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Neues Bußgeldsystem

Themenstarteram 24. Juli 2007 um 10:20

Das bisherige Bußgeldsystem sieht nicht nur viel zu niedrige Bußgelder für zu schnelles Fahren vor, sondern geht auch nicht wirklich auf die sicherheitsrelevanten Werte ein. Wichtig ist nämlich die Bewegungsenergie eines Fahrzeugs! Daher habe ich ein neues Bußgeldsystem entwickelt, daß die Bußgelder für zu schnelles Fahren nach der zusätzlich erzeugten Bewegungsenergie festsetzt!

 

Die Bewegungsenergie eines Fahrzeugs steigt linear mit dem Gewicht und zum Quadrat mit der Geschwindigkeit!

So wird zunächst ein Basisgewicht festgesetzt (als Gewicht im Sinne dieses Systems gilt das Leergewicht + 1/2 maximale Zuladung).

Das Basisgewicht liegt bei 1.250 kg (z.B. 1.000 kg Leergewicht und 500 kg maximale Zuladung oder 950 kg Leergewicht + 600 kg maximale Zuladung).

Dieses Basisgewicht wird gleich 100 gesetzt. Es bekommt also 100 Gewichtsindexpunkte!

 

Das Gewicht eines Fahrzeuges (Leergewicht + 1/2 maximale Zuladung) wird nun durch das Basisgewicht geteilt und mal 100 genommen. Dies ergibt den Gewichtsindex des betreffenden Fahrzeuges. Er gilt bei Einhaltung der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit! Er gibt den linearen Anstieg der Bewegungsenergie im Verhältnis zur Geschwindigkeit wieder!

Wird nun zu schnell gefahren, steigt die Bewegungsenergie zum Quadrat mit der Geschwindigkeit! Dies wird ermittelt, indem man die überhöhte Geschwindigkeit durch die zulässige Höchstgeschwindigkeit teilt und das Ergebnis zum Quadrat nimmt. Mit diesem Faktor wird der Gewichtsindex multipliziert. Vom Ergebnis (überhöhter Gewichtsindex) wird der reguläre Gewichtsindex abgezogen. Dies ist nun die Bemessungsgrundlage für das Bußgeld.

 

Da es unterschiedliche Einkommenshöhen gibt, wird das Bußgeld auch nach dem Einkommen festgesetzt; und zwar nach dem monatlichen Nettoeinkommen; verstanden als 1/12 des Jahresnettoeinkommens).

Nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gestaffelt gelten folgende Sätze:

30 - 49 km/h: 0,05 %

50 - 69 km/h: 0,10 %

70 - 99 km/h: 0,15 %

ab 100 km/h: 0,20 %

Die zusätzlichen Gewichtsindexpunkte werden nun mit dem jeweiligen Prozentsatz multipliziert und dieser dann entsprechend vom monatlichen Nettoeinkommen berechnet.

Bespiel: Ein Fahrzeug hat ein Leergewicht von 1.500 kg. Die maximale Zuladung beträgt 500 kg. Der Fahrer hat ein monatliches Nettoeinkommen von 2.000 Euro. Er fährt auf einer Straße, wo 100 km/h erlaubt sind, mit 120 km/h.

Zu dem Leergewicht des Fahrzeuges wird die Hälfte der maximalen Zuladung addiert; also 1.500 kg + 250 kg = 1.750 kg. Dies wird durch das Basisgewicht geteilt und mal 100 genommen:

 

1.750 / 1.250 = 1,4

1,4 x 100 = 140

Das Fahrzeug hat also einen Gewichtsindex von 140 Punkten!

Der Fahrer fährt 120, wo 100 erlaubt ist; also gilt:

120 / 100 = 1,2

1,2 x 1,2 = 1,44

Der Gewichtsindex wir nun mit 1,44 multipliziert:

140 x 1,44 = 201,6

Dies wird auf 202 gerundet.

