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Neues Amaturenbrett eintragen?

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 22. März 2005 um 11:56

Hi Leute,

bin grad dabei mir mein E30 Amaturenbrett reinzubauen, wollt aber nochmal eben fragen ob man sowas vom TÜV überprüfen lassen muss, sprich eintragen oder änliches.

Hier gibts ja schon viele Umbauten, deswegen wirds mir ja bestimmt jemand sagen können.

Schonmal danke!

MfG, Martin

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21 Antworten
am 22. März 2005 um 12:18

also ich sammel gerade die Sachen für mein G4 brett zwecks umbau. Hab hier beim Tüv nachgefragt, und er meinte ich müsse es vorführen, ob die Bedineinrichtungen (Blinker, Licht e.t.c.) die Frontscheibenheizung und das Tacho vernüftig funktionieren.

Gruß t.dallas

brauchst da nichts eintragen zu lassen. Sollte halt nur alles so funktionieren wie vorher auch.

Also, man muss hier ja schon vieles eintragen lassen, wo man sich fragt, wozu es gut sein soll, aber bei nem Amaturenbrett wäre es ja langsam sehr heftig.

Soweit ich weiss muss man das nicht eintragen lassen, wäre mehr als bescheuert, aber in diesem Land weiss man ja nie ;)

sind auch gerad dabei bei meinem bru das ama brett umzubauen.. da muss die frontscheibenheitzung entfallen.. ich hoffe mal keiner sagt was..

Zitat:

Original geschrieben von rafaelklein

sind auch gerad dabei bei meinem bru das ama brett umzubauen.. da muss die frontscheibenheitzung entfallen.. ich hoffe mal keiner sagt was..

Ist ziemlich leichtsinnig! :rolleyes:

 

Ausserdem nicht zulässig!

Die Scheibenheizung ist so ziemlich das wichtigste was du an Belüftung hast.

Und wenn das mal ein Prüfer kontrollieren sollte (was garnicht mal so abwägig ist bei nem anderen A-Brett), dann kannst du den Wagen direkt wieder vorführen.

Die Belüftung der Scheibe (wie Reality schon sagte) ist PFLICHT.

die frontscheibe wird über einen andere, grossen lüftungsschacht oben auf dem ama brett geheitzt..

mir wurde gesagt, des wäre so ok (von nem gtü prüfer)

Sorge auf jeden fall für die Frontscheibenheizung, vor allem zu deiner eigenen Sicherheit!

Bei minem Umbau hatte ich auch zu ealler erst die scheibenbelüftung und danach erst den Rest in Angriff genommen.

am 23. März 2005 um 0:22

@rafaelklein:

Bei welchem Brett muss denn die Lüftung entfernt werden?

Zitat:

Original geschrieben von F-16

@rafaelklein:

Bei welchem Brett muss denn die Lüftung entfernt werden?

Bei keinem, nur ist es bei den meisten ein riesen Aufwand die zum laufen zu bringen.

Zitat:

Original geschrieben von semmel2k

Bei keinem, nur ist es bei den meisten ein riesen Aufwand die zum laufen zu bringen.

So ist es... geht nicht gibts fast nicht!

am 25. März 2005 um 14:56

Also ich hab mal beim TÜV angerufen, und der hat gesagt, dass fürs Abrett nichts eingetragen werden muss, aber der Tacho soll vorgeführt werden, ob der noch ordentlich anzeigt und alle Leuchten funzen (Fernlicht, Blinker und Handbremse)

Zitat:

Original geschrieben von MCR84

Also, man muss hier ja schon vieles eintragen lassen, wo man sich fragt, wozu es gut sein soll, aber bei nem Amaturenbrett wäre es ja langsam sehr heftig.

Soweit ich weiss muss man das nicht eintragen lassen, wäre mehr als bescheuert, aber in diesem Land weiss man ja nie ;)

sobald man einmal nachfragt heißts sowieso NEIN.

also besser nicht fragen, sondern einfach einbaun! :D

greetz

wen man ein bmw e38 (7er) in den e30 einbaut und den lüfungskasten vom e36 nimmt. platz = 0.

des auto ist ein reines sommerauto, und mein bruder meinte, gut drauf verzichten zu können. heckscheibe etc ist auch nicht beheitzt ;-)

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