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Neues Auto - neue SF-Klasse?
Guten Tag,
ich habe folgendes Szenario, wozu ich gerne mal Eure Einschätzungen wissen würde.
Ich habe im Dezember 2019 mein erstes Auto bei AdmiralDirekt versichert mit der SF-Klasse 0. Leider gab es kurz darauf einen Rempler, der über meine Versicherung geregelt wurde. Die Stufung auf SF-Klasse M erfolgt nicht zum Jahreswechsel, sondern ein Jahr nach Vertragsschluss.
Ich plane nun, mein jetziges Auto zu verkaufen. Dann habe ich vor 1-2 Monate zu warten und mir dann ein neues Auto zu kaufen.
Nun frage ich mich jedoch, mit welcher SF-Klasse ich starten werde, wenn ich das neue Auto versichere. Ich habe mich hier auch schon eingelesen und gesehen, dass es darüber oftmals Diskussionen gibt. Muss ich die SF-Klasse denn übernehmen oder kann ich mit dem neuen Auto dann wieder mit SF-Klasse 0 starten? Bei der HUK24 lautet die Frage zum Beispiel "Soll eine vorhandene Schadenfreiheitsklasse für den neuen Vertrag übernommen werden?" - diese könnte ich demnach mit "Nein" beantworten.
Nutze ich beispielsweise den Vergleich von Check24 kommt bei den Angaben immer SF-Klasse M heraus und die Versicherungsbeiträge sind mehr als doppelt so teuer, wenn ich den regulierten Schaden angebe. Jedoch ist dort auch die Rede von "können und wollen" statt "müssen". Auch würde ich mit dem neuen Auto eine Vollkaskoversicherung benötigen und ich hörte, dass man mit SF-Klasse M in der Haftpflichtversicherung oftmals direkt abgelehnt wird.
Vielen Dank für Eure Gedanken zu dieser Thematik!
Beste Antwort im Thema
Das ist doch ein alter Hut. Damit das nicht funktioniert, gibt es das HIS.
Hier haben wir eine völlig andere Baustelle.
Es geht um ein neues, anderes Fahrzeug und damit um ein neues, anderes Risiko!
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30 Antworten
Ich würde das genau so interpretieren - können, nicht müssen. Du kannst ja theoretisch auch mehrere Verträge parallel haben für verschiedene Fahrzeuge. Würde auch mit "Nein" auf die Frage, ob eine SFK übernommen werden soll, antworten.
Du kannst den aktuellen Vertrag mit dem derzeitigen Auto einfach "auslaufen lassen" und beim neuen Auto wieder von Null anfangen...; je nachdem, wo Dich dann die neue Versicherung einstuft, ist dann alles möglich...
Normalerweise fängt man ja (sofern nicht gerade 18/19 Jahre alt ist bzw. erst 1-2 Jahre den Führerschein hat) auch dann bei SF 1/2 an...
Du kannst bei Check24 o.a. angeben, was du willst. Nur beim richtigen Abschluss wird geprüft! Hast du dann falsche Angaben zur Vorversicherung gemacht, fliegst du früher oder später eh raus! Die Versicherer tauschen ihre Daten über gemeinsame Quellen aus, du hast also kaum eine Chance, unentdeckt zu bleiben.
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 28. Mai 2020 um 10:16:24 Uhr:
.... bzw. erst 1-2 Jahre den Führerschein hat) auch dann bei SF 1/2 an...
Bei vielen Versicherungen geht diese SF 1/2 wenn man mindestens 3 Jahre im Besitz des Führerscheins ist.
Diese Tricks haben schon viele probiert. Dann haben die Versicherer einen Riegel vorgeschoben.
Na prima, hat ja diesmal immerhin bis zur fünften Antwort gedauert, bevor der Erste mit Schwachsinn kommt...
https://...tversicherungvergleich.de/.../#Rückstufung der SF-Klasse durch Kündigung nicht zu verhindern
Rückstufung der SF-Klasse durch Kündigung nicht zu verhindern
Wird nach dem Unfall eine Schadensregulierung durch den Versicherer durchgeführt, lässt sich eine Rückstufung bei der Schadenfreiheitsklasse nicht vermeiden. Dies gilt auch für den Fall, dass Autofahrer zu einem anderen Anbieter wechseln. Dieser fragt die bestehende SF-Klasse immer beim Vorversicherer ab. Wir der Schaden erst nach Abschluss der neuen Police gemeldet wird die Schadenfreiheitsklasse nachträglich korrigiert.
https://kfz-versicherungen.cc/.../...-kuendigen-nach-schadensfall.html
Neue Versicherung stuft auch zurück
Immer wieder denken Autofahrer, sie könnten einer Rückstufung entkommen, wenn sie nach dem Schadensfall die Versicherung wechseln. Das ist aber Wunschdenken und entspricht keinesfalls der Realität. Wenn es ein Haftpflichtschaden oder ein Vollkaskoschaden ist, dann wird auch der neue Versicherer zurückstufen, da ihm die Anzahl der regulierten Schadensfälle vom Vorversicherer übermittelt wird.