Da ja nun die 140 Punkte erlaubt sind, werden diese von den 202 Punkten abgezogen:

202 - 140 = 62

Es sind also 62 zusätzliche Gewichtsindexpunkte durch die Geschwindigkeitsüberschreitung entstanden!

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die überschritten wurde, liegt bei 100 km/h. In diesem Geschwindigkeitsbereich werden pro zusätzlichem Gewichtsindexpunkt 0,2 % Bußgeld vom monatlichen Nettoeinkommen berechnet; also:

62 x 0,2 % = 12,4 %

0,124 x 2.000 Euro = 248 Euro

Dies wird nun noch auf den nächsthöheren, glatt durch 5 teilbaren Betrag aufgerundet: 250 Euro

Das Bußgeld beträgt also 250 Euro!

Bei geringfügiger Geschwindigkeitsüberschreitung (1 oder 2 km/h) gelten jeweils die halben Prozentsätze.

Bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit unter 30 km/h gilt dieses System nicht (das wäre zu teuer!); stattdessen gelten dort 0,4 % vom monatlichen Nettoeinkommen pro zuviel gefahrenem km/h.

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191 Antworten
am 24. Juli 2007 um 11:26

Moin,

ähem.... schön..... und? :confused:

Gruss

Marcus

Interessanter Ansatz, aber sicher schwer zu vermitteln, da unvollständig, kompliziert und ungerecht.

Zunächst mal: Warum soll die Bewegungsenergie eines Fahrzeuges eine Rolle spielen?

Geschwindigkeitsbegrenzungen werden ja nicht immer nur aus purer Schikane erlassen, manchmal ist auch ein Grund vorhanden, z.B. gefährliche/unübersichtliche Wegstrecke, oder gefährliche Kreuzung/Ausfahrt usw.

Bei deinem Ansatz müßten ja auch die Verzögerungsmöglichkeiten (sprich Bremsenergie) berücksichtigt werden. Also Fahrzeuge mit guten Bremswerten sind aus sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten besser zu stellen als solche mit schlechten. Und zwar unabhängig vom Gewicht, denn was nutzt es, wenn ein 900kg Leichtgewicht erst nach 50 m zum Stehen kommt, während eine 2 to Limousine schon nach 40m steht.

 

Überdies ist die Berechnung des Bußgeldes viel zu kompliziert. Während es bisher eine klare Tabelle gibt, braucht man für Deine Lösung wahrscheinlich einen "Bußgeldberater" der die Berechnungen durchführt. Immerhin würde diese Methode dem Staat die Möglichkeit geben, viele viele Beamte neu einzustellen, damit Geschwindigkeitsübertretungen überhaupt noch geahndet und die ganzen Einsprüche bearbeitet werden können.

Und letztlich ist Dein Ansatz äußerst ungerecht. Warum soll ein Geringverdiener mit Kleinwagen am Kindergarten vorbeirasen dürfen ("kost ja fast nix") während der gutsituierte SUV-Besitzer für das gleiche Vergehen plötzlich ein Vermögen zahlen soll?

Nee, das bisherige System ist schon ok. Im übrigen zeigt sich, daß auch (noch) höhere Strafen nicht zu geringeren Geschwindigkeiten führen.

Wenn überhaupt etwas hilft, dann mehr Kontrollen. Aber nicht an den beliebten "Abzockerstellen" sondern vielleicht mal an echten Gefahrenstellen.

Und an vielen limitierten Wegstrecken könnte man getrost auf Beschränkungen verzichten, die häufig eher aus ideologischen, denn aus sicherheitsrelevanten Erwägungen verhängt werden!

Gruß

der cobold

am 24. Juli 2007 um 11:32

Wahnsinn, was sich hier für ein Blödsinn ausgedacht wird. Ein weiterer Schritt der Bürokratiesierung, der Abzocke und der Schikanierung

Also mit einer Lotus Elise und wenig offiziellem Einkommen (zu versteuerndes Einkommen als Grundlage?) kann man billig rasen, ein Forstarbeiter mit seinem Jeep zahlt schon mehr, ebenso die Familien mit dem schweren Van.

