Neues Auto abholen mit Altem? Kurzzeitkennzeichen?
Hallo zusammen,
auf Grund dessen, dass die Zulassungsbehörde schon zu ist, würde ich gerne euch fragen, wie ich mir folgender Situation umgehen und ob meine Idee so richtig ist.
Wir haben uns ein Auto gekauft, haben die Papiere dafür bekommen und sollen jetzt ein Kennzeichen zu dem Autohaus bringen.
Das alte Auto wollen wir derzeit nicht beim Autohaus lassen, weil das Angebot zu wenig ist. Ich würde das alte Auto bei der Zulassung abmelden und das neue Auto mit dem alten Kennzeichen wieder anmelden, auf Grund eines Bewohnerparkausweises.
Für das alte Auto würde ich dann ein Kurzzeitkennzeichen mit entsprechender Versicherung nehmen und damit das neue Auto abholen.
Ist der Weg der übliche oder bin ich auf der falschen Spur?
Vielen Dank und ein schönes kommendes Wochenende.
40 Antworten
Kurzzeitkennzeichen dürfen nur auf einem Fahrzeug benutzt werden entweder auf dem alten oder auf dem neuen , es werden auch entsprechende Papiere ausgestellt.
Felix94 -
So, wie Du das beschrieben hast, geht das.
Das alte, abgemeldete Auto bekommt das Kurzzeitkennzeichen und das neue wird mit den alten Kennzeichen neu angemeldet und kann abgeholt werden.
Altes Auto abmelden und Kennzeichen ggf. reservieren. Neues auf das alte (reservierte) Kennzeichen anmelden. Mit dem Taxi / Mietwagen / Fahhrad / Pferdekutsche zum Händler fahren und das neue Auto mitnehmen. Dieser Teil der Aktion wird gewiss funktionieren. Aber den Parkausweis müsstest du wohl doch für das neue Auto umschreiben lassen damit dieser Teil dann auch sauber ist. Und daraus würde ich wiederum ableiten, dass man sich den Zauber mit dem alten Kennzeichen auch ersparen könnte, wenn man das neue Auto ganz normal anmeldet und das mit dem Parkausweis erledigt. Wenn am Kennzeichen keine sentimentalen Dinge hängen, ist der Aufwand damit nicht sehr sinnvoll.
Er will mit dem KZK an dem alten Fahrzeug zum Standort des neuen Fahrzeugs fahren, das neue Fahrzeug dann mit den alten - dem neuen Fahrzeug zugeteilten - Kennzeichen abholen und das alte Fahrzeug mit den KZK wieder zurückfahren.
Außer, das er einen zweiten Fahrer braucht oder ein zweites Mal mit dem ÖPNV zum Händler fahren muss, funktioniert das innerhalb des Gültigkeitszeitraums des KZK.
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Vielen Dank euch für die vielen Antworten. Also werde ich es so machen. Das mit dem Bewohnerparkausweis dauert halt in unserer Stadt ewig und wir müssten das Auto für die Zeit weit weg parken. Das ist nervig, deswegen ist der Weg erstmal nur möglich.
Das Problem mit dem Bewohnerparkaus kannst du mit einer kurzen Mitteilung über den Fahrzeugwechsel und ein mögliches neuen Kennzeichens an die Straßenverkehrsbehörde lösen. Du bekommst dann ein entsprechendes Schreiben, welches du im Fahrzeug auslegen kannst. Ob du aber am selben Tag das alte Fahrzeug abmelden und das Neue anmelden kannst solltest du vorher bei der Zulassungsstelle anfragen.
Aber wenn du das alte Kennzeichen behalten willst, hat sich das ja erledigt.
Wenn du eine neidfrei freundliche Nachbarschaft hast, sei dir diese gegönnt. Könnte aber auch sein, dass der nahtlose "Umschreibungszauber" auffällt und zu missgünstigen Nachfragen im OA führt. Das könnte negativeres als ein Bußgeld nach sich ziehen und eine Bewilligungssperre für künftige Anwohnerparkausweise auslösen. Wäre daher nicht mein favorisierter Weg. 👀
Du kannst es erstmal so wie geplant machen, musst dann aber trotzdem einen neuen parkausweis für das neue auto bestellen.
OK, dann mache ich mal den Spielverderber:
Die beschriebene Vorgehensweise ist formal nicht zulässig.
Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden (siehe §42 FZV); die hier geplante Fahrt ist aber keins von beiden sondern soll ganz normal zum Transport einer Person von A nach B dienen.
In der Praxis ist die Gefahr natürlich ausgesprochen gering, dass da überhaupt jemand nach fragt. Und selbst wenn, ist die Regelahndung ein Verwarngeld von 50 Euro.
(Achtung: Es gibt auch die Meinung, dass hier trotz speziellerer Vorschrift ein Zulassungsverstoß zu ahnden ist, das wären dann 70 Euro und ein Punkt für den Fahrer und ebenfalls 70 Euro für den ggf. abweichenden Halter, jeweils plus 28,50 Euro "Porto und Verpackung"!)
Sofern zwischen Abmeldung und unzulässiger Fahrt noch ein Monatswechsel liegt kommt noch ein Steuervergehen hinzu (IMNSHO allerdings auch nur dann).
(wobei ich jetzt aber nicht sagen kann, ob die Versicherung im Schadenfall den Halter bzw Fahrer in Regress nehmen kann oder sogar im Innenverhältnis leistungsfrei ist?!)
Edit ergänzt noch:
Parken darf man im öffentlichen Verkehrsraum mit KZK auch nur bei Fahrtunterbrechungen...
Den ganzen Kurzzeitkennzeichen-Quatsch würde ich mir sparen. Rechtlich grenzwertig und gar nicht mal praktisch und nicht günstig.
Du wirst doch irgendeinen x-beliebigen Freund/Verandten/Bekannten/Arbeitskollegen.... haben, der ein Auto besitzt und der dich zur Abholung des neuen Wagens hinbringt. Ende.
Zu einfach
Danke für die hilfreichen Beiträge. Das Autohaus ist 2,5h von uns weg. Das wird dann schwieriger mit der Argumentation. Aber, ja. Ich werde eine Lösung finden. Es gibt für mich derzeit nur die Lösung Kurzzeitkennzeichen. Aber ich werde es danach bei einem Freund auf dem Hof parken, bis es verkauft ist. Das neue Auto bekommt ein neues Kennzeichen.
Bis zum Verkauf hätte ich es angemeldet gelassen. Wer kauft ein abgemeldetes Auto ohne ordentliche Probefahrt oder bringt selbst noch Kennzeichen mit?
Aber jeder wie er will.
Geht alles wunderbar, und ist rechtlich auch nicht grenzwertig.
Mit den Papieren beider Fahrzeuge zur Zulassungsstelle und KFZ ummelden. Mache ich seit Jahren so, da wir unsere Kennzeichen immer behalten wollen.
Das nun abgemeldete alte Fahrzeug kann dann mit KZK bestückt werden. Warum denn nicht? 🤷🏻♂️
Und der TE wird seine Gründe haben das mit KZK machen zu wollen.
Meine vorherige B-Klasse habe ich auch abgemeldet verkauft (will ja die Kennzeichen auf dem neuen… 😉) Habe ich auch schon mehrmals so gemacht und immer schnell einen Käufer gefunden. Warum auch nicht?