machen, wenn der letzte schon mehr als 10 Jahre zurückliegt, kann auf keinen Fall schaden.

Themenstarteram 10. Februar 2018 um 22:40

so. habe nun den erste hilfe kurs gemacht. am montag gehe ich zur fühererscheinstelle , gebe es dort ab. sollte die sb noch meinen, dass neue prüfungen abgelegt werden müssen, werde ich mich an den vorgesetzen wenden da es eine ermessenfrage ist. und wegen der krankheit, kann sie das nach so langer zeit nicht mehr als einwand anbringen, da verjährt.

es gibt mehrere Fälle wo die FE nach über 20 Jahre prüfungsfrei wiedererteilt wurde.

warum nicht auch in meinem Fall?

Ist doch eine Ermessenssache, also sollte die Sb ablehnen ist es reine Willkür. wie kann sie nachweisen dass ich nicht fahren kann. gleiches recht für Alle...bzw. gleiches Unrecht

Themenstarteram 10. Februar 2018 um 22:43

Zitat:

@mattalf schrieb am 4. Februar 2018 um 14:33:29 Uhr:

Auch wird ein Attest vom Arzt vorgelegt werden muessen, da wegen einer Erkrankung der FE eingezogen wurde.

mag sein . ist jedoch schon 23 jahre her. also verjährt...

Themenstarteram 10. Februar 2018 um 22:44

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 4. Februar 2018 um 15:32:47 Uhr:

Und wenn du gar nicht erst abwartest ob jemand Unterlagen von dem alten EH Kurs findet und du sofort einen neuen machst, gehts scvhneller. Auffrischung ist eh nicht das falscheste

ja. nun habe ich den kurs gemacht. vielelicht geht es nun alles schneller, und wenn ich glück habe kommen keine neuen auflagen

Zitat:

@zoee71 schrieb am 10. Februar 2018 um 23:43:12 Uhr:

Zitat:

@mattalf schrieb am 4. Februar 2018 um 14:33:29 Uhr:

Auch wird ein Attest vom Arzt vorgelegt werden muessen, da wegen einer Erkrankung der FE eingezogen wurde.

mag sein . ist jedoch schon 23 jahre her. also verjährt...

Straftaten verjähren. Aber auch Erkrankungen? Ich weiß es nicht, könnte mir aber vorstellen, nein!

Das liegt wohl im Ermessen der Behörden. Wenn die eine frische MPU oder ein frisches Gutachten sehen wollen, dann wird der TE wohl in den sauren Apfel beißen müssen und das Gewünschte herbeischaffen. Wenn nicht - Glück gehabt.

am 11. Februar 2018 um 12:46

Als damals der Schein eingezogen wurde, wurde dieser sicherlich auf Aerztliches Anraten gemacht. Ohne das ein Arzt sein OK gibt, wird dir keine Fuehrerscheinstelle den Lappen wieder geben. Die Fuehrerscheinstelle kann deinen Gesundheitszustand nicht einschaetzen. Krankheit verjaehrt nicht.

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