Vielleicht sollte man noch die Schuhgröße des Gasfusses einrechnen sowie das Körpergewicht. Nicht zu vergessen einen Nachlass für einen niedrigeren IQ oder bei einem Migrationshintergrund. Vielleicht noch das Alter?

Der Berufsstand ist auch wichtig. Da könnte man wie bei der Versicherung einen Rabatt geben. Vielleicht noch die Einzahlungsrate in die Rentenkasse und den Telefonanbieter.

Wat für´n Schwachsinn.

am 24. Juli 2007 um 11:41

Kann mich @cobold2000 nur anschließen. Bei weitem zu kompliziert und nicht gerecht.

Mehr Kontrollen und/oder ein Bußgeldsystem nach Tagessätzen (z.B. anstelle 250€ nun 10TS) wären da die besseren Maßnahmen.

Themenstarteram 24. Juli 2007 um 11:55

@ cobold2000

 

Hallo cobold2000

Zitat:

Zunächst mal: Warum soll die Bewegungsenergie eines Fahrzeuges eine Rolle spielen?

Weil die Bewegungsenergie sehr wichtig für die Verkehrssicherheit ist! Schließlich muß diese bei einem Unfall plötzlich abgebaut werden!

Zitat:

Bei deinem Ansatz müßten ja auch die Verzögerungsmöglichkeiten (sprich Bremsenergie) berücksichtigt werden.

Auch der Bremsweg wächst zum Quadrat mit der Geschwindigkeit!

Zitat:

Also Fahrzeuge mit guten Bremswerten sind aus sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten besser zu stellen als solche mit schlechten.

Man sollte hierfür die gesetzliche Mindestanforderung für den Bremsverzögerungswert anheben!

 

Zitat:

Überdies ist die Berechnung des Bußgeldes viel zu kompliziert.

Dafür braucht man nur einen Taschenrechner! Ein Bußgeldberater ist nicht nötig; und viele Einsprüche würde es auch nicht geben, da das System ganz eindeutig ist!

Zitat:

Und letztlich ist Dein Ansatz äußerst ungerecht. Warum soll ein Geringverdiener mit Kleinwagen am Kindergarten vorbeirasen dürfen ("kost ja fast nix") während der gutsituierte SUV-Besitzer für das gleiche Vergehen plötzlich ein Vermögen zahlen soll?

Ich habe die Bußgelder mit Absicht so hoch festgesetzt, daß auch ein geringverdienender Kleinwagenfahrer deutlich mehr zahlen müßte als heute!

Und ein Vermögen muß niemand zahlen, denn die Bußgelder richten sich immer ganz exakt nach dem Einkommen!

Beispiel: Kleinwagen 800 kg Leergewicht 400 kg max. Zuladung = 1.000 kg Gewicht. Gewichtsindex = 80.

800 Euro monatl. NettoEK

Fährt mit 60 statt 30.

60 / 30 = 2

2 x 2 = 4

4 x 80 = 320

320 - 80 = 240

240 x 0,05 % = 12 %

12 % von 800 Euro = 96 Euro

Derzeit sind es nur 60 Euro! (26 km/h - 30 km/h zu schnell innerorts)

http://www.bussgeldkatalog.ws/bussgeldkatalog/geschwindigkeit/

Gruß

Pro Limit

Themenstarteram 24. Juli 2007 um 12:00

@ Frl. Meyer

 

Zitat:

Also mit einer Lotus Elise und wenig offiziellem Einkommen (zu versteuerndes Einkommen als Grundlage?) kann man billig rasen,

Glaub´ ich kaum! Was wiegt die Karre denn?

Ansonsten: Lies Dir mal meine Antwort an cobold2000 durch!

Themenstarteram 24. Juli 2007 um 12:06

@ OlafSt

 

Zitat:

Mehr Kontrollen und/oder ein Bußgeldsystem nach Tagessätzen (z.B. anstelle 250€ nun 10TS) wären da die besseren Maßnahmen.