Das ist doch ein alter Hut. Damit das nicht funktioniert, gibt es das HIS.
Hier haben wir eine völlig andere Baustelle.
Es geht um ein neues, anderes Fahrzeug und damit um ein neues, anderes Risiko!
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 28. Mai 2020 um 17:10:07 Uhr:
https://...tversicherungvergleich.de/.../#Rückstufung der SF-Klasse durch Kündigung nicht zu verhindern
Rückstufung der SF-Klasse durch Kündigung nicht zu verhindern
Wird nach dem Unfall eine Schadensregulierung durch den Versicherer durchgeführt, lässt sich eine Rückstufung bei der Schadenfreiheitsklasse nicht vermeiden. Dies gilt auch für den Fall, dass Autofahrer zu einem anderen Anbieter wechseln. Dieser fragt die bestehende SF-Klasse immer beim Vorversicherer ab. Wir der Schaden erst nach Abschluss der neuen Police gemeldet wird die Schadenfreiheitsklasse nachträglich korrigiert.
https://kfz-versicherungen.cc/.../...-kuendigen-nach-schadensfall.html
Neue Versicherung stuft auch zurück
Immer wieder denken Autofahrer, sie könnten einer Rückstufung entkommen, wenn sie nach dem Schadensfall die Versicherung wechseln. Das ist aber Wunschdenken und entspricht keinesfalls der Realität. Wenn es ein Haftpflichtschaden oder ein Vollkaskoschaden ist, dann wird auch der neue Versicherer zurückstufen, da ihm die Anzahl der regulierten Schadensfälle vom Vorversicherer übermittelt wird.
Das trifft aber nur zu, wenn die Frage „Soll ein SFR übernommen werden?“ mit ja beantwortet wird.
Wenn kein SFR übernommen werden soll, was soll dann da zurückgestuft werden?
Einfach eine Zweitwagenregelung nutzen und mit SF 1/2 anfangen.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 28. Mai 2020 um 17:10:07 Uhr:
https://...tversicherungvergleich.de/.../#Rückstufung der SF-Klasse durch Kündigung nicht zu verhindern
Rückstufung der SF-Klasse durch Kündigung nicht zu verhindern
Wird nach dem Unfall eine Schadensregulierung durch den Versicherer durchgeführt, lässt sich eine Rückstufung bei der Schadenfreiheitsklasse nicht vermeiden. Dies gilt auch für den Fall, dass Autofahrer zu einem anderen Anbieter wechseln. Dieser fragt die bestehende SF-Klasse immer beim Vorversicherer ab. Wir der Schaden erst nach Abschluss der neuen Police gemeldet wird die Schadenfreiheitsklasse nachträglich korrigiert.
https://kfz-versicherungen.cc/.../...-kuendigen-nach-schadensfall.html
Neue Versicherung stuft auch zurück
Immer wieder denken Autofahrer, sie könnten einer Rückstufung entkommen, wenn sie nach dem Schadensfall die Versicherung wechseln. Das ist aber Wunschdenken und entspricht keinesfalls der Realität. Wenn es ein Haftpflichtschaden oder ein Vollkaskoschaden ist, dann wird auch der neue Versicherer zurückstufen, da ihm die Anzahl der regulierten Schadensfälle vom Vorversicherer übermittelt wird.
Das stimmt natürlich nur in soweit, solange man eine Vorversicherung angibt.
Wenn man einen neuen Vertrag bei einer neuen Gesellschaft mit einem neuen Auto abschließt, dann kann man auch einen neuen Vertrag eingehen und wird halt auf SF1/2 oder vergleichbares eingestuft.
Üblicherweise wollen die Leute aber einen SFR mitbringen und dann greift das oben genannte natürlich.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 29. Mai 2020 um 08:58:02 Uhr:
Einfach eine Zweitwagenregelung nutzen und mit SF 1/2 anfangen.
Wie funkioniert das wenn man nur einen PKW besitzt?
Vielen Dank zunächst für die hilfreichen Antworten.
Es geht mir in der Tat ganz und gar nicht darum, irgendeinen faulen Trick anzuwenden, zu betrügen oder etwas zu verschweigen. Ich möchte das tun, was rechtlich und vertraglich möglich und vorgesehen ist. Gleichzeitig möchte ich dann kein "teures" Auto kaufen, wenn das Risiko besteht, dass ich dafür keine Vollkaskoversicherung erhalten würde (oder nur zu extrem schlechten Konditionen). Gibt es dieses Risiko?
Den Führerschein besitze ich seit November 2019.
Fraglich ist, ob ich mit einem neuen Wagen bei einer anderen Versicherung mit SF-Klasse 0 wieder starten kann, obwohl die SF-Klasse aktuell M lautet?
Mein Bauchgefühl sagt mir ja, allerdings frage ich, ob es dazu Erfahrungswerte gibt.