Das ist völlig richtig! Es sollte viel mehr Kontrollen geben!

Und ein Bußgeldsystem nach Tagessätzen ist ja auch einkommensabhängig wie meines!

Dies war ja mein Ausgangspunkt: Ich habe nämlich davon gehört, daß es in Finnland so ein System mit Tagessätzen gibt. Das habe ich dann weiter verfeinert und eine Gewichtskomponente hinzugefügt!

Bewegungsenergie? Bremsweg?

Kann man alles schön theoretisch am Schreibtisch "verbrechen".

Ändert aber nichts an der Tatsache das ein 20 Tonnen Panzer aus Tempo 30 einen kürzeren Bremsweg hat als ein 1,5 Tonnen Golf.

Dazu kommen dann noch kleine Helferlein bei Premiumherstellern, die dazu führen das ein 1,8 Tonnen Fahrzeug schneller steht als ein 1,2 Tonnen Fahrzeug.

Wenn du das alles im Bußgeld berücksichtigen möchtest, dürfte der Großrechner der NASA zu klein dimensioniert sein um das zu ermitteln.

Themenstarteram 24. Juli 2007 um 12:35

@ joschi67

 

Zitat:

Wenn du das alles im Bußgeld berücksichtigen möchtest, dürfte der Großrechner der NASA zu klein dimensioniert sein um das zu ermitteln.

Deswegen habe ich mich ja auch nur auf die Bewegungsenergie bezogen!

am 24. Juli 2007 um 12:37

Viel zu kompliziert. Da sieht doch kein normaler Dorf-Sheriff durch.

Mfg Stephan

am 24. Juli 2007 um 12:39

Eine Lotus Elise wiegt zwischen 650 und 680 kg. Zuladung: 180 kg

Also:

740 / 650 = 1,14

1,14 x 100 = 114

Das Fahrzeug hat also einen Gewichtsindex von 114

Der Fahrer fährt 120, wo 100 erlaubt ist; also gilt:

120 / 100 = 1,2

1,2 x 1,2 = 1,44

Der Gewichtsindex wir nun mit 1,44 multipliziert:

114 x 1,44 = 164,16

Dies wird auf 165 gerundet.

Da ja nun die 114 Punkte erlaubt sind, werden diese von den 165 Punkten abgezogen:

165 - 114 = 51

Es sind also 51 zusätzliche Gewichtsindexpunkte durch die Geschwindigkeitsüberschreitung entstanden!

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die überschritten wurde, liegt bei 100 km/h. In diesem Geschwindigkeitsbereich werden pro zusätzlichem Gewichtsindexpunkt 0,2 % Bußgeld vom monatlichen Nettoeinkommen berechnet; also:

FALL 1:

Einkommen des Fahrers: netto monatlich 3500 Euro, drei Mietobjekte und sonstige Absetzungsmöglichkeiten Zu versteuerndes Einkommen/Jahr: 15000 Euro, dass ergibt: 1.250 Eur/Monat (rein fiktiv)

51 x 0,2 % = 10,2 %

0,102 x 1.250 Euro = 127,5 Euro

Dies wird nun noch auf den nächsthöheren, glatt durch 5 teilbaren Betrag aufgerundet: 250 Euro

Das Bußgeld beträgt also 130 Euro!

FALL 2:

Wohnt noch bei Mutti, hat offiziell einen 400 Euro-Job, Rest Schwarzarbeit (ist allerdings schon 42 Jahre alt und mir be...!)

51 x 0,2 % = 10,2 %

0,102 x 400 Euro = 40,8 Euro

Dies wird nun noch auf den nächsthöheren, glatt durch 5 teilbaren Betrag aufgerundet: 45 Euro

Das Bußgeld beträgt also 45 Euro!

Fazit: Leute, macht mehr Schwarzarbeit, dass lohnt sich dann doppelt!

Achtung, Achtung: natürlich nur Spaß! Ich rufe nicht zur Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung auf, es ist aber erkennbar, dass diese Kriminellen durch den hier angedachten Bußgeldkatalog bevorteilt werden!

Themenstarteram 24. Juli 2007 um 12:43

@ sTyl0r

 

Hallo Stephan,

Zitat:

Viel zu kompliziert. Da sieht doch kein normaler Dorf-Sheriff durch.

Ich denke, eine gewisse Intelligenz sollte man doch bei einem Polizisten voraussetzen!

Außerdem würde es natürlich Schulungen für das System geben und die Berechnung der Bußgelder könnte automatisch erfolgen!

MfG

Pro Limit

am 24. Juli 2007 um 12:43

Moin,

wie soll denn das Ganze bei Geschwindigkeitsübertretungen durch Motoradfahrer oder LKW fahrer aussehen? Wie willst Du das begründen?

Gruss

Marcus

am 24. Juli 2007 um 12:58

Hier nochmal die Rechnung für einen Familienvater / -mutter mit dem gleichen Tatbestand und einem Sharan:

Zu dem Leergewicht des Fahrzeuges wird die Hälfte der maximalen Zuladung addiert; also 1.800 kg + 300 kg = 2.000 kg. Dies wird durch das Basisgewicht geteilt und mal 100 genommen:

 

2.100 / 1.250 = 1,68

1,68 x 100 = 168

Das Fahrzeug hat also einen Gewichtsindex von 168 Punkten!

Der Fahrer fährt 120, wo 100 erlaubt ist; also gilt:

120 / 100 = 1,2

1,2 x 1,2 = 1,44

Der Gewichtsindex wir nun mit 1,44 multipliziert:

168x 1,44 = 241,92

Dies wird auf 242 gerundet.

Da ja nun die 168 Punkte erlaubt sind, werden diese von den 202 Punkten abgezogen:

242 - 168 = 74

Es sind also 74 zusätzliche Gewichtsindexpunkte durch die Geschwindigkeitsüberschreitung entstanden!

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die überschritten wurde, liegt bei 100 km/h. In diesem Geschwindigkeitsbereich werden pro zusätzlichem Gewichtsindexpunkt 0,2 % Bußgeld vom monatlichen Nettoeinkommen berechnet; also:

FALL 3:

Da eine Familie, nehmen wir an, die Eltern sind verheiratet, weniger Steuern zahlen, dann noch Kinderfreibeträge / Kindergeld hinzukommt, beträgt das Nettoeinkommen mehr als bei Singles. Sagen wir mal 2.800 Euro.

74 x 0,2 % = 14,8 %

0,148 x 2.800 Euro = 414,40 Euro

Dies wird nun noch auf den nächsthöheren, glatt durch 5 teilbaren Betrag aufgerundet: 415 Euro

Das Bußgeld beträgt also 415 Euro für die Famile, wo der Sozialschmarotzer nur 25 Euro bezahlt. Für den gleichen Tatbestand und nur deswegen, weil die Familie ein größeres Auto benötigt und von dem FAmilieneinkommen nicht nur eins sondern drei und mehr Mäuler satt werden müssen. Sehr ungerecht und den Gleichheitsgrundsatz verletzend.

Es sei denn, die Ehefrau oder -mann ohne eigenes Einkommen ist gefahren (wenn das Familieneinkommen nicht herangezogen wird):

Zu dem Leergewicht des Fahrzeuges wird die Hälfte der maximalen Zuladung addiert; also 1.500 kg + 250 kg = 1.750 kg. Dies wird durch das Basisgewicht geteilt und mal 100 genommen:

FALL 4:

Das Nettoeinkommen beträgt 0,00 Euro

55 x 0,2 % = 11,0 %

0,11 x 0 Euro = 0 Euro

Dies wird nun noch auf den nächsthöheren, glatt durch 5 teilbaren Betrag aufgerundet: 0 Euro

Dann beträgt das Bußgeld auf einmal 0,00 Euro, da kein Nettoeinkommen vorhanden ist.

Das ist dann ja klasse!